Krank am Brückentag: Glaubwürdig oder nicht?
Krank am Brückentag – da klingeln bei manchem Arbeitgeber und Vorgesetzten die Alarmglocken. Statt an einen kranken Mitarbeiter, der sich auskuriert, denken sie an ein langes Wochenende. Spielt das Wetter mit, wird das möglicherweise noch am Badesee verbracht oder für einen Kurzurlaub am Meer genutzt.
Glaubwürdigkeit ist ein heikles Thema, wenn Sie sich an einem Brückentag krankmelden wollen. Ist der Kollege wirklich so krank, dass er zuhause bleiben muss? Wird die Krankheit als Vorwand genutzt, um den Brückentag frei zu bekommen? Das sind Vermutungen und Unterstellungen, doch die Skepsis in Unternehmen ist nicht grundlos entstanden.
Konkurrenz um Urlaub am Brückentag
Fast jeder möchte Brückentage frei haben, um mit einem Urlaubstag das Maximum an freier Zeit und Entspannung zu ermöglichen. Doch kann die Personalplanung nicht jedem Wunsch zustimmen. Das führt zu Frust bei den Kollegen, die leer ausgehen. Und Aussagen wie „Dann bin ich am Brückentag eben krank…“ sind nicht immer nur ein Scherz oder leere Drohung. Einige setzen das Vorhaben durchaus um.
So ist es für Arbeitgeber schwer, die Krankmeldung am Brückentag einzuschätzen.
Krank am Brückentag: Trotzdem arbeiten gehen?
Auch Mitarbeiter wissen um den Ruf einer Krankmeldung am Brückentag. Eine Zwickmühle, aus der Arbeitnehmer oft keinen Ausweg sehen: Dem Chef Bescheid geben, krank am Brückentag zuhause bleiben – oder sich trotz Krankheit ins Büro schleppen, um keinen schlechten Eindruck zu machen oder in Verdacht zu geraten?
Eindeutige Antwort: Ihre Gesundheit und schnelle Genesung sollte an erster Stelle stehen. Diese Einstellung teilen auch Vorgesetzte, denn ein kranker Mitarbeiter am Arbeitsplatz macht nur noch mehr Probleme: Hohe Fehlerquote, keine Konzentration – und es droht eine Ansteckung zahlreicher Kollegen.
Sollten Sie ausgerechnet am Brückentag krank werden, plagt Sie vielleicht ein schlechtes Gewissen, doch hören Sie nicht auf Ihr falsches Pflichtbewusstsein. Bleiben Sie zuhause und werden Sie wieder gesund.
Krank am Brückentag: Eine Frage des Vertrauens
Ist es wirklich problematisch, wenn ein Mitarbeiter am Brückentag krank wird? Grundsätzlich nicht, denn für Unternehmen ist es Alltag, dass Arbeitnehmer ausfallen. Das tatsächliche Problem liegt hier in der Regel viel tiefer und hat nichts mit der aktuellen Situation und der Krankschreibung zu tun.
Die entscheidende Frage lautet: Wieso vertraut der Chef seinen Mitarbeiter nicht? Stattdessen gibt es Unterstellungen und Vermutungen, dass Mitarbeiter sich grundlos krankmelden, um einen zusätzlichen freien Tag zu genießen. Bei einem guten Betriebsklima und funktionierendem Verhältnis zwischen Team und Vorgesetzten, sollte das nicht passieren.
Mögliche Gründe für das fehlende Vertrauen:
- Sie haben dem Chef einen Anlass gegeben
Sie wollten für den Brückentag unbedingt Urlaub, doch ein Kollege war dieses Mal an der Reihe. Melden Sie sich genau dann am entsprechenden Tag krank, ist es wenig überraschend, dass Ihr Chef skeptisch ist. - Ihr Chef ist ein Kontrollfreak
Leider kommt auch das vor: Manch ein Vorgesetzter traut seinen Mitarbeiter keinen Schritt über den Weg. Er kontrolliert nicht nur jede Aufgabe, sondern misstraut auch bei Arbeitsunfähigkeit – umso mehr bei einem für Arbeitnehmer günstigen Zeitpunkt. - Es ist nicht das erste Mal
Selbst wenn der Chef seinen Mitarbeiter grundsätzlich vertraut, wird er irgendwann misstrauisch, wenn ein Teammitglied regelmäßig genau am Brückentag krank wird. Irgendwann ist das nur noch schwer mit einem Zufall zu erklären.
Krank am Brückentag: Das sollten Sie tun
Sie können sich nicht aussuchen, wann Sie krank werden. Erwischt es Sie ausgerechnet am Brückentag, bleibt trotzdem das unangenehme Gefühl und die Frage: Was jetzt? Zunächst gelten die allgemeinen Regeln, wenn Sie sich krankmelden: Informieren Sie Ihren Chef so früh wie möglich darüber, dass Sie krank sind und leider nicht arbeiten können. Falls der Arbeitgeber telefonisch noch nicht erreichbar ist, können Sie sich auch per Mail an den Vorgesetzten krankmelden.
Ob Sie anschließend zum Arzt müssen, hängt von der Regelung mit Ihrem Arbeitgeber ab. Viele Unternehmen verlangen ein Attest erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. In diesem Fall sind Sie nicht dazu verpflichtet, gleich am Brückentag eine schriftliche Bescheinigung vom Arzt zu holen und einzureichen.
Wollen Sie größere Glaubwürdigkeit erzeugen, wenn Sie krank am Brückentag zuhause sitzen, können diese Tipps helfen:
-
Legen Sie sofort ein Attest vor
Sie müssen nicht, können aber natürlich freiwillig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag einreichen. So hat der Chef die schriftliche Bestätigung von einem Arzt, dass Sie offiziell krankgeschrieben sind.
-
Kommunizieren Sie möglichst offen
Ehrliche Kommunikation mit dem Chef hat gleich mehrere Vorteile: Eine positive Rückmeldung vom Chef nimmt Ihnen die Unsicherheit, der Arbeitgeber merkt, dass Sie sich keinen freien Tag erschleichen wollen, sondern sich der Situation bewusst sind und Sie verbessern das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Chef.
Langfristig hilft vor allem ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef, das auf Vertrauen basiert. Bauen Sie ein solches auf, müssen Sie sich in Zukunft gar keine Gedanken mehr darüber machen, an welchem Tag Sie erkranken.
Wichtige Fragen zur Krankmeldung am Brückentag
In unserem FAQ haben wir noch einmal kurz und knapp die wichtigsten Antworten auf alle Fragen zum Thema Krankmeldung am Brückentag zusammengefasst:
Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen. Heißt konkret: Wenn Sie nicht arbeiten können, müssen Sie dem Chef am besten noch vor dem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Sie für den Tag ausfallen.
Der Chef kann verlangen, dass bereits am dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Regelung findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest einreichen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – spätestens also am vierten Tag der Krankheit.
Grundsätzlich gilt: Ja, Sie können sich per Mail krankmelden. In der Regel werden keine genaueren Vorgaben über die Form der Krankmeldung gemacht. Wer ganz sicher sein will, dass der Chef rechtzeitig informiert ist, kann zum Telefon greifen – oder den Chef um eine kurze Bestätigung der Krankmeldung per Mail bitten.
Die wichtigsten Informationen sind: Teilen Sie dem Chef mit, dass Sie heute nicht arbeiten und versuchen Sie abzuschätzen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Auch können Sie den Vorgesetzten informieren, dass Sie zum Arzt gehen und sich im Anschluss noch einmal melden. Dann haben Sie auch die tatsächliche Dauer der Krankschreibung.
Nein, der Arbeitgeber muss nicht darüber informiert werden, welche Erkrankung hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steckt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen oder eine Erklärung abzugeben. Ausnahme: Wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben, müssen Sie den Chef informieren. Nur so kann dieser Kollege oder Kunden schützen, mit denen Sie Kontakt hatten.
Ja, es ist durchaus möglich, dass jemand anders sich bei Ihrem Arbeitgeber meldet und Sie krankmeldet. Möglicherweise geht es Ihnen so schlecht, dass Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall kann beispielsweise Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in Ihrem Auftrag die Krankmeldung übernehmen.
Nein, in der Regel können Sie sich während einer Krankschreibung frei bewegen und müssen nicht das Bett hüten oder zuhause bleiben. Es wird lediglich erwartet, dass Sie nichts tun, das Ihrer Genesung schaden könnte.
Ihr Chef kann Ihnen während der Krankschreibung einen Besuch abstatten. Wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr Chef anderer Meinung ist, hat die Diagnose des Arztes größeres Gewicht. In extremen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen angestellt, haben sich sofort krankgemeldet und fristgerecht ein Attest vorgelegt. Nach Ablauf der 6 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr. Dann übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.
Was andere Leser dazu gelesen haben
- Krank ins Büro? Bloß nicht!
- Krankfeiern – aber richtig
- Meine Arbeit macht krank! Was tun?
- Krank im Urlaub: Was tun? Meldepflicht + Nachholen
- Krankmelden am Montag? So bleiben Sie glaubwürdig