Berufskrankheiten: Liste + Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Schwerhörigkeit, Husten, Rückenschmerzen – die Liste der Berufskrankheiten ist lang. Wenn die Arbeit krank macht, steht oft die berufliche Zukunft auf der Kippe. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die häufigsten Berufserkrankungen und die BK-Liste der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – und wie Sie vorgehen sollten, um eine Anerkennung sowie finanzielle Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft zu erhalten…

Berufskrankheiten Liste Uebersicht Anerkannt Grafik

Definition: Was ist eine Berufskrankheit?

Berufskrankheiten (BK) sind Erkrankungen, die in infolge der beruflichen Tätigkeit entstehen, unmittelbar damit zusammenhängen und in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sind. In dieser Liste sind rund 85 Krankheiten, die nach medizinischen Erkenntnissen durch besondere Umstände verursacht werden, denen Mitarbeiter in bestimmten Berufen verstärkt ausgesetzt sind.

Zu den Auslösern der Berufserkrankungen gehören zum Beispiel der Kontakt mit bestimmten Chemikalien, das Tragen schwerer Lasten und damit eine starke physische Beanspruchung des Körpers oder Arbeiten unter großem Lärm oder Staubeinfluss.

Im Gegensatz zu einem Arbeitsunfall ist eine Berufskrankheit jedoch ein schleichender Prozess, kein plötzliches Ereignis.

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Was sind die häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland?

Lärmschwerhörigkeit ist seit Jahren mit Abstand die Nummer 1 unter den Berufskrankheiten. Ebenfalls bemerkenswert: Die Top 3 machen rund 70 Prozent aller anerkannten Berufserkrankungen aus. Laut verschiedenen Studien sind das die häufigsten Berufskrankheiten. Wichtig: Die Liste der Top 10 zeigt nur anerkannte Fälle, nicht die gemeldeten Verdachtsfälle.

Berufskrankheit

Anteil

1. Lärmschwerhörigkeit 35 %
2. Hautkrebs (durch UV-Strahlung) 20 %
3. Lungenkrebs (durch Asbest) 15 %
4. Bandscheibenerkrankungen 8 %
5. Silikose (Quarzstaublunge) 6 %
6. Vibrationsbedingte Erkrankungen (Weißfinger) 4 %
7. Kniearthrose 3 %
8. Infektionskrankheiten 3 %
9. Chemisch bedingte Krebserkrankungen 2 %
10. Sonstige Muskel-Skelett-Erkrankungen 2 %

Psychische Erkrankungen sind zwar eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit, werden aber nur sehr selten als Berufskrankheit anerkannt. Deshalb stehen sie nicht in den Top 10.

Beispiele: Welche Berufskrankheiten gibt es?

Aktuell sind in „Anlage 1“ der BKV-Liste mehr als 80 anerkannte Berufserkrankungen gelistet. Hier eine Auswahl der häufigsten Krankheitsbilder – sortiert nach Berufsgruppen und der Praxis der gesetzlichen Unfallversicherung:

    Büro, Verwaltung & IT

  • Muskel- und Skeletterkrankungen (Nacken, Rücken, Mausarm)
  • Augenbeschwerden (Bildschirmarbeit)
  • Psychische Erkrankungen (Stress, Erschöpfung, Burnout)
  • Baugewerbe & Handwerk

  • Lärmschwerhörigkeit (z.B. durch Maschinen, Presslufthammer)
  • Bandscheibenerkrankungen (Heben, Tragen, Zwangshaltungen)
  • Kniearthrose (sog. Berufskrankheit der Fliesenleger)
  • Weißfingerkrankheit (Vibrationsbelastung)
  • Asbestbedingte Erkrankungen (Asbestose, Lungenkrebs)
  • Industrie & Produktion

  • Lärmschwerhörigkeit
  • Atemwegserkrankungen (z.B. durch Stäube, Dämpfe, Rauch)
  • Kontaktdermatitis, Hauterkrankungen
  • Chemisch bedingte Krebserkrankungen
  • Muskel- und Skeletterkrankungen
  • Gesundheitswesen & Pflege

  • Hauterkrankungen (häufiges Händewaschen, Desinfektionsmittel)
  • Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis, Tuberkulose)
  • Rücken- und Gelenkerkrankungen (Patientenhandling)
  • Psychische Erkrankungen (Burnout, Depressionen)
  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Gartenbau

  • Lärmschwerhörigkeit
  • Atemwegserkrankungen (organische Stäube, Schimmel)
  • Hauterkrankungen
  • Zoonosen (z.B. Borreliose)
  • Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen
  • Chemie, Labor & Reinigung

  • Hauterkrankungen (Kontakt mit Chemikalien)
  • Atemwegserkrankungen
  • Chemisch bedingte Krebserkrankungen
  • Augenerkrankungen durch Reizstoffe
  • Transport, Logistik & Fahrpersonal

  • Bandscheibenerkrankungen
  • Gelenkarthrosen
  • Lärmschwerhörigkeit
  • Psychische Belastungen (Zeitdruck, Schichtarbeit)

Was sind neue Berufskrankheiten?

Im April 2025 wurden drei neue Berufskrankheiten (BK) in Deutschland in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen, die insbesondere Schulter-, Knie- und Atemwegsprobleme adressieren. Dazu gehören:

  1. Läsion der Rotatorenmanschette (Schulter, BK-Nr. 2117)
    Ursache: Intensive Belastung durch Überkopfarbeiten oder heben schwerer Lasten. Betroffene sind oft Bauarbeiter, Monteure, Beschäftigte der Textilindustrie und Fleischverarbeitung.
  2. Gonarthrose (BK-Nr. 2118)
    Ursache: Kniegelenksverschleiß durch mindestens 13-jährige aktive Tätigkeit im Profifußball. Betroffene sind vor allem professionelle Fußballspielerinnen und -spieler.
  3. Chronisch obstruktive Bronchitis (Emphysem, BK-Nr. 4117)
    Ursache: Langjährige Einwirkung von Quarzstaub. Betroffene sind häufig Tunnelbauer, Bergleute, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie oder Beschäftigte in Dentallaboren.

Berufskrankheit? Was Sie jetzt tun müssen

Eine Berufskrankheit hat nicht nur Auswirkungen auf Ihre Gesundheit, sondern meist auch auf die weitere berufliche Karriere und finanzielle Sicherheit. Umso wichtiger ist es, frühzeitig und richtig zu handeln. Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Sie den Verdacht auf eine Berufskrankheit haben – oder diese bereits festgestellt wurde:

1. Nehmen Sie erste Beschwerden ernst

Wenn gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten, sollten Sie diese nicht bagatellisieren. Viele Berufskrankheiten entwickeln sich schleichend – je früher diese erkannt werden, desto besser sind Ihre Ansprüche und Heilungschancen. Typische Warnsignale sind etwa:

  • Beschwerden während oder nach der Arbeit
  • Symptome bestehen über längere Zeit
  • Besserung im Urlaub oder an arbeitsfreien Tagen

2. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Arzt untersuchen

Nehmen Sie solche Symptome wahr, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt oder einen Facharzt und weisen Sie ausdrücklich auf den möglichen beruflichen Zusammenhang hin. Der Kausalzusammenhang ist entscheidend – also der Nachweis, dass die Arbeit die Hauptursache für die Erkrankung ist. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht eine Berufskrankheit zu melden! Dokumentieren Sie hierfür z.B. Ihre aktuelle Tätigkeit, frühere Arbeitsplätze sowie akute Belastungen – etwa durch Lärm, Chemikalien, schwere körperliche Arbeit oder Hautkontakt mit Reizstoffen.

3. Melden Sie die Berufskrankheit offiziell

Ist die Diagnose eindeutig, kann und sollte die Berufskrankheit der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das geschieht entweder direkt durch Ihren behandelnden Arzt, den Arbeitgeber oder Sie selbst. Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, also bei der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland (Dachverband: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Wir empfehlen, die Anzeige auch selbst ein – unabhängig davon, ob Arzt oder Arbeitgeber dies bereits getan haben. Versicherte können dazu auch das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung nutzen, um online einen Verdacht auf eine BK anzuzeigen.

4. Sammeln Sie Beweise und Unterlagen

Für die spätere Anerkennung zählt nicht nur die Diagnose des Arztes, sondern auch der Nachweis der beruflichen Ursache. Wichtige Unterlagen sind in dem Zusammenhang:

  • Ärztliche Befunde und Gutachten
  • Arbeitsplatzbeschreibungen
  • Nachweise über Belastungen (z.B. Lärmprotokolle)
  • Zeugenaussagen von Kollegen
  • Alte Arbeitsverträge oder Tätigkeitsnachweise

Stellen Sie alle diese Dokumente in einem Ordner bereits und machen Sie sich auch eine Sicherheitskopie davon. Je besser Ihre Dokumentation, desto höher Ihre Erfolgschancen auf Anerkennung einer Berufskrankheit.

5. Prüfen Sie den Anerkennungsbescheid
Nach Prüfung Ihrer Meldung als Berufskrankheit erhalten Sie einen Bescheid der Berufsgenossenschaft – entweder mit einer Anerkennung der Berufskrankheit oder Ablehnung. Eine Ablehnung ist nicht selten, aber auch nicht das Ende: Sie haben jetzt einen Monat lang eine Widerspruchsfrist. In vielen Fällen lohnt sich ein begründeter Widerspruch mit juristischer Unterstützung, zum Beispiel durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.

6. Nutzen Sie Ihre Ansprüche

Wird die Berufskrankheit anerkannt, haben Sie nach § 3 BKV Anspruch auf umfassende Leistungen, unter anderem auf Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulung oder berufliche Neuorientierung.

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch die Berufskrankheit erhalten Betroffene zudem Erwerbsminderungsrente. Kann ein Arbeitnehmer keine 3 Stunden pro Tag mehr arbeiten, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Berufsunfähigkeitsrente.

7. Denken Sie strategisch an Ihre weitere Karriere

Eine anerkannte Berufskrankheit kann ein Wendepunkt sein. Fragen Sie sich deshalb: Ist meine aktuelle Tätigkeit weiterhin zumutbar? Kann ich mich innerbetrieblich versetzen lassen? Oder sollte ich einen Berufswechsel anstreben? Das Ziel solcher Fragen ist nicht eine Entschädigung, sondern die langfristige berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wenn Sie eine Berufskrankheit haben, zählt vor allem eines: Handeln Sie strukturiert, frühzeitig und gut dokumentiert. So schützen Sie Ihre berufliche Zukunft.

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Checkliste: So gehen Sie bei einer Erkrankung vor

    1. Beschwerden richtig einordnen

  • Treten die Beschwerden überwiegend während oder nach der Arbeit auf?
  • Bestehen die Symptome länger als einige Wochen?
  • Verbessern sich die Beschwerden im Urlaub oder an freien Tagen?
  • Gab oder gibt es typische Belastungen (Lärm, Chemikalien, Staub)?
  • 2. Arztbesuch mit Berufsbezug

  • Hausarzt oder Facharzt aufsuchen
  • Den beruflichen Zusammenhang ausdrücklich ansprechen
  • Aktuelle Tätigkeit und frühere Arbeitsplätze schildern
  • Belastungen konkret benennen (Dauer, Intensität, Schutzmaßnahmen)
  • Ärztliche Befunde und Diagnosen anfordern
  • 3. Berufskrankheit melden

  • Berufskrankheitenanzeige stellen (auch selbst möglich)
  • Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, Unfallkasse einreichen
  • Kopie der Anzeige aufbewahren
  • Arbeitgeber informieren (falls noch nicht geschehen)
  • Bezug zur gesetzlichen Unfallversicherung beachten
  • 4. Unterlagen und Beweise sammeln

  • Ärztliche Befunde, Atteste, Gutachten
  • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbeschreibungen
  • Nachweise über Belastungen (z.B. Lärm-, Staub-, Gefahrstoffexposition)
  • Zeugenaussagen von Kollegen
  • Alte Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Einsatznachweise
  • 5. Bescheid prüfen und Fristen beachten

  • Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid sorgfältig lesen
  • Bei Ablehnung: Widerspruchsfrist (1 Monat) notieren
  • Begründung prüfen (medizinisch, beruflich)
  • Gfls. Fachanwalt für Sozialrecht oder Beratungsstelle einschalten
  • 6. Leistungen sichern

  • Kostenübernahme für medizinische Behandlung klären
  • Rehabilitationsmaßnahmen beantragen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen (z.B. Umschulung)
  • Verletztenrente bei dauerhaften Schäden prüfen
  • Fahrt-, Hilfsmittel- und Nebenkosten geltend machen
  • 7. Berufliche Zukunft planen

  • Prüfen, ob die aktuelle Tätigkeit weiterhin zumutbar ist
  • Innerbetriebliche Umsetzungsmöglichkeiten klären
  • Umschulung oder Qualifizierung in Betracht ziehen
  • Langfristige gesundheitliche Belastungen vermeiden

Je früher Sie handeln, je besser Sie dokumentieren und je konsequenter Sie Ihre Rechte verfolgen, desto höher sind Ihre Chancen auf Anerkennung und Absicherung.


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