Hinzuverdienst: Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen?
Ein Hinzuverdienst zur Rente kann Auswirkungen auf Ihre Rentenzahlungen haben. Je nach den individuellen Umständen kann es zu Kürzungen kommen, wenn Sie zusätzlich zu Ihren Rentenzahlungen zu viel verdienen. Die wichtigste Unterscheidung hierbei: Es kommt darauf an, welche Art der Rente Sie beziehen. Für reguläre Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Frührente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente gelten unterschiedliche Regeln für den Zuverdienst neben den Bezügen der Rente.
Unsere große Übersicht zeigt Ihnen, wie hoch der Hinzuverdienst zur Rente sein darf und ab wann es zu Abzügen oder gar einem Entfall der Rentenzahlungen kommen kann:
Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Nachdem Sie Regelaltersgrenze überschritten haben, dürfen Sie unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. In diesem Fall haben Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht und ein Hinzuverdienst hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre Altersrente – ganz egal, wie hoch dieser ausfällt. Wann genau Sie die Regelaltersgrenze erreichen, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Der Renteneintritt wird in Deutschland schrittweise erhöht. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt es bei 67 Jahren.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
1946 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre + 1 Monate |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Entscheiden Sie sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin zu arbeiten, muss diese Beschäftigung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zwangsläufig gemeldet werden – auch besteht keine Pflicht mehr, dass Sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen (der Arbeitgeber muss hingegen weiterhin seinen Anteil erbringen). Sie können aber freiwillig weiterhin einzahlen – dadurch erhöht sich einmal im Jahr Ihr Rentenanspruch.
Beispiel für Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und beziehen Altersrente in Höhe von 1.200 Euro. Zusätzlich verdienen Sie durch eine Erwerbstätigkeit 900 Euro im Monat. Da es für Sie keinerlei Grenzen oder Abzüge gibt, bekommen Sie weiterhin volle Rentenbezüge.
Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente
Sollten Sie bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Frührente gehen, müssen Sie bei Ihrem Hinzuverdienst vorsichtiger sein. Hier gilt laut Gesetz ein Freibetrag von 6.300 Euro im Jahr – das entspricht 525 Euro im Monat. Innerhalb dieser Grenze bleibt zusätzlicher Verdienst neben der vorgezogenen Altersrente anrechnungsfrei. Verdienen Sie mehr als 6.300 Euro pro Jahr zur Rente hinzu, wird der überschüssige Betrag auf die Monate verteilt und zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Wichtig: Für das aktuelle Jahr 2022 gilt bei vorgezogenen Altersrenten eine erhöhte Verdienstgrenze von 46.060 Euro – Sie können im Kalenderjahr also sehr viel mehr zuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Beispiel für Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente
Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und bekommen eine Frührente von 950 Euro. Durch einen Job verdienen Sie 1.000 Euro monatlich hinzu. Diese 12.000 Euro liegen über dem Freibetrag von 6.300 Euro – es bleibt ein Überschuss von 5.700 Euro. Dieser wird auf die Monate aufgeteilt (je 475 Euro) und zu 40 Prozent angerechnet – Ihre Bezüge werden deshalb monatlich um 190 Euro gekürzt (40 Prozent von 475 Euro). Statt Ihrer Vollrente von 950 Euro bekommen Sie eine Teilrente von 760 Euro.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, gelten dieselben Regelungen wie bei einer vorgezogenen Altersgrenze: Sie können bis zu 6.300 Euro im Jahr zuverdienen, ohne dass es dabei zu einer Anrechnung kommt. Ein höherer Verdienst neben der Rente wird auch hier zu 40 Prozent angerechnet und führt zu Kürzungen der monatlichen Rentenzahlungen. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr individuell berechnet – sie beträgt aber mindestens 15.989,40€ pro Jahr und orientiert sich am höchsten Gehalt der letzten 15 Jahre.
Anders als bei der Frührente gilt bei der Erwerbsminderungsrente KEINE erhöhte Grenze für das Jahr 2022. Zudem muss der Hinzuverdienstdeckel beachtet werden. Dieser bemisst sich nach dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Renteneintritt.
Beispiel für Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Sie beziehen volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 850 Euro. Ihr Hinzuverdienst beträgt 9.500 Euro im Jahr. Die Summe über dem Freibetrag von 6.300 Euro wird angerechnet: 3.200 Euro werden zunächst auf die Monate verteilt. Diese 266,67 Euro werden zu 40 Prozent angerechnet – die Erwerbsminderungsrente wird um monatlich 106,67 Euro gekürzt.
Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrente
Bei der Anrechnung auf eine Hinterbliebenenrente – also eine Witwer- oder Witwenrente – richtet sich der Freibetrag nach dem aktuellen Rentenwert. Dies ist der Wert, dem ein Entgeltpunkt beziehungsweise Rentenpunkt entspricht. Wie hoch dieser ausfällt, wird abhängig von der wirtschaftlichen Situation regelmäßig neu berechnet und ermittelt. Aktuell liegt dieser bei 36,02 Euro (alte Bundesländer) und 35,52 Euro (neue Bundesländer). Für den Hinzuverdienst gilt: Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des Rentenwertes.
Das bedeutet für die Anrechnung: Sie dürfen 950,93 Euro (West) beziehungsweise 937,73 Euro (Ost) anrechnungsfrei zu einer Hinterbliebenenrente hinzuverdienen. Wenn Sie ein Kind haben, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag pro Kind um das 5,6-fache des Rentenwertes. Das entspricht aktuell pro Kind einen zusätzlichen Freibetrag von 201,71 Euro (West) und 198,91 Euro (Ost).
Liegt Ihr Hinzuverdienst oberhalb dieser Grenzen, wird der überschüssige Betrag zu 40 Prozent angerechnet und führt zu Rentenkürzungen.
Beispiel für Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrente
Sie erhalten in Nordrhein-Westfalen Hinterbliebenenrente in Höhe von 700 Euro. Durch Ihren Job verdienen Sie 1.800 Euro im Monat. Dies liegt über dem Freibetrag von 950,93 Euro, der anrechenbare Betrag beträgt 849,07 Euro. Geteilt durch 12 bleiben pro Monat 70,76 Euro – diese werden zu 40 Prozent angerechnet: Die Rente wird somit um 28,30 Euro gekürzt. Statt 700 Euro wird eine reduzierte Hinterbliebenenrente von 671,70 Euro gezahlt.
Durch ein Kind mit Anspruch auf Waisenrente würde sich der Freibetrag auf 1.152,64 Euro erhöhen. Die anrechenbaren 647,36 Euro würden zu einer Kürzung von 21,58 Euro führen.
Lassen Sie sich von der Rentenversicherung beraten
Die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung ist eindeutig: Wenn Sie eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit neben der Rente planen oder beginnen, sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger kontaktieren. Hier können Sie sich umfangreich informieren und beraten lassen. Die Rentenversicherung kann eine konkrete Berechnung aufstellen und erklären, welche Auswirkungen Ihr Hinzuverdienst haben kann.
Aktuelle Änderungen zum Hinzuverdienst der Rente
Gute Nachrichten für Frührentner: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass die Grenze für den Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersgrenze ab dem kommenden Jahr entfallen sollen. Heißt konkret: Kommt die Änderung, dürfen Sie neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzu verdienen, ohne dass es Auswirkungen auf Ihre Rentenzahlungen gibt. Das soll einen flexibleren Übergang zwischen Erwerbsleben und Rente ermöglichen – und wird zudem als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel verstanden.
Profitieren können auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Der Gesetzesentwurf beinhaltet bei voller Erwerbsminderung einen Freibetrag von 17.252,50 Euro – statt bisher 6.300 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente soll die Mindesthinzuverdienstgrenze auf 34.545 Euro angehoben werden.
Warum in der Rente noch was hinzuverdienen?
Die Rente ist für viele mit dem Gedanken „Endlich nicht mehr arbeiten!“ verbunden. Nach jahrzehntelanger Arbeit ist das Ende von täglichem Stress und Anstrengung ein großes Ziel. Leider ist es nur für einen Teil der Rentner wirklich möglich. Studien zeigen, dass in Deutschland mehr als eine Millionen Rentner über 67 Jahren weiterhin arbeiten geht – viele davon in einem Minijob. Ein trauriger Trend, bei dem die Zahl seit Jahren steigt.
Manch ein Rentner sieht schlicht keine anderen Wahl. Gerade bei weiter steigenden Preisen muss die Rente aufgebessert werden, um finanziell über die Runden zu kommen. Altersarmut ist ein großes Thema, weshalb langfristige Altersvorsorge immer wichtiger wird.
Es sollte auf der anderen Seite nicht ignoriert werden, dass nicht jeder mit Erreichen der Regelaltersgrenze sofort mit der Arbeit aufhören will. Ein Teil der berufstätigen Rentner entscheidet sich ganz bewusst und aus eigenem Antrieb dafür. Das darf die sozial- und gesellschaftskritische Betrachtung aber nicht überschatten.
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