Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Urlaubsgeld ist eine freiwillige zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer meist vor oder während ihres Urlaubs erhalten.
- Anspruch: Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
- Betriebliche Übung: Wird Urlaubsgeld 3 Jahre hintereinander regelmäßig gezahlt, kann daraus ein rechtlicher Anspruch entstehen.
- Höhe: Die Höhe der Sonderzahlung variiert stark, oft beträgt sie rund 50 % des Monatsgehalts.
- Abgrenzung: Urlaubsgeld ist nicht dasselbe wie Urlaubsentgelt. Letzteres bezeichnet die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs.
- Rückzahlung: In manchen Fällen kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung des Urlaubsgeld verlangen, etwa wenn Arbeitnehmer kurz nach der Auszahlung kündigen.
Laut Studien der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erhalten rund 44 % der Beschäftigten in Deutschland Urlaubsgeld. Mit Tarifvertrag steigt die Chance auf die Sonderzahlung auf 72 %, ohne Tarifvertrag auf 34 %.
Was ist Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Die Zusatzleistung wird typischerweise einmal im Jahr ausgezahlt. Der ursprüngliche Zweck war, einen Teil des Jahresurlaubs und damit die Erholung der Arbeitnehmer finanziell zu fördern. Für viele Beschäftigte ist das Urlaubsgeld heute einfach nur ein zusätzliches Gehalt, das die Motivation und Loyalität steigert.
Was ist der Unterschied zu Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung?
Urlaubsentgelt ist die reguläre Lohnfortzahlung während des Urlaubs, zu der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind. Urlaubsabgeltung bezeichnet wiederum die Auszahlung von Resturlaub. Sie wird nach § 7 Abs. BUrlG gezahlt, wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht mehr nehmen können – etwa nach einer Kündigung, bei langer Krankheit oder weil betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Besteht für Arbeitgeber eine Pflicht, Urlaubsgeld zu zahlen?
Gesetzlich sind Unternehmen nicht verpflichtet, Urlaubsgeld zu zahlen. Die Sonderzahlung ist freiwillig und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Es kann sich aber ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus vier Gründen ergeben:
-
Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag kann der Anspruch individuell verhandelt und vereinbart werden.
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Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag kann den Urlaubsgeldanspruch für eine ganze Branche festlegen. Die Zahlung von Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst richtet sich z.B. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD).
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Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat kann per Betriebsvereinbarung die Urlaubsgeld Pflicht für ein ganzes Unternehmen aushandeln.
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Betriebliche Übung
Zahlt der Arbeitgeber mindestens 3 Jahre in Folge Urlaubsgeld in gleicher Höhe, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Aus dem Gewohnheitsrecht entsteht dann ein zukünftiger Anspruch. Um das zu verhindern, nutzen Unternehmen einen Freiwilligkeitsvorbehalt. Die Klausel regelt bei der Auszahlung, dass daraus kein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht.
Einen Sonderfall bilden zudem Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz: Bekommen die Kollegen Urlaubsgeld, müssen auch Sie das Extrageld bekommen. Ausnahmen sind nur mit einem sachlichen Grund möglich.
Wie kann ich mein Urlaubsgeld berechnen?
Urlaubsgeld wird nicht einheitlich gesetzlich berechnet, weil es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Häufig wird Urlaubsgeld als fester Geldbetrag oder als Prozentsatz des monatlichen Bruttogehalts gezahlt.
Wie hoch ist in der Regel das Urlaubsgeld?
Da es keine gesetzliche Pflicht für Urlaubsgeld gibt, müssen Unternehmen auch keine festgelegte Höhe zahlen. Üblich ist häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt. Gleichzeitig bestehen große regionale Unterschiede, abhängig von Standort und Branche, siehe Tabelle:
Branche |
⌀ Urlaubsgeld |
| Holz- & Kunststoffindustrie | 2.820 € |
| Metall- & Elektroindustrie | 2.477 € |
| Papierverarbeitung | 2.113 € |
| Chemische Industrie | 1.200 € |
| Einzelhandel | 1.256 € |
| Landwirtschaft | 186 € |
Regionale & strukturelle Unterschiede
- Ost vs. West
In Westdeutschland erhalten 48 % der Beschäftigten Urlaubsgeld, in Ostdeutschland sind es nur 34 %. Zudem ist die Zahlung im Westen oft deutlich höher: im Schnitt ca. 496 € mehr. - Betriebsgröße
Großunternehmen (> 500 Mitarbeiter) zahlen zu 59 % Urlaubsgeld, Kleinbetriebe (< 100 Mitarbeiter) nur zu 36 %. - Gender Gap
Männer erhalten häufiger Urlaubsgeld (48 %) als Frauen (39 %), was primär an der Branchenverteilung liegt.
Gibt es Urlaubsgeld im Minijob?
Auch im Minijob kann es Urlaubsgeld geben. Wird anderen Arbeitnehmern im Unternehmen Urlaubsgeld gezahlt, bestehen die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche für Minijobber wie für Vollzeit- oder Teilzeitkräfte – aber nur anteilig: Arbeitet ein Minijobber 20 Prozent der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, stehen ihm oder ihr anteilig 20 Prozent des Urlaubsgeldes zu. Wird dadurch jedoch die Grenze von 603 Euro überschritten, müssen auf das gesamte Gehalt Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden.
Wann wird Urlaubsgeld gezahlt?
Der Zeitpunkt der Auszahlung ist ebenfalls nicht gesetzlich geregelt, sondern wird vom Arbeitgeber oder dem Tarifvertrag bestimmt. Häufiges Modell ist eine Auszahlung vor oder zu Beginn der Haupturlaubszeit im Jahr – also im Mai, Juni oder Juli. Verbreitet ist auch das „akzessorische Urlaubsgeld“: Hierbei ist die Auszahlung an die genommenen Urlaubstage gekoppelt. Bedeutet: Wer einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen hat und im August davon 10 Tage Urlaub nimmt, erhält dann ein Drittel des Urlaubsgeldes ausgezahlt.
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Was passiert mit dem Urlaubsgeld bei einer Kündigung?
Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung – etwa aus obigen Gründen – steht Ihnen das Urlaubsgeld auch bei einer Kündigung zu. Der Arbeitgeber kann dann keine Rückzahlung eines Teilbetrages verlangen, wenn sie vor Ende des Jahres aus dem Betrieb ausscheiden. Etwas anderes gilt bei einer freiwilligen Leistung: Hierbei kann eine Teilrückzahlung geltend gemacht werden – z.B. durch eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag.
Muss ich das Urlaubsgeld versteuern?
Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. Die Sonderzahlung zählt aus steuerrechtlicher Sicht zum Arbeitslohn („sonstiger Bezug“). Deshalb müssen für den gesamten Betrag Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Das macht der Arbeitgeber automatisch mit der Auszahlung. Wer Steuern sparen will, sollte über Alternativen nachdenken – etwa Erholungsbeihilfe. Pro Jahr kann der Arbeitgeber 156 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zahlen. Für den Ehepartner kommen 104 Euro dazu, für jedes Kind noch einmal 52 Euro. Eine 4-köpfige Familie kommt so auf eine Erholungsbeihilfe von 364 Euro. Der Arbeitgeber versteuert den Betrag pauschal mit 25 Prozent.
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