Definition: Was ist Urlaubsgeld?
Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die über das normale Entgelt eines Mitarbeiters hinaus geht. Es handelt sich um eine Zusatzleistung, die üblicherweise einmal im Jahr ausgezahlt wird.
Das Urlaubsgeld ist verwandt mit dem Weihnachtsgeld, diese beiden Zahlungen werden deshalb auch als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet. Trotz begrifflicher Ähnlichkeiten gibt es eine Unterscheidung zwischen „Urlaubsgeld“ und „Urlaubsentgelt“.
- Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Es kann als Anreiz gezahlt werden, um die Motivation zu steigern, die Bindung zum Unternehmen zu erhöhen oder um Dankbarkeit zu demonstrieren. - Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt ist eine verpflichtende Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs. Im Bundesurlaubsgesetz wird geregelt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. In dieser Zeit wird das Urlaubsentgelt gezahlt, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.
Gibt es einen Urlaubsgeld Anspruch?
Für Arbeitgeber gibt es keine Pflicht oder gesetzliche Vorgabe, Urlaubsgeld zu zahlen. Die Zahlung ist eine freiwillige Sonderzahlung, ein Urlaubsgeld Anspruch besteht nicht. Ob Sie die Sonderzahlung erhalten, liegt allein im Ermessen Ihres Arbeitgebers. Dieser kann entscheiden, ob er dem Personal die zusätzliche Entgeltzahlung zukommen lassen möchte – oder nicht. Jetzt kommt das ABER…
Kann trotzdem ein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen?
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsgeld entstehen. Dieser kann sich aus verschiedenen Verträgen ergeben:
Ob Sie einen Anspruch haben, hängt damit auch von Ihrem Verhandlungsgeschick bei der Einstellung ab. Zum Beispiel wenn Sie durch eine Gehaltsverhandlung eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag aushandeln.
Überdies gibt es zwei weitere Möglichkeiten, aus denen sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld ergeben kann:
1. Anspruch aus betrieblicher Übung
Wenn der Arbeitgeber 3 Jahre hintereinander Urlaubsgeld zahlt, sprechen Arbeitsrechtler von einer „betrieblichen Übung“ – einem Gewohnheitsrecht. Daraus kann ein Anspruch abgeleitet werden. Der Arbeitgeber kann dieses Szenario aber umgehen, indem er vorab einen Vorbehalt ausspricht, wenn er also explizit und schriftlich darauf hinweist, dass er das Urlaubsgeld in diesem Jahr nur ausnahmsweise zahlt. Dieses Prinzip lässt sich auch auf den Arbeitsvertrag übertragen. Der Arbeitgeber kann eine Klausel einbauen, die es ihm unter bestimmten Umständen gestattet, von der Zahlung Abstand zu nehmen.
2. Anspruch wegen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich ergeben, wenn Ihre Kollegen Urlaubsgeld bekommen – Sie aber nicht. Wird im Betrieb Urlaubsgeld gezahlt, müssen laut Gleichbehandlungsgrundsatz alle Mitarbeiter davon profitieren. Der Chef darf die Zahlung einzelnen nicht verweigern. Ausnahme kann lediglich ein sachlicher Grund für die ungleiche Verteilung sein: Wird zum Beispiel eine Abteilung im Unternehmen durch das Urlaubsgeld für besondere Leistungen belohnt, kann dies erlaubt sein.
Wer bekommt Urlaubsgeld?
Jeder Arbeitnehmer wünscht sich Extrageld für den Urlaub, die Realität sieht jedoch anders aus. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat die Zahlungen genauer analysiert. Ergebnis: Mit 47,4 Prozent bekommt nicht einmal jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Ob Sie gute Chancen darauf haben, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
- Tarifbindung
Ein gültiger Tarifvertrag ist für Mitarbeiter die beste Voraussetzung, um Urlaubsgeld zu erhalten. In 69 Prozent der Unternehmen, die tarifgebunden sind, bekommen Beschäftigte die Sonderzahlung. Gibt es für Arbeitnehmer keinen gültigen Tarifvertrag, sind es lediglich 36 Prozent, denen zusätzlich gezahlt wird. - Unternehmensgröße
Hier gilt: Mitarbeiter bei großen Unternehmen sind im Vorteil. Je größer die Anzahl der Mitarbeiter, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf den Urlaubszuschuss. Bei Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern liegt die Quote nur bei 36,9 Prozent. Ab 100 bis 500 Mitarbeiter sind es schon 53 Prozent – und Beschäftigte bei großen Unternehmen und Konzernen über 500 Mitarbeitern erhalten zu 60,6 Prozent Urlaubsgeld. - Standort
Deutliche Unterschiede beim Urlaubsgeld gibt es zwischen den Standorten – gerade im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland. Im Westen gibt es mit 48,8 Prozent fast für die Hälfte der Beschäftigten den Zusatz zum Gehalt. Im Osten ist der Anteil mit 34,7 Prozent deutlich geringer. Grund dafür ist eine geringere Tarifbindung im Osten und die höhere Dichte großer Betriebe im Westen.
In der Studie wurde zudem ein Unterschied zwischen den Geschlechtern festgestellt: So bekommen 50,5 Prozent der Männer aber nur 40,9 Prozent der Frauen Urlaubsgeld. Eine Erklärung ist der höhere Männeranteil in Berufen, die besonders häufig den Urlaubszuschuss erhalten, während mehr Frauen in Bereichen arbeiten, die tendenziell seltener Urlaubsgeld erhalten.
Höhe: Wie viel Urlaubsgeld bekomme ich?
Da es keine gesetzliche Regelung für das Urlaubsgeld gibt, fehlt es auch an einer rechtlichen Vorgabe über die Höhe der zusätzlichen Zahlung. Wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen, hängt maßgeblich von der Branche ab. Auch hierzu hat das WSI Zahlen und Ergebnisse veröffentlicht. Demnach erhalten die Beschäftigten in der mittleren Vergütungsgruppe zwischen 155 Euro und 2.450 Euro Urlaubsgeld – eine riesige Spannweite zwischen den Branchen.
Urlaubsgeld Höhe nach Branchen
(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Deutschland)
Branche | Westen | Osten |
Holz- / Kunststoff-Industrie | 2.450 € | 1.492 € |
Papierverarbeitende Industrie | 2.272 € | 2.112 € |
Metallindustrie | 2.235 € | 1.983 € |
Druckindustrie | 1.874 € | 1.980 € |
Kfz-Gewerbe | 1.748 € | 1.691 € |
Versicherungsgewerbe | 1.543 € | 1.543 € |
Einzelhandel | 1.290 € | 1.168 € |
Bauhauptgewerbe | 1.282 € | 1.215 € |
Chemische Industrie | 1.200 € | 1.200 € |
Gebäudereinigerhandwerk | 831 € | 775 € |
Textilindustrie | 792 € | 625 € |
Großhandel | 644 € | 409 € |
Süßwarenindustrie | 414 € | 267 € |
Hotel / Gaststätten | 240 € | 190 € |
Landwirtschaft | 225 € | 155 € |
Urlaubsgeld Berechnung: Individuelle Regelungen beachten
Für die Berechnung des Urlaubszuschusses müssen die individuell geltenden Regelungen beachtet werden. Wie genau sich Ihr Urlaubsgeld berechnet, lässt sich nicht allgemein sagen. Innerhalb von Branchen und zwischen Unternehmen können unterschiedliche Vereinbarungen gelten. Häufige Regelungen zur Bestimmung und Berechnung von Urlaubsgeld sind ein fester Betrag jedes Jahr, ein festgelegter Betrag pro Urlaubstag oder ein Prozentsatz des monatlichen Gehalts – beispielsweise 50 Prozent.
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Häufige Fragen zum Urlaubsgeld
Zum Abschluss haben wir die häufigsten Fragen zum Urlaubsgeld für Sie zusammengefasst und beantwortet:
Ist das Urlaubsgeld steuerfrei?
Leider lautet die Antwort auf diese Frage: Nein, der Urlaubszuschuss ist nicht steuerfrei. Beim Urlaubsgeld handelt es sich um (zusätzliches) Einkommen, steuerrechtlich wird es als „sonstiger Bezug“ neben Ihrem Arbeitslohn betrachtet. Das bedeutet ganz eindeutig: Sie müssen es versteuern. Neben der Steuer fallen zudem auch Sozialabgaben an. Wenn die gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden, ist die Zahlung in voller Höhe sozialversicherungspflichtig.
Gibt es Urlaubsgeld im Minijob?
Grundsätzlich gelten Regelungen wie Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld auch für Minijobber. Im Minijob steht Arbeitnehmern der gesetzliche Mindesturlaub (24 Werktage) nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Ebenso haben Sie Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern die Zahlung betriebsüblich ist beziehungsweise nach Tarifvertrag gezahlt wird.
Arbeitet ein Minijobber 20 Prozent der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, stehen ihm anteilig 20 Prozent des Urlaubsgeldes zu, das der Vollzeitbeschäftigte erhält. Aber Achtung: Wird mit der Zahlung die 538-Euro-Schwelle überschritten, werden für den Minijob Steuern und Sozialabgaben fällig! Daher vorher genau durchrechnen – und gegebenenfalls die Arbeitszeit (nach unten) anpassen.
Was gilt für das Urlaubsgeld bei einer Kündigung?
Unter Umständen kann der Arbeitgeber einen Teil des gezahlten Urlaubsgelds bei einer Kündigung zurückfordern. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes verpflichtet werden.
Möglich ist das, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Leistung zur Belohnung der Loyalität der Mitarbeiter gezahlt wird. Beispiel: Der Arbeitnehmer scheidet zum 31. August aus dem Betrieb aus, hat aber schon das volle Geld erhalten. Dann muss er ein Drittel der Zahlung zurückzahlen. In der Regel geschieht das automatisch über den Gehaltsscheck.
Wann ist Urlaubsgeld auszuzahlen?
Falls es eine Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag gibt, wird dort in der Regel auch der Zeitpunkt der Zahlung festgelegt. Meist wird der Urlaubszuschuss zu Beginn der Reisesaison, also im Mai oder Juni überwiesen.
Gibt es steuerfreie Alternativen?
Das Urlaubsgeld muss voll versteuert werden – klarer Nachteil. Eine Alternative ist die so genannte Erholungsbeihilfe. Pro Jahr kann der Arbeitgeber 156 Euro an seine Arbeitnehmer verteilen – steuer- und sozialabgabenfrei. Für einen möglichen Ehepartner kommen 104 Euro dazu, für jedes Kind noch einmal 52 Euro.
Eine 4-köpfige Familie kann so auf eine Erholungsbeihilfe von 364 Euro kommen. Der Arbeitgeber versteuert den Betrag pauschal mit 25 Prozent. Und noch ein Tipp: Auch Tankgutscheine können eine Alternative sein. Der Arbeitgeber kann sie bis zu 44 Euro pro Monat steuerlich absetzen.
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