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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann? Änderungen & Checkliste

Wird ein Arbeitnehmer krank, braucht er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Den Nachweis über seine Arbeitsunfähigkeit bekommt er vom Arzt. Dabei gibt jedoch es einiges zu beachten – allen voran: Bis wann müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen? Wer aus Unwissenheit das Attest zu spät einreicht, riskiert schlimmstenfalls eine Kündigung. Hier erfahren Sie, was Sie zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wissen müssen und was sich bei der AU für die Krankenkasse geändert hat…


Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann? Änderungen & Checkliste

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Definition: Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Als Arbeitnehmer können Sie sich beim Arbeitgeber krankmelden, brauchen aber einen ärztlichen Nachweis darüber, dass Sie wirklich zu krank sind, um zur Arbeit zu gehen. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch Attest oder schlicht Krankschreibung genannt, stellt Ihnen der Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt aus.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt, dass Sie wirklich krank sind und ein Arzt Ihnen bescheinigt hat, dass Sie für den Zeitraum der AU nicht Ihren beruflichen Pflichten nachgehen können. Diese Bescheinigung ist schon deshalb wichtig, damit Sie Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bekommen.

Arten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Abhängig davon, ob Sie gerade erst krankgeschrieben werden oder bereits länger arbeitsunfähig sind, werden zwei Arten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterschieden:

  • Erstbescheinigung
    Sie waren vorher gesund und arbeitsfähig, gehen nun zum Arzt, weil Sie sich nicht gut fühlen. Mit dieser Erstbescheinigung beginnt Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  • Folgebescheinigung
    Ihre Krankheit dauert über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus an. Wurden Sie beispielsweise für eine Woche krankgeschrieben, sind aber weiterhin krank, müssen Sie für eine Folgebescheinigung erneut zum Arzt, der Ihnen eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.
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Aktuelle Änderung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Lange gab es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt in drei Ausfertigungen – für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und Sie selbst. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gilt: Sie müssen selbst keine schriftliche Bescheinigung vom Arzt mehr bei Ihrer Krankenkasse oder dem Arbeitgeber einreichen. Dies geschieht nun ohne Ihr Zutun digital. Der behandelnde Arzt meldet der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten, die Krankenkasse informiert im nächsten Schritt Ihren Arbeitgeber und leitet die Bescheinigung weiter.

Sie müssen natürlich für den Nachweis noch zum Arzt gehen, sich im Anschluss aber nicht mehr darum kümmern, diesen bei den nötigen Stellen einzureichen. Weiterhin bleibt es aber Ihre Aufgabe, den Chef möglichst früh zu informieren, dass Sie nicht arbeiten können.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann muss sie vorliegen?

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Sie Ihrem Chef Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt müssen Sie aber laut Gesetz erst einreichen, wenn Ihre Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Heißt: Spätestens am vierten Tag müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen.

Arbeitgeber können eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine entsprechende Regelung getroffen werden. In diesem Fall müssen Sie sofort am ersten Tag zum Arzt und ein Attest bekommen.

Beispiele für den Zeitpunkt der AU

Sie sind am Montagmorgen krank, rufen den Chef an und bleiben zuhause. Gibt es keine andere Regelung mit dem Arbeitgeber, müssen Sie bei einem längeren Ausfall spätestens am Donnerstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben. Sollte der erste Tag Ihrer Erkrankung auf einen Mittwoch fallen, muss die AU-Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Montag vorliegen – das gilt aber auch, wenn Sie freitags krank werden. Die Drei-Tage-Frist umfasst Kalendertage, nicht nur Arbeitstage.

Findet sich eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, müssen Sie bei einer Krankmeldung am Montag sofort zum Arzt und noch am selben Tag das Attest vorlegen. Gleiches gilt bei Arbeitslosigkeit für die Agentur für Arbeit; je nach Vorgabe des Sachbearbeiters kann eine Krankmeldung bereits vom ersten Tag an verlangt werden.

Worüber muss ich den Chef informieren?

Die wichtigsten Informationen für den Chef sind, dass Sie ausfallen und dass Sie (falls nötig) zum Arzt gehen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Warum genau Sie ausfallen und unter welcher Krankheit Sie leiden, müssen Sie hingegen nicht mitteilen. Es ist Ihre Privatsphäre und Sie sind nicht verpflichtet, dem Chef zu sagen, ob es eine Grippe, ein gebrochenes Bein oder etwas völlig anderes ist.

Ausnahme kann eine stark ansteckende Krankheit sein. Hier müssen Sie den Chef informieren, damit dieser auch die Kollegen warnen und seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann. Wenn keine Pflicht besteht, dürfen Sie aber natürlich selbst entscheiden, ob Sie trotzdem den Grund Ihres Ausfalls nennen. Bei einer Erkältung können Sie dies in Ihrer Krankmeldung auch angeben, müssen es aber nicht und der Chef darf auch nicht darauf bestehen.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend möglich?

Sie waren nicht rechtzeitig beim Arzt oder haben sich so schlecht gefühlt, dass Sie es nicht bis in die Praxis geschafft haben. Für Arbeitnehmer stellt sich die Frage: Kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausgestellt werden? Grundsätzlich darf ein Arzt erst nach Inaugenscheinnahme des Patienten eine AU ausstellen (auch wenn aktuell durch Corona Ausnahmen bei leichten Atemwegserkrankungen möglich sind). Bei einer Rückdatierung ist das nicht möglich, denn ein Arzt kann nicht beurteilen, wie es Ihnen vor ein paar Tagen ging.

Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (PDF) ist aber in Ausnahmefällen und bei gewissenhafter Prüfung eine Rückdatierung von bis zu drei Tagen möglich. Wer verspätet zum Arzt geht, trägt dabei das Risiko, wenn der Mediziner sich weigert, weil Sie vollkommen gesund wirken und er keine Anzeichen für eine vorangegangene Arbeitsunfähigkeit mehr feststellen kann.

Was passiert, wenn ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vergessen habe?

Die rechtzeitige Krankmeldung und zügige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Zum einen ist es eine Frage der Fairness, da Ihr Arbeitgeber unter Umständen Ersatz für Sie organisieren oder Aufgaben umverteilen muss. Halten Sie sich nicht an die Vorgaben, kann Ihr Chef zudem das Geld für diese Zeit einbehalten. Auch eine Abmahnung oder Kündigung sind möglich, wenn Sie der Aufforderung, die Bescheinigung einzureichen, nicht nachkommen.

Auch die Krankenkasse muss rechtzeitig informiert sein. Meist liegt die Frist hier bei einer Woche. Hier ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtig für den Anspruch auf das Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen ausfallen.

Checkliste: Die wichtigsten Schritte bei der AU-Bescheinigung

Woran Sie denken müssen, wenn Sie krank werden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen, haben wir übersichtlich in unserer Checkliste zusammengefasst:

  • Melden Sie sich sofort krank

    Wenn Sie morgens merken, dass Sie krank sind und nicht arbeiten können, sollten Sie Ihren Chef sofort darüber informieren. Ein kurzer Anruf reicht hier bereits aus, Sie können sich aber auch per E-Mail krankmelden. Soweit Sie dies abschätzen können, sollten Sie hier bereits eine ungefähre Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Das erleichtert Ihrem Team die Planung.

  • Gehen Sie für die AU zum Arzt

    Anschließend brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Ab wann genau Sie diese benötigen, erfahren Sie in den FAQ weiter unten. Rufen Sie bei Ihrem Hausarzt an oder gehen Sie dort vorbei, um sich untersuchen zu lassen und vom Arzt die Bestätigung zu bekommen, dass Sie nicht arbeiten können.

  • Schicken Sie die AU an Ihren Arbeitgeber

    Vom Arzt bekommen Sie direkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese leiten Sie an Ihren Arbeitgeber weiter. Grundsätzlich sollte die AU lieber zu früh als zu spät beim Unternehmen eintreffen, warten Sie also nicht zu lange.

  • Reichen Sie die AU bei der Krankenkasse ein

    Vergessen Sie zudem nicht, die weitere Ausführung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen. Auch dies sollte so schnell wie möglich geschehen.

  • Denken Sie an eine Folgebescheinigung

    Denken Sie daran, rechtzeitig für eine Folgebescheinigung zum Arzt zu gehen, wenn Sie länger als erwartet krank sind. Die beiden Bescheinigungen müssen lückenlos aufeinanderfolgen. Waren Sie beispielsweise bis zum 6. eines Monats krankgeschrieben, brauchen Sie die folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort ab dem 7.

Fühlen Sie sich wieder fit und arbeitsfähig, läuft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und am nächsten Tag gehen Sie wie gewohnt zurück zur Arbeit.

Checkliste zur Arbeitsunfähigkeit

Brauche ich im Urlaub eine AU?

Der Erholungsurlaub ist genau das: Zeit, in der Sie sich von Stress und Anstrengung im Job erholen können. Wer ausgerechnet im Urlaub krank wird, kann aber genau das nicht tun, sondern muss sich auskurieren. Die gute Nachricht: Kranktage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 des Bundesurlaubsgesetzes).

Dafür müssen Sie Ihren Chef umgehend benachrichtigen. Sie müssen sich also auch im Urlaub sofort krankmelden. Außerdem müssen Sie bereits am ersten Tag zum Arzt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Egal, ob Sie sonst im Job eine längere Frist haben. Zusätzlich müssen Sie Kontaktmöglichkeiten am Urlaubsort angeben.

Halten Sie sich an die Pflichten, werden Ihnen die Tage wieder auf den Jahresurlaub gutgeschrieben. Machen Sie aber nicht den Fehler, Ihren Urlaub um die Krankentage zu verlängern. Das ist Selbstbeurlaubung, da Ihr Chef den verlängerten Urlaub nicht gestattet hat. Das gilt als Arbeitsverweigerung und kann ein Kündigungsgrund sein.

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[Bildnachweis: Siberian Art by Shutterstock.com]

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