Wiedereinstieg nach Elternzeit: Rechte, Musterbrief & Tipps

Irgendwann nach der Geburt und der beruflichen Pause kommt der Wiedereinstieg nach Elternzeit: Sie kehren in den Job zurück. Oft eine Herausforderung, die vielen Fragen verbunden ist. Wir erklären, welche Rechte Sie beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben und worauf Sie achten sollten, damit die Rückkehr erfolgreich gelingt…

Wiedereinstieg Nach Elternzeit Musterbrief Rechte Anspruch Probleme Tipps Rueckkehr

Wiedereinstieg nach Elternzeit: Rechte für Arbeitnehmer

Um Ein Kind zu betreuen und zu erziehen haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Die berufliche Auszeit garantiert, dass Sie sich um Ihr Kind kümmern können – ohne beruflich benachteiligt zu werden oder sich Sorgen um Ihren Job machen zu müssen.

Für die Dauer der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und wird mit dem Wiedereinstieg nach Elternzeit fortgeführt. Sie haben nicht nur Anspruch auf die Pause, sondern auch auf die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz. Während der Elternzeit haben Sie besonderen Kündigungsschutz und können Ihren Job nicht verlieren.

Habe ich Anspruch auf meinen alten Job?

Nach der Elternzeit besteht kein Anspruch auf denselben, sondern auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz im Unternehmen. Zwar kehren Sie in den meisten Fällen problemlos in den vorherigen Job zurück. Arbeitgeber haben aber grundsätzlich einen Spielraum. Möglicherweise ist es nicht exakt die Position, die Sie vorher hatten.

Durch betriebliche Veränderungen ist es möglich, dass Sie nicht dieselbe Stelle bekommen. Innerhalb des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Inhalt der Tätigkeit anpassen. Sie dürfen dabei aber nicht schlechter gestellt werden und die Arbeit muss im Wesentlichen dem Arbeitsvertrag, Ihren Qualifikationen und der vorherigen Tätigkeit entsprechen.

Ein geringeres Gehalt oder völlig andere Aufgaben sind in der Regel nicht möglich. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht, was erlaubt ist.

Anzeige

Wiedereinstieg nach Elternzeit: Musterbrief an den Arbeitgeber

Bevor die Elternzeit endet und Sie wieder in den Job einsteigen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber kontaktieren. Je nach Dauer der Auszeit sind 1-3 Jahre vergangen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, können Absprachen notwendig sein. Für die Formulierung können Sie sich an diesem Musterbrief orientieren:

Musterbrief

Sehr geehrter Herr Muster,

das Ende meiner Elternzeit steht bevor, und ab dem TT.MM.JJJJ kehre ich in meinen Job zurück. Ich freue mich auf den Wiedereinstieg und stecke voller Tatendrang. Während meiner beruflichen Auszeit habe ich aktuelle Entwicklungen der Branche verfolgt und meine Kenntnisse auf dem neuesten Stand gehalten. Zusätzlich habe ich eine Fortbildung in __ gemacht.

Gerne würde ich im Vorfeld über den genauen Ablauf meiner Rückkehr mit Ihnen sprechen. Innerhalb der nächsten 2 Wochen bin ich zeitlich flexibel und freue mich auf Ihren Terminvorschlag. Lassen Sie mich wissen, ob Sie noch Unterlagen oder Informationen von mir benötigen.

Ich freue mich auf die persönliche Rückkehr in den Betrieb und eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Beispiel


Musterbrief Teilzeit

Sehr geehrter Herr Muster,

am TT.MM.JJJJ kehre ich nach meiner Elternzeit zurück ins Büro. Zu Beginn möchte ich in Teilzeit mit einer Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche einsteigen. Ich beantrage deshalb eine Verringerung meiner Arbeitszeit gemäß § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes möchte ich montags bis freitags jeweils von 8 bis 13 Uhr arbeiten. Bitte informieren Sie mich zeitnah, ob das möglich ist. Sollten dringende betriebliche Gründe dagegensprechen, können wir in einem persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster


Anzeige

Wunscharbeitszeiten nach Elternzeit

Während Ihrer Elternzeit können Sie is zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Die genaue Gestaltung vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Je nach Beschäftigungsdauer und Anzahl der Mitarbeiter kann auch ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit bestehen. Für viele Eltern sind Wunscharbeitszeiten auch beim Wiedereinstieg ein wichtiges Thema.

Trotz Rückkehr in den Job soll Zeit für Familie und Betreuung des Kindes bleiben. Grundsätzlich gilt: Haben Sie vorher in Vollzeit gearbeitet, kehren Sie mit derselben Stundenanzahl in den Beruf zurück. Ein Recht auf Teilzeit und möglicherweise Ihre Wunscharbeitszeiten kann sich aber aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ergeben.

Voraussetzungen für Wunscharbeitszeiten nach Elternzeit

Das Gesetz nennt mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit besteht. Konkret gilt:

  • Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen.
  • Sie müssen spätestens 3 Monate vor Beginn der verringerten Arbeitszeit schriftlich den Arbeitgeber über die Kürzung und die gewünschte Verteilung informieren.
  • Der Arbeitgeber muss zustimmen und bestmöglich den Wunscharbeitszeiten entsprechen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
  • Aber: Der Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt – unabhängig von der Anzahl an Auszubildenden.

In kleinen Unternehmen muss Ihr Chef dem Teilzeitwunsch nicht zustimmen.

Anzeige

Tipps: So gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Der Wiedereinstieg nach Elternzeit ist ein großer Schritt und eine Herausforderung. Während Ihrer Abwesenheit kann sich eine Menge verändert haben, gleichzeitig haben auch Sie sich verändert, bringen neue Prioritäten und Erwartungen mit.

Probleme lassen sich nicht immer vermeiden, mit unseren Tipps sind Sie aber bestens auf die Rückkehr vorbereitet:

  • Planen Sie Ihren Wiedereinstieg von Anfang an

    Mit dem Thema Wiedereinstieg nach der Elternzeit sollten Sie sich nicht erst beschäftigen, wenn die Rückkehr kurz bevorsteht. Planen Sie frühzeitig schon zu Beginn der Betreuungszeit. Die wichtigsten Fragen dabei: Wann wollen Sie zurückkehren und wie stellen Sie sich die Arbeit vor? Durch den gesetzlichen Anspruch können Sie an die alte Wirkungsstätte zurückkehren. Sie können sich aber auch beruflich neu orientieren.

  • Klären Sie die Kinderbetreuung

    Der Wiedereinstieg nach Elternzeit ist nur möglich, wenn die Kinderbetreuung geklärt ist. Kümmern Sie sich unbedingt rechtzeitig um einen Betreuungsplatz. Immer wieder gibt Probleme durch einen Mangel an Betreuungsmöglichkeiten. Informieren Sie sich bei Kindertagesstätten oder Tagesmüttern. Achten Sie auf den Beginn der Betreuungszeiten. Manchmal müssen Zeiten zwischen Ende der Elternzeit und Anfang der Betreuung überbrückt werden. Auch Hilfe durch die Großeltern kann wichtig sein, muss aber organisiert werden.

  • Halten Sie Kontakt zu Kollegen und Arbeitgeber

    In der Elternzeit liegt der Fokus auf Ihrem Kind. Sie müssen den Kontakt zum Job aber nicht vollkommen abbrechen. Es erleichtert den Wiedereinstieg nach der Elternzeit, wenn Sie sich regelmäßig mit den Kollegen austauschen oder im Büro vorbeischauen. So bleiben Sie ein Teil des Teams und bekommen Entwicklungen oder Veränderungen mit. Durch den Kontakt wissen Sie bei Ihrer Rückkehr bereits, worauf Sie sich einstellen müssen.

  • Kommunizieren Sie offen mit dem Chef

    Arbeitgeber sind dankbar, wenn Mitarbeiter offen über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit sprechen. Durch gute Kommunikation können beide Seiten die bestmögliche Lösung finden. Reden Sie über Ihre Ziele und Bedürfnisse bei der Rückkehr in den Job, machen Sie Vorschläge und hören Sie sich an, was Ihr Arbeitgeber zu sagen hat.

  • Setzen Sie sich selbst nicht unter Druck

    Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist doppelt schwer: Sie müssen das Kind zum ersten Mal in eine längere Betreuung geben und die Herausforderungen durch die Rückkehr an den Arbeitsplatz meistern. Zum Schluss gilt deshalb: Setzen Sie sich selbst nicht unter Druck. Geben Sie sich Zeit, um sich an die Veränderungen zu gewöhnen und erwarten Sie nicht, dass alles perfekt funktioniert.


Was andere dazu gelesen haben