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Teilzeitarbeit: Definition, Stundenregeln, Tipps

Die Vereinbarkeit von Karriere und Familie steht bei vielen Berufstätigen weit oben auf der Prioritätenliste. Da eine perfekte Symbiose dieser beiden Felder jedoch nahezu unerreichbar ist, müssen Kompromisse eingegangen werden. Immer häufiger fällt dabei die Entscheidung für Teilzeitarbeit, um möglichst viel Zeit auch außerhalb des Büros zu haben. Aber ist das einfach so möglich? Gerade in Führungspositionen wird harte Arbeit, viel Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen erwartet. Lässt sich diese Verantwortung mit weniger Wochenstunden vereinbaren? Wir erklären, was genau eigentlich als Teilzeitarbeit bezeichnet wird, sas die Rechtsprechung zu einem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung sagt und worauf es bei dem Schritt ankommt…


Teilzeitarbeit: Definition, Stundenregeln, Tipps

Teilzeitarbeit Definition: Was gilt als Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit – in den meisten Köpfen entsteht dabei ein Bild von Mitarbeitern, die nur zwei oder drei Tage die Woche arbeiten oder täglich verkürzte Arbeitszeiten haben. Ein weit verbreiteter Irrtum, denn Teilzeitarbeit darf nicht mit einem Halbtagsjob gleichgesetzt oder verwechselt werden. Die Definition von Teilzeitarbeit ist gesetzlich festgeschrieben und findet sich in § 2 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Hier heißt es:

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

Ob eine Teilzeitarbeit vorliegt, hängt also zunächst einmal gar nicht von den geleisteten Wochenstunden ab, sondern vom durchschnittlichen Vergleichswert anderer Beschäftigter. Auf die Spitze getrieben bedeutet das: Beschäftigt Ihr Arbeitgeber Vollzeitbeschäftigte auf einer Basis von 38,5 Stunden pro Woche, könnte bereits eine Abweichung von nur einer Stunde weniger als Teilzeitarbeit ausgelegt werden.

Auch geringfügige Beschäftigungen werden der Teilzeitarbeit zugerechnet. Ein Halbtagsjob ist somit nur eine von vielen verschiedenen Möglichkeiten der Teilzeitarbeit. Die Formen können dabei sehr vielseitig sein und hängen von den individuellen Regelungen mit dem Arbeitgeber ab.

Häufig werden beispielsweise bestimmte Tage als Arbeitstage festgelegt, während andere frei sind. Denkbar sind aber auch Stundenregelungen, die im besten Fall an die Umstände des Mitarbeiters und des Arbeitgebers angepasst werden. Fallen etwa am Wochenanfang besonders viele Aufgaben an, kann an diesen Tagen länger gearbeitet werden, um die verkürzten Tage auf die restliche Woche zu legen.

Vorsicht bei flexiblen Stundenregeln in der Teilzeitarbeit

Einige Arbeitgeber setzen bei ihren Teilzeitmodellen auch auf flexible Stundenregeln. Im Arbeitsvertrag wird dabei meist eine sehr geringe Stundenzahl pro Monat vereinbart – weitere Arbeitszeit wird dann je nach Auftragslage oder Bedarf des Arbeitgebers geregelt. Klingt auf den ersten Blick nach einer guten Möglichkeit, um trotz kleinem Vertragsumfang zusätzliches Geld zu verdienen, bringt in der Praxis aber auch einige Schwierigkeiten mit.

Denn es sollte Ihnen klar sein: Mit einem festen Gehalt können Sie in dieser Teilzeitarbeit nicht rechnen. In guten Monaten verdienen Sie vielleicht das Doppelte oder sogar mehr, doch kann immer auch eine Flaute einsetzen und plötzlich müssen Sie mit einem Lohn auskommen, der nicht reicht, um die laufenden Kosten zu decken.

Diese Variante erfordert deshalb besonderes Organisationstalent und vorausschauende Planung der Finanzen. Darüberhinaus sollten Sie aufpassen, sich nicht von Ihrem Arbeitgeber ausnutzen zu lassen. Mit flexibler Arbeitszeit wird oft auch außerordentliche Flexibilität der Arbeitnehmer gefordert. Heißt: Wenn der Chef anruft, springen Sie los und müssen bereit sein.

Erlaubt ist ein solch spontanes Einberufen der Mitarbeiter zwar eigentlich nicht, doch viele Arbeitnehmer haben Angst, Ihren Job zu verlieren und schweigen deshalb zu den Problemen. Ebenso ist es nicht rechtens, wenn ein Arbeitsvertrag nur flexible Stunden enthält. Findet sich in einem Arbeitsvertrag eine solche Klausel, können Sie darauf bestehen, eine Mindeststundenzahl von 10 Stunden pro Woche eingesetzt zu werden – und auch dafür entlohnt zu werden, selbst wenn Sie weniger arbeiten.

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Teilzeitarbeit: Es besteht ein rechtlicher Anspruch

Der Wunsch nach einem Wechsel in die Teilzeitarbeit ist oft groß. Beispielsweise wenn eine Mutter, die bisher in Vollzeit tätig war, nach der Geburt wieder in Ihren Job einsteigen möchte – allerdings nur noch in Teilzeit, um ausreichend Zeit für die Versorgung des Kindes zu haben. Häufig schießt hierbei allerdings der Chef oder Arbeitgeber quer und behauptet schlicht, dass das nicht gehe. Zu Recht?

Nein, denn die Rechtsprechung sieht das anders. Es gibt einen gesonderten Teilzeitanspruch während der Elternzeit sowie einen allgemeinen Teilzeitanspruch für alle Arbeitnehmer.

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Teilzeit während der Elternzeit

Hat beispielsweise eine Arbeitnehmerin, die in Ihren Job zurückkehren möchte, Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragt – was bis zu drei Jahren möglich ist -, hat sie einen gesonderten Teilzeitanspruch während der Elternzeit, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Laut § 15 Abs. 7 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) besteht der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit:

  • Wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Wenn das Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber länger als sechs Monate besteht.
  • Die Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert wird.
  • Dem Anspruch keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
  • Der Teilzeitanspruch dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt wird.

Und das Beste: Wer den Teilzeitwunsch nicht rechtzeitig geltend gemacht, verliert deswegen nicht den Anspruch darauf. Vielmehr verschiebt sich der Beginn der Teilzeittätigkeit nur entsprechend der Verspätung.

Aber was, wenn der Chef auf betriebliche Gründer verweist?

In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass es sich um dringende Gründe handeln muss. Und für diese Dringlichkeit stellen Richter hohe Anforderungen: So werden dem Arbeitgeber durchaus organisatorische Umgestaltungen zugemutet, um die Teilzeitbeschäftigung doch noch zu ermöglichen.

Falls er die Verringerung der Arbeitszeit trotzdem ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. In dem Fall kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch aber immer noch beim Arbeitsgericht weiterverfolgen. Das wissen die Arbeitgeber – und lassen sich (Hartnäckigkeit vorausgesetzt) dann doch auf einen Kompromiss ein.

Teilzeitarbeit zahlt sich aus

Eine Studie von McKinsey in 23 Ländern zeigte: Überlange Auszeiten nach der Geburt eines Kindes sind für Frauen Karrierekiller. Mehr als ein Jahr Kinderpause verursacht fast immer einen Knick in der Laufbahn.

Arbeiten aber männliche wie weibliche Chefs nach der Familiengründung jeweils eine Zeit lang flexibel, bringt das Vorteile, weil sie so dokumentieren, doppelte Belastung managen zu können.

Die Entscheidung zur Teilzeitarbeit muss also nicht bedeuten, dass es mit der Karriere nicht weitergehen kann. Sie zeigen dadurch, dass Sie weiterhin an Ihrer beruflichen Laufbahn arbeiten und langfristige Ziele verfolgen.

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Teilzeitanspruch auch nach der Elternzeit

Wurde sich auf eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit geeinigt, endet diese mit dem Ende der Elternzeit. Doch auch außerhalb der Elternzeit besteht ein Teilzeitanspruch. Das Gesetz hat diesen für alle Arbeitnehmer in § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geschaffen. Voraussetzungen hierfür sind allerdings:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.
  • Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit wird spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber geltend gemacht. Dabei soll die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden.
  • Der Verringerung der Arbeitszeit stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.

Falls Sie von diesem Anspruch Gebrauch machen wollen, sollten Sie den Antrag schriftlich einreichen. Das ist hier zwar nicht erforderlich, schadet aber auch nicht. Dabei können Sie dann zum Beispiel auch vorgeben, wie Sie Ihre künftige Arbeitszeit in der Woche verteilen möchten.

Allerdings ist das nur ein Vorschlag. Laut Gesetz müssen sich beim Verringern und Verteilen der Arbeitszeit beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einig sein.

Bei einer Einigung aber wandelt sich der bisherige Vollzeitjob dauerhaft in ein Teilzeitverhältnis. Achtung: Dies ist eine Einbahnstraße, einen Anspruch auf eine spätere Erhöhung der Arbeitszeit gibt es nicht! Es sei denn Sie einigen sich einvernehmlich mit dem Chef darüber. Dann ist auch eine Rückkehr zur Vollzeit möglich.

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Führung in Teilzeit: Geht das überhaupt?

Grundsätzlich besteht der Teilzeitanspruch für jeden Arbeitnehmer und damit auch für die Führungsetage eines Unternehmens. Allerdings ist es in diesen Positionen durchaus schwieriger, diesen auch tatsächlich durchzusetzen. Durch die größere Verantwortung, die beispielsweise ein Manager trägt, ist es durchaus möglich, dass betriebliche Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Doch auch sonst kann die Führung in Teilzeit einige Probleme mitbringen:

  • Respekt. Führungskräfte haben immer auch eine Vorbildsfunktion. Sie sollen die Werte und Unternehmenskultur repräsentieren und an die Mitarbeiter weitergeben. Ist der Chef jedoch der Erste, der jeden Tag das Büro verlässt, kann sein Ansehen unter den Mitarbeitern schnell darunter leiden.
  • Kommunikation. Es bedeutet einen enormen zusätzlichen Kommunikationsaufwand, eine Führungskraft jeden Tag erneut über die Ereignisse des vergangenen Tages zu informieren. Doch diese Informationen sind für die Entscheidungen, die getroffen werden müssen, unerlässlich.
  • Führung. Auch im Tagesgeschäft kann es zu Problemen kommen, wenn eine Führungskraft nicht mehr im Büro ist. Es kann immer zu einer Situation kommen, in der schnell eine Entscheidung benötigt wird. Fehlt in einem solchen Moment die nötige Entscheidungsgewalt, ist das Chaos programmiert.

Teilzeit-Führungsmodelle sind wichtig

Es ist nicht nur ein Klischee, dass Führungskräfte hart und vor allem auch viel arbeiten. So zeigte eine Studie des Statistischen Bundesamtes: 25 Prozent der Frauen und 44 Prozent der Männer in Führungspositionen arbeiten mehr als 48 Stunden pro Woche. 20 Prozent der Führungskräfte arbeiten sogar regelmäßig mindestens 60 Stunden pro Woche.

Da erscheint es nur verständlich, dass immer mehr Führungskräfte sich ein flexibleres Arbeitszeitmodell wünschen. Noch gehören Teilzeit-Manager zu den Ausnahmen, doch Arbeitsmarktexperten sind sich einig, dass der Trend zur Führung in Teilzeit anhalten wird.

Nicht zuletzt, weil dem Arbeitsmarkt viele hoch qualifizierte Frauen verloren gehen, denen die Arbeitsbedingungen in der Führungsetage zu wenig Familien- und Beziehungsfreundlichkeit versprechen.

Führung in Teilzeit: Zwei Modelle zur Umsetzung

Auch Unternehmen haben die Zeichen der Zeit erkannt und eröffnen ihren Führungskräften immer häufiger die Chance, in ein flexibleres Arbeitszeitmodell zu wechseln. Viele Arbeitgeber sehen in diesem Anreiz eine Möglichkeit, hoch qualifizierte Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden und nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Die Modelle, die Führung in Teilzeit ermöglichen sollen, variieren dabei natürlich von Unternehmen zu Unternehmen. Wir stellen Ihnen zwei dieser Modelle vor und erläutern, welche Stärken und Schwächen diese haben.

  1. Vollzeitnahes Arbeiten

    Vollzeitnahes Arbeiten ermöglicht es einer Führungskraft, die eigene Arbeitszeit reduzieren. Dieses Modell greift den Gedanken auf, dass Führungskräfte, die eine zu geringe Arbeitszeit haben, große Schwierigkeiten mit den bereits oben angesprochenen Problemen bekommen. Reduziert ein Vorgesetzter seine Arbeitszeit aber beispielsweise auf 80 Prozent einer Vollzeitstelle, bleibt genügend Zeit, um allen wichtigen Aufgaben und Funktionen nachzukommen.

    Stärken: Durch die verringerte Arbeitszeit öffnen sich für Führungskräfte mehr Freiräume. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass die Arbeitswoche auf vier Tage reduziert wird, um ein 3-Tage-Wochenende zu erreichen.

    Schwächen: Die Arbeitszeit wird nur um einen kleinen Teil reduziert. Wenn vorher durchschnittlich 50 Stunden pro Woche gearbeitet wurde, reduziert sich die Arbeitszeit durch eine 80 Prozent Regelung nur auf 40 Stunden pro Woche, was weiterhin einer Vollzeitstelle entspricht.


  2. Geteilte Führungsarbeit

    Bei diesem Modell kann eine wirkliche Teilzeitstelle erreicht werden, da die Führungsaufgaben auf zwei parallel arbeitende Führungskräfte aufgeteilt werden. Die Vollzeitstelle einer Führungskraft könnte beispielsweise in zwei Teilzeitstellen zerlegt werden. Auf diese Weise wird auch garantiert, dass für die Mitarbeiter immer ein Ansprechpartner erreichbar ist, an den diese sich bei Problemen wenden können.

    Stärken: Im Gegensatz zum vollzeitnahen Arbeiten bietet die geteilte Führung die Möglichkeit, die Arbeitszeit von Führungskräften wirklich auf eine Teilzeitstelle zu senken. Dem Arbeitgeber entstehen keine Mehrkosten, da weiterhin eine Vollzeitstelle besteht, die lediglich auf zwei Mitarbeiter verteilt wird.

    Schwächen: Dieses Modell funktioniert nur bei hervorragender Kommunikation und Koordination zwischen den beiden Führungskräften. Der Abstimmungsaufwand ist enorm. In der Regel benötigt es für ein solches Modell Führungskräfte, die sich untereinander gut verstehen und gerne miteinander arbeiten.

Mitarbeiter profitieren von Führung in Teilzeit

Wechselt eine Führungskraft in Teilzeitarbeit, hat das nicht nur positive Auswirkungen auf die Zufriedenheit des Managers. De facto erfahren auch die Mitarbeiter eine Aufwertung.

Mehr Informationen müssen weitergegeben und insgesamt mehr Verantwortung delegiert werden. Auf diese Weise werden neue Kompetenzen gesammelt und Mitarbeiter werden möglicherweise selbst auf eine Karriere als Führungskraft vorbereitet.

Drei Fragen, die frühzeitig geklärt werden sollten

Sie kennen also Ihren Anspruch auf Teilzeitarbeit und wissen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Sollten Sie nun mit dem Gedanken spielen, Ihre Arbeitszeit zu verringern und auf Teilzeitbasis weiter zu arbeiten, sollten Sie drei wichtige Fragen beantworten, bevor Sie sich mit einem entsprechenden Antrag an Ihren Vorgesetzten wenden.

  • Wie lange wollen Sie in Teilzeit arbeiten? Geht es nur um die Zeit beispielsweise nach der Geburt eines Kindes oder wollen Sie langfristig nur noch in Teilzeit arbeiten?
  • Wie viel kürzer wollen Sie beruflich treten? Streben Sie eine „echte“ Teilzeitstelle an oder sind Sie bereits mit einer 70 oder 80 Prozent stelle glücklich?
  • Welche Rolle haben Sie im Unternehmen? Sind Sie ein wichtiger Bestandteil des Unternehmens, können Sie bei der Verhandlung um Ihre Teilzeitstelle darauf bauen. Nutzen Sie das Wissen, dass Ihr Unternehmen Sie sicherlich gerne halten möchte.
[Bildnachweis: Pressmaster by Shutterstock.com]

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