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Erziehungsurlaub beantragen: Anspruch, Dauer, Gehalt

Kinder aufzuziehen, verlangt Eltern viel ab. Viel Zeit vor allem. Oft neben einer Vollzeittätigkeit. Deshalb nehmen viele Mütter und Väter Erziehungsurlaub. So können sie sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern. Denn Betreuungsmöglichkeiten wie Kita und Kindertagesstätte sind trotz Rechtsanspruch nicht immer verfügbar und kosten Geld. Was Eltern über Anspruch, Dauer und Gehalt während des Erziehungsurlaubs wissen müssen…



Erziehungsurlaub beantragen: Anspruch, Dauer, Gehalt

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Erziehungsurlaub: Was ist das?

Erziehungsurlaub (auch „Elternzeit„) wird die unbezahlte Freistellung von Müttern oder Vätern von der Erwerbsarbeit genannt. Geregelt ist der Anspruch auf Freistellung in § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Er gilt für die Mutter ebenso wie für den Vater oder beide Eltern gleichzeitig.

Früher musste die Zeit entweder von einem der beiden Erziehungsberechtigten genommen werden oder sie wurde untereinander aufgeteilt. Inzwischen können beide Elternteile die Elternzeit beziehungsweise den Erziehungsurlaub gleichzeitig in Anspruch nehmen. In manchen europäischen Ländern wird die Auszeit daher auch mit „Elternurlaub“ übersetzt.

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Erziehungsurlaub Gehalt: Wie finanzieren?

Der Erziehungsurlaub ist eine Form der unbezahlten Freistellung. Bedeutet: Sie erhalten während dieser Zeit kein Gehalt. Wovon dann leben? Hier greifen verschiedene gesetzliche Regelungen, aus denen Sie Geld erhalten: So haben Mütter ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin bis acht Wochen danach Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das zahlt die Krankenkasse. Es beträgt derzeit 13 Euro pro Tag und wird vom Arbeitgeber zum bisherigen Nettogehalt bezuschusst, sofern Sie bisher über 390 Euro monatlich verdient haben.

Mit der Geburt des Kindes kommt das Kindergeld hinzu. Es beträgt…

  • 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind.
  • 225 Euro monatlich für das dritte Kind.
  • 250 Euro monatlich für das vierte und jedes weitere Kind.

Zusätzlich können Eltern Elterngeld beziehungsweise das Elterngeld Plus beantragen. Damit erhalten sie zwischen 65 und 100 Prozent des früheren Nettoeinkommens.

Daneben können Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeitarbeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber hinzu verdienen. Der Anspruch auf Teilzeit besteht bei Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten, sofern das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat.

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Erziehungsurlaub Dauer: Bis wann möglich?

Der Erziehungsurlaub beginnt in der Regel acht Wochen nach der Entbindung. Also mit Auslaufen der Mutterschutzfrist. Er dauert längstens drei Jahre. Danach muss der Chef die Rückkehr ins Unternehmen ermöglichen. Die Mutterschutzfrist wird Müttern auf den Erziehungsurlaub angerechnet. Er verlängert sich also nicht durch den Mutterschutz.

Ebenso ist eine Übertragung des Erziehungsurlaubs von bis zu zwei Jahren auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahrs des Kindes möglich. Sie können zum Beispiel ein Jahr unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz nehmen und das zweite und dritte Jahr in der Umbruchphase zwischen Kindergarten und Einschulung. Dem muss der Arbeitgeber aber zustimmen. Zudem müssen Sie dem Chef vorab mitteilen, wie lange Ihr Erziehungsurlaub dauern soll. Den Erziehungsurlaub zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr müssen Sie 13 Wochen vorher anmelden.

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Erziehungsurlaub Anspruch: Wie beantragen?

Jeder, der zu Beginn der Elternzeit in einem Arbeitsverhältnis steht und das Sorgerecht für ein Kind hat, kann Erziehungsurlaub beantragen. Dabei ist völlig unerheblich, ob jemand in Teilzeit arbeitet, einen befristeten Arbeitsvertrag oder Studentenjob hat, sich noch in der Ausbildung befindet, in Heimarbeit arbeitet oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Hat allein die Mutter das Sorgerecht für das Kind, kann der Vater nur mit Zustimmung der Mutter Erziehungsurlaub nehmen. Ist Ein Elternteil arbeitslos, kann nur der andere Teil Erziehungsurlaub beantragen.

Den Erziehungsurlaub beantragen müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Antritt. Und zwar schriftlich beim Arbeitgeber. Soll der Erziehungsurlaub direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen, müssen Sie spätestens eine Woche nach der Geburt die Freistellung anmelden. Im Sinne eines vertrauensvollen und fairen Arbeitsverhältnisses sollten Sie damit aber nicht bis auf den letzten Drücker warten. Klären Sie mit Ihrem Partner die Rahmenbedingungen und geben Sie Ihrem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid, damit der entsprechende Vorkehrungen für den Arbeitsausfall treffen kann.

Was muss ich beim Antrag beachten?

Achten Sie beim Antrag darauf, dass Sie ihn eigenhändig unterschreiben und lassen Sie sich den Erziehungsurlaub unbedingt schriftlich bestätigen. Eine Anmeldung per Mail oder Fax ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ungültig. Außerdem müssen Sie sich für die ersten zwei Jahre Erziehungsurlaub festlegen, für welche Zeiten er gelten soll.

Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen, die mit dem Kind im selben Haushalt leben, Erziehungsurlaub beantragen. Dazu gehören: der Lebenspartner, der Adoptivvater, die Großeltern oder ältere Geschwister.

Was tun bei Krankheit?

Wer sich gegen den Erziehungsurlaub entscheidet, weil beispielsweise ein Partner zuhause bleibt oder die Betreuung anderweitig geregelt ist, muss sich keine Sorgen im Krankheitsfalle des Kindes machen. Wird das Kind krank, dürfen Mutter und Vater jeweils zehn Arbeitstage im Jahr zuhause bleiben und das Kind pflegen. Bei mehreren Kindern haben Sie einen Anspruch von 25 Arbeitstagen je Elternteil, Alleinerziehende sogar 50 Tage. Dafür muss das Kind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein und darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ist der Erziehungsurlaub eine Karrierebremse?

Das Thema „Erziehungsurlaub“ ist ein Politikum. So manche Mutter, die kurz nach der Geburt wieder arbeiten geht und den Erziehungsurlaub nicht nimmt, muss sich dafür rechtfertigen. Nicht wenige bekommen den Stempel „karrieregeil“ aufgedrückt oder werden als „Rabenmutter“ diskreditiert. Ganz egal, ob sie vielleicht auch arbeiten müssen, weil das Geld sonst nicht reicht. Auch das Gegenteil kann passieren: Mütter, die drei Jahre Erziehungsurlaub nehmen, stehen im Verdacht faul oder wenig strebsam zu sein.

Tatsächlich stellt ein längerer Erziehungsurlaub in Deutschland noch immer ein berufliches Risiko dar. Nicht selten führt er zu einem Karriereknick. Das hängt allerdings von mehreren Faktoren ab:

  • Wie lang war die Dauer?
  • Was haben Sie in der Zeit gemacht (Fortbildungen)?
  • Haben Sie im Betrieb in Teilzeit gearbeitet?

Generell lässt sich feststellen: Wer drei Jahre lang richtig raus war aus seinem Betrieb und statt der bisherigen Arbeit einen Teilzeitjob im Supermarkt annimmt, um die Haushaltskasse aufzubessern, wird es beim Wiedereinstieg nach dem Erziehungsurlaub schwer haben. Das gilt noch mehr, wenn Sie die alte Stelle gekündigt haben, um länger als die gesetzlich garantierten drei Jahre Erziehungsurlaub zu nehmen.

TIPP: Zwischenzeugnis verlangen!
Lassen Sie sich vor Beginn der Elternzeit unbedingt ein Zwischenzeugnis ausstellen. Falls Sie doch nicht in den Job zurückkehren, können Sie sich damit woanders bewerben. Andernfalls hat es juristische „Bindungswirkung“. Heißt: Falls Sie einen neuen Chef bekommen, kann der Sie nicht einfach deutlich schlechter beurteilen als im letzten Zeugnis.


Arbeitsplatzgarantie und Kündigungsschutz

Wer Erziehungsurlaub beantragt, hat eine Arbeitsplatzgarantie. Heißt: Spätestens nach drei Jahren können Sie ins Unternehmen zurückkehren. Damit gilt auch wieder der alte Arbeitsvertrag. Wer zuvor in Vollzeit gearbeitet hat, kann wieder in Vollzeit arbeiten, sofern nichts anderes beantragt wurde. Wer lieber in Teilzeit arbeiten möchte, sollte sich frühstmöglich mit dem Arbeitgeber zusammensetzen.

Die Arbeitsplatzgarantie bedeutet allerdings nicht, dass Sie einen Anspruch auf Ihren alten Job haben. Häufig existieren in Arbeitsverträgen sogenannte Versetzungsklauseln beziehungsweise Versetzungsvorbehalte. Der Arbeitgeber muss Ihnen zwar einen gleichwertigen Job bei gleicher Bezahlung anbieten. Der kann aber auch in einer ganz anderen Abteilung sein.

Wer sich im Erziehungsurlaub befindet, genießt während dieser Zeit zudem Kündigungsschutz. Ab acht Wochen vor Beginn und während der Freistellung gilt ein Kündigungsverbot für Arbeitgeber. Ausnahme: Die Kündigung wird durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde als zulässig erklärt. Ein Beispiel hierfür wäre die vollständige Betriebsaufgabe oder wenn der Arbeitnehmer aufgrund gravierenden Fehlverhaltens (Diebstahl, sexuelle Belästigung) mit einer fristlosen Kündigung rechnen müsste.


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[Bildnachweis: Mikhail Grachikov by Shutterstock.com]