Anzeige
Ads_BA_AD('BS');
Anzeige
Ads_BA_AD('SKY');

Pendlerpauschale: Höhe, Maximum + Berechnung

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre persönliche Steuerlast auf dem Weg zur Arbeit reduzieren. 30 Cent pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie von der Steuer absetzen. Für größere Entfernungen gilt ab dem 21. Kilometer sogar ein Maximum von 38 Cent pro Kilometer. Wir erklären, was Sie zur steuerlichen Pauschale für Pendler wissen müssen und wie sich diese berechnet…



Pendlerpauschale: Höhe, Maximum + Berechnung

AnzeigeKarrierebibel Podcast Teaser

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) ist eine steuerliche Subvention für Erwerbstätige, die zu ihrer Arbeitsstätte pendeln. So können Arbeitnehmer steuern sparen. Bei der Steuererklärung senkt die Pauschale das zu versteuernde Einkommen.

Sie können nicht den exakten Betrag absetzen, weil es sich um eine Pauschale handelt. Aber Sie zahlen auf das Jahr gesehen weniger Einkommensteuer. Für Berufspendler zählt die Entfernungspauschale zu den Werbungskosten (§ 9 des Einkommensteuergesetzes).

Anzeige

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2024?

Die Pendlerpauschale 2024 beträgt 30 Cent für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte (also Ihrem Arbeitsplatz). Da es sich um einen pauschalen Betrag handelt, müssen Sie keine Belege oder tatsächliche Kostennachweise vorlegen, um diesen Betrag geltend machen zu können.

Für Fernpendler gilt eine erhöhte Pendlerpauschale. Ab dem 21. Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können Sie jeweils 38 Cent von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer gilt jedoch auch bei langen Strecken die normale Entfernungspauschale von 30 Cent.

Pendlerpauschale: Ab wieviel km?

Pendlerpauschale Rechner Berechnen Höhe Erhöhung Bahn Maximum 2024 Neu Beispiel

Anzeige
Jetzt Karrierebibel Insider werden + Vorteile sichern!
Kostenlose News, frische Impulse für den Erfolg sowie geniale Deals mit satten Rabatten – exklusiv nur für Insider! Jetzt Newsletter holen...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Pendlerpauschale Rechner: Beispiel für die Berechnung

Mit den Beträgen können Sie die Höhe Ihrer individuellen Pendlerpauschale berechnen. Zum besseren Verständnis ein einfaches Beispiel: Zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz liegen 45 Kilometer. Sie haben eine typische 5-Tage-Woche, arbeiten stets im selben Büro und pendeln mit Ihrem Privatauto. Wie hoch ist die Pendlerpauschale, die Sie steuerlich geltend machen können?

Für die Berechnung multiplizieren Sie zunächst die Kilometer mit den jeweils geltenden Pauschalen. Für die ersten 20 Kilometer je 30 Cent, für die weiteren Kilometer je 38 Cent:

  • 20 Kilometer mal 0,30 Euro = 6 Euro
  • 25 Kilometer mal 0,38 Euro = 9,50 Euro

Für jeden Werktag beträgt Ihre Pendlerpauschale 15,50 Euro (6 Euro + 9,50 Euro) für die Fahrtstrecke. Auf das Jahr gerechnet multiplizieren Sie diesen Betrag mit den Arbeitstagen. Bei einer 5-Tage-Woche nimmt das Finanzamt 220 Tage an, ergibt 3.410 Euro (15,50 Euro mal 220 Tage). Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich für das Kalenderjahr entsprechend um die Pendlerpauschale von 3.410 Euro. Einen Rechner für Ihre individuelle Pendlerpauschale finden Sie HIER.

Pendlerpauschale: Hin- und Rückfahrt?

Bei der Berechnung Ihrer Pendlerpauschale gilt: Auch wenn Sie täglich hin und zurück fahren, dürfen Sie pro Arbeitstag nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ansetzen. Im Rechenbeispiel berücksichtigen wir also nur einmal die Strecke von 45 Kilometern – die Rückfahrt gilt nicht. Pendelt ein Mitarbeiter an einem Arbeitstag zum Arbeitsplatz und an einem anderen zurück (beliebtes Beispiel: Flugbegleiter) darf er für diese Tage jeweils nur die halbe Pendlerpauschale angeben.

Auch wer mehrmals täglich zur Tätigkeitsstätte pendelt, darf die Pauschale nur einmal angeben. Das betrifft beispielsweise Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst. Theoretisch mögliche Fahrten, die aufgrund von Krankmeldung oder Dienstreisen nicht stattgefunden haben, bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Anzahl der Arbeitstage

Grundsätzlich greift die Pendlerpauschale nur für Arbeitstage, an denen Sie tatsächlich zum Arbeitsplatz gefahren sind. Wer fünf Tage die Woche zur Arbeitsstätte fährt kann in der Regel 220 bis 230 Fahrten im Jahr angeben. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich die Anzahl auf bis zu 280 Tage. Denken Sie daran, Homeoffice-Zeiten abzuziehen.

Anzeige

Anspruch: Wer bekommt die Pendlerpauschale?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der eine Wegstrecke zu seinem Job zurücklegt, Anspruch auf die Nutzung der Pendlerpauschale. Laut Studien sind das in Deutschland mittlerweile fast 20 Millionen Menschen, die zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln. Ob Sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, spielt keine Rolle.

Voraussetzung: Sie müssen an den Tagen, für die Sie die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen wollen, tatsächlich die Strecke zu Ihrem Arbeitsplatz zurückgelegt haben. Wenn Sie im Homeoffice bleiben, dürfen Sie für den Tag keine Pendlerpauschale berechnen – dafür in den letzten zwei Jahren die Homeoffice-Pauschale.

Gestiegene Pauschale fürs Homeoffice

Die Homeoffice-Pauschale wurde letztes Jahr erhäht: Vorher konnten Arbeitnehmer maximal 600 Euro (5 Euro für 120 Tage) im Jahr absetzen, die zu den Werbungskosten zählten. Seit 2023 ist ein Werbungskostenabzug von 6 Euro pro Tag an bis zu 210 Tagen im Homeoffice möglich. Damit kommen Sie auf 1.260 Euro, die Sie als Belastung bei der Steuer angeben können.

Welche Verkehrsmittel sind zulässig?

Unerheblich ist die Wahl des Verkehrsmittels. Egal, ob Sie mit dem Auto, Zug, Taxi, Fahrrad oder gar zur Fuß zur Arbeit kommen – Sie bekommen die Pendlerpauschale für die Entfernung angerechnet. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie die Strecke mit dem Flugzeug zurücklegen: Hier dürfen Sie die Entfernungspauschale nicht ansetzen und müssen die tatsächlichen Ticketpreise absetzen.

Erste Tätigkeitsstätte

Die Pendlerpauschale bemisst sich an der Strecke zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte. Bei einem Mitarbeiter im Büro, der dort jeden Tag arbeitet, ist dies eindeutig. Komplizierter kann es sein, wenn ein Arbeitnehmer an verschiedenen Orten eingesetzt wird. Entscheidend ist dann, welcher Arbeitsstätte ein Mitarbeiter dauerhaft zugeordnet ist.

Gibt es keine klare Zuordnung, gilt der Ort, an dem Sie zwei volle Arbeitstage pro Woche oder zwei Drittel ihrer Arbeitszeit arbeiten.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Haben Sie mehrere Wohnungen, nimmt man für die Berechnung der Pendlerpauschale zunächst den Wohnort, der dem Arbeitsplatz am nächsten liegt. Eine andere Wohnung lässt sich nur dann für die Pendlerpauschale nutzen, wenn diese den Lebensmittelpunkt eines Arbeitnehmers bildet. Darüber hinaus können Sie auch die Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen – über die Höchstgrenze von 4.500 Euro hinaus.

Wie berechnet sich die Entfernung für die Pauschale?

Um Ihre Pendlerpauschale beziffern zu können, müssen Sie die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausrechnen. Maßgebend ist stets die kürzeste Straßenverbindung. Ausnahme: Sie können nachweisen, dass die Alternative offensichtlich „verkehrsgünstiger“ ist.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die kürzeste Strecke durch eine Baustelle versperrt ist. Diese Entfernung gilt auch dann, wenn Sie gar nicht mit dem Auto, sondern mit der Bahn pendeln.

Pendlerpauschale Maximum: Gibt es eine Höchstgrenze?

Für die Pendlerpauschale gilt zunächst eine Höchstgrenze von 4.500 Euro im Jahr. Für Extrempendler kann das ein Nachteil sein. Aber auch hier die Ausnahme: Wenn Sie Ihren eigenen Pkw oder einen Firmenwagen benutzen, gilt die Höchstgrenze nicht. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass Ihre Kosten den Höchstbetrag wirklich überschreiten.

Pendlerpauschale Bahn

Gleiches gilt für die Kosten bei Pendlern mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Pendeln Sie beispielsweise mit der Bahn und haben tatsächlich höhere Kosten, als vom Höchstbetrag gedeckt sind, können Sie diese mit Belegen absetzen. Halten Sie daher unbedingt Fahrscheine und Rechnungen fest. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen ein steuerfreies Jobticket finanzieren, ist das in der Steuererklärung ebenfalls anzugeben und auf die Pauschale anzurechnen.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung

Für die eigentliche Pendlerpauschale müssen Sie keine Belege sammeln. Anders kann es sein, wenn Sie den Höchstbetrag überschreiten. Um die tatsächlich anfallenden, höheren Kosten in der Steuererklärung anzusetzen, müssen Sie diese mit Belegen nachweisen können.

In der Steuererklärung geben Sie die Pendlerpauschale in Anlage N an. Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Darunter fallen alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Job anfallen. Sie können ohnehin eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro nutzen. Es ist also möglich, dass sich die Pendlerpauschale für Sie gar nicht lohnt, weil sie an den abzugsfähigen Werbungskosten nichts ändert.

Beispiel: Werbungskostenpauschale und Pendlerpauschale

Sie pendeln an 220 Arbeitstagen im Jahr acht Kilometer zur Arbeit (einfache Fahrt). Dafür fällt eine Entfernungspauschale von insgesamt 528 Euro an. Wenn sie keine anderen Werbungskosten haben – für Fachbücher, Weiterbildungen oder Arbeitskleidung – dann kommen Sie nicht auf 1.230 Euro. Pendlerpauschale überflüssig.

Oft aber lohnt sie sich sehr wohl. Tipp: Stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, sofern Ihre Werbungskosten über 1.230 Euro liegen. Dann müssen Sie schon im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zahlen. Ihre Werbungskosten werden als Freibetrag jeden Monat beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Tatsächliche Aufwendungen bei Behinderung

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 (alternativ: zwischen 50 und 70 plus Merkzeichen „G“ oder „aG“ im Schwerbehinderten­ausweis) haben weitere Steuervorteile. Zum einen können Sie als Werbungskosten die tatsächlichen Fahrtkosten heranziehen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, 30 Cent für JEDEN gefahrenen Kilometer anzugeben – in dem Fall tragen Sie also die Hin- und Rückfahrt ein.


Was andere dazu gelesen haben

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern
Weiter zur Startseite