Arbeitsunfall: Ablauf, Meldung & Leistungen für Betroffene

Ein Arbeitsunfall kann glimpflich ausgehen oder schlimme Folgen haben. Trotz Schutzvorkehrungen und Vorsicht lassen sich solche Unfälle nicht immer vermeiden. Aber was ist zu beachten, wenn Sie sich auf der Baustelle das Bein verletzen oder auf dem Weg ins Büro einen Unfall haben? Natürlich versorgen Sie zu erst Ihre Verletzungen. Anschließend gibt es einige wichtige Schritte, die Sie bei einem Arbeitsunfall beachten sollten…

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Definition: Was ist ein Arbeitsunfall?

Als Arbeitsunfall werden alle Unfälle zusammengefasst, die ein Arbeitnehmer während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin erleidet. Ein Unfall ist dabei ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat. So ist es ein Arbeitsunfall, wenn Ihnen ein Gerät auf den Fuß fällt, aber auch, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit fallen und sich den Fuß brechen – oder wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall mit dem Auto haben (sogenannter Wegeunfall).

Kein Arbeitsunfall ist es, wenn ein Arbeitnehmer plötzlich einen Herzinfarkt erleidet oder starkes Nasenbluten ohne direkten Auslöser auftritt. Die gesetzliche Unfallversicherung bewertet diese Ereignisse als zufällig und ohne Einwirkung von außen. Daher fallen sie auch nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.

Typische Beispiele für Arbeitsunfälle

Im beruflichen Zusammenhang kann es zu zahlreichen Unfällen kommen. Typische Ursachen und Beispiele für Arbeitsunfälle sind:

  • Stolpern, Umknicken, Hinfallen, Ausrutschen
  • Unkoordinierte Bewegungen
  • Stürze und Abstürze
  • Bewegungen mit körperlichen Belastungen (Hochheben, Tragen, Ziehen, Schieben)
  • Kontrollverlust beim Umgang mit Maschinen, Werkstücken, Gegenständen
  • Reißen, Brechen, Bersten, Zusammenstürzen von Materialien
  • Auf das Opfer fallende Gegenstände

Wer ist abgesichert?

Arbeitnehmer sind nicht die einzige Gruppe, die bei einem Arbeitsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Der Schutz gilt auch für diese Gruppen:

  • Kinder in einer Kindertagesstätte
  • Schüler innerhalb der Schule, auf dem Weg dorthin oder während einer Klassenfahrt
  • Studenten innerhalb der Universität oder auf dem Weg dorthin
  • Auszubildende am Arbeitsplatz, in der Berufsschule oder auf dem Weg dorthin
  • Ersthelfer nach einem Unfall
  • Blut- und Organspender sowie Ehrenamtler bei ihrer Tätigkeit


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Beispiele und Regelungen: Arbeitsunfall oder nicht?

Passiert einem Arbeitnehmer etwas, stellt sich regelmäßig die Frage: Ist es tatsächlich ein Arbeitsunfall oder nicht? Bei einigen Fällen mag die Antwort eindeutig sein, oft kommt es aber auf die genauen Umstände an. Für ein besseres Verständnis haben wir einige Beispiele zu den Regelungen erstellt:

Unfall auf Arbeitsweg

Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause einen Unfall erleidet, hat laut Definition einen Arbeitsunfall. Ein solcher Wegeunfall fällt unter den gesetzlichen Unfallschutz, wenn Sie auf direktem Weg zwischen Job und Zuhause unterwegs sind (Umwege durch Sperrungen oder Umleitungen sind erlaubt).

Machen Sie hingegen einen Zwischenstopp, um den Einkauf zu erledigen oder auf dem Weg einen Freund zu besuchen, handelt es sich nicht mehr um einen Arbeitsunfall.

Unfall während der Pause

Ob in der Pause ein Arbeitsunfall vorliegt, muss je nach Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich fallen die Wege in die Pause (etwa zur Kantine, in ein Restaurant oder auch zur Toilette) in den gesetzlichen Unfallschutz. Die tatsächliche Tätigkeit während der Pause ist hingegen nicht mehr versichert. Wenn Sie etwa persönliche Erledigungen machen, sich beim Essen verschlucken oder in der arbeitsfreien Zeit stürzen, ist dies kein Arbeitsunfall.

Unfall im Homeoffice

Der Schutz bei Unfällen im Homeoffice wurde durch eine Neuerung deutlich erweitert. Berufliche Aufgaben zuhause sind in jedem Fall versichert, nun gilt der Schutz aber auch, wenn Sie zuhause auf dem Weg in die Küche sind, um sich mit Essen und Trinken zu versorgen oder zur Toilette gehen. Auch Hin- und Rückwege zwischen Kita und Homeoffice gelten nun als Wegeunfälle.

Unfall bei Weiterbildung

Arbeitnehmer, die einen Unfall während einer beruflichen Weiterbildung oder Schulung erleiden, sind in der Regel durch die Berufsgenossenschaft abgesichert. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung die beruflichen Chancen des Arbeitnehmers verbessert oder im Interesse des Arbeitgebers ist.

Unfall bei Freiberuflichkeit

Selbstständige und Freiberufler können sich über die Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. So können sie in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kommen. Die Höhe der Versicherungssumme müssen Sie mit der zuständigen Berufsgenossenschaft aushandeln. Mindestsumme ist etwa 30.000 Euro, die Maximalsumme üblicherweise nicht mehr als 85.000 Euro.

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Ablauf: Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Nachdem Sie sich um mögliche Verletzungen gekümmert haben und falls nötig medizinisch versorgt sind, stellt sich die Frage: Was müssen Sie bei einem Arbeitsunfall tun? Hier gilt: Wird der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Beim Ablauf sollten Sie deshalb an mehrere Schritte denken:

Arbeitsunfall melden

Melden Sie jeden Unfall in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur so sind eventuelle Folgeschäden versichert.

Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt meist durch den Arbeitgeber. Dazu ernennt er spezielle Bevollmächtigte. In der Regel wird der Unfall bei der Unfallversicherung gemeldet, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Werktage nicht zur Arbeit erscheinen kann. Das funktioniert über ein Online-Formular oder auch telefonisch. Die Unfallversicherung prüft dann, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und Leistungen übernommen werden.

Arztbesuch bei Arbeitsunfall

Sie sollten möglichst sofort einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Diese haben eine besondere Zulassung der Unfallversicherung und sind für die Behandlung von Arbeitsunfällen zuständig. Die Aufzeichnungen des Durchgangsarztes zur Dokumentation des Geschehens und den Auswirkungen haben in einem Gerichtsverfahren Beweiskraft.

Der Durchgangsarzt entscheidet darüber, ob eine Behandlung beim Facharzt oder Unfallarzt erforderlich ist. Eine Liste mit Durchgangsärzten erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft. Der Unfallträger kann ärztliche Gutachter heranziehen, die bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall achten, helfen sollen.

Wird der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen (mehr dazu weiter unten im Artikel). Bei schweren Fällen stehen Ihnen zudem geschulte Mitarbeiter zur Seite. Diese bieten Hilfe bei der Wiedereingliederung oder können sogar bei einem behindertengerechten Umbau der Wohnung helfen, wenn das nach einem Arbeitsunfall nötig sein sollte.

Widerspruch gegen die Entscheidung

Wird der Arbeitsunfall nicht als solcher anerkannt, steht Ihnen die Möglichkeit offen, beim Unfallversicherungsträger Widerspruch einzulegen. Die Frist beträgt einen Monat. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie sogar bis vor das Sozialgericht ziehen.

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Welche Leistungen gibt es bei einem Arbeitsunfall?

Handelt es sich offiziell um einen anerkannten Arbeitsunfall, haben Sie umfangreiche Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit
  • Umschulung
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Unfallrente (bei dauerhafter Gesundheitsschädigung)
  • Hinterbliebenenrente (im Todesfall)

Sachwerte werden in der Regel nicht erstattet. Das gilt jedoch nicht für Ersthelfer. Wenn Ihre Kleidung zerreißt, während Sie erste Hilfe leisten, kommt die Versicherung dafür auf. Auch körperliche Hilfsmittel (etwa Prothesen, Brillen oder Hörgeräte) fallen in den Schutz der Unfallversicherung. Hier wird die Reparatur oder ein Ersatz gezahlt.

Wird der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, informiert der Unfallversicherungsträger die Krankenkasse über die Ablehnung. Die Krankenversicherung übernimmt dann die notwendigen medizinischen Leistungen.

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Finanzielle Absicherung beim Arbeitsunfall

Ob Arbeitsunfall oder nicht: Die ersten sechs Wochen ist der Arbeitgeber gesetzlich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dafür muss ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen und die Betriebszugehörigkeit seit mindestens vier Wochen bestehen.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sind Mitarbeiter weiterhin finanziell abgesichert:

  • Ein Arbeitsunfall
    Die Unfallversicherung zahlt nach einem Arbeitsunfall das sogenannte Verletztengeld – und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon sechs Wochen arbeitsunfähig war und aus der Entgeltfortzahlung herausfallen würde.
  • Kein Arbeitsunfall
    Nach den sechs Wochen der Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.

Der Vorteil, wenn die Unfallversicherung zahlt: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts. Die Unfallversicherung zahlt hingegen 80 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns.

Gibt es Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?

Für Schmerzensgeld müssen körperliche, gesundheitliche oder freiheitliche Verletzungen vorliegen. Um einen Anspruch durchsetzen zu können, müssen Sie allerdings einer anderen Person klaren Vorsatz nachweisen können. Genau das ist bei einem Arbeitsunfall oft das Problem. Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeitern in der Regel keinen Schaden zufügen und wenn Sie nicht das Gegenteil beweisen können, haben Sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unternehmen.

Anders kann es bei einem Wegeunfall aussehen. Möglicherweise können Sie hier Zeugen benennen, die den Verkehrsunfall gesehen haben und Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit des anderen Autofahrers bezeugen können. Sie sollten sich dann auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Droht eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall?

Wer nach einem schweren Unfall für Wochen oder Monate ausfällt, fürchtet oft um seinen Arbeitsplatz. Bei schweren Unfällen können Sie möglicherweise selbst nach der Genesung nicht die gleichen Aufgaben im Unternehmen übernehmen. Tatsächlich kann diese Angst durchaus begründet sein. Durch eine krankheitsbedingte Kündigung kann nach einem Arbeitsunfall die Zusammenarbeit beendet werden.

Dies ist jedoch nur unter strengen Auflagen möglich, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss eine negative Prognose vorliegen, dass der Mitarbeiter in Zukunft wahrscheinlich weiterhin nicht in der Lage sein wird, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen. Zusätzlich müssen die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt sein, es darf kein milderes Mittel als die Kündigung zur Verfügung stehen und die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen gegeneinander abgewogen werden.

Bei schweren Arbeitsunfällen, die zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen, sind die Voraussetzungen in der Regel gegeben. Arbeitnehmer können versuchen, mit einer Kündigungsschutzklage gegen den Verlust des Arbeitsplatzes vorzugehen.

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