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Teilzeitarbeit: Definition, Vor- & Nachteile + Rechte

Teilzeitarbeit ermöglicht vielen Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Andere können beruflich kürzertreten, ohne den Job kündigen zu müssen. Dabei stellt sich die Frage: Ist eine Umstellung auf Teilzeit einfach so möglich? Wir erklären, was Teilzeitarbeit bedeutet, welche Vor- und Nachteile es gibt und ob Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch und Rechte auf die verringerte Arbeitszeit haben…



Teilzeitarbeit: Definition, Vor- & Nachteile + Rechte

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Definition: Was ist Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit beschreibt ein Arbeitsverhältnis, in dem Mitarbeiter regelmäßig kürzere Arbeitszeiten haben als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (§ 2 TzBfG). Heißt: Beschäftigt Ihr Arbeitgeber Angestellte in Vollzeit bei beispielsweise 38,5 Stunden pro Woche, zählen Arbeitnehmer mit geringerer Arbeitszeit zur Teilzeitarbeit.

Die Beurteilung von Teilzeitarbeit richtet sich somit nicht nach den geleisteten Wochenstunden, sondern nach dem durchschnittlichen Vergleichswert. Sind etwa 40 Stunden wöchentlich eine Vollzeitstelle, gelten sowohl 35 Stunden pro Woche als auch 20 Stunden pro Woche als Teilzeitarbeit.

Teilzeitarbeit: Stunden pro Tag?

Teilzeitarbeit wird oft mit einem Halbtagsjob gleichgesetzt. Ein Irrtum. Die Stunden pro Tag können sehr unterschiedlich gestaltet sein. Hier einige Beispiele:

  • Mitarbeiter arbeiten jeden Tag nur 4 Stunden.
  • Mitarbeiter arbeiten an 3 Tagen pro Woche für 8 Stunden.
  • Mitarbeiter arbeiten eine Woche wie Vollzeitangestellte, in einer anderen Woche aber deutlich reduziert.

Entscheidend sind die individuellen Regelungen mit dem Arbeitgeber. Von einzelnen Tagen bis zu flexiblen Stundenregelungen an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer angepasst, ist fast alles möglich.

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Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Viele Arbeitnehmer haben einen Teilzeitwunsch und fragen sich: Habe ich einen Anspruch darauf, meine Arbeitszeit zu verringern? Die gute Nachricht: Ja, es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Allerdings gilt dieser nur unter bestimmten Voraussetzungen. Unter diesen Bedingungen können Sie Ihren Job in Teilzeit umwandeln:

  1. Beschäftigungsdauer
    Der Anspruch auf Teilzeitarbeit kann erst nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten geltend gemacht werden. Sind Sie kürzer im Unternehmen, gibt es noch keinen gesetzlichen Anspruch.
  2. Mitarbeiterzahl
    Ein gesetzlicher Teilzeitanspruch existiert nur in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 15 Mitarbeitern. Arbeitnehmer in kleineren Betrieben können sich nicht darauf berufen. Hier liegt die Entscheidung allein beim Chef.
  3. Letzte Verringerung
    Hat Ihr Arbeitgeber innerhalb der letzten zwei Jahren einer Arbeitszeitverringerung zugestimmt (oder diese begründet abgelehnt), entsteht ein erneuter Anspruch erst wieder nach Ablauf der zwei Jahre.
  4. Keine betriebliche Gründe dagegen
    Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss das Unternehmen dem Wunsch auf Teilzeitarbeit zustimmen und eine Regelung finden. Ausnahme: Dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Das gilt etwa, wenn Arbeitsabläufe wesentlich gestört werden, die Sicherheit im Unternehmen gefährdet wird oder unzumutbare Kosten entstehen.
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Pflichten bei Teilzeitarbeit

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht und Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Pflichten – für beide Seiten:

Pflichten für Mitarbeiter

Mitarbeiter müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeitarbeit einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen. Darin müssen Sie auch angeben, in welchem Umfang Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Auch die neue Gestaltung der Arbeitszeit sollte im Antrag genannt werden. Eine konkrete Begründung für den Wunsch ist optional.

Pflichten für Unternehmen

Unternehmen müssen gemeinsam mit dem Arbeitnehmer eine mögliche Umsetzung für die Teilzeitarbeit finden, wenn die Bedingungen erfüllt sind und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Arbeitgeber sind dabei zu zielorientierten Gesprächen verpflichtet und dürfen keine Steine in den Weg legen. Die Zustimmung und ausgehandelte Rahmenbedingungen müssen in einem Ergänzung zum Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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Teilzeitarbeit: Vor- und Nachteile

Der Schritt in die Teilzeitarbeit sollte gut überlegt sein. Je nach Situation ist der Wunsch nachvollziehbar oder auch notwendig. Trotzdem sollten stets die Vor- und Nachteile abgewogen werden:

Vorteile

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    Gerade mit kleinen Kindern ist Teilzeitarbeit für einen Elternteil oft die einzige Lösung. Ansonsten ist eine Betreuung kaum möglich, wenn der Kindergarten mittags endet. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die reduzierte Arbeitszeit ein großer Pluspunkt.
  • Flexiblere Arbeitszeiten
    In Teilzeit können Sie über flexible Arbeitszeiten verhandeln. Sie können mit dem Arbeitgeber über Ihre Bedürfnisse sprechen und eine Lösung finden, die dazu passt.
  • Mehr Zeit
    Sie haben insgesamt mehr Zeit – für Familie, Erholung, Hobbys oder auch Weiterbildungen oder ein nebenberufliches Studium. Teilzeitarbeit kann auch die Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt sein.

Nachteile

  • Gehalt
    Je nach Umfang der Teilzeitarbeit ist Ihr Gehalt deutlich reduziert. Wer nur die Hälfte arbeitet, bekommt auch nur die Hälfte bezahlt. Das kann Abstriche im Lebensstandard bedeuten.
  • Aufstiegschancen
    Die Aufstiegschancen im Betrieb sind oft schlechter, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Beförderungen, Gehaltserhöhungen und die wichtigsten Projekte gehen bevorzugt an Vollzeitmitarbeiter.
  • Rückkehr
    Eine Rückkehr von Teilzeitarbeit in eine Vollzeitstelle ist nicht immer einfach. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit nicht einfach auf Wunsch wieder verlängern. Bei der Besetzung eines freien Vollzeit-Arbeitsplatzes müssen Sie (bei gleicher Qualifikation) aber bevorzugt behandelt werden.

Vorsicht bei flexiblen Stundenregeln in der Teilzeitarbeit

Ein Risiko bei flexiblen Stundenregelungen: Im Arbeitsvertrag werden dabei meist geringe Stundenzahlen pro Monat vereinbart – weitere Arbeitszeit wird nach Auftragslage oder Bedarf geregelt. Klingt nach einer guten Möglichkeit, liefert aber kein sicheres und festes Gehalt. In guten Monaten verdienen Sie viel, bei einer Flaute können Sie hingegen kaum Ihre Kosten decken.

Planen Sie im Vorfeld, ob Ihre Finanzen das erlauben. Passen Sie zudem auf, sich nicht ausnutzen zu lassen. Eine solche Regelung erfordert von Ihnen hohe Flexibilität. Ruft der Chef an, springen Sie los. Ausschließlich flexible Stunden im Vertrag sind übrigens nicht erlaubt. Sie können auf eine Mindeststundenzahl bestehen – und auch dafür bezahlt werden, selbst wenn Sie weniger eingesetzt werden.


Führung in Teilzeit: Geht das überhaupt?

Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit gilt für fast alle – Minijobber, Mitarbeiter und auch Führungskräfte. Doch können Manager eine Führung in Teilzeit umsetzen? In der Praxis ist das oft schwieriger. Ein Grund: Auf höheren Hierarchieebenen sprechen eher betriebliche Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung. Doch auch andere Probleme müssen gelöst werden:

  • Respekt
    Führungskräfte haben immer auch eine Vorbildfunktion. Sie sollen die Werte und Unternehmenskultur repräsentieren und an die Mitarbeiter weitergeben. Ist der Chef aber nur halb so lange im Büro, wie alle anderen, kann das Ansehen unter den Mitarbeitern leiden und der Respekt verloren gehen.
  • Kommunikation
    Ist ein Vorgesetzter einzelne Tage nicht da, steigt der Kommunikationsaufwand. Viele Informationen müssen weitergegeben werden und der Chef muss nachträglich über die Entwicklungen in Kenntnis gesetzt werden.
  • Führung
    Wird schnell eine Entscheidung benötigt, droht Chaos, wenn der Chef nicht da ist. Es braucht deshalb klare Regelungen, wie in solchen Situationen vorgegangen wird – und wer im Zweifelsfall die Verantwortung und Entscheidungsgewalt übernimmt.

Die Regelung kann aber auch positive Auswirkungen haben. Es muss mehr Verantwortung delegiert werden und die interne Kommunikation wird optimiert. Davon profitieren Ergebnisse und Mitarbeiter können sich weiterentwickeln.

Teilzeitarbeit in Führungspositionen ist wichtig

Führungskräfte arbeiten hart und viel. Das ist nicht nur ein Klischee, sondern durch Studien belegt. Das Statistische Bundesamt ermittelte: 25 Prozent der Frauen und 44 Prozent der Männer in Führungspositionen arbeiten mehr als 48 Stunden pro Woche – für 20 Prozent sind es sogar regelmäßig 60 Stunden wöchentlich.

Umso wichtiger ist Teilzeitarbeit auch in der Chefetage. Teilzeitmanager sind noch die Ausnahme, doch Arbeitsmarktexperten sehen einen Trend zur Führung in Teilzeit. Ein Grund: Es gehen hoch qualifizierte Frauen verloren, die Top-Positionen besetzen könnten, denen sich aufgrund der Arbeitsbedingungen aber dagegen entscheiden.

2 Modelle zur Führung in Teilzeitarbeit

Immer mehr Unternehmen erkennen die Zeichen der Zeit und eröffnen Führungskräften die Chance auf Teilzeitarbeit und flexiblere Arbeitszeitmodelle. So sollen Mitarbeiter gebunden und motiviert werden.

Wir stellen zwei Modelle zur Führung in Teilzeit vor und zeigen deren Stärken sowie Schwächen:

1. Vollzeitnahes Arbeiten

Vollzeitnahes Arbeiten ermöglicht es einer Führungskraft, die eigene Arbeitszeit reduzieren. Kerngedanke des Modells: Zu geringe Arbeitszeiten in Führungspositionen bringt Probleme. Reduziert ein Vorgesetzter seine Arbeitszeit aber beispielsweise auf 80 Prozent einer Vollzeitstelle, bleibt genügend Zeit, um allen wichtigen Aufgaben und Funktionen nachzukommen.

Stärken
Die verringerte Arbeitszeit öffnet für Führungskräfte mehr Freiräume. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass die Arbeitswoche auf vier Tage reduziert wird, um ein 3-Tage-Wochenende zu erreichen.

Schwächen
Die Arbeitszeit wird nur um einen kleinen Teil reduziert. Wenn vorher durchschnittlich 50 Stunden pro Woche gearbeitet wurde, reduziert sich die Arbeitszeit durch eine 80 Prozent Regelung nur auf 40 Stunden pro Woche – was weiterhin einer Vollzeitstelle entspricht.

2. Geteilte Führungsarbeit

Bei geteilter Führungsarbeit werden Führungsaufgaben von zwei Führungskräften übernommen. Die Vollzeitstelle einer Führungskraft könnte beispielsweise in zwei Teilzeitstellen zerlegt werden. Dieses Modell wird auch Topsharing genannt.

Stärken
Im Gegensatz zum vollzeitnahen Arbeiten bietet die geteilte Führung die Möglichkeit, die Arbeitszeit von Führungskräften wirklich auf eine Teilzeitstelle zu senken. Dem Arbeitgeber entstehen keine Mehrkosten, da weiterhin eine Vollzeitstelle besteht, die lediglich auf zwei Mitarbeiter verteilt wird. Für Mitarbeiter ist bei Problemen oder Fragen jederzeit ein Ansprechpartner erreichbar.

Schwächen
Dieses Modell funktioniert nur bei hervorragender Kommunikation und Koordination zwischen den beiden Führungskräften. Der Abstimmungsaufwand ist enorm. Das Modell benötigt Führungskräfte, die sich untereinander gut verstehen und gerne miteinander arbeiten. Konkurrenz und Konflikte darf es nicht geben.


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