Arbeitssuchend melden: Was heißt das?
Arbeitssuchend bedeutet, dass das Ende Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses absehbar ist und Sie sich nach einem neuen Job umsehen. Sie müssen diesen Zustand der baldigen Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit melden – sonst verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie sich arbeitssuchend melden müssen:
- Sie haben eine Kündigung erhalten (mit Frist)
- Sie haben selbst gekündigt (mit Frist)
- Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert
- Sie merken in der Probezeit, dass es nicht passt.
- Sie werden nach einer Ausbildung nicht übernommen (kein Übernahmegespräch)
Als Faustregel gilt: Sobald Sie absehen können, dass Sie bald keinen Job mehr haben werden, müssen Sie sich arbeitssuchend melden.
Unterschied: Arbeitssuchend oder arbeitslos?
Die Begriffe „arbeitssuchend“ und „arbeitslos“ werden häufig synonym verwendet – sie haben aber nicht dieselbe Bedeutung. Der Unterschied:
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Arbeitslos
Sie sind „arbeitslos“, wenn Sie keinen Job haben und sich nicht in einem Arbeitsverhältnis befinden. Dabei geht es jedoch nur um bezahlte Erwerbstätigkeit. Care-Arbeit, Pflege von Angehörigen oder ein Ehrenamt zählen nicht dazu.
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Arbeitssuchend
Sie sind „arbeitssuchend“, wenn Sie noch ein laufendes Arbeitsverhältnis haben, das Ende aber absehbar ist. Wörtlich bedeutet es, dass Sie auf Jobsuche sind und schon Bewerbungen schreiben. Sie sind noch nicht arbeitslos.
Arbeitssuchend oder arbeitsuchend? Korrekte Schreibweise
Heißt es „arbeitssuchend“ oder „arbeitsuchend?“ Grundsätzlich sind beide Schreibweisen zulässig. Der Duden empfiehlt die Variante mit doppeltem „s“, die Bundesagentur für Arbeit nutzt auf ihrer Homepage die Schreibweise mit einem „s“ in der Mitte.
Fristen: Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?
Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann Sie sich arbeitssuchend melden. Es gibt klare Fristen, die Sie einhalten müssen, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren – etwa Sperrzeiten, Kürzungen oder ein Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Wichtig sind zwei Fristen, die Sie beachten müssen:
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3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
Ist das Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar (bei langer Kündigungsfrist oder einem befristeten Job), müssen Sich sich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
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Innerhalb von 3 Tagen
Erfahren Sie weniger als 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses vom Ende der Zusammenarbeit, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis arbeitssuchend melden.
Wie melde ich mich arbeitssuchend?
Sie müssen sich arbeitssuchend melden? Wir zeigen Schritt für Schritt, was Sie dazu tun müssen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sozialversicherungsausweis
- (Bisheriger) Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- Aktueller Lebenslauf
- (Falls vorhanden) Zeugnisse und Nachweise zu Weiterbildungen
- Persönlich bei der Agentur für Arbeit
- Telefonisch über die Servicehotline der Agentur (0800 4 555500)
- Online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit
- Persönliche Qualifikationen und Stärken
- Berufliche Ziele und Vorstellungen
- Mögliche Maßnahmen und Unterstützungsangebote
- Notwendiger Zugang zum Online-Portal der Arbeitsagentur
- Mögliche Angebote und Vermittlungsoptionen
- Jobbörse der Arbeitsagentur
- Andere Jobbörsen
- Jobmessen
- Initiativbewerbungen
- Melden Sie sich direkt am ersten Tag arbeitslos.
- Diese Meldung muss persönlich vor Ort gemacht werden.
- Vereinbaren Sie (am besten frühzeitig) telefonisch einen Termin beim Berater.
- Beantragen Sie Arbeitslosengeld zur finanziellen Absicherung.
1. Unterlagen bereithalten
Für die Meldung an die Arbeitsagentur brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Diese dienen dem Nachweis Ihrer bisherigen Beschäftigung. Gleichzeitig wird ein möglichst genaues Profil für Sie erstellt, um passende Stellenangebote zu finden oder Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung zu bestimmen.
Sie können auch bei der Arbeitsagentur in Ihrer Nähe nachfragen, welche Unterlagen und Dokumente Sie mitbringen müssen.
2. Arbeitssuchend melden
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie sich arbeitssuchend melden. Sie können einen persönlichen Termin machen oder eine digitale Variante wählen:
Telefonisch oder online reichen Sie zunächst nur eine vorläufige Meldung ein. Zur offiziellen Bestätigung müssen Sie einen persönlichen Termin machen. Wollen Sie sich online arbeitssuchend melden, benötigen Sie zudem die notwendigen Dokumente in digitaler Form.
3. Beratungsgespräch führen
Nach Ihrer Meldung wird in der Regel ein Gesprächstermin mit einem Vermittler oder Berater der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Gemeinsam besprechen Sie das weitere Vorgehen, um zeitnah eine passende Stelle zu finden und die drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Zu den Aspekten im Gespräch zählen:
4. Jobs suchen
Sie sind nun arbeitssuchend. Schauen Sie sich jetzt aktiv nach Jobs und passenden Stellenangeboten um. Verlassen Sie sich bei der Arbeitssuche nicht nur auf die Vermittlung durch die Arbeitsagentur, sondern schauen Sie sich selbst aktiv um:
Falls nötig unterstützt die Arbeitsagentur Schulungen oder Weiterbildungen für zusätzliche Kompetenzen. Auch eine Umschulung wird vom Jobcenter finanziert.
5. Arbeitslosengeld beantragen
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, bevor die Jobsuche erfolgreich ist, sind Sie nicht mehr arbeitssuchend, sondern arbeitslos. Dies müssen Sie ebenfalls melden und Arbeitslosengeld beantragen:
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Arbeitssuchend im Lebenslauf: Bewerben ohne Lücke
Für Ihre Bewerbung gilt: Schreiben Sie im tabellarischen Lebenslauf nie, dass Sie „arbeitslos“ sind. Das gilt auch, wenn Sie schon einige Zeit kein Arbeitsverhältnis mehr haben. Im Lebenslauf klingt „arbeitssuchend“ aktiver, motivierter, zielgerichteter – und damit überzeugender.
Achten Sie darauf, dass keine Lücke im Lebenslauf entsteht. Ab 2 Monaten sprechen Personaler von einer erklärungsbedürftigen Lücke. Bis zu diesem Zeitraum wird Ihnen eine Such- und Orientierungsphase zugestanden. Bei Berufseinsteigern beträgt diese Schonfrist sogar 6 Monate. Also keine Panik, wenn der Jobwechsel und Übergang nicht auf Anhieb klappt.
Bewerbung bei Arbeitslosigkeit: Aktiv bleiben!
Umso wichtiger ist, dass Sie mit Beginn der Such- und Bewerbungsphase aktiv bleiben. Dokumentieren Sie nicht nur diverse Bemühungen und Bewerbungen für die Arbeitsagentur. Falls die Arbeitssuche länger dauert, sollte der Lebenslauf nicht darunter leiden. Lassen Sie keinesfalls den Eindruck entstehen, Sie sitzen untätig zuhause rum und warten auf einen passenden Job!
Nicht nur um die eigene Arbeitsmoral zu steigern, sollten Sie die Zeit aktiv nutzen. Zum Beispiel mit…
- einer Fortbildung.
- einem Sprachkurs.
- dem Aufbau einer Bewerbungshomepage.
- selbstständigen Projekten.
- einem Selbststudium.
- dem Erlernen von gefragten Programmiersprachen.
Entscheidend ist, dass Sie Eigeninitiative beweisen. Die Arbeitslosigkeit kann jeden einmal treffen. Auch Leistungsträger. Letztere machen daraus aber etwas und finden immer wieder neue Wege heraus…
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