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Berufskrankheiten: Liste, Krankheiten & Entschädigung

Einige Berufe können für die Gesundheit besonders gefährlich sein. Hier besteht ein hohes Risiko, im Laufe der Karriere an Berufskrankheiten zu leiden. Dabei ist für Mitarbeiter und Arbeitgeber wichtig zu unterscheiden: Wann ist eine Erkrankung eine Berufskrankheit? Die Liste anerkannter Berufskrankheiten ist lang, aber nicht jedes gesundheitliche Problem ist beruflich bedingt. Wir erklären, was Sie wissen müssen und wie die aktuelle Liste der Krankheiten in der Berufskrankheitenverordnung aussieht…



Berufskrankheiten: Liste, Krankheiten & Entschädigung

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Definition: Was ist eine Berufskrankheit?

Als Berufskrankheiten werden Krankheiten bezeichnet, die in infolge der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers entstehen, unmittelbar damit zusammenhängen und in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sind. In dieser Liste finden sich Erkrankungen, die nach medizinischen Erkenntnissen durch die besonderen Umstände verursacht werden, denen Mitarbeiter in bestimmten Berufen verstärkt ausgesetzt sind.

Nur weil ein Risiko für Berufskrankheiten besteht, ist jedoch nicht jede Krankheit gleich eine Berufskrankheit. Es werden viele Faktoren geprüft, die sich auf die Gesundheit eines Arbeitnehmers auswirken können:

  • Gene
  • Ernährungsgewohnheiten
  • Bewegung
  • Lebensstil (Alkohol, Tabak, Drogen)
  • Umwelteinflüsse

Ursachen von Berufserkrankungen

Auslöser für eine Berufserkrankung können verschiedenste Einwirkungen auf Ihre Gesundheit sein. Von Berufskrankheiten betroffen sind vor allem solche Berufsgruppen, die den folgenden Umständen ausgesetzt sind:

  • Kontakt mit bestimmten Chemikalien während der Arbeitszeit.
  • Physikalische Einwirkungen wie Druck oder Vibration im Arbeitsalltag.
  • Berührungspunkte mit Infektionserregern und Parasiten.
  • Tragen schwerer Lasten und starke physische Beanspruchung des Körpers.
  • Arbeiten unter großem Lärm oder Staubeinfluss.
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Berufskrankheiten: Liste der Krankheitsbilder

Eine Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit ist schwierig, weil der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Arbeit nicht immer eindeutig besteht. Viele Umwelteinflüsse im Privatleben begünstigen dieselben Beschwerden wie solche durch die Arbeit. Bei anderen Erkrankungen treten die Beschwerden erst Jahre oder Jahrzehnte später auf. Wird ein Krankheitsbild offiziell als Berufskrankheit anerkannt, landet sie in der Liste der Berufskrankheitenverordnung. In Anlage 1 dieser Verordnung findet sich eine Übersicht der aktuell anerkannten Berufskrankheiten

Zurzeit sind mehr als 80 offizielle Berufskrankheiten gelistet. In der nachfolgenden Liste haben wir deshalb nicht alle Punkte aufgezählt, sondern geben Ihnen nur eine Übersicht. Die vollständige Liste können Sie hier einsehen.

Liste der Berufskrankheiten

Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten

  • Erkrankungen durch Blei
  • Erkrankungen durch Quecksilber
  • Erkrankungen durch Kohlenmonoxid
  • Erkrankungen durch Fluor
  • Erkrankungen durch Arsen

Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten

  • Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden
  • Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen
  • Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen
  • Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck
  • Koxarthrose (Hüftgelenksarthrose) durch Heben und Tragen schwerer Lasten

Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten

  • Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war
  • Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten
  • Wurmkrankheiten der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis
  • Tropenkrankheiten, Fleckfieber

Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke

  • Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
  • Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
  • Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz
  • Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium
  • Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose)

Hautkrankheiten

  • Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
  • Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe
  • Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung

Krankheiten sonstiger Ursache

  • Augenzittern der Bergleute
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Was sind die häufigsten Berufskrankheiten?

Welche sind nun die häufigsten Berufserkrankungen? Dazu gibt es verschiedene Untersuchungen, auch von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGV). Je nach Erhebung kann es bei den Platzierungen und genannten Krankheiten einige Unterschiede geben – trotzdem gibt die folgende Liste ein gutes Bild der häufigsten Berufskrankheiten:

  1. Lärmschwerhörigkeit
  2. Hautkrebs durch UV-Strahlung
  3. Asbestose
  4. Silikose (Quarzstaublunge)
  5. Infektionskrankheiten
  6. Lungenkrebs (ausgelöst durch Asbest)
  7. Hauterkrankungen
  8. Schädigungen der Wirbelsäule (durch schweres Heben)
  9. Allergische Atemwegserkrankungen


  10. Berufskrankheiten Liste Uebersicht Anerkannt Grafik

    Berufskrankheiten in der Pflege

    Klar ist aber auch: Jede Berufsgruppe hat ein höheres Risiko für andere Berufserkrankungen. Nur in bestimmten Bereichen wird mit entsprechenden Chemikalien gearbeitet, längst nicht jeder Beruf ist körperlich anstrengend und mit schwerem Heben verbunden. Viel diskutiert werden Berufskrankheiten in der Pflege. Die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen sind hier:

  • Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen
    Pflegeberufe sind mit einer sehr großen körperlichen Belastung verbunden. Anheben von Patienten, Arbeiten in gebeugter Haltung, Pflege von bettlägerigen Patienten – all das macht den Knochen sehr zu schaffen. In der Pflege kommt es besonders häufig zu Bandscheibenvorfällen in der Lendenwirbelsäule, aber auch das Risiko für Probleme im Schulter- und Kniegelenk ist hoch.
  • Infektionskrankheiten
    Wer in der Pflege und allgemein im medizinischen Bereich arbeitet, hat ein erhöhtes Risiko, mit Krankheitserregern in Kontakt zu kommen. Entsprechend groß sind die Vorsichtsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen, trotzdem gehören Infektionskrankheiten zu den häufigeren Berufskrankheiten.
  • Hautkrankheiten
    Handschuhe tragen, Hände waschen, Desinfektionsmittel benutzen, Schweiß unter Handschuhen, Kitteln oder medizinischen Masken – all das ist eine große Belastung für die Haut. Es kommt zu Ausschlägen oder anderen Hautkrankheiten. Auch allergische Reaktionen der Haut sind möglich.
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Was macht die Berufsgenossenschaft bei Berufskrankheit?

Die Entscheidung, ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, liegt für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft bei den Berufsgenossenschaften. Für Beschäftige von Bund, Ländern und Gemeinden ist die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig. Für Arbeitnehmer spielen dabei die Leistungen und vor allem die finanzielle Absicherung eine große Rolle.

Betroffene einer Berufskrankheit können Anspruch auf verschiedene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, vorbeugende Leistungen nach § 3 BKV zu erhalten. Bevor es soweit ist, müssen jedoch verschiedene Schritte durchlaufen werden.

Risiko einer Berufskrankheit mindern

Der Versicherte ist verpflichtet, die konkrete Gefahr einer Berufskrankheit abzuwehren und mit allen geeigneten Mitteln das Risiko zu mindern. Dabei können verschiedene Maßnahmen notwendig sein:

  • Schutzvorrichtungen am Arbeitsplatz
  • Austausch gefährdender Arbeitsstoffe
  • Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen (wie Handschuhe, Atemschutzmaske)
  • Spezielle therapeutische Maßnahmen

Kann das nicht gewährleistet werden, hat der Betroffene die Tätigkeit einzustellen. Für den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Nachteil wird eine Übergangsleistung erbracht. Für den Fall, dass eine Krankheit nicht als Berufskrankheit anerkannt wird, übernehmen die Krankenversicherungen die notwendigen medizinischen Leistungen, das bedeutet, es entsteht für den Erkrankten keine Versorgungslücke.

Meldung an die Berufsgenossenschaft

Besteht der Verdacht, dass Sie an einer Berufskrankheiten leiden könnten, müssen Sie dies der Berufsgenossenschaft melden. Typischerweise wird dies vom Betriebsarzt oder Ihrem Hausarzt übernommen, Sie können aber auch selbst Kontakt herstellen. Ist der Arbeitgeber über die Möglichkeit informiert, muss auch er die Berufsgenossenschaft in Kenntnis setzen.

Anschließend wird die Berufsgenossenschaft genauere Informationen einholen. Diese werden benötigt, um entscheiden zu können, ob die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Wichtig sind die konkreten Arbeitsbedingungen und Ihr Krankheitsverlauf. Zur Einschätzung kann auch ein ärztliches Gutachten angefordert werden.

Leistungen bei anerkannter Berufskrankheit

Kommt die Berufsgenossenschaft zu der Entscheidung, dass die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, geht es vor allem darum, die Krankheit zu heilen oder eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation zu verhindern. Dabei übernimmt die Berufsgenossenschaft verschiedene Leistungen:

  • Heilbehandlung
  • Medizinische Versorgung in Spezialkliniken
  • Reha-Maßnahmen
  • Schulungsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch die Berufskrankheit erhält der Betroffene eine Erwerbsminderungsrente. Kann ein Arbeitnehmer keine drei Stunden pro Tag mehr arbeiten, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Berufsunfähigkeitsrente.

Leistungen bei Wie-Berufskrankheiten

Aussicht auf Entschädigungen haben auch die Betroffenen von „Wie-Berufskrankheiten“, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer gehört zu einer Personengruppe, die aufgrund ihrer Arbeit besonderen Einflüssen ausgesetzt ist.
  • Diese Einwirkungen sind nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ursächlich für die Erkrankung.
  • Diese Erkenntnisse lagen bei der letzten Prüfung der Berufskrankheiten-Liste noch nicht vor.
  • Der Zusammenhang von Tätigkeit und Erkrankung ist im Einzelfall wahrscheinlich.

Wie-Berufskrankheiten können somit eine Ausnahme sein. Sie sind nicht in der Liste der Anlage 1 in der Berufskrankheitenverordnung gelistet, berechtigen aber trotzdem zum Anspruch auf Leistungen.

Checkliste: So gehen Sie bei einer Erkrankung vor

Unsere Checkliste zeigt, worauf Sie achten sollten, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht:

  • Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob es sich bei Ihrer Erkrankung um eine Berufskrankheit handeln kann.
  • Antrag bei der Berufsgenossenschaft auf Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit stellen.
  • Unterstützung durch den Betriebs- oder Personalrat sichern.
  • Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen.
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz versuchen, um Ursache zu vermeiden. Eine erfolgreiche Versetzung fördert die Anerkennung Ihrer Erkrankung als Berufskrankheit.
  • Widerspruch gegen eine mögliche Ablehnung auf Entschädigungsforderungen stellen (Frist: ein Monat).
  • Berufsgenossenschaft schlägt drei Gutachter vor. Sie können aber auch einen Facharzt Ihrer Wahl benennen, der als Gutachter zugelassen ist.
  • Beratung und Information bei Rechtsberatungsstellen (zum Beispiel bei der Gewerkschaft).



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[Bildnachweis: solar22 by Shutterstock.com]

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