Anzeige
Ads_BA_AD('BS');
Anzeige
Ads_BA_AD('SKY');

Arbeitszeitverkürzung: Anspruch, Antrag, Vor- und Nachteile

Viele Arbeitnehmer haben schon einmal mit dem Gedanken an eine Arbeitszeitverkürzung gespielt. Die Arbeitstage sind lang, der Feierabend kurz. Mit Überstunden und zusätzlichen Aufgaben sind es bei Vollzeitbeschäftigten schnell 45 oder auch 50 Stunden pro Woche – Pendeln nicht eingerechnet. Stellt sich die Frage: Ist eine Arbeitszeitverkürzung überhaupt möglich? Im Arbeitsvertrag sind schließlich feste Arbeitszeiten vereinbart worden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Arbeitszeitverkürzung und zeigen, welche Vor- und Nachteile damit einhergehen können…



Arbeitszeitverkürzung: Anspruch, Antrag, Vor- und Nachteile

AnzeigeKarrierebibel Podcast Teaser

Arbeitszeitverkürzung: Nicht mehr nur arbeiten

In unserer Leistungsgesellschaft bemessen Menschen ihren eigenen Wert – und auch den anderer – danach, wie erfolgreich jemand ist. Wir arbeiten, schuften, rackern uns ab. Arbeit ist das halbe Leben. Bei endlosen Arbeitstagen voller Überstunden geht die Rechnung durchaus auf. Wer mehr arbeitet und erfolgreicher ist, genießt soziale Anerkennung. Die letzten Jahre bringen jedoch einen neuen Trend: Vielen ist es nicht mehr genug, nur für den Job zu leben. Gerade die Generation Y will mehr vom Leben.

Arbeitszeitverkürzung ist dabei ein wichtiger Faktor Beruflicher Erfolg ist ein Pfeiler, aber nicht der einzige. Selbstverwirklichung, Träume, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine bessere Lebensqualität rücken in den Mittelpunkt.

Durch eine Verkürzung der Arbeitszeit eröffnen sich zeitliche Freiräume, um sich anderen Bereichen abseits der Karriereleiter zu widmen.

Anzeige

Anspruch: Habe ich ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung?

Der Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung ist vorhanden, aber muss Ihr Arbeitgeber einem solchen Antrag zustimmen? Die gute Nachricht für Mitarbeiter: Ja, es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung. Allerdings ist dieser – wie leider so oft – an Bedingungen geknüpft. In § 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) heißt es dazu:

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Neben der Voraussetzung, dass Sie bereits mehr als sechs Monate beschäftigt sind, müssen im Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt sein, damit Sie einen Anspruch auf die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit wahrnehmen können.

Arbeitszeitverkürzung Antrag

Sind diese Bedingungen gegeben, muss Ihr Arbeitgeber einem Antrag auf Arbeitszeitverkürzung grundsätzlich zustimmen. Allerdings müssen Sie den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung mindestens drei Monate vor Inkrafttreten der reduzierten Arbeitszeit stellen (§ 8 Absatz 2 TzBfG). Das Gesetz regelt zudem, dass der Antrag in Textform erfolgen muss. Achten Sie also unbedingt darauf, fristgerecht einen schriftlichen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung zu stellen.

Eine Ausnahme gibt es, bei der Ihr Chef dem Antrag nicht zustimmen muss: Kann er nachweisen, dass dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann er die Arbeitszeitverkürzung ablehnen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Organisation des Betriebs, wichtige Arbeitsabläufe oder gar die Sicherheit im Betrieb durch die Verringerung der Arbeitszeit beeinträchtigt werden (§8 Absatz 4 TzBfG).

Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber: Geht das?

Als Mitarbeiter sind Sie natürlich froh, dass Ihrem Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung nachgekommen werden muss. Ganz anders kann es hingegen aussehen, wenn der Chef Ihnen die Arbeitszeit kürzen will. Das bedeutet schließlich auch, dass Sie nicht nur weniger arbeiten, sondern am Ende des Monats auch weniger verdienen. Bevor Sie nun fürchten, dass Ihnen einfach die Arbeitszeit gekürzt wird – ohne Weiteres ist dies nicht erlaubt.

Ihr Chef kann nicht nach Lust und Laune Arbeitszeiten kürzen und verlängern. Eine Möglichkeit zur Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber besteht aber durchaus. Entscheidend ist die Regelung im Arbeitsvertrag. Wird bereits hier festgehalten, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig verändern darf – beispielsweise im Rahmen der Notwendigkeit im Betrieb – ist damit auch eine Arbeitszeitverkürzung erlaubt.

Allerdings kommt es an dieser Stelle immer wieder zu Streitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht landen. Hier wird entschieden, ob der Arbeitgeber eine Arbeitszeitverkürzung vornehmen darf oder ob der Mitarbeiter weiterhin mehr Stunden arbeiten kann. Worauf es dabei ankommt, weiß Armin Dieter Schmidt von anwalt.de:

Soweit die einzelnen Vertragsklauseln nicht individuell ausgehandelt wurden, stellen sie nämlich allgemeine Geschäftsbedingungen dar – auch in einem Arbeitsvertrag. Unwirksam sind danach Klauseln, die eine einseitige Erhöhung der Mindestarbeitszeit um mehr als 25 Prozent ermöglichen würden. Umgekehrt sind Vertragsklauseln, die eine Reduzierung der bestehenden Arbeitszeit um mehr als 20 Prozent gestatten, ebenfalls unwirksam.


Anzeige
Jetzt Karrierebibel Insider werden + Vorteile sichern!
Kostenlose News, frische Impulse für den Erfolg sowie geniale Deals mit satten Rabatten – exklusiv nur für Insider! Jetzt Newsletter holen...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Konsequenzen: Vor- und Nachteile einer Arbeitszeitverkürzung

Bevor Sie sich zu einer Arbeitszeitverkürzung – oder anderen Formen der Teilzeitarbeit – entschließen, sollten Sie sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen. Manche Konsequenzen wirken sich unmittelbar aus, andere zeigen sich eher langfristig. Zur Orientierung und als Entscheidungshilfe haben wir deshalb die größten Vor- und Nachteile einer Arbeitszeitverkürzung aufgelistet:

Nachteile einer Arbeitszeitverkürzung

  • Sie haben ein geringeres Gehalt

    Das bedeutet im Klartext: Sie müssen vorher gut kalkulieren, ob Sie Ihren derzeitigen Lebensstandard halten können. Miete, Strom, Heizung, Wasser und die ganzen Nebenkosten müssen auch weiterhin bezahlt werden. Bei geringerer Arbeitszeit verdienen Sie aber teilweise deutlich weniger als vorher. Es braucht eine klare Berechnung monatlicher Kosten und zukünftiger Einnahmen. Sonst drohen größere Einbußen, als Sie angenommen haben.

  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld sinkt

    Die Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) orientiert sich an Ihrem letzten Gehalt einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten zwölf Monate. Für Teilzeitbeschäftigte verlängert sich dieser Bemessungszeitraum um dreieinhalb Jahre. Bei einer längeren reduzierten Arbeitszeit verringert sich im Falle eines Jobverlusts Ihr Anspruch. Ohnehin bekommen Sie nur 60 oder 67 Prozent des letzten Nettoverdiensts.

  • Ihre Rentenhöhe sinkt

    Altersarmut ist in aller Munde: Wer im Alter nicht von der Grundsicherung abhängig sein will, muss über das gesamte Arbeitsleben von 40 Jahren möglichst gut in die Rentenversicherung einzahlen. Je höher das Gehalt, desto mehr geht in die Rente. Die geringere Bezahlung bei Arbeitszeitverkürzung macht sich bei der späteren Rente deutlich bemerkbar. Teilzeitkräfte sammeln meist nur anteilige Entgeltpunkte, was die Höhe der Rentenzahlungen drückt.

    Wer dennoch eine Arbeitszeitverkürzung plant, kann die gesetzliche Rente aufwerten, indem er für jedes Kind die Elternzeit anrechnen lässt, freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt oder private Vorsorge in Form von Aktien, ETFs, Fonds oder Riester-Rente betreibt.

  • Ihr berufliches Netzwerk schrumpft

    Tagtäglich einer Arbeit nachzugehen, bedeutet mehr als nur Aufgaben zu erledigen: Sie bauen ein Netzwerk auf, knüpfen viele Kontakte am Arbeitsplatz, zu anderen Abteilungen und Unternehmen. Bei einer Arbeitszeitverkürzung schrumpft dieses Netzwerk zumindest ein wenig. Wollen Sie das verhindern, müssen Sie umso aktiver daran arbeiten, Kontakte aufrecht zu erhalten.

Vorteile einer Arbeitszeitverkürzung

  • Ihre Lebensqualität steigt

    Sie sind ausgeglichener, denn Sie haben vielleicht weniger Geld, aber dafür mehr Freizeit, um das zu tun, was Sie wollen. Zeit, die Sie mit Ihren Freunden, Ihrer Familie und Ihren Kindern verbringen können. Zeit, in der Sie sich Hobbys oder auch verstärkt Ihrer Gesundheit widmen können. Gerade wenn die Zeit davor von vielen Überstunden geprägt war, kann eine Arbeitszeitverkürzung die notwendige Erholung verschaffen.

  • Sie treiben Ihre Selbstverwirklichung voran

    Wer eine Jobkrise hat und sich nicht sicher ist, ob er in diesem Beruf bleiben möchte, für den kann eine Arbeitszeitverkürzung eine gute Gelegenheit sein, das derzeitige Berufsleben zu reflektieren. Können Sie sich nur mit Gewalt aus dem Bett quälen und sehnen das Wochenende herbei, können Sie die verkürzte Arbeitszeit nutzen, um neue Pläne zu entwickeln. Sie konzentrieren sich auf Ihre Selbstverwirklichung, statt nur an die Arbeit zu denken.

  • Sie werden produktiver

    Sie arbeiten weniger, also schaffen Sie auch viel weniger? Dieser Zusammenhang ist falsch! Größere Zufriedenheit und Erholung steigern Ihre Produktivität. Lange Tage bringen nicht unbedingt mehr oder bessere Ergebnisse. Ständige Überlastung zerstört Motivation und Leistung. Von einer Arbeitszeitverkürzung kann so auch der Arbeitgeber profitieren.

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

Anzeige

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern
Weiter zur Startseite