Alles auf einen Blick
- Grenze: Die monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen liegt bei 50 Euro (Stand: 2026).
- Steuern: Bis zu diesem Wert bleiben Sachzuwendungen für Arbeitnehmer steuerfrei. Es müssen keine Lohnsteuer oder Beiträge zu Sozialversicherungen abgeführt werden.
- Beispiele: Möglich sind Gutscheine, Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber bezahlt. Reine Geldgeschenke fallen nicht darunter.
- Zusätzlichkeitsgebot: Steuerfreie Sachbezüge sind nur dann zulässig, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Es darf keine Gehaltsumwandlung stattfinden.
- Win-win-Situation: Bei Arbeitnehmern kommt der volle Wert der Zuwendungen ohne Abzüge an. Gleichzeitig sparen Arbeitgeber Lohnnebenkosten, die bei einer Gehaltserhöhung anfallen würden.
60-70 % der Unternehmen in Deutschland nutzen mindestens eine Form der steuerfreien Sachzuwendungen an Arbeitnehmer. Besonders häufig sind dabei Gutscheine (55 %) und Jobtickets (30 %).
Was sind Sachzuwendungen genau?
Sachzuwendungen sind nicht-monetäre Leistungen, die Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. Das können sowohl Waren als auch Dienstleistungen sein. Ein solcher Sachbezug ist für Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil. Es wird nicht direkt ein Betrag in bar ausgezahlt, Mitarbeiter profitieren aber trotzdem finanziell.
Unterschied zwischen Sachzuwendung und Geldleistung
Das Einkommensteuergesetz (EStG) trennt klar zwischen Geldleistungen und Sachzuwendungen. In § 8 EStG wird geregelt, dass „Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen“ nicht zu den Einnahmen zählen. Diese müssen also auch nicht gemeinsam mit dem restlichen Verdienst versteuert werden. Das Gesetz definiert gleichzeitig Geldleistungen, die voll versteuert werden müssen. Keine Sachzuwendungen sind demnach:
- Zweckgebundene Geldleistungen
- Nachträgliche Kostenerstattungen
- Geldsurrogate (z.B. Schecks)
- Andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten
Sollen die zusätzlichen Leistungen steuerfrei bleiben, müssen Arbeitgeber genau prüfen, in welcher Form die Extras gestattet werden. Beispiel: Eine Barauszahlung mit dem klaren Vermerk, dass diese ausschließlich zum Tanken dient, muss als Geldleistung versteuert werden. Ein Tankgutschein hingegen kann eine abgabefreie Sachzuwendung sein.
Beispiele für Sachzuwendungen
Es gibt viele Möglichkeiten für die Gestaltung von Sachzuwendungen. Typische Beispiele sind:
- Tankgutscheine
- Restaurantgutscheine
- Eintrittskarten
- Beiträge für ein Fitnessstudio
- Jobticket
Geschenke und Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter sind ebenso Sachzuwendungen. Der Chef kann seinen Angestellten Blumen, Pralinen, Bücher, Hörbücher oder eine Flasche Wein schenken. Ob solche Geschenke steuerfrei sind, hängt vom Wert ab. Die genauen steuerlichen Regelungen erklären wir im nächsten Abschnitt.
Welche Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind steuerfrei?
Während das Gehalt sowie zusätzliche Geldleistungen an Mitarbeiter grundsätzlich versteuert werden müssen, gibt es für Sachzuwendungen eine Freigrenze: Erst wenn der Wert der Sachzuwendung die Freigrenze überschreitet, muss der Betrag versteuert werden. Es gibt gleich zwei Optionen, wie Unternehmen steuerfreie Sachzuwendungen für ihre Mitarbeiter ermöglichen können:
1. 50 Euro für monatliche Sachzuwendungen
Jeden Monat bleiben Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 € steuerfrei. Arbeitgeber können zum Beispiel monatlich Einkaufs- oder Tankgutscheine bis zu diesem Wert ausstellen, ohne dass Mitarbeiter dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen müssen. Werden mehrere Sachzuwendungen kombiniert, muss der Gesamtwert unterhalb von 50 € liegen. Dabei gelten verschärfte Gutscheinregelungen und Kriterien für monatliche Sachzuwendungen:
-
Limitiertes Netzwerk
Gutscheine dürfen nur bei einem begrenzten Händlernetz oder konkreten Geschäften eingelöst werden. Beispiele sind Gutscheine für eine bestimmte Einzelhandelskette.
-
Limitierte Warengruppe
Steuerfreie Gutscheine beziehen sich auf eine bestimmte Warengruppe. Das zeigt sich zum Beispiel bei einem Tankgutschein – ein allgemeiner Amazon-Gutschein erfüllt die Voraussetzung nicht.
-
Limitierter Zweck
Die Gutscheine sind an einen sozialen oder steuerlichen Zweck gebunden. Das gilt beispielsweise bei Essensgutscheinen, aber auch Gutscheine für ärztliche Behandlungen oder eine Reha-Maßnahme können dazu zählen.
Außerdem darf der Gutschein nicht ausgezahlt werden – auch nicht bei kleineren Restbeträgen.
Keine Übertragung ungenutzter Beträge
Die Freigrenze von 50 € gilt für jeden Monat, entscheidend ist dabei das sogenannte Zuflussprinzip: Hierbei spielt es zunächst keine Rolle, wann Mitarbeiter den Gutschein einlösen. So können Arbeitnehmer zum Beispiel Einkaufsgutscheine sammeln, um eine größere Anschaffung zu machen. Aber: Nicht gewährte Sachzuwendungen können nicht auf kommende Monate übertragen werden. Hat ein Arbeitgeber im Januar und Februar keine Sachzuwendungen geleistet, ändert sich die Freigrenze für den März nicht. Es ist weiterhin nur ein Wert von 50 € steuerfrei erlaubt – es können dann nicht einfach 150 € gewährt werden.
2. 60 Euro für anlassbezogene Geschenke
Zusätzlich können Betriebe ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachzuwendungen im Wert von bis zu 60 € zu personenbezogenen Anlässen zukommen lassen. Das sind Geschenke und Aufmerksamkeiten, die zu einem bestimmten persönlichen Anlass des Mitarbeiters gemacht werden. Mögliche Situationen sind:
- Geburtstag
- Verlobung und Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Jubiläum im Betrieb (etwa 10 Jahre Betriebszugehörigkeit)
- Beförderung
- Rückkehr nach Elternzeit
- Renteneintritt
Diese Freigrenze ist an den Anlass gebunden, nicht an eine Zeitspanne. Fallen mehrere Anlässe in einen Monat, können auch mehrere Aufmerksamkeiten von jeweils 60 € als Sachzuwendung an den Mitarbeiter gehen. Hier gilt jedoch: Es darf kein Bargeld verschenkt werden! Eine Karte mit Geld zum Geburtstag muss versteuert werden.
Übersicht: Weitere Arbeitgeberleistungen
Benefits |
Vorteile |
| Flexible Arbeitszeiten | 100 % steuerfrei |
| Sachzuwendungen | Bis 50 € im Monat steuerfrei |
| Jobticket | Unbegrenzt steuerfrei |
| Essenszuschüsse | Bis 7,67 € pro Tag |
| Technische Geräte | Steuerfrei, wenn Eigentum des AG |
| Firmenwagen | Nur versteuert mit 1%-Regel |
| Weiterbildung | Steuerfrei |
| Kinderbetreuung | Steuer- und sozialabgabenfrei |
| Gesundheit | Bis 600 € pro Jahr steuerfrei |
| Rabatte | Bis 1080 € pro Jahr steuerfrei |
| Vermögenswirksame Leistungen | Bis 40 € im Monat steuerfrei |
(Stand: 2026)
Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag
Sowohl der 50-Euro-Sachbezugswert als auch die 60 Euro für persönliche Anlässe sind Freigrenzen – keine Freibeträge. Steuerlich ist das ein wichtiger Unterschied! Wird der Wert überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Ein einfaches Beispiel: Ein Tankgutschein in Höhe von 50 € ist komplett steuerfrei, wenn es die einzige Sachzuwendung für einen Mitarbeiter in diesem Monat ist. Beträgt der Wert des Gutscheins jedoch 50,01 €, fallen auf die volle Summe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Steuern bei einem Freibetrag
Bei einem Freibetrag wird nur versteuert, was den Wert überschreitet. Beispiel ist der Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 € im Jahr. Diese Summe bleibt grundsätzlich steuer- und abgabenfrei. Kauft ein Angestellter mit einem Rabatt von insgesamt 2.000 €, muss er nur 920 € davon versteuern – nicht den Gesamtbetrag.
Wie werden Sachzuwendungen versteuert?
Arbeitgeber können auch Sachzuwendungen mit einem größeren Wert machen, diese müssen dann aber versteuert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Pauschale Versteuerung durch Arbeitgeber
Gemäß § 37b EStG kann der Arbeitgeber Zuwendungen pauschal mit 30 % versteuern. Für Arbeitnehmer bleibt der gesamte Betrag dann steuerfrei. Dies ist sogar bis zu einem maximalen Wert von 10.000 € pro Jahr möglich – auch hier aber nur für Sachzuwendungen, nicht bei Geldleistungen.
-
Individuelle Versteuerung durch Arbeitnehmer
Der geldwerte Vorteil kann auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers angerechnet und mit dem restlichen Gehalt versteuert werden. Bei dieser Variante kommt entsprechend weniger beim Mitarbeiter an, weil Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom ursprünglichen Wert abgezogen werden.
Dokumentation von Sachzuwendungen
Für Arbeitgeber besteht eine Dokumentationspflicht bei Sachzuwendungen. Dies ist wichtig, um Steuervergünstigungen auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Eine lückenlose Dokumentation bestätigt, dass Freigrenzen eingehalten werden oder der Zufluss mehrerer Sachbezüge, die den Betrag überschreiten würden, nicht in einem Monat liegt. Wichtige Informationen sind dabei:
- Daten des Mitarbeiters
- Exakter Wert der Sachzuwendung
- Datum der Zuwendung
- Dokumentation in der Lohnabrechnung
Bei Zuwendungen für einen persönlichen Anlass sollte der Grund genau festgehalten werden (z.B. Geburtstag des Mitarbeiters). Nur wenn dieser wirklich vorliegt, kann der zusätzliche Betrag steuerfrei bleiben.
Vorteile: Darum lohnen sich Sachzuwendungen
Für Arbeitgeber sind Sachzuwendungen mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden. Trotzdem lohnen sich die Extras für Mitarbeiter. Unternehmen positionieren sich so als attraktiver Arbeitgeber und als beliebte Adresse für Top-Talente. Das Employer Branding setzt deshalb gerne auf Sachzuwendungen, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Zudem sind Zusatzleistungen ein Zeichen der Wertschätzung. Das steigert die Motivation und Zufriedenheit im Team. In der Folge verbessern sich die Leistungen und die Loyalität zum Betrieb wächst.
Sachzuwendungen lohnen sich finanziell
Die steuerlichen Vorteile sind ein Pluspunkt für beide Seiten: Arbeitgeber können Sachzuwendungen als Betriebsausgaben geltend machen, gleichzeitig kommt bei Angestellten mehr an. Während bei einer Gehaltserhöhung fast die Hälfte für Steuern und Abgaben verloren geht, landen Sachbezüge bis zur Freigrenze zu 100 % beim Mitarbeiter.
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