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Eigenkündigung: Was beachten? Tipps, Fristen, Fallen

Mit einer Eigenkündigung beenden Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis. Das ist jederzeit möglich. Wenn der Job nicht mehr passt, müssen Sie für die wirksame Kündigung nur ein paar Fristen, Formulierungen und Formvorschriften beachten. Bedenken Sie aber: Eine formal korrekte Eigenkündigung ist endgültig und lässt sich praktisch nicht widerrufen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen und geben Tipps zu Aufbau und Inhalt…



Eigenkündigung: Was beachten? Tipps, Fristen, Fallen

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Definition: Was ist eine Eigenkündigung?

Geht eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer aus, sprechen Juristen von einer Eigenkündigung. Diese kann „ordentlich“ erfolgen, dann werden alle Kündigungsfristen eingehalten. Zudem ist eine fristlose Eigenkündigung möglich. In dem Fall endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Muss ich die Eigenkündigung begründen?

Arbeitnehmer müssen die Eigenkündigung nicht begründen. Die Pflicht, gültige Kündungsgründe bei der Kündigung zu nennen, besteht laut Kündigungsschutzgesetz nur für Arbeitgeber. Ob Sie einen Grund angeben, warum Sie selber kündigen, ist Ihre freiwillige Entscheidung.

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Was muss ich bei der Eigenkündigung beachten?

Damit die Eigenkündigung rechtswirksam ist, muss Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Schriftform
    Nach § 623 BGB muss die Eigenkündigung „schriftlich“ (auf Papier) erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ebenso unwirksam ist ein Kündigungsschreiben per E-Mail, SMS, Fax oder Whatsapp.
  • Eindeutigkeit
    Die Kündigungsaussage muss „eindeutig“ sein. Bedeutet: kein Konjunktiv, keine langen Ausführungen! Für den Empfänger muss klar sein: Sie kündigen. Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich…“
  • Zeitpunkt
    Das Kündigungsschreiben muss einen Termin nennen, wann die Eigenkündigung gilt. Dies geschieht per Datum oder Formel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Unterschrift
    Das Kündigungsschreiben MUSS eigenhändig und mit vollem Namen unterschrieben werden, damit es rechtskräftig wird. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.
  • Zugang
    Der „Zugang“ entscheidet, WANN die Eigenkündigung rechtswirksam wird. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt es sofort. Ebenso wenn der Arbeitnehmer die Kündigung in der Personalabteilung abgibt. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als „empfangen“, sobald sie im Machtbereich des Arbeitgebers ist. Dazu reichen Briefkasten oder Poststelle.

BONUS-TIPP: Bitten Sie bei der Eigenkündigung IMMER um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis! Darauf haben Arbeitnehmer nicht nur einen gesetzlichen Anspruch – Sie benötigen es auch zur Bewerbung.

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Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?

Für Arbeitnehmer gilt in der Regel die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Allerdings können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag andere Fristen vereinbart sein. Dann gelten diese. Generell darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nie länger sein als für Arbeitgeber. Und sie darf 7 Monate nicht übersteigen. Falls Sie vorher aus dem Vertrag wollen: Lesen Sie HIER weiter.

Während der Probezeit wiederum können beide Seiten – ohne Begründung – mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Recherchieren Sie also vorab die für Sie gültige Kündigungsfrist. Sollten Sie unsicher sein, hilft die Formulierung: „Sollte eine Kündigung zum TT.MM.JJJJ nicht möglich sein, kündige ich vorsorglich und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

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Wann ist eine fristlose Eigenkündigung möglich?

Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist nach § 626 BGB nur aus „wichtigem Grund“ möglich. Bedeutet: Dem Arbeitnehmer darf nicht zugemutet werden, weiter für das Unternehmen zu arbeiten. Wichtige Gründe sind:

  • Das Gehalt wird über längere Zeit zu spät oder gar nicht gezahlt.
  • Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen.
  • Der Arbeitnehmer wird sexuell belästigt oder regelmäßig schikaniert (siehe: Mobbing).
  • Der Arbeitgeber missachtet Arbeitsschutzvorschriften und gefährdet die Gesundheit der Angestellten.
  • Der Arbeitgeber verlangt vom Arbeitnehmer strafbare Handlungen – zum Beispiel Bilanzfälschung, Bestechung oder Betrug.
  • Der Arbeitgeber begeht selbst Straftaten.

Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist, muss ihr in vielen Fällen eine Abmahnung vorausgehen. Bedeutet: Sie müssen den Arbeitgeber für ein bestimmtes Verhalten abmahnen und ihm die Gelegenheit zur Besserung geben. Erst danach ist eine fristlose Eigenkündigung möglich.

Dann aber kann Ihnen sogar eine Abfindung sowie Schadensersatz zustehen, weil Sie durch das vertragswidrige Verhalten des Arbeitgebers Ihren „sozialen Besitzstand“ verloren haben.

Kann ich einen befristeten Vertrag kündigen?

Leider nein. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist von vornherein begrenzt. Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Befristung automatisch. Eine vorzeitige Kündigung ist laut § 15 Absatz 3 und 4 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) für Arbeitnehmer nur möglich, wenn es eine entsprechende Kündigungsklausel gibt.

Arbeitslosengeld: Wann droht eine Arbeitsamt-Sperre?

Wer seinen Job selbst kündigt, dem droht eine 3-monatige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld (ALG 1). Das gilt auch, falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Arbeitslosengeld erhalten Sie dann erst nach Ablauf der Sperrzeit. Gleichzeitig verringert sich die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengelds um den Sperr-Zeitraum.

Ausnahmen sind Fälle, in denen Sie im Job gemobbt wurden oder einer Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt waren und die Arbeitnehmerkündigung aus Selbstschutz geschah. Allerdings müssen Sie diese Fälle (ärztlich) nachweisen. Die Chance auf ein sofortiges Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung ist also eher gering. In jedem Fall müssen Sie sich dafür beim Arbeitsamt als „arbeitssuchend“ melden.

Eigenkündigung ohne neuen Job – sinnvoll?

Aufgrund der finanziellen Einbußen sollten Sie vor der Eigenkündigung schon einen neuen Job gefunden haben. Sonst droht womöglich eine längere Arbeitslosigkeit: Durchschnittlich dauert eine erfolgreiche Jobsuche zwischen 3-6 Monate. Jedoch kann eine Eigenkündigung ohne neuen Job sinnvoll sein, wenn zum Beispiel Ihre Gesundheit oder Psyche massiv unter dem Job leidet.

Bekomme ich eine Abfindung trotz Selbstkündigung?

Entgegen irriger Annahmen haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Diese ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und soll im Fall betriebsbedingter Kündigungen soziale Härten abfedern oder eine Kündigungsschutzklage verhindern. Eine Abfindung bei Eigenkündigung gibt es daher nur in Form einer Entschädigung bei fristloser Selbstkündigung.

Ist eine Eigenkündigung wegen Krankheit möglich?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer wegen Krankheit selber kündigen. Wenn Sie also merken, dass Sie aufgrund einer längeren Krankheit oder körperlicher Beschwerden Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist eine Eigenkündigung zwar möglich – Sie hat aber vor allem finanzielle Konsequenzen. Zum Beispiel beim Krankengeld, Arbeitslosengeld und teils auch bei der späteren Rente.

Unsere Empfehlung: Holen Sie vorher unbedingt den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ein. Auch eine Eigenkündigung wegen Krankheit ist endgültig und lässt sich kaum noch widerrufen oder anfechten.

Was passiert, wenn ich im Krankengeld kündige?

Ein besonderer Fall ist die Eigenkündigung während Sie bereits Krankengeld beziehen: Mit der Kündigung erklären Sie Ihren Verzicht auf Lohnfortzahlung. Wenn Sie krank sind (oder Kenntnis von der Krankheit haben) und dann selber kündigen, bekommen Sie zwar vorzeitig Krankengeld von der Krankenkasse. ABER: Der Anspruch auf Krankengeld kann ruhen, wenn Sie aufgrund der Eigenkündigung eine Arbeitsamt Sperre bekommen. Dann gibt es weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld!

Kann ich in der Elternzeit selber kündigen?

Während der Elternzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Auch hier können im Arbeits- und Tarifvertrag wieder andere Regelungen getroffen werden.

Ausnahme: Wer selber kündigt, aber will, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der Elternzeit endet, muss nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.

Eigenkündigung Muster für Arbeitnehmer

Eine Eigenkündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Als Formulierungshilfe können Sie gerne unser kostenloses Kündigungsschreiben Muster nutzen. Sie können dies auch gleich online im Browser editieren – einfach auf den Kasten klicken:

Max Muster
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Beispiel
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr.: 1234

Sehr geehrter Herr Beispiel,

hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung zum genannten Datum.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Ich konnte viel lernen und bin dankbar für die Unterstützung. Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
(Handschriftliche Unterschrift)

Kündigungsschreiben: Kostenlose Vorlagen (Word)

Sie können sich unsere kostenlosen Muster und Vorlagen auch in Word herunterladen: Klicken Sie dafür auf das jeweilige Bild oder den Button darunter:

Kündigungsschreiben Muster Arbeitnehmer 1
Ausführliche Eigenkündigung
Kündigungsschreiben Muster Arbeitnehmer 2
Kurze Eigenkündigung
Kündigungsschreiben Vorlage Ordentliche Kündigung
Ordentliche Eigenkündigung
Kündigungsschreiben Muster Arbeitnehmer
Vorsorgliche Eigenkündigung


Auf was müssen Führungskräfte bei der Eigenkündigung achten?

Als Führungskraft bekommen Sie häufig Prämien, Boni oder andere Vergünstigungen, die über das Gehalt hinausgehen. Bei einer Eigenkündigung sollten Sie darauf achten, dass Ihnen kein Nachteil bei diesen Gehaltsbestandteilen entsteht. Es könnte die betriebliche Altersvorsorge verfallen. Im Idealfall verhandeln Sie das vorher und halten alles schriftlich fest.



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