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Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Nur schnell weg!

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen (§ 626 BGB). In dem Fall endet das Arbeitsverhältnis unmittelbar. Allerdings ist die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer an strenge Auflagen und rechtliche Voraussetzungen gebunden. Zudem sollte eine Kündigung nie leichtfertig ausgesprochen werden. Hier erfahren Sie, was Sie über die außerordentliche Eigenkündigung wissen müssen, welche Auswirkungen sie hat und welche guten Gründe es dafür gibt. Dazu erhalten Sie kostenlose Vorlagen und Muster für das Kündigungsschreiben…



Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Nur schnell weg!

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Fristlose Kündigung: Voraussetzungen und Fristen

Die fristlose Kündigung gilt als „außerordentlichen Kündigung„. Bedeutet: Sie setzt gesetzliche oder (tarif-)vertragliche Kündigungsfristen außer Kraft. Arbeitnehmer können nach § 622 BGB Abs. 1 üblicherweise mit einer „Grundkündigungsfrist“ von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Mit der außerordentlichen Kündigung kann aber ein eigentlich unkündbares Arbeitsverhältnis trotzdem fristlos gekündigt werden. Kurz: Sie kommen schneller aus dem Vertrag.

Formvorschriften für die Eigenkündigung

Allerdings muss die Eigenkündigung – egal, ob außerordentlich oder ordentlich – formal korrekt sein und wesentliche gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Schriftform
    Nach § 623 BGB muss die Eigenkündigung „schriftlich“ (auf Papier) erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ebenso ein Kündigungsschreiben per E-Mail, SMS, Fax oder Whatsapp.
  • Eindeutigkeit
    Die Kündigungsaussage muss „eindeutig“ sein. Kein Konjunktiv, keine langen Ausführungen. Für den Empfänger muss klar sein: Sie kündigen. Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich…“
  • Zeitpunkt
    Das Kündigungsschreiben muss einen Termin benennen, wann die Eigenkündigung gilt. In dem Fall: „fristlos“.
  • Unterschrift
    Das Kündigungsschreiben MUSS eigenhändig und mit vollem Namen unterschrieben werden, damit es rechtskräftig wird. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.
  • Zugang
    Der „Zugang“ entscheidet, WANN die Kündigung rechtswirksam wird. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt es sofort. Ebenso wenn der Arbeitnehmer die Kündigung in der Personalabteilung abgibt. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als „empfangen“, sobald sie im Machtbereich des Arbeitgebers ist. Dazu reichen Briefkasten oder Poststelle.
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Wichtige Gründe für die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können nicht einfach aufgrund eines Missstandes fristlos kündigen. Laut § 626 BGB brauchen sie dafür einen „wichtigen Grund“. Die Kündigung selbst darf also kein Fehlverhalten bestrafen. Das Vertrauensverhältnis muss so beschädigt sein, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist.

Zulässig ist die außerordentliche Kündigung, wenn es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiterzuarbeiten (sogenannte „Unzumutbarkeit“ und „Interessenabwägung“). Es muss dazu ein grober Verstoß der Arbeitgeber-Pflichten vorliegen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dazu gehören nach aktueller Rechtsprechung besonders häufig:

  • Das Gehalt wird wiederholt zu spät oder gar nicht gezahlt (siehe aber Zurückbehaltungsrecht).
  • Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber.
  • Gewichtige Arbeitsvertragsbrüche – zum Beispiel eine unberechtigte Suspendierung.
  • Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber beleidigt oder körperlich bedroht.
  • Der Arbeitnehmer wird diskriminiert oder sexuell belästigt.
  • Der Arbeitnehmer wird regelmäßig schikaniert (siehe: Mobbing).
  • Der Arbeitgeber missachtet die Arbeitsschutzvorschriften.
  • Der Arbeitgeber gefährdet die Gesundheit der Angestellten.
  • Der Arbeitgeber verlangt von den Arbeitnehmern strafbare Handlungen (Bilanzfälschung, Bestechung, Betrug).
  • Der Arbeitgeber weigert sich wiederholt, den zustehenden Urlaub zu genehmigen.
  • Anhaltende Krankheit des Arbeitnehmers (siehe: Berufsunfähigkeit)

In vielen Fällen kann Ihnen sogar eine Abfindung zustehen. Die Gerichte gestehen Arbeitnehmern regelmäßig Schadensersatz zu, weil diese den sogenannten „sozialen Besitzstand“ durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers verloren haben.

Allerdings reichen selbst diese triftigen Gründe nicht immer für eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer aus. Oft handelt es sich dabei um Einzelfallentscheidungen. Der Richter muss dann im Prozess entscheiden, ob die Fortsetzung des Arbeitsvertrages für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. Wir empfehlen daher, dass Sie sich VOR der beabsichtigten Kündigung von einem Rechtsanwalt beziehungsweise Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

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Wie schnell muss ich fristlos kündigen?

Selbst eine „fristlose“ Kündigung muss eine Frist einhalten. Diese beträgt bei einer außerordentlichen Kündigung zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes. Arbeitnehmer müssen also schnell handeln, wenn obige Gründe eintreten, sonst bezweifeln Richter deren Unzumutbarkeit.

Tipp: Sammeln Sie schriftliche Beweise!

Sollte es vor Gericht zum Streitfall kommen, müssen Sie für die jeweiligen Kündigungsgründe Belege oder Zeugenaussagen liefern. Zum Teil reicht hierzu ein ärztliches Attest. Mobbing oder sexuelle Belästigung müssen Sie häufig aber beweisen. Sammeln Sie also rechtzeitig aussagekräftige Belege wie E-Mails, Chats, Fotos oder fertigen Sie Gesprächsprotokolle an, die Sie von Zeugen und Kollegen unterschreiben lassen.


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Muss der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen?

Juristen sprechen in dem Zusammenhang von der „Verhältnismäßigkeit“. Heißt: Die Kündigung darf nur das „allerletzte Mittel“ (die „ultima ratio“) sein. Zuvor muss der Arbeitnehmer alle angemessenen Mittel ausgeschöpen. Und der Arbeitgeber muss eine Chance bekommen, den Mangel zu beseitigen – zum Beispiel bei Zahlungsverzug oder Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz.

Beispiel: Wird ein Angestellter von einem Kollegen gemobbt, kann der deshalb nicht fristlos kündigen, solange der Chef davon nichts weiß. Entscheidend für eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist daher weniger die Schwere des Verstoßes, sondern oft dass der Arbeitgeber zuvor eine Abmahnung mit einer 2-wöchigen Frist zur Beseitigung erhalten hat.

In anderen Fällen – zum Beispiel bei Gewaltandrohung, sexueller Belästigung oder „Gefahr für Leib und Leben“ dürfen Sie selbstverständlich sofort der Arbeit fernbleiben.

Was sind die Konsequenzen einer außerordentlichen Kündigung?

Wer seinen Job kündigt, unterliegt danach normalerweise einer 12-monatigen Sperrfrist beim Arbeitsamt und erhält in der Zeit kein Arbeitslosengeld (ALG 1). Das gilt auch, falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Ausnahmen sind Fälle, in denen Sie gemobbt wurden oder einer Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt waren und die Eigenkündigung aus Selbstschutz geschah. Allerdings müssen Sie diese Fälle (ärztlich) nachweisen. Eine Garantie auf einen Wegfall der Sperre gibt es zudem nicht. In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig beim Arbeitsamt als „arbeitssuchend“ melden und mit dem Sachbearbeiter absprechen.

Rechnen Sie bei einer außerordentlichen Kündigung zudem mit Gegenwehr vom Arbeitgeber. Der verliert schließlich unmittelbar eine vielleicht wichtige Arbeitskraft. Noch vor einem Rechtsstreit kann der Chef Sanktionen einleiten, die die letzten Wochen im Job zur Hölle machen können. Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer sollte daher nur der letzte, ultimative Schritt sein. Versuchen Sie lieber zuvor eine gütliche Einigung im 4-Augen-Gespräch zu erzielen.


Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster

Falls es Ihnen schwer fällt, ein Kündigungsschreiben für die fristlose Kündigung zu formulieren, finden Sie hier ein kostenloses Musterschreiben. Die Vorlage können Sie gleich im Browser editieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken.


Max Muster
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Beispiel
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Datum (TT.MM.JJJJ)


Fristlose Kündigung meines Arbeitsvertrages



Sehr geehrter Herr Beispiel,

hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Arbeitsvertrag fristlos aus wichtigem Grund. Das bestehende Arbeitsverhältnis ist für mich aus folgendem Grund ( – Kündigungsgrund einfügen – ) nicht mehr zumutbar.

Ich bitte Sie, mir die Überstunden und den Resturlaub auszuzahlen sowie um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung. Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie die Unterlagen an die obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
(Handschriftliche Unterschrift)



Vorlage der Musterkündigung hier kostenlos herunterladen: als Word-Datei oder PDF.

Alternativen zur fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmer

Hinter der Frage: „Soll ich meinen Arbeitsvertrag fristlos kündigen?“ steckt oft eine andere: „Wie komme ich schneller aus dem Vertrag?“ Nicht immer sprechen die obigen „wichtigen Gründe“ für eine außerordentliche Kündigung. Manchmal möchten Arbeitnehmer auch nur schneller den Job wechseln oder haben ein besseres Angebot vorliegen.

Hierbei sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der die Wirksamkeit der Klauseln und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag prüfen kann. Wird dort zum Beispiel eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer als für den Arbeitgeber geregelt, ist diese nichtig und es gilt stattdessen die gesetzliche Kündigungsfrist.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer wegen neuem Job

Darüber hinaus bleiben Ihnen noch dieser Hintertürchen und Alternativen zur fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmer:

  • Aufhebungsvertrag
    Der schnellste und einfachste Weg vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag zu kommen, ist der Aufhebungsvertrag. Erklären Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Wechselwunsch und bitten Sie ihn darum, sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. In beidseitigem Einverständnis kann jedes Arbeitsverhältnis zu einem früheren Datum beendet werden.
  • Resturlaub
    Prüfen Sie, wie viele Urlaubstage Ihnen noch bleiben. Diesen Resturlaub können Sie so nehmen, dass er an den letzten Arbeitstag heranreicht. Auch damit lässt sich die gesetzliche Kündigungsfrist de facto verkürzen. Allerdings darf der Arbeitgeber die Genehmigung des Urlaubs aus betrieblichen Gründen verweigern. In dem Fall muss der Chef den Resturlaub auszahlen.

Die beste Option von allen bleibt aber das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten. Der hat ja nichts von einem demotivieren Mitarbeiter auf dem Sprung. Bieten Sie also zum Beispiel an, Projekte schneller abzuschließen, Nachfolger einzuarbeiten oder beim Recruiting durch Ihre Kontakte zu helfen.

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[Bildnachweis: Dmitry Guzhanin by Shutterstock.com]

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