Definition: Was ist das Hamburger Modell?
Das Hamburger Modell ist eine Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach längerer Krankheit. Statt direkt wieder voll in den Berufsalltag einzusteigen, erhöhen Betroffene ihre Arbeitszeit und Belastung schrittweise. Der Ablauf erfolgt in enger Abstimmung zwischen Arbeitnehmer, behandelndem Arzt, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger.
Die gesetzliche Basis hierfür sind § 74 SGB V und § 28 SGB IX. Die Wiedereingliederung ist für Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtend.
Wichtig zu wissen: Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Arbeitnehmer weiterhin als „arbeitsunfähig“. Das bedeutet, dass Sie rechtlich nicht voll zurück im Job sind, sondern sich noch in der Genesungsphase befinden. Deshalb bekommen sie auch noch kein Gehalt, sondern Krankengeld und haben auch keinen Urlaubsanspruch.
Wesentliche Merkmale des Hamburger Modells
- Dauer: Bis zu 12 Monate.
- Arbeitszeit: Steigert sich stufenweise.
- Status: Betroffene sind weiterhin krankgeschrieben.
- Vergütung: Sie erhalten Krankengeld oder Übergangsgeld, kein Gehalt.
Ziel des Hamburger Modells ist, Arbeitnehmern die Rückkehr in den Job zu erleichtern oder durch den stufenweisen Ablauf die Rehabilitation zu ermöglichen.
Voraussetzungen: Wann habe ich Anspruch auf Wiedereingliederung?
Nicht jeder Krankheitsverlauf mündet automatisch im Hamburger Modell. Damit Sie diese Form der Rückkehr nutzen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Versicherung
Sie müssen pflichtversichert oder freiwillig versichert sein. - Arbeitsunfähigkeit
In der Regel liegt eine Arbeitsunfähigkeit von mehr oder weniger 6 Wochen vor, Betroffene sind also noch offiziell krankgemeldet. - Prognose
Der Arzt muss bescheinigen, dass Sie zwar noch nicht voll belastbar sind, aber durch die schrittweise Arbeit die volle Belastbarkeit voraussichtlich wiedererlangen. - Vereinbarung
Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber müssen der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen. Ein rechtlicher Zwang zur Durchführung besteht nicht – außer im Öffentlichen Dienst oder unter Auflagen des Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Zusätzlich sollten gute Erfolgsaussichten auf die Wiedereingliederung bestehen. Das Hamburger Modell wird nur eingesetzt, wenn mit einer erfolgreichen Wiedereingliederung nach dem Stufenplan gerechnet werden kann, etwa nach einem Burnout, einer Krebstherapie oder einem Arbeitsunfall. Bei einer negativen Prognose wird auf die Umsetzung verzichtet.
Für wen ist das Hamburger Modell gedacht?
Das Hamburger Modell richtet sich an Arbeitnehmer, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig und gesundheitlich noch nicht voll belastbar sind, aber aus ärztlicher Sicht schrittweise wieder arbeiten können. Typische Anwendungsfälle sind Krebserkrankungen, Burnout, Depressionen oder schwere Operationen.
Der Stufenplan: Das Herzstück der Wiedereingliederung
Ohne Plan kein Ziel. Ihr behandelnder Arzt erstellt gemeinsam mit Ihnen den sogenannten Stufenplan. Dieser ist das wichtigste Dokument für Ihre Krankenkasse und Ihren Chef.
Was im Stufenplan stehen muss:
- Startdatum der Wiedereingliederung
- Dauer der Maßnahme (6 Wochen bis 12 Monate)
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Geplante Steigerung der Arbeitsbelastung
- Mögliche Einschränkungen oder Schonmaßnahmen
- Voraussichtlicher Zeitpunkt der vollen Arbeitsfähigkeit.
Am Anfang arbeiten Betroffene in der Regel nur 2 Stunden täglich. Danach wird die Arbeitszeit stufenweise erhöht, bis die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wieder erreicht ist.
Quelle: Uni Rostock
Wie viel Geld bekomme ich beim Hamburger Modell?
Dies ist die Frage, die viele Betroffene am meisten beschäftigt. Da Sie während des Modells rechtlich als „krankgeschrieben“ gelten, haben Sie keinen Anspruch auf Ihr reguläres Arbeitsentgelt. Stattdessen erhalten Betroffene Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (ca. 70 % des Brutto, maximal 90 % des Netto) – oder Übergangsgeld, falls die Rentenversicherung der Kostenträger ist (z.B. nach einer Reha). Im Detail:
-
Krankengeld
In der Regel erhalten Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sichert den Lebensunterhalt während der Arbeitsunfähigkeit und endet erst mit der vollständigen Rückkehr in den Job. Beamte bekommen zusätzlich Krankengeldzuschüsse nach Tarifvertrag.
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Übergangsgeld
Wer nach einer Reha Anspruch auf Übergangsgeld nach § 20 SGB VI hat, erhält dieses bis zum Abschluss der Wiedereingliederung. Voraussetzung ist die Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung. Eventuelles Arbeitsentgelt im Hamburger Modell wird angerechnet.
-
Arbeitslosengeld
Auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kann unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen – etwa wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich ist, aber grundsätzlich eine andere Arbeit von mehr als 3 Stunden täglich ausgeübt werden könnte.
-
Verletztengeld
Nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird während der Wiedereingliederung kein Krankengeld gezahlt, sondern Verletztengeld.
Wichtig für Sie: Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig einen Zuschuss zum Krankengeld, um die Differenz zum Gehalt auszugleichen. Es lohnt sich, hier freundlich nachzufragen!
Der Ablauf: Schritt für Schritt zurück in den Job
Damit Ihre Wiedereingliederung reibungslos verläuft, sollten Sie diesen Pfad verfolgen:
Schritt 1: Das Gespräch mit dem Arzt
Sprechen Sie Ihren Arzt aktiv auf das Hamburger Modell an. Er beurteilt, ob Ihre Genesung weit genug fortgeschritten ist. Siehe Checkliste bei Arbeitsunfähigkeit (Formular G0833)
Schritt 2: Den Arbeitgeber einbinden
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Signalisieren Sie Ihre Motivation, aber kommunizieren Sie auch Ihre Grenzen klar. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist hier oft der richtige Rahmen.
Schritt 3: Die Genehmigung der Krankenkasse
Reichen Sie den unterschriebenen Stufenplan bei Ihrer Versicherung ein. Erst wenn diese grünes Licht gibt, ist die Finanzierung gesichert. Siehe Stufenplan (Formular G0834)
Schritt 4: Die Durchführung
Starten Sie in die erste Phase. Hören Sie auf Ihren Körper! Das Hamburger Modell ist kein Wettbewerb. Wenn Sie merken, dass 4 Stunden noch zu viel sind, kann der Plan in Rücksprache mit dem Arzt jederzeit angepasst oder verlängert werden.
Ist ein Abbruch des Hamburger Modells möglich?
Aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen kann die stufenweise Wiedereingliederung für bis zu 7 Tage unterbrochen werden. Eine längere Ausfalldauer ist nicht möglich. In dem Fall würde die Maßnahme offiziell beendet. Ebenso kann das Hamburger Modell vorzeitig abgebrochen werden – etwa bei einer Verschlechterung der Gesundheit oder wenn die Wiedereingliederung nicht funktioniert.
Ihre Rechte und Pflichten: Gut zu wissen
Wussten Sie, dass Sie während der Wiedereingliederung keinen Urlaubsanspruch geltend machen können? Da Sie formal krank sind, können Sie keinen Urlaub nehmen – schließlich arbeiten Sie rechtlich gesehen gar nicht „richtig“. Dafür genießen während dieser Zeit weiterhin den allgemeinen Kündigungsschutz. Das Hamburger Modell soll Ihre Position im Unternehmen festigen, nicht schwächen.
Während der Maßnahme sind Sie verpflichtet, den Wiedereingliederungsplan einzuhalten, gesundheitliche Probleme offen anzusprechen sowie bei einer Verschlechterung Ihres Zustands sofort Ihren Arzt zu informieren. Ihre Gesundheit hat stets Vorrang. Wenn sich zeigt, dass die Belastung zu hoch ist, kann die Maßnahme angepasst oder abgebrochen werden.
Was sind die Vorteile des Hamburger Modells?
- Sanfter Wiedereinstieg
- Höhere Erfolgschancen
- Langfristige Gesundheit
Für Arbeitnehmer:
- Motivierte Rückkehrer
- Geringeres Ausfallrisiko
- Positives Betriebsklima
Für Arbeitgeber:
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber?
Arbeitgeber tragen wesentlich zum Erfolg der Maßnahme bei. Entscheidend hierfür sind neben einer guten Vorbereitung vor allem die Flexibilität während des Prozesses. Unternehmen und Vorgesetzte sollten Verständnis zeigen und ein Umfeld schaffen, in dem sich die Betroffenen sicher fühlen. Hierbei helfen z.B. regelmäßige Feedbackgespräche, um Fortschritte zu dokumentieren oder den Plan anzupassen.
Häufige Hürden und wie Sie damit umgehen
„Mein Chef lehnt das Modell ab.“
Obwohl Arbeitgeber oft froh über rückkehrende Fachkräfte sind, gibt es Ablehnungen. In diesem Fall kann ein Hinweis auf das BEM-Verfahren helfen. Hat der Arbeitgeber kein BEM angeboten, steht er rechtlich auf dünnem Eis. Verweigert ein Arbeitgeber die Zustimmung, können Mitarbeitende unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen (LAG Hamm, AZ 8 Sa 726/11).
„Ich fühle mich überfordert.“
Wenn die Belastung zu hoch ist, ist das kein Scheitern. Sie können die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen oder die Stufen verlängern. Sprechen Sie sofort mit Ihrem Arzt. Eine Verschlechterung Ihrer Gesundheit ist das Letzte, was gewollt ist.
Schritt für Schritt zurück ins Berufsleben
Das Hamburger Modell bietet Arbeitnehmern nach längerer Krankheit eine echte Chance auf einen gesunden Neuanfang im Job. Es verbindet medizinische Vernunft mit menschlicher Rücksichtnahme und beruflicher Perspektive. Wenn Sie vor der Rückkehr in den Arbeitsalltag stehen, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Ihre Gesundheit ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Das Hamburger Modell hilft Ihnen dabei, Schritt für Schritt wieder Fuß zu fassen und schützt zugleich vor Überforderung.
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