Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Rechte & Gründe

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen. In dem Fall endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Allerdings ist die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer an strenge Voraussetzungen gebunden. Hier erfahren Sie alles über die außerordentliche Eigenkündigung: Gründe, Voraussetzungen, Fristen – inklusive kostenloser Vorlage für das Kündigungsschreiben…

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grund: Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist möglich, aber nur wirksam, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (§ 626 BGB).
  • Beispiele: Typische Gründe sind ausbleibende Lohnzahlung, schwere Beleidigungen, Mobbing oder erhebliche Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten durch den Arbeitgeber.
  • Unzumutbarkeit: Entscheidend ist, dass dem Arbeitnehmer auch bis zum Ablauf einer normalen Kündigungsfrist ein Verbleib im Betrieb nicht zugemutet werden kann.
  • Abmahnung: In den meisten Fällen ist vor der Kündigung ebenfalls eine Abmahnung oder Fristsetzung zur Abhilfe erforderlich – außer sie ist offensichtlich sinnlos.
  • 2-Wochen-Frist: Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden (§ 626 Abs. 2 BGB), sonst ist sie unzulässig.
  • Form: Auch die fristlose Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (kein Scan), sonst ist sie unwirksam.
  • Folgen: Bei berechtigter fristloser Kündigung kann der Arbeitnehmer unter Umständen Schadensersatz oder ausstehenden Lohn verlangen.
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Fristlose Kündigung: Voraussetzungen und Fristen

Die fristlose, außerordentliche Kündigung setzt gesetzliche oder (tarif-)vertragliche Kündigungsfristen § 622 BGB außer Kraft und beendet das Arbeitsverhältnis unmittelbar. Das gilt auch für Arbeitnehmer. Effekt: Sie kommen schneller aus dem Vertrag.

Für eine rechtswirksame Eigenkündigung müssen Arbeitnehmer jedoch stets alle Formvorschriften einhalten – egal, ob diese ordentlich oder fristlos kündigen. Dazu gehören:

  • Schriftform

    Nach § 623 BGB muss die Kündigung immer schriftlich auf Papier erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist ebenso unwirksam wie ein Kündigungsschreiben per E-Mail.

  • Eindeutigkeit

    Die Kündigungsaussage muss eindeutig sein. Kein Konjunktiv! Dazu reicht im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich“.

  • Zeitpunkt

    Das Kündigungsschreiben muss ein Datum nennen, wann die Eigenkündigung gilt. In dem Fall: „fristlos“ – also sofort.

  • Unterschrift

    Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig und mit vollem Namen unterschrieben werden. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.

Darüber, wann die Kündigung rechtswirksam gilt, entscheidet jedoch nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern dessen Zugang! Wird die Kündigung persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt sie unmittelbar. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als zugegangen, sobald sie im „Machtbereich“ des zu Kündigenden ist – z.B. Briefkasten oder Poststelle. Experten empfehlen, diese deshalb immer als Einwurf-Einschreiben zu verschicken.

Aus welchen Gründen dürfen Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zum Beispiel aus folgenden Gründen möglich und zulässig:

  • Lohnrückstand
    Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt wiederholt oder erheblich verspätet bzw. gar nicht.
  • Pflichtverletzungen
    Grobe Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten (z.B. unberechtigte Suspendierung).
  • Gesundheitsgefährdung
    Es herrschen gefährliche Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutz wird nicht eingehalten.
  • Sexuelle Belästigung oder Mobbing
    Es gibt schwerwiegende Übergriffe oder systematische Schikanen am Arbeitsplatz.
  • Straftaten
    Der Arbeitgeber fordert zu Bilanzfälschung, Betrug oder Bestechung auf.
  • Massive Vertragsänderungen
    Einseitige, erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ohne Zustimmung.
  • Vertrauensverlust
    Wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist und eine Fortsetzung unzumutbar wird.
  • Anhaltende Krankheit
    Insbesondere wenn dadurch eine Berufsunfähigkeit entsteht.
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Kündigung durch den Arbeitnehmer – Vorlage

Sie wollen Ihren Arbeitsvertrag fristlos kündigen? Wenn einer der oben genannten Gründe zutrifft, können Sie hierzu das folgende Musterschreiben nutzen. Die Vorlage können Sie gleich online umschreiben und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Text klicken:

Max Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Beispiel GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Beispiel
Hauptstraße 2
12345 Musterstadt

Datum [TT.MM.JJJJ]

Fristlose Kündigung meines Arbeitsvertrages

Sehr geehrter Herr Beispiel,

hiermit kündige ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag fristlos aus wichtigem Grund. Das bestehende Arbeitsverhältnis ist für mich aus folgendem Grund [Kündigungsgrund einfügen] nicht mehr zumutbar.

Ich bitte Sie, mir die Überstunden und den Resturlaub auszuzahlen sowie um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung. Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie die Unterlagen an die obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
[Handschriftliche Unterschrift]

Download: Kündigungsschreiben Muster

Die Kündigungsschreiben Vorlage können Sie sich zusätzlich als Word-Datei oder PDF herunterladen:

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Welche Fristen muss ich beachten?

Selbst eine „fristlose“ Kündigung muss eine Frist einhalten! Diese beträgt 2 Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes. Arbeitnehmer müssen also schnell handeln, wenn obige Gründe eintreten, sonst bezweifeln Richter deren Unzumutbarkeit.

Tipp: Sammeln Sie schriftliche Beweise! Sollte es vor Gericht zum Streitfall kommen, müssen Sie für den jeweiligen Kündigungsgrund Belege oder Zeugenaussagen liefern. Teilweise reicht hierzu ein ärztliches Attest. Mobbing oder sexuelle Belästigung müssen Sie aber beweisen. Sammeln Sie rechtzeitig aussagekräftige Belege wie E-Mails, Chats, Fotos, oder fertigen Sie Gesprächsprotokolle an, die Sie von Zeugen und Kollegen unterschreiben lassen.

Muss der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen?

Auch einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer muss eine Abmahnung vorausgehen. Juristen sprechen in dem Zusammenhang von der „Verhältnismäßigkeit“. Die Kündigung darf nur das letzte Mittel, die Ultima Ratio sein. Zuvor müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Chance geben, den Mangel zu beseitigen – zum Beispiel bei Zahlungsverzug oder Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz. Eine Abmahnung ist etwa bei der ausbleibenden Gehaltszahlung zwingend notwendig.

Was ist bei Gefahr für Leib und Leben?

Entscheidend für eine fristlose Kündigung ist die Unzumutbarkeit für eine fristgemäße Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende einer regulären Kündigungsfrist. Bei Gefahren für Leib und Leben ist das der Fall – etwa bei körperlicher Gewaltandrohung, Verletzungen des Arbeitsschutzes oder massiver sexueller Belästigung. In dem Fall dürfen Arbeitnehmer sofort kündigen und müssen auch keine Abmahnung abwarten.

Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?

Wer seinen Job kündigt, unterliegt danach einer 12-monatigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das gilt auch für den Fall, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ausnahme: Diente die Eigenkündigung dem Selbstschutz (etwa bei Gesundheitsgefährdung oder Mobbing), zahlt das Arbeitsamt ganz normal ALG. Allerdings müssen Sie solche Fälle, teils ärztlich, nachweisen.

Bekomme ich eine Abfindung bei fristloser Kündigung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es zwar nicht. In Einzelfällen kann Ihnen aber Schadenersatz gemäß § 628 Abs. 2 BGB zustehen. Die Gerichte sprechen Arbeitnehmern diesen zu, wenn diese durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers ihren „sozialen Besitzstand“ verlieren. Das bleibt aber stets eine Einzelfallentscheidung.

Welche Alternativen gibt es zur fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmer?

Oft geht es Arbeitnehmern nur darum, möglichst schnell aus dem Arbeitsvertrag zu kommen. Die fristlose Kündigung ist hierbei das letzte Mittel und hat hohe Auflagen. Einige Alternativen funktionieren oft einfacher. Beispiele:

  • Aufhebungsvertrag

    Der schnellste und einfachste Weg, vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag zu kommen, ist der Aufhebungsvertrag. Hierbei wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig und in beidseitigem Einvernehmen beendet ohne Abmahnung oder Fristen.

  • Resturlaub

    Prüfen Sie, wie viele Urlaubstage Ihnen noch bleiben. Wenn Sie ordentlich und fristgerecht kündigen, was immer und ohne Grund möglich ist, können Sie den Resturlaub nutzen, um das Unternehmen früher zu verlassen.

Die beste Option ist, das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten: Der hat nichts von einem demotivierten Mitarbeiter. Bieten Sie an, Projekte schnell abzuschließen, Nachfolger einzuarbeiten oder beim Recruiting zu helfen. Dann entlässt er Sie oft früher aus dem Vertrag.


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