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Arbeitszimmer absetzen: So sparen Sie im Homeoffice

Arbeit von zuhause können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer als Arbeitszimmer absetzen. Möglich ist das als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Bisher betraf das vor allem Berufsgruppen wie Lehrer und Freelancer. Aufgrund der Corona-Krise hat der Gesetzgeber mit der Homeofficepauschale eine weitere Möglichkeit eröffnet. Jetzt können auch andere Arbeitnehmer von den neuen Regelungen profitieren. Hier erfahren Sie, wie Sie sparen können…



Arbeitszimmer absetzen: So sparen Sie im Homeoffice

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Vorraussetzungen: Arbeitszimmer ist beruflicher Natur

Ihr Zimmer können Sie dann als Arbeitszimmer absetzen, wenn Sie es zu 90 Prozent für den Beruf nutzen. Außerdem muss es sich um ein separates Zimmer handeln, das Bestandteil Ihrer Wohnung und durch eine Tür von den Privaträumen getrennt ist. Den Laptop in der Küche aufzustellen und die als Arbeitszimmer zu deklarieren, funktioniert also nicht: Arbeitsecken sowie Durchgangszimmer gelten nicht als Arbeitszimmer und sind steuerlich nicht absetzbar. Auch zweifelt das Finanzamt ein Arbeitszimmer an, wenn der restliche Wohnraum für Sie und Familie nicht ausreicht.

Damit das Finanzamt die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer anerkennt, muss es durch Ausstattung und Funktion klar als Arbeitszimmer erkennbar sein. Heißt: Das Kuschelsofa und der XXL-Fernseher im selben Raum bedeuten eher ein K.O.-Kriterium. Auch ein Zimmer mit Gästebett, in dem Sie hin und wieder Personen übernachten lassen, erfüllt die strengen Vorgaben des Bundesfinanzhofs nicht. Genau genommen ist eine steuerliche Absetzung von Arbeitskosten, die zuhause entstehen, laut Einkommenssteuergesetz gar nicht vorgesehen. Hauptkriterien dafür, dass Sie dennoch Ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen können:

  • Sie haben keine andere Möglichkeit zur Verrichtung Ihrer Arbeit.
  • Ihr häuslicher Arbeitsplatz ist Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Die vollen Raumkosten können Sie immer bei einem außerhäuslichen Arbeitszimmer absetzen. In dem Fall prüft auch keiner, ob dort ein Tätigkeitsmittelpunkt vorliegt oder Sie noch einen Arbeitsplatz im Büro haben. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass sich das außerhäusliche Arbeitszimmer in der Nähe Ihrer Wohnung findet. Bei längeren Fahrtwegen oder größeren Entfernungen zweifelt das Finanzamt die Nutzung aus rein beruflichen Gründen an.

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In welcher Höhe ist ein Kostenabzug möglich?

In welcher Höhe die Kosten für Ihre Arbeit anerkannt werden, richtet sich exakt nach den beiden vorgenannten Kriterien. Das Finanzamt unterscheidet zwischen einem begrenzten und einem unbegrenzten Kostenabzug:

  • Begrenzter Kostenabzug
    Das bedeutet, dass Sie bis zu 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen können, wenn Sie keinen anderen Arbeitsplatz für Ihre Tätigkeiten haben. Dafür muss das Arbeitszimmer nicht zwingend Mittelpunkt der Tätigkeit sein. Das gilt beispielsweise für Berufsgruppen wie Lehrer, Berufsmusiker oder Außendienstmitarbeiter, bei denen der Beruf die Arbeit am Schreibtisch erfordert, die Ihren beruflichen Mittelpunkt allerdings nicht zwangsläufig dort haben: Lehrer ist hauptsächlich an der Schule, ein Berufsmusiker auf der Bühne und ein Außendienstmitarbeiter beim Kunden.
  • Unbegrenzter Kostenabzug
    Für Berufsgruppen, bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, ist ein unbegrenzter Kostenabzug in voller Höhe möglich. Es lassen sich also die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Dies gilt, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und Sie auch nicht außerhalb Ihrer Wohnung arbeiten. Das gilt typischerweise für Schriftsteller, Grafikdesigner oder auch Arbeitnehmer, die in Heimarbeit tätig sind.

Um die Kosten in voller Höhe absetzen zu können, müssen Sie allerdings an wenigstens drei Arbeitstagen in der Woche im Homeoffice arbeiten. Sollten Sie nur nur einen oder zwei Tage von zuhause aus arbeiten, können Sie maximal 1.250 Euro im Jahr, also den begrenzten Kostenabzug, geltend machen.

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Ausnahme: Arbeit umständehalber von zuhause aus

Aber es gibt Ausnahmen. Seit der Corona-Krise arbeiten immer mehr Arbeitnehmer im Homeoffice, die sehr wohl einen Büroarbeitsplatz zur Verfügung haben. Und nicht jeder davon hat einen separaten Raum, den er nach den vorgenannten Kriterien als häusliches Arbeitszimmer absetzen könnte.

Der Gesetzgeber erkennt nun an, dass Arbeitnehmern durch die Arbeit zuhause Kosten entstehen, die zuvor der Arbeitgeber übernahm. Daher können nun auch Arbeitnehmer, die tatsächlich lediglich eine Arbeitsecke in ihrer Privatwohnung einrichten können, steuerlich profitieren. Wer von zuhause arbeitet, kann sich grundsätzlich zwischen diesen zwei Möglichkeiten entscheiden:

Arbeitszimmer

Was bisher nur für bestimmte Berufsgruppen galt, gilt nun für alle Arbeitnehmer: Sie haben einen separaten Raum, den Sie nur zu beruflichen Zwecken (maximal 10 Prozent private Nutzung ist erlaubt) nutzen? In diesem Fall können Sie ihn bei der Steuererklärung als häusliches Arbeitszimmer absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arbeitgeber beispielsweise aufgrund des Infektionsgeschehens die Arbeit im Homeoffice angeordnet hat.

Arbeitsecke

Erfüllt Ihr heimischer Arbeitsplatz nicht die Kriterien eines häuslichen Arbeitszimmers – beispielsweise weil ein Gästebett drin steht oder Sie doch nur eine Arbeitsecke in der Wohnung haben? Dann können Sie die Homeofficepauschale anwenden. Damit kann jeder Arbeitnehmer 5 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice geltend machen – maximal 600 Euro im Jahr.

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Welche Kosten sind absetzbar?

Absetzen können Sie alle Kosten, die direkt oder anteilig dem Arbeitszimmer zuordenbar sind. Die gute Nachricht: Paare können das Arbeitszimmer doppelt anrechnen lassen. Teilen Sie sich mit Ihrem Partner das Arbeitszimmer, können Sie beide jeweils 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Was fällt nun darunter?

Direkte Kosten

  • Fenstervorhänge, Gardinen, Jalousien
  • Lampen
  • Teppiche
  • Renovierungskosten
  • Versicherungen

Anteilige Kosten

  • Miete
  • Wasser-, Heizungs- und Stromkosten
  • Müllabfuhr
  • Reinigungskosten

Bei alledem sollten Sie darauf achten, das Maß des Normalen nicht zu überschreiten: Kristallleuchter von der Decke oder wertvolle Gemälde werden Sie schwerlich für Ihr Arbeitszimmer absetzen können. Und ein Trost für alle: Arbeitsmittel können Sie immer steuerlich absetzen. Utensilien wie Monitor, Bürostuhl oder Druckerpapier zählen dazu. Bei Anschaffungsgegenständen, die über 952 Euro liegen, läuft die Abschreibung über die Nutzungsdauer mehrere Jahre.

Arbeitszimmer absetzen Berechnung

Wie können Sie den absetzbaren Anteil berechnen? Dazu nehmen teilen Sie die Fläche des Arbeitszimmers durch die Gesamtfläche der Wohnung und multiplizieren mit 100.

Beispiel: Ihre Wohnung ist 75 Quadratmeter groß, das Arbeitszimmer hat 20 Quadratmeter. 20 geteilt durch 75 mal 100 ergibt 26,6. Das ist der absetzbare Anteil Ihres Arbeitszimmers. 26,6 Prozent der Miet- und Nebenkosten können Sie von der Steuer absetzen.



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