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Eigenkündigung: Was beachten? Tipps, Fristen, Fallen

Mit einer Eigenkündigung beenden Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis. Das ist jederzeit möglich. Dabei müssen Sie nur ein paar Fristen, Formulierungen und Formvorschriften beachten, damit die Kündigung wirksam ist. Allerdings sollten Sie diese Entscheidung nie leichtfertig treffen. Die formal korrekte Eigenkündigung ist endgültig und lässt sich kaum widerrufen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen und geben Tipps zu Aufbau und Inhalt…


Eigenkündigung: Was beachten? Tipps, Fristen, Fallen

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Eigenkündigung Muster für Arbeitnehmer

Falls es Ihnen schwer fällt, eine Eigenkündigung zu formulieren, finden Sie hier ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben. Das Muster können Sie nutzen, um Ihre Kündigung beim Arbeitgeber einzureichen. Oder direkt im Browser editieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken.


Max Muster
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Beispiel
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 1234
Sehr geehrter Herr Beispiel,

hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ.

Ich bedanke mich für die bisher gute und kollegiale Zusammenarbeit. Ich konnte viel lernen und bin dankbar für die Unterstützung, die Sie mir entgegengebracht haben.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Kündigungsschreibens und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.

Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
(Handschriftliche Unterschrift)

Kündigungsschreiben: Kostenloser Download

Sie können sich die Muster und Vorlagen auch als Word-Dateien herunterladen: Klicken Sie dafür auf das jeweilige Bild oder darunter auf den orangen Button, um den kostenlosen Download zu starten!

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Formvorschriften für die Eigenkündigung

Damit die Eigenkündigung rechtswirksam ist, muss Sie diese Bedingungen erfüllen.

  • Schriftform
    Nach § 623 BGB muss die Eigenkündigung „schriftlich“ (auf Papier) erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ebenso unwirksam ist ein Kündigungsschreiben per E-Mail, SMS, Fax oder Whatsapp.
  • Eindeutigkeit
    Die Kündigungsaussage muss „eindeutig“ sein. Kein Konjunktiv, keine langen Ausführungen. Für den Empfänger muss klar sein: Sie kündigen. Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich…“
  • Zeitpunkt
    Das Kündigungsschreiben muss einen Termin benennen, wann die Eigenkündigung gilt. Dies geschieht per Datum oder Formel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Unterschrift
    Das Kündigungsschreiben MUSS eigenhändig und mit vollem Namen unterschrieben werden, damit es rechtskräftig wird. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.
  • Zugang
    Der „Zugang“ entscheidet, WANN die Eigenkündigung rechtswirksam wird. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt es sofort. Ebenso wenn der Arbeitnehmer die Kündigung in der Personalabteilung abgibt. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als „empfangen“, sobald sie im Machtbereich des Arbeitgebers ist. Dazu reichen Briefkasten oder Poststelle.
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Eigenkündigung schreiben: So geht es richtig

Mit dem Wissen über die Formvorschriften geht es an den tatsächlichen Inhalt und die Formulierungen. Die folgende Liste zeigt Ihnen, wie Sie eine Eigenkündigung schreiben, was rein muss und was Sie weglassen können:

  • Briefkopf
    In den Briefkopf gehört der vollständige Name sowie die Adresse des Arbeitnehmers. Darunter folgt der Name und die Adresse des Arbeitgebers. Wie bei Geschäftsbriefen. Lesen Sie alles unbedingt Korrektur. Tippfehler oder Buchstabendreher können die Eigenkündigung unwirksam machen.
  • Datum
    Im Kündigungsschreiben müssen Sie zwei Datumsangaben machen: Das Datum des Schreibens oben rechts – es dient als Nachweis der fristgerechten Zustellung. Und das Datum wann das Beschäftigungsverhältnis enden soll. Beachten Sie (gesetzliche) Kündigungsfristen!
  • Betreff
    Schreiben Sie einfach nur „Kündigung“ in die Betreffzeile. Oder: „Kündigung meines Arbeitsvertrages“. Sie können an dieser Stelle auch Ihre Personalnummer einfügen, um Verwechslungen auszuschließen.
  • Empfänger
    Richten Sie die Eigenkündigung an die zuständige Person. Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Wenn Sie die zuständige Person nicht kennen, bringen Sie sie vorher in Erfahrung.
  • Kündigungserklärung
    Grundlegender Inhalt ist die Kündigungserklärung. Also die unmissverständliche Aussage, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Diese befindet sich zwingend im Einleitungssatz. Beispiel: „Hiermit kündige ich mein meinen Arbeitsvertrag zum TT.MM.JJJJ.“
  • Begründung
    Die Eigenkündigung braucht keine Begründung. Diese ist freiwillig. Wollen Sie dem Ex-Arbeitgeber einen Hinweis geben, warum Sie kündigen, sollten Sie sachlich bleiben. Beispiel: „Ich habe mich aus beruflichen Gründen dazu entschieden, das bestehende Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.“
  • Danksagung
    Wenn Sie im Guten gehen, sollten Sie sich im Kündigungsschreiben kurz für die Zusammenarbeit bedanken. Ein, zwei kurze Sätze reichen. Eine Formulierung könnte sein: „Ich bedanke mich für die angenehme Zeit in Ihrem Unternehmen. Ich konnte mich hier fachlich wie persönlich weiterentwickeln und zahlreiche Erfahrungen gewinnen. Dafür bedanke ich mich herzlich.“
  • Empfangsbestätigung
    Wer sicher gehen will, kann sich den Empfang der Kündigung bestätigen lassen. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. Am sichersten ist nur die Kündigung vor Zeugen oder per Einschreiben. Beispiel: „Bitte Bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung.“
  • Bitte um Arbeitszeugnis
    Bitten Sie bitte IMMER um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darauf haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Und das Arbeitszeugnis benötigen Sie bei der Bewerbung. Beispielformulierung: „Bitte stellen Sie mir noch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“
  • Grußformel & Unterschrift
    Beenden Sie die Eigenkündigung mit einer klassischen Grußformel („Mit freundlichen Grüßen“) und Ihrer Originalunterschrift. Diese ist Pflicht. Der getippte Name reicht nicht.
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Kündigungsfristen bei der Eigenkündigung

Bei der Eigenkündigung müssen auch Arbeitnehmer Fristen beachten:

  • Gesetzliche Kündigungsfrist
    Nach § 622 BGB Absatz 1 können Arbeitnehmer mit einer „Grundkündigungsfrist“ von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Gibt es keine anderen Vereinbarungen, gilt diese Kündigungsfrist für Sie. Prüfen Sie aber unbedingt, ob keine andere Regelung gilt.
  • Arbeitsvertrag
    Der Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche festlegen. Dann gilt diese. Sie darf für Arbeitnehmer aber nie länger sein als für Arbeitgeber. Und Sie darf sieben Monate nicht übersteigen. Falls Sie vorher aus dem Vertrag wollen: Lesen Sie HIER weiter.
  • Tarifvertrag
    Liegt dem Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag zugrunde, so gelten dessen Fristen.
  • Probezeit
    In der Regel dauert die Probezeit sechs Monate. Innerhalb der Probezeit können beide Seiten – ohne Begründung – mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.

Wie schreibe ich eine fristgerechte Eigenkündigung?

Idealerweise recherchieren Sie vorab die für Sie gültige Kündigungsfrist und kündigen zum nächstmöglichen Termin. Sollten Sie unsicher sein, hilft die folgende Formulierung: „Sollte eine Kündigung zum TT.MM.JJJJ nicht möglich sein, kündige ich vorsorglich und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Ist eine fristlose Eigenkündigung möglich?

Bei einer fristlosen Kündigung denken die meisten an einen Rauswurf durch den Chef. Doch auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen und damit vorzeitig aus dem Vertrag kommen. Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist nach § 626 BGB allerdings nur aus „wichtigem Grund“ möglich. Heißt: Dem Arbeitnehmer darf nicht zugemutet werden, weiter für das Unternehmen zu arbeiten. Wichtige Gründe sind:

  • Das Gehalt wird über längere Zeit zu spät oder gar nicht gezahlt.
  • Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen.
  • Der Arbeitnehmer wird sexuell belästigt oder regelmäßig schikaniert (siehe: Mobbing).
  • Der Arbeitgeber missachtet die Arbeitsschutzvorschriften und gefährdet die Gesundheit der Angestellten.
  • Der Arbeitgeber verlangt von den Arbeitnehmern strafbare Handlungen – zum Beispiel Bilanzfälschung, Bestechung oder Betrug.

In dem Fall kann Ihnen sogar eine Abfindung zustehen. Die Gerichte gestehen Arbeitnehmern regelmäßig Schadensersatz zu, weil diese den sogenannten „sozialen Besitzstand“ durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers verloren haben.

Kann ich einen befristeten Vertrag kündigen?

Nein. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist von vornherein begrenzt. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit dem Ablauf automatisch. Eine vorzeitige Kündigung ist laut § 15 Absatz 3 und 4 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) für Arbeitnehmer nur möglich, wenn es eine entsprechende Kündigungsklausel gibt. Alternative: Die fristlose Eigenkündigung aus wichtigem Grund (siehe oben).

Eigenkündigung während Kurzarbeit

Durch die Folgen der Corona-Pandemie müssen viele Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit beschäftigen. So können betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden, Beschäftigte bekommen jedoch nur ein reduziertes Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich haben Sie natürlich auch in Kurzarbeit das Recht zur Eigenkündigung.

Es stellt sich aber die wichtige Frage nach der Bezahlung. Voraussetzung für das Kurzarbeitergeld ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (§ 98 Absatz SGB III). Bedeutet: Sobald Sie die Kündigung aussprechen, endet der Anspruch. Unklar ist, ob Sie dann ihr früheres (volles) Gehalt vom Arbeitgeber erhalten oder nur die reduzierte Summe vom Unternehmen bekommen. Hier gibt es bislang keine eindeutige Rechtsprechung und damit Antwort. Wir empfehlen in jedem Fall die Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was passiert, wenn ich im Krankengeld kündige?

Ein besonderer Fall ist auch die Eigenkündigung während Sie Krankengeld beziehen. Keine Auswirkungen gibt es, wenn Sie bereits gekündigt haben und erst dann erkranken. Hier bleiben alle Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld bestehen. Anders sieht es aus, wenn Sie bereits krank sind (oder zumindest Kenntnis von der Krankheit haben) und dann selbst kündigen.

Sie erklären mit der Kündigung Ihren Verzicht auf Lohnfortzahlung. Sie bekommen dann vorzeitig Krankengeld von der Krankenkasse, selbst wenn die üblichen sechs Wochen, in denen Arbeitgeber sonst weiterzahlen, noch nicht vorbei sind. Vorsicht: Der Anspruch auf Krankengeld kann ruhen, wenn Sie aufgrund der Eigenkündigung eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie also weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld.

Auf was müssen Führungskräfte bei der Eigenkündigung achten?

Als Führungskraft bekommen Sie häufig Prämien, Boni oder andere Vergünstigungen, die über das Gehalt hinausgehen. Bei einer Eigenkündigung sollten Sie darauf achten, dass Ihnen kein Nachteil bei diesen Gehaltsbestandteilen entsteht. Zum Beispiel könnte die betriebliche Altersvorsorge durch die Eigenkündigung verfallen. Im Idealfall halten Sie alles schriftlich fest.


Eigenkündigung: Droht eine Arbeitsamt-Sperre?

Wer den Job selbst kündigt, dem droht eine 3-monatige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld (ALG 1). Das gilt auch, falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ausnahmen sind Fälle, in denen Sie gemobbt wurden oder einer Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt waren und die Arbeitnehmerkündigung aus Selbstschutz geschah. Allerdings müssen Sie diese Fälle (ärztlich) nachweisen. Eine Garantie auf einen Wegfall der Arbeitsamt-Sperre gibt es aber nicht. In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig beim Arbeitsamt als „arbeitssuchend“ melden.

Eigenkündigung ohne neuen Job

Im Idealfall haben Sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche, bevor Sie selbst kündigen. Denn mit einer Eigenkündigung ohne neuen Job beginnt die Arbeitslosigkeit – inklusive der Sperre vom Arbeitsamt und den finanziellen Nachteilen. Das Risiko: Sie wissen nicht, wie schnell Ihre Jobsuche erfolgreich ist. Im schlimmsten Fall dauert es viele Monate, bis eine Zusage kommt.

Trotzdem kann auch eine Eigenkündigung ohne neuen Job sinnvoll sein. Manche Argumente wiegen schwerer, auch wenn finanzielle Engpässe unangenehm sind.

Kündigung: Gute und schlechte Gründe

Bevor Sie die Eigenkündigung auf den Weg bringen, sollten Sie die Entscheidung gründlich prüfen. Damit Sie den eingeschlagenen Weg später nicht bereuen und keine „Lücke im Lebenslauf“ entsteht, die Sie später im Vorstellungsgespräch erklären müssen. Es gibt gute und schlechte Gründe für eine Eigenkündigung:

Gute Gründe für eine Eigenkündigung

  • Gesundheit
    Es gibt Jobs, die machen krank: Permastress, Überlastung, Chef und Kollegen mobben. So etwas sollte kein Mensch auf Dauer ertragen. Geld mag wichtig sein – die Gesundheit ist wichtiger.
  • Langeweile
    Gemeint ist kein Boreout. Dagegen lässt sich was machen. Wenn aber der Job keine Herausforderungen mehr bietet und Sie dort nichts lernen oder erreichen können, wird es Zeit, den Job zu wechseln.
  • Ansprüche
    Manche Arbeitgeber stellen Erwartungen, die trotz Engagement und Überstunden nicht zu erfüllen sind. Lässt sich der Chef nie zufrieden stellen, kann die Kündigung ein Notausgang sein.
  • Stillstand
    In jeder Hinsicht: Es fehlen Karriereperspektiven wie auch finanzielle Aussichten. Entwickelt sich nicht mal der Laden weiter, ist der Job langfristig in Gefahr. Besser gehen, bevor das Schiff sinkt.

Schlechte Gründe für eine Eigenkündigung

  • Frust
    Jeder hat mal einen schlechten Tag im Job. Das ist aber kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Frusttage gibt es auch anderswo. Das Gesamtbild im Jahresverlauf ist entscheidend.
  • Fehler
    Sie haben etwas vermasselt. Das kommt das Unternehmen teuer zu stehen. Die Scham ist groß. Trotzdem können Sie daran wachsen. Kein Grund für eine leichtfertige Eigenkündigung.
  • Chef
    Mitarbeiter kommen für Jobs und gehen wegen Chefs. Das stimmt nur zum Teil. Die wenigsten Chefs sind perfekt. Wer weiß, wie der nächste ist. Lernen Sie lieber Manager zu managen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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