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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Förderung & Tipps

Haben Sie aktuell keinen Job, muss der Weg zurück nicht unbedingt in eine Anstellung führen. Gründen aus der Arbeitslosigkeit ist ein großer Schritt, aber auch eine Chance. Sie können sogar durch den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Wir zeigen, wie das Gründen aus der Arbeitslosigkeit funktionieren kann…



Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Förderung & Tipps

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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Eine gute Idee?

Die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ist eine Chance, um wieder zurück ins Berufsleben zu finden. Statt sich bei anderen Arbeitgebern zu bewerben, machen Sie sich selbstständig und gründen eine eigene Firma. Das bietet einige Vorteile und schafft einen Weg aus der Arbeitslosigkeit, ist aber auch ein Risiko.

Als Grundregel gilt: Gründen aus der Arbeitslosigkeit sollte keine Notlösung oder kurzfristige Idee sein. Motto: Auf die Bewerbung kam eine Absage, dann mache ich mich halt selbstständig… Das kann und wird nicht funktionieren. Haben Sie hingegen schon länger den Wunsch, einen eigenen Betrieb zu gründen, kann dies die perfekte Gelegenheit sein.

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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Existenzgründerzuschuss beantragen

Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie beim Gründen aus der Arbeitslosigkeit unterstützen. Sie erhalten nicht nur Informationen und Beratungsangebote, sondern möglicherweise auch eine finanzielle Förderung. Der sog. Gründungszuschuss (auch: Existenzgründerzuschuss) kann beim Start in die Selbstständigkeit helfen.

Das Fördermittel richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld (ehemals Arbeitslosengeld 1, ALG 1). Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Leistung. Vielmehr müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und sich für den Zuschuss bewerben:

  • Sie haben mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen.
  • Sie haben einen Restanspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld.
  • Sie müssen sich hauptberuflich selbstständig machen.

Bewerbung für den Existenzgründerzuschuss

Für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit beantragen Sie den Existenzgründerzuschuss direkt bei der Bundesagentur für Arbeit. Aber: Es gibt keine Garantie für eine Zusage! Vielmehr liegt es an Ihnen, den Berater zu überzeugen. Dazu müssen Sie einige Unterlagen mitbringen und gute Argumente liefern:

  • Businessplan
    Für den Gründungszuschuss brauchen Sie einen aussagekräftigen Businessplan. Dieser beinhaltet Ihre Idee und Informationen zum Geschäftsmodell. An wen richtet sich Ihr Angebot und wie wollen Sie damit Geld verdienen?
  • Tragfähigkeitsnachweis
    Ihr Konzept muss von einer kompetenten, externen Stelle geprüft werden. Das können beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, eine Unternehmensberatung, Gründerzentren, Steuerberater oder eine Bank sein.
  • Qualifikationsnachweis
    Sie wollen aus der Arbeitslosigkeit gründen – für die Förderung müssen Sie nachweisen, dass Sie die Qualifikationen dafür mitbringen. Durch absolvierte Ausbildungen oder spätere Fort- und Weiterbildungen müssen Sie belegen, dass Sie die Kompetenzen besitzen, die Ihre angestrebte Tätigkeit erfordert.
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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Höhe und Ablauf der Förderung

Beim Gründen aus der Arbeitslosigkeit können Sie für bis zu 15 Monate durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Wird die Förderung genehmigt, läuft die Unterstützung in zwei Phasen ab:

  1. 6 Monate: 300 Euro + Arbeitslosengeld
    Für die ersten 6 Monate können Sie zusätzlich zu den Leistungen des Arbeitslosengeldes einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro monatlich erhalten.
  2. 9 Monate: 300 Euro
    Weitere 9 Monate können Sie 300 Euro monatlich erhalten, wenn Sie der Selbstständigkeit hauptberuflich nachgehen und davon leben. In dieser Phase entfällt das Arbeitslosengeld.

Nebeneinkommen wird auf Arbeitslosengeld angerechnet

Beim Gründen aus der Arbeitslosigkeit können Sie sich auch zunächst als Nebenerwerb selbstständig machen. Dann können Sie keinen Gründungszuschuss beantragen, erhalten aber weiterhin Arbeitslosengeld. Für Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld gibt es einen Freibetrag von 165 Euro pro Monat bei maximal 15 Arbeitsstunden pro Woche. Wird diese Grenze überschritten, kürzt die Arbeitsagentur die Leistungen Ihres Arbeitslosengeldes.

Ein einfaches Beispiel: Sie bekommen 1.200 Euro Arbeitslosengeld – mit dem Freibetrag können Sie den Betrag auf 1.365 Euro erweitern. Verdienen Sie in der Selbstständigkeit aber 500 Euro monatlich, wird das ALG um 335 Euro gekürzt. Sie erhalten nur noch 865 Euro und kommen mit Ihrem Nebenverdienst wieder auf die Summe von 1.365 Euro.

Freibetrag umgehen mit einer Unternehmergesellschaft

Ein Trick, um mit Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit mehr zu verdienen und den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten: Sie können eine Unternehmergesellschaft gründen (UG). Der Gewinn dieser Kapitalgesellschaft spielt für das Arbeitsamt keine Rolle, solange er in der UG verbleibt – Sie selbst können sich als angestellter Geschäftsführer 165 Euro monatlich auszahlen oder auf ein Gehalt verzichten. Die Unternehmergesellschaft muss den Gewinn entsprechend versteuern.

Für die Gründung einer UG benötigen Sie zunächst nur einen Euro als Stammkapital, müssen von Gewinnen aber Rücklagen bilden, bis eine Summe von 25.000 Euro erreicht ist. Zudem haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen. Die Gründung mit Gesellschaftsvertrag, Eintrag ins Handelsregister, Gewerbeanmeldung und Notar ist aber aufwendiger. Bis zu 1.000 Euro sollten Sie einplanen. Hinzu kommen meist laufende Kosten für einen Steuerberater.


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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Einstiegsgeld beantragen

Sie wollen aus der Arbeitslosigkeit gründen und eine Förderung beantragen – haben aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Der Existenzgründerzuschuss können Sie nicht erhalten, dafür aber das sogenannte Einstiegsgeld. Diese Leistung der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Bezieher von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld 2).

Auch das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung. Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf und letztlich entscheidet der zuständige Sachbearbeiter. Damit Sie eine Chance auf die Förderung haben, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Anspruch auf Bürgergeld.
  • Sie machen sich hauptberuflich selbstständig (mehr als 15 Stunden pro Woche).
  • Sie stellen den Antrag, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

Zusätzlich müssen Sie auch beim Einstiegsgeld ein tragfähiges Konzept vorlegen, Ihre persönliche Eignung und fachliche Kompetenz unter Beweis stellen. Ob das reicht, entscheidet letztlich Ihr Ansprechpartner. Einstiegsgeld können Sie übrigens auch für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten – in diesem Artikel geht es aber um die Gründung aus der Selbstständigkeit.

Höhe und Ablauf beim Einstiegsgeld

Anders als beim Gründungszuschuss gibt es keine allgemeine Höhe für das Einstiegsgeld. Wie hoch die Förderung ausfällt, entscheidet der Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Wer bereits lange arbeitslos ist und Leistungen bezieht, kann pauschal bis zu 75 Prozent des Regelsatzes als Zuschuss erhalten – zusätzlich zu den regulären Leistungen.

Bei einer einzelfallbezogenen Bemessung liegt der Grundbetrag typischerweise bei 50 Prozent der Regelleistung. Bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft kann ein Ergänzungsbetrag von bis zu 20 Prozent genehmigt werden.

Gezahlt wird das Einstiegsgeld für bis zu 24 Monate. Zunächst wird es aber nur für die ersten 6 Monate bewilligt. Gründen Sie aus der Arbeitslosigkeit und haben nach diesem Zeitraum weiteren Förderungsbedarf, kann die Unterstützung verlängert werden.


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