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Urlaubsgeld Anspruch: Wann? + Urlaubsgeld Höhe berechnen

Das Urlaubsgeld ist für Arbeitnehmer ist ein willkommenener finanzieller Zuschuss um die Reisekasse aufzubessern. Eine Pflicht dazu gibt es allerdings nicht. Zudem kann die Urlaubsgeld Höhe stark variieren. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Urlaubsgeld wissen müssen: Wann entsteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld? Ist es steuerfrei oder fallen Abgaben an? …


Urlaubsgeld Anspruch: Wann? + Urlaubsgeld Höhe berechnen

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Definition: Was ist Urlaubsgeld?

Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die über das normale Entgelt eines Mitarbeiters hinaus geht. Es handelt sich um eine Zusatzleistung, die üblicherweise einmal im Jahr ausgezahlt wird. Das Urlaubsgeld ist somit verwandt mit dem Weihnachtsgeld, diese beiden Zahlungen werden deshalb auch als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet. Trotz begrifflicher Ähnlichkeiten gibt es eine Unterscheidung zwischen „Urlaubsgeld“ und „Urlaubsentgelt“.

  • Urlaubsgeld
    Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens, über das Mitarbeiter sich zusätzlich freuen dürfen. Es kann beispielsweise als zusätzlicher Anreiz für Mitarbeiter gezahlt werden, um die Motivation zu steigern, die Bindung zum Unternehmen zu fördern oder auch Dankbarkeit den Angestellten gegenüber zu demonstrieren.
  • Urlaubsentgelt
    Als Urlaubsentgelt wird hingegen die verpflichtende Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs einer Mitarbeiters bezeichnet. Im Bundesurlaubsgesetz wird geregelt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. In dieser Zeit wird das Urlaubsentgelt gezahlt, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.
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Gibt es einen Urlaubsgeld Anspruch?

Es gibt für Arbeitgeber KEINE Pflicht oder gesetzliche Vorgabe, Urlaubsgeld zu zahlen. Die Zahlung ist zunächst eine freiwillige Sonderzahlung. Ein Urlaubsgeld Anspruch besteht für Mitarbeiter nicht. Ob Sie die Sonderzahlung erhalten, liegt somit zunächst im Ermessen Ihres Arbeitgebers. Dieser kann entscheiden, ob er dem Personal die zusätzliche Entgeltzahlung zukommen lassen möchte – oder nicht. Jetzt kommt das ABER…

Kann trotzdem ein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen?

Trotzdem kann auch ohne gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber ein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen. Dieser kann sich aus verschiedenen Verträgen ergeben:

Ob Sie einen Anspruch haben, hängt also auch von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Zum Beispiel wenn Sie durch eine Gehaltsverhandlung oder zu Beginn der Zusammenarbeit eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag aushandeln können. Überdies gibt es zwei weitere Möglichkeiten, aus denen sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld ergeben kann:

Anspruch aus betrieblicher Übung

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen regelmäßig über einen längeren Zeitraum Urlaubsgeld zahlt – auch wenn dies nicht in Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist – sprechen Arbeitsrechtler von einer „betrieblichen Übung“, also einem Gewohnheitsrecht. Wenn das Unternehmen dreimal hintereinander eine gleichbleibende Sonderzahlung gezahlt hat, kann daraus ein zukünftiger Anspruch abgeleitet werden. Der Arbeitgeber kann dieses Szenario umgehen, indem er vorab einen Vorbehalt ausspricht, wenn er also explizit und schriftlich darauf hinweist, dass er das Urlaubsgeld in diesem Jahr nur ausnahmsweise zahlt. Dieses Prinzip lässt sich auch auf den Arbeitsvertrag übertragen. Der Arbeitgeber kann eine Klausel einbauen, die es ihm unter bestimmten Umständen gestattet, von der Zahlung Abstand zu nehmen.

Anspruch wegen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Zudem kann sich Ihr Anspruch auf Urlaubsgeld daraus ergeben, wenn Ihre Kollegen die freiwillige Zahlung des Arbeitgebers erhalten. Wird im Betrieb Urlaubsgeld gezahlt, müssen alle Mitarbeiter davon profitieren. Das besagt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Chef darf Ihnen das die Zahlung nicht verweigern und allen anderen auszahlen. Ausnahme kann lediglich ein sachlicher Grund für die ungleiche Verteilung sein. Wird beispielsweise eine Abteilung im Unternehmen durch das Urlaubsgeld für die besonderen Leistungen belohnt, kann dies erlaubt sein. Dann muss allerdings auch innerhalb der Abteilung die Gleichbehandlung eingehalten werden.

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Wer bekommt Urlaubsgeld?

Jeder Arbeitnehmer wünscht sich Extrageld für den Urlaub, die Realität sieht jedoch anders aus. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat die Zahlungen genauer analysiert. Ergebnis: Mit 47,4 Prozent bekommt nicht einmal jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Ob Sie gute Chancen darauf haben, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tarifbindung
    Ein gültiger Tarifvertrag ist für Mitarbeiter die beste Voraussetzung, um Urlaubsgeld zu erhalten. In 69 Prozent der Unternehmen, die tarifgebunden sind, bekommen Beschäftigte die Sonderzahlung. Gibt es für Arbeitnehmer keinen gültigen Tarifvertrag, sind es lediglich 36 Prozent, denen zusätzlich gezahlt wird.
  • Unternehmensgröße
    Hier gilt: Mitarbeiter bei großen Unternehmen sind im Vorteil. Je größer die Anzahl der Mitarbeiter, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf den Urlaubszuschuss. Bei Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern liegt die Quote nur bei 36,9 Prozent. Ab 100 bis 500 Mitarbeiter sind es schon 53 Prozent – und Beschäftigte bei großen Unternehmen und Konzernen über 500 Mitarbeitern erhalten zu 60,6 Prozent Urlaubsgeld.
  • Standort
    Deutliche Unterschiede beim Urlaubsgeld gibt es zwischen den Standorten – gerade im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland. Im Westen gibt es mit 48,8 Prozent fast für die Hälfte der Beschäftigten den Zusatz zum Gehalt. Im Osten ist der Anteil mit 34,7 Prozent deutlich geringer. Grund dafür ist eine geringere Tarifbindung im Osten und die höhere Dichte großer Betriebe im Westen.

In der Studie wurde zudem ein Unterschied zwischen den Geschlechtern festgestellt. So bekommen 50,5 Prozent der Männer und nur 40,9 Prozent der Frauen Urlaubsgeld. Eine Erklärung ist der höhere Männeranteil in Berufen, die besonders häufig den Urlaubszuschuss erhalten, während mehr Frauen in Bereichen arbeiten, die tendenziell seltener Urlaubsgeld erhalten.

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Höhe: Wie viel Urlaubsgeld bekomme ich?

Da es keine gesetzliche Regelung für das Urlaubsgeld gibt, fehlt es auch an einer rechtlichen Vorgabe über die Höhe der zusätzlichen Zahlung. Wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen, hängt maßgeblich von der Branche ab. Auch hierzu hat das WSI Zahlen und Ergebnisse veröffentlicht. Demnach erhalten die Beschäftigten in der mittleren Vergütungsgruppe zwischen 155 Euro und 2.450 Euro Urlaubsgeld – eine riesige Spannweite zwischen den Branchen.

Urlaubsgeld Höhe in unterschiedlichen Branchen

(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Deutschland in Ost und West)

Branche Westen Osten
Holz- / Kunststoff-Industrie 2.450 Euro 1.492 Euro
Papierverarbeitende Industrie 2.272 Euro 2.112 Euro
Metallindustrie 2.235 Euro 1.983 Euro
Druckindustrie 1.874 Euro 1.980 Euro
Kfz-Gewerbe 1.748 Euro 1.691 Euro
Versicherungsgewerbe 1.543 Euro 1.543 Euro
Einzelhandel 1.290 Euro 1.168 Euro
Bauhauptgewerbe 1.282 Euro 1.215 Euro
Chemische Industrie 1.200 Euro 1.200 Euro
Gebäudereinigerhandwerk 831 Euro 775 Euro
Textilindustrie 792 Euro 625 Euro
Großhandel 644 Euro 409 Euro
Süßwarenindustrie 414 Euro 267 Euro
Hotel / Gaststätten 240 Euro 190 Euro
Landwirtschaft 225 Euro 155 Euro

Urlaubsgeld Berechnung: Individuelle Regelungen beachten

Für die Berechnung des Urlaubszuschusses müssen die individuell geltenden Regelungen beachtet werden. Wie genau sich Ihr Urlaubsgeld berechnet, lässt sich also nicht allgemein sagen. Innerhalb von Branchen und zwischen Unternehmen können dabei unterschiedliche Vereinbarungen gelten. Häufige Regelungen zur Bestimmung und Berechnung von Urlaubsgeld sind beispielsweise ein fester Betrag jedes Jahr, ein festgelegter Betrag pro Urlaubstag oder ein Prozentsatz des monatlichen Gehalts – beispielsweise 50 Prozent.

Kostenloser Download: Checkliste für den Urlaub

Unsere Checkliste für den Urlaub enthält 50 Dinge, an die Sie vor der Abreise denken sollten. Am besten noch vor der Urlaubsreise herunterladen, ausdrucken, abhaken. Beachten Sie, dass dies die Basis-Checkliste für Urlaube im Allgemeinen ist. Je nach Urlaubsziel müssen Sie diese anpassen – etwa für Reisen mit Babys oder für exotische Länder. Spezielle Checklisten hierfür finden Sie bei uns HIER.

Download Urlaub-Checkliste

Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Zum Abschluss haben wir die häufigsten Fragen zum Urlaubsgeld für Sie zusammengefasst und beantwortet:

Ist das Urlaubsgeld steuerfrei?

Leider lautet die Antwort auf diese Frage: Nein, der Urlaubszuschuss ist nicht steuerfrei. Beim Urlaubsgeld handelt es sich um (zusätzliches) Einkommen, steuerrechtlich wird es als „sonstiger Bezug“ neben Ihrem Arbeitslohn betrachtet. Das bedeutet ganz eindeutig: Sie müssen es versteuern. Neben der Steuer fallen zudem auch Sozialabgaben an. Wenn die gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden, ist die Zahlung in voller Höhe sozialversicherungspflichtig.

Gibt es Urlaubsgeld im Minijob?

Grundsätzlich gelten Regelungen wie Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld auch für Minijobber. Die Gewerkschaft ver.di schreibt dazu: „In einem Minijob steht ihnen in jedem Fall der gesetzliche Mindesturlaub (24 Werktage) nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Wenn ein Betrieb tarifgebunden ist, bestehen höhere Urlaubsansprüche entsprechend des Tarifvertrags. In einem Minijob haben Sie Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern die Zahlung betriebsüblich ist beziehungsweise nach Tarifvertrag gezahlt wird.“ Arbeitet ein Minijobber also 20 Prozent der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, stehen ihm anteilig 20 Prozent des Urlaubsgeldes zu, das der Vollzeitbeschäftigte erhält. Aber Achtung: Wird mit der Zahlung die 450-Euro-Schwelle überschritten, werden für den Minijob Steuern und Sozialabgaben fällig. Daher vorher genau durchrechnen – und gegebenenfalls die Arbeitszeit (nach unten) anpassen.

Was gilt für das Urlaubsgeld bei einer Kündigung?

Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber einen Teil des gezahlten Urlaubsgelds bei einer Kündigung zurückfordern. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes verpflichtet werden. Dies ist etwa möglich, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Leistung zur Belohnung der Loyalität der Mitarbeiter gezahlt wird. Beispiel: Der Arbeitnehmer scheidet zum 31. August aus dem Betrieb aus, hat aber schon das volle Geld erhalten. Er muss ein Drittel der Zahlung zurückzahlen. In der Regel geschieht das automatisch über den Gehaltsscheck.

Wann ist Urlaubsgeld auszuzahlen?

Falls es eine Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag gibt, wird dort in der Regel auch der Zeitpunkt der Zahlung festgelegt. Meist wird der Urlaubszuschuss zu Beginn der Reisesaison, also im Mai oder Juni überwiesen.

Gibt es steuerfreie Alternativen?

Das Urlaubsgeld muss voll versteuert werden – klarer Nachteil. Eine Alternative ist die so genannte Erholungsbeihilfe. Pro Jahr kann der Arbeitgeber 156 Euro an seine Arbeitnehmer verteilen – steuer- und sozialabgabenfrei. Für einen möglichen Ehepartner kommen 104 Euro dazu, für jedes Kind noch einmal 52 Euro. Eine vierköpfige Familie kann so auf eine Erholungsbeihilfe von 364 Euro kommen. Der Arbeitgeber versteuert den Betrag pauschal mit 25 Prozent. Und noch ein Tipp: Auch Tankgutscheine können eine Alternative sein. Der Arbeitgeber kann sie bis zu 44 Euro pro Monat steuerlich absetzen.

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[Bildnachweis: radovlad by Shutterstock.com]

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