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Umsatzbeteiligung: Vor- und Nachteile des Entlohnungsmodells

Für Mitarbeiter klingt es nach einem perfekten Deal: Durch eine Umsatzbeteiligung am Erfolg des Unternehmens teilhaben. Aber winkt bei einer Umsatzbeteiligung wirklich das große Geld und profitieren Arbeitnehmer und Unternehmen von dem Entlohnungsmodell? Ganz so eindeutig ist es leider nicht. Werden Angestellte am Erfolg beteiligt, hat es durchaus Vorteile für beide Seiten – aber dürfen mögliche Nachteile und Risiken nicht ignoriert oder schöngeredet werden. Wir zeigen, was Sie zu einer Umsatzbeteiligung wissen müssen…



Umsatzbeteiligung: Vor- und Nachteile des Entlohnungsmodells

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Was ist eine Umsatzbeteiligung?

Als Umsatzbeteiligung wird eine Entlohnungsform von Arbeitnehmern bezeichnet. Dabei erhalten Mitarbeiter neben einem festen Gehalt einen variablen Anteil, der vom erwirtschafteten Umsatz abhängt. Entscheidend ist der vereinbarte Prozentsatz sowie die zugrundeliegende Größe. Es kann der Umsatz der Abteilung, des Unternehmens oder auch des individuellen Angestellten als Maßstab genutzt werden.

Beliebt ist auch eine Staffelung nach Umsatzhöhe. So kann ein Mitarbeiter beispielsweise bei einem Umsatz von 150.000 Euro zu 2,5 Prozent beteiligt werden. Liegt der Umsatz über 200.000 Euro, steigt die Umsatzbeteiligung auf 3 Prozent. Das Prinzip dahinter: Je größer der Umsatz des Mitarbeiters (der Abteilung oder des Unternehmens), desto höher fällt der variable Gehaltsbestandteil aus.

Besonders häufig werden solche Umsatzbeteiligungen im Vertrieb eingesetzt. Hier korreliert der Umsatz direkt mit der Leistung des Mitarbeiters. Sehr gute Ergebnisse spiegeln sich dann in der Bezahlung.

Wo wird die Umsatzbeteiligung geregelt?

Soll für ein Arbeitsverhältnis eine Umsatzbeteiligung vereinbart werden, muss dies schriftlich geschehen. In der Regel geschieht das direkt über den Arbeitsvertrag. Für Mitarbeiter besteht hier die Möglichkeit, bei einer Gehaltsverhandlung oder bereits bei der Einstellung mit Verhandlungsgeschick einen hohen Prozentsatz zu erhalten.

Es kann auch einen gültigen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geben, aus denen sich die Umsatzbeteiligung für einen Mitarbeiter ergibt.

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Umsatzbeteiligung Formel: Beispiel zur Berechnung

Um zu wissen, wie viel Sie durch eine Umsatzbeteiligung erhalten, können Sie eine simple Formel nutzen: Ausgangswert multipliziert mit dem Prozentsatz = Betrag Ihrer Umsatzbeteiligung. Diese Berechnung übernimmt jedoch der Arbeitgeber für Sie – schließlich kennt er die genauen Umsatzzahlen, die Ihnen als Mitarbeiter meist nicht detailliert vorliegen.

Wie Umsatzbeteiligung berechnen?

Sind die Zahlen öffentlich oder Ihr Chef informiert Sie über den Umsatz, können Sie mit der Formel leicht die Umsatzbeteiligung berechnen. Beispiel: Sie werden mit 3 Prozent am Umsatz Ihrer Abteilung beteiligt, im Jahr lag dieser bei 100.000 Euro. Über die Rechnung 100.000 Euro multipliziert mit 0,03 (3 Prozent) erhalten Sie eine Beteiligung von 3.000 Euro für das Jahr.

Wie hoch ist die Umsatzbeteiligung?

Hier gibt es keine Vorgaben oder allgemeine Regelungen. Letztlich ist der Prozentsatz das Ergebnis der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Denkbar sind Beteiligungen von 2, 3, 5 oder auch 8 Prozent am Umsatz. Oft sind höhere Umsatzbeteiligungen an bestimmte Umsatzschwellen gekoppelt.

Heißt in einem Beispiel: Bis zu einem Umsatz von 100.000 Euro erhalten Sie 3 Prozent als variables Gehalt, beträgt der Umsatz zwischen 100.000 und 150.000 Euro, gibt es 4 Prozent und liegt der erwirtschaftete Umsatz über der Schwelle von 150.000 Euro, erhalten Sie sogar 5 Prozent.

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Umsatzbeteiligung versteuern: Ist die Zahlung steuerfrei?

Die klare Antwort: Nein, eine Umsatzbeteiligung ist nicht steuerfrei. Es ist eine zusätzliche finanzielle Leistung vom Arbeitgeber, die wie Ihr normales Gehalt versteuert werden muss. Die Summe erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen, wodurch Ihre Steuerlast steigt. Dies gilt auch für andere Bonuszahlungen oder Prämien. Geldwerte Vorteile können eine (teilweise) steuerfreie Alternative sein.

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Ziele der Umsatzbeteiligung

Bei einer Umsatzbeteiligung wird gerne von einer Win-Win-Situation gesprochen. Das liegt an den Zielen und damit verbundenen (möglichen) Vorteilen des Entlohnungsmodells. Im Idealfall profitieren dann sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen von der Regelung:

Vorteile für Mitarbeiter

  • Bessere Bezahlung
    Werden große Umsätze erzielt, profitiert der Mitarbeiter von einer – teilweise deutlich – besseren Bezahlung. Bei Erfolg im Job übersteigt das Gehalt mit flexibler Umsatzbeteiligung ein normales Festgehalt in der Regel.
  • Größere Motivation
    Die Motivation von Mitarbeitern steigt, wenn diese durch eigene Leistungen mehr verdienen können. Ist das Gehalt gesichert und immer gleich, besteht eher die Gefahr, nur noch Dienst nach Vorschrift zu leisten und gerade das Minimum zu machen. Spüren Arbeitnehmer den Erfolg des Unternehmens auf dem eigenen Gehaltszettel, sind sie motivierter und engagierter, ihren Teil dazu beizutragen.
  • Mehr Zufriedenheit
    Eine Umsatzbeteiligung ist eine Form der Anerkennung und Wertschätzung für die eigene Arbeit. Sie sagt: Wir wissen deinen Beitrag zum Erfolg zu schätzen und beteiligen dich daran. Das kann zu einer großen Zufriedenheit unter Mitarbeitern und auch gesteigerter Loyalität zum Unternehmen führen.

Vorteile für Unternehmen

  • Größerer Umsatz
    Natürlich freuen sich Arbeitgeber in erster Linie über den gesteigerten Umsatz. Es spricht für den Unternehmenserfolg, es werden neue Kunden gewonnen und die wirtschaftliche Lage des Betriebs verbessert sich. Zudem können Vorgesetzte ihrerseits dem Management sehr gute Umsatzzahlen berichten, um zu zeigen, wie erfolgreich das Team und die Abteilung arbeitet.
  • Bessere Mitarbeiter
    Gute Mitarbeiter, die ihr Bestes geben, sind der wichtigste Erfolgsfaktor für Unternehmen. Der Ansporn durch eine Umsatzbeteiligung motiviert die Angestellten zu Bestleistungen. Das ist schließlich nicht nur im Sinne des Unternehmens, sondern auch zum eigenen Vorteil.
  • Stärkeres Wachstum
    Auch langfristig kann ein Arbeitgeber profitieren: Die bessere finanzielle Lage ermöglicht größere Investitionen, Einstellung weiterer Mitarbeiter, Ausbau der Produktionsanlagen oder auch Expansion an andere Standorte. Das Wachstum des Unternehmens soll vorangetrieben und gestärkt werden.

Kritik: Nachteile von Umsatzbeteiligungen

Ist die Umsatzbeteiligung also eine perfekte Ergänzung zum Fixgehalt, um Mitarbeiter zu motivieren, glücklicher zu machen und den Erfolg des Unternehmens zu sichern? Leider ist die Realität nicht ganz so einfach. Die Vorteile sind nur eine Möglichkeit – und auf der anderen Seite lauern ebenso große Nachteile und Risiken, die mit Umsatzbeteiligungen einhergehen können. Die größten Nachteile für Mitarbeiter und Unternehmen können sein:

Nachteile für Mitarbeiter

  • Finanzielles Risiko
    Wenn Umsatzbeteiligungen ein wichtiger und großer Bestandteil des Durchschnittsgehalts sind, werden sie zu einem finanziellen Risiko für Arbeitnehmer. Es läuft nicht immer nur gut und geht bergauf. Bleiben die Umsatzzahlen hinter den Erwartungen zurück, drohen finanzielle Einbußen. Nicht jeder ist auf solche Schwankungen der eigenen Bezahlung vorbereitet.
  • Größerer Druck
    Es kann ein enormer Druck für Mitarbeiter sein, einen Mindestumsatz erzielen zu müssen, um genug Gehalt für die eigenen laufenden Kosten zu verdienen. Im Hinterkopf ist ständig der Gedanke, dass noch mehr Verkäufe getätigt werden müssen, um für den Monat nicht im Minus zu sein. Solch ein Stress ist eine Belastung, die auf die Gesundheit wirken kann.
  • Wachsende Konkurrenz
    Geht es um den Umsatz jedes einzelnen Mitarbeiters, kann es zu großer Konkurrenz innerhalb des Teams kommen. Es wird nicht gemeinsam am Erfolg gearbeitet, da jeder nur die eigenen, individuellen Umsatzzahlen im Kopf hat.

Nachteile für Unternehmen

  • Sinkende Gewinne
    Um den Umsatz zu steigern, greifen einige Mitarbeiter zu großen und kostspieligen Methoden. Diese Kosten werden für die Berechnung der Umsatzbeteiligung nicht einbezogen – so verzeichnet ein Unternehmen möglicherweise enorme Umsatzzahlen, macht aber aufgrund der hohen Ausgaben keinen oder nur minimalen Gewinn.
  • Schlechtere Kundenzufriedenheit
    Mit steigendem Druck verlieren Mitarbeiter die Kundenzufriedenheit mehr und mehr aus dem Blick. Es zählt nur noch: Vertragsabschlüsse um jeden Preis. Es werden Versprechungen gemacht, die nicht gehalten werden können oder Produkte verkauft, die ein Kunde gar nicht benötigt. Langfristig leiden darunter die Kundenbeziehungen und es droht ein schlechter Ruf für das Unternehmen, wenn unzufriedene Kunden im Freundeskreis oder über Social Media ihre Erfahrungen teilen.
  • Wechselnde Personalkosten
    Für Unternehmen ist es schwieriger, die Personalkosten zu kalkulieren, wenn Mitarbeiter Umsatzbeteiligung erhalten. Gerade wenn es sich um ein gestaffeltes System handelt, lässt sich im Vorfeld kaum ermitteln, welche Kosten auf die Personalabteilung zukommen. So müssen immer genügend finanzielle Reserven bereitstehen.

Gibt es Alternativen?

Eine mögliche Alternative zur Umsatzbeteiligung ist die Gewinnbeteiligung. Der wichtige Unterschied: Für den Gewinn werden die Kosten berücksichtigt – es geht nicht mehr nur um den reinen Umsatz, sondern wirtschaftlicheren Erfolg.

So lassen sich natürlich nicht alle Nachteile verhindern, doch kann es für das Unternehmen auf lange Sicht die bessere Option sein.


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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]