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Erwerbsunfähigkeit: Definition und Informationen

Es ist ein Szenario, dass wohl jedem Angst macht: Plötzlich kann aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer Ursachen nicht mehr gearbeitet werden. Niemand ist sicher vor dem Schicksal der Erwerbsunfähigkeit doch kaum jemand macht sich ausreichend Gedanken darüber. Schließlich trifft es immer nur die anderen, bis es zu spät ist und man auf einmal vor der Frage steht, wie es mit der Erwerbsunfähigkeit jetzt weiter gehen soll. Mit dem Job fällt nicht nur ein wichtiger Aspekt des Lebens, sondern auch die finanzielle Grundlage weg. Oftmals bleiben noch viele Jahre oder gar Jahrzehnte, bis zum offiziellen Renteneintrittsalter und wer nicht gegen eine Erwerbsunfähigkeit abgesichert ist, muss mit deutlichen Einschnitten rechnen…



Erwerbsunfähigkeit: Definition und Informationen

Erwerbsunfähigkeit Definition: Ein wichtiger Unterschied

Kann ein Arbeitnehmer seinen Job nicht mehr ausüben, wird meist schnell von Erwerbsunfähigkeit gesprochen. In vielen Fällen ist das jedoch nicht korrekt, denn es gibt klare Definitionen und Unterscheidungen, wenn es um die Erwerbsunfähigkeit geht.

Die wahrscheinlich häufigste Verwechslung gibt es dabei zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Von einer sogenannten Berufsunfähigkeit ist die Rede, wenn Sie Ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate oder gar nicht mehr ausüben können. Allerdings muss dies unbedingt von einer Erwerbsunfähigkeit unterschieden werden.

So wird jemand erst erwerbsunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr am Berufsleben teilhaben kann – unabhängig davon, ob es sich um seinen erlernten Beruf oder einen anderen Job handelt. Auch eine Umschulung in einen anderen Bereich ist bei einer Erwerbsunfähigkeit nicht möglich, ein berufsunfähiger Arbeitnehmer kann hingegen durch den Wechsel in einen anderen Beruf wieder arbeiten gehen.

Ein Beispiel kann dabei helfen, diese Definition und Unterscheidung zu verdeutlichen: So kann ein Fliesenleger, der durch den Beruf ein Knieproblem entwickelt hat, berufsunfähig sein – zu einem einen Bürojob oder anderen, körperlich weniger anstrengenden Tätigkeiten, ist er aber durchaus in der Lage. Somit liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor.

Desweiteren wird im Rentenrecht die sogenannte Erwerbsminderung unterschieden. Volle Erwerbsminderung ist gegeben, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, unabhängig vom ausgeübten Beruf. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, gilt als teilweise erwerbsgemindert.

Mögliche Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit

Geht es um eine Erwerbsunfähigkeit, denken die meisten zunächst an körperliche Probleme, die vielleicht sogar durch die Belastungen des Berufs entstanden sind und weiteres Arbeiten daher unmöglich machen. Solche Skelett- oder Muskelerkrankungen sind ein Grund, der in die Erwerbsunfähigkeit führen kann, aber mit weitem Abstand am häufigsten sorgt eine andere Ursache für erwerbsunfähige Arbeitnehmer: Psychische Probleme und Krankheiten.

In den letzten knapp zehn Jahren hat sich diese Entwicklung herauskristallisiert. Studien zeigen, dass fast jede zweite Frau, die neu in die Erwerbsminderungsrente eintritt, psychische Gründe anführt. Bei den Männern ist es immerhin mehr als jeder Dritte.

Gerade bei Männern sind außerdem Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein häufiger Grund, dass eine Erwerbsunfähigkeit oder zumindest eine Erwerbsminderung vorliegt. Weitere Ursachen können zudem Unfälle sein, nach denen keine Arbeit mehr ausgeübt werden kann.

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Erwerbsunfähigkeit: Gibt es Hilfe vom Staat?

Der deutsche Sozialstaat bietet viele Hilfen und Absicherungen, etwa bei einer Arbeitslosigkeit. Im besten Fall soll niemand auf sich allein gestellt sein, sondern vom System aufgefangen werden. Auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit kann es staatliche Unterstützung geben, allerdings müssen Sie sich hier genau informieren – und meist reicht die Hilfe nicht aus.

Sind Sie berufsunfähig – nicht erwerbsunfähig! – gibt es nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Für alle späteren Jahrgänge wurden am 1. Januar 2001 mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einige Einschnitte eingeführt. Es greift somit nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sowohl bei voller als auch teilweiser Erwerbsunfähigkeit.

Bedeutet für Sie: Erst wenn Sie weniger als sechs Stunden am Tag arbeitsfähig sind, gibt es überhaupt die Möglichkeit, Geld vom Staat zu erhalten. Und dies gilt nur dann, wenn Sie wirklich in keinem Beruf tätig sein können. Dabei ist es egal, ob die neue Arbeit etwas mit Ihrem erlernten Beruf zu tun hat. Kann ein Arzt seinen Beruf nicht mehr ausüben, ist aber durchaus noch zu einem achtstündigen Bürojob in der Lage, so kann die Rentenversicherung ihn an diese Tätigkeit verweisen und keine Erwerbsminderungsrente auszahlen.

Doch selbst wenn Sie einen Anspruch auf staatliche Hilfe aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit haben, reicht diese oftmals nicht aus. Durchschnittlich sind es in Deutschland noch nicht einmal 750 Euro, die als volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden. Für die meisten nicht genug, um den Ausfall eines vollen Einkommens auch nur ansatzweise auszugleichen. Trifft auf Sie die teilweise Erwerbsminderung zu, steht Ihnen sogar nur die Hälfte des vollen Anspruchs zu.

Außerdem müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt von der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten:

  • Für die letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung vorliegen
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein – die sogenannte Wartezeit
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Gegen eine Erwerbsunfähigkeit vorsorgen

Leider gibt es keine Sicherheit oder vollen Schutz gegen eine drohende Erwerbsunfähigkeit. Unfälle passieren, die Gesundheit kann in Mitleidenschaft gezogen werden und niemand weiß, was genau die Zukunft bringt.

Es gibt aber sehr wohl die Möglichkeit, sich gegen das finanzielle Risiko einer Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es doch einmal hart auf hart kommt und Sie nicht mehr in der Lage sind, eine berufliche Tätigkeit auszuüben.

Wie bei allen anderen Versicherungen gilt dabei: Informieren Sie sich gründlich, recherchieren und vergleichen Sie. Holen Sie unterschiedliche Angebote ein und betrachten Sie Leistungen sowie Kosten. Denken Sie unbedingt auch daran, dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur greift, wenn Sie in keinem Job mehr arbeiten können – gegen eine Berufsunfähigkeit gibt es wiederum eine eigenständige Versicherung.

[Bildnachweis: sebra by Shutterstock.com]

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