Was ist der Existenzgründerzuschuss?
Der Existenzgründerzuschuss (auch: Gründungszuschuss, Existenzgründungszuschuss) ist eine finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit, um Arbeitslosen den Start in die Selbstständigkeit und damit die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Es ist ein staatliches Fördermittel, um die schwierige erste Zeit beim Gründen aus der Selbstständigkeit zu unterstützen.
Ziel des Gründungszuschusses ist die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale sowie finanzielle Absicherung für Arbeitslose, die ein eigenes Unternehmen gründen und so ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Gerade die Anfangsphase der Gründung mit geringen Umsätzen soll gefördert werden.
Wer kann Existenzgründerzuschuss erhalten?
Das Fördermittel richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld (ehemals: Arbeitslosengeld 1, ALG 1). Nur mit einem laufenden Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters können Sie Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen, um sich selbstständig zu machen, sind Sie vom Zuschuss ausgeschlossen – werden Sie vom Arbeitgeber gekündigt, können Sie ab dem ersten Tag Antrag auf Existenzgründungszuschuss stellen.
Erhalten Sie Bürgergeld, können Sie ebenfalls keinen Gründungszuschuss erhalten. In diesem Fall können Sie das sogenannte Einstiegsgeld beantragen, das ebenfalls eine finanzielle Leistung für Arbeitslose beim Start in die Selbstständigkeit ist.
Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss
Nur Bezieher von Arbeitslosengeld können den Zuschuss erhalten. Zusätzlich gibt es aber weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:
- Sie haben noch einen Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld
Zu Beginn der geplanten Selbstständigkeit müssen Sie mindestens Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld haben. Wer kurz vor Ablauf der Sozialleistungen spontan überlegt, eine Firma zu gründen und sich selbstständig zu machen, wird enttäuscht. Eine Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen gemäß § 119 SGB III. Sie können Existenzgründerzuschuss erhalten, wenn der Restanspruch weniger als 150 Tage beträgt. - Sie machen sich hauptberuflich selbstständig
Der Existenzgründerzuschuss kann nur gewährt werden, wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen. Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche an Ihrer Selbstständigkeit arbeiten. Wollen Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, wird dies nicht gefördert. - Sie legen ein tragfähiges Konzept vor
Längst nicht jede Gründungsidee erhält den Zuschuss. Sie müssen ein tragfähiges Konzept für Ihre Idee vorlegen und glaubhaft erklären, dass Sie das Vorhaben erfolgreich umsetzen können. Was genau Sie dafür brauchen, erklären wir weiter unten im Artikel.
Existenzgründerzuschuss ist eine Kann-Leistung
Der Existenzgründerzuschuss ist eine sogenannte Kann-Leistung. Bedeutet: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die finanzielle Förderung. Ob Ihr Antrag bewilligt wird, entscheidet letztlich der zuständige Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit.
Existenzgründerzuschuss: Höhe und Dauer der Leistungen
Existenzgründer können für bis zu 15 Monate finanziell unterstützt werden. Die Förderung ist nicht einkommensteuerpflichtig. Der Existenzgründerzuschuss wird dabei in zwei Phasen geteilt, die sich auf die unterschiedlichen Zeiträume nach der Gründung beziehen:
- 1. bis 6. Monat: 300 Euro + Arbeitslosengeld
In den ersten 6 Monaten nach der Gründung des Unternehmens erhalten Sie weiterhin die volle Höhe Ihrer Leistungen aus dem Arbeitslosengeld. Zusätzlich wird Ihre Existenzgründung pauschal mit 300 Euro pro Monat unterstützt - 7. bis 15. Monat: 300 Euro
Die zweite Phase umfasst weitere 9 Monate, wenn Sie nachweisen können, dass Sie hauptberuflich Ihrer Selbstständigkeit nachgehen und davon leben können. Sie erhalten weiterhin die Förderung von 300 Euro monatlich als Absicherung. Die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld fallen in dieser Phase weg.
Für die zweite Phase müssen Sie den Existenzgründerzuschuss noch einmal beantragen. Hier wird erneut geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und Sie Ihren Lebensunterhalt von der hauptberuflichen Selbstständigkeit bestreiten können.
Existenzgründerzuschuss beantragen: Schritte zur Förderung
Wollen Sie den Existenzgründerzuschuss beantragen, sieht die Bundesagentur für Arbeit mehrere Schritte vor. Wir erklären, was Sie tun müssen:
- Beratungsgespräch vereinbaren
Vereinbaren Sie zunächst ein individuelles Beratungsgespräch im zuständigen Jobcenter. Der Sachbearbeiter prüft, ob Sie grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen und welche Unterlagen Sie benötigen. Haben Sie die Chance auf den Existenzgründerzuschuss, wird in Ihrem Online-Profil der Arbeitsagentur der Antrag im Bereich „Geldleistungen und andere Leistungen“ freigeschaltet. - Dokumente vorbereiten
Kümmern Sie sich um alle notwendigen Dokumente, die Sie mit dem Antrag einreichen müssen. Wichtig ist vor allem die fachkundige Stellungnahme, aber auch andere Unterlagen entscheiden darüber, ob Sie den Zuschuss bekommen. Achten Sie auf Vollständigkeit aller Dokumente, die Ihr Sachbearbeiter im Gespräch nennt. - Antrag (Phase 1) stellen
Über Ihr Online-Profil reichen Sie über den Punkt „Gründungszuschuss Phase 1“ den Antrag auf die Förderung für die ersten sechs Monate ein. Hier laden Sie auch alle vorbereiteten Dokumente hoch. Nach der Bearbeitung erhalten Sie den Bescheid im Menü unter „Bescheidablage.“ - Selbstständigkeit starten
Wurde Ihrem Antrag zugestimmt, können Sie in die Selbstständigkeit starten. Sie erhalten von der Arbeitsagentur für sechs Monate für sechs Monate weiterhin Ihr Arbeitslosengeld zusätzlich 300 Euro als pauschale Förderung. - Antrag (Phase 2) stellen
Endet die erste Phase, können Sie im Online-Profil den Antrag für Gründungszuschuss Phase 2 stellen. In Ihrem Profil sowie im Bescheid zum Antrag auf Phase 1 finden Sie wichtige Informationen und Hinweise. Bei Fragen können Sie sich an Ihren Sachbearbeiter wenden. - Selbstständigkeit weiterführen
Bei einem positiven Bescheid zu Phase 2 enden die Leistungen des Arbeitslosengeldes, Sie erhalten aber weiterhin für neun Monate die Förderung von 300 Euro. Sie können nun von Ihrer Selbstständigkeit leben und werden zusätzlich unterstützt.
Was brauchen Sie einen erfolgreichen Antrag?
Sie bekommen den Gründungszuschuss, wenn Sie den Vermittler beim Jobcenter von sich und Ihrem Vorhaben überzeugen. Damit das gelingt, müssen Sie auf diese Punkte achten:
Businessplan
Um überhaupt eine Chance zu haben, müssen Sie einen detaillierten Businessplan vorlegen. Eine grobe Vorstellung reicht nicht aus. Sie müssen Ihre konkrete Geschäftsidee erklären und einen Finanzplan aufstellen. Sie müssen das benötigte Kapital ermitteln, voraussichtliche Umsätze bestimmen und klären, wie Sie die Kosten decken. Die Übersicht erwarteter Einnahmen und Ausgaben sollten Sie für 3 Jahre aufstellen.
Fachkundige Stellungnahme
Die fachkundige Stellungnahme (auch: Tragfähigkeitsbescheinigung) ist ein externes und objektives Guthaben über Ihre geplante Selbstständigkeit. Eine fachkundige Stelle beurteilt Ihr Vorhaben gemäß der Erfolgschancen. Eine fachkundige Stellungnahme können Sie bei der Industrie- und Handelskammer, Gründerzentren, Unternehmensberatern oder Steuerberatern anfordern.
Für Sie ist die Bescheinigung eine Chance für Feedback und Kritik. Die Experten können aufzeigen, woran Sie nicht gedacht haben oder welche Faktoren Sie nicht realistisch beurteilt haben. Nehmen Sie diese Rückmeldungen ernst und bauen Sie sie in Ihren Businessplan ein. Das bringt Sie dem Existenzgründerzuschuss näher.
Qualifikation
Für den Existenzgründerzuschuss müssen Sie das Arbeitsamt davon überzeugen, dass Sie über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um dieser Tätigkeit erfolgreich nachgehen zu können. Legen Sie Ihrem Businessplan daher unbedingt Ihren Lebenslauf bei. Eine passende Ausbildung ist ein starkes Argument. Auch Nachweise über entsprechende Fort- und Weiterbildungen für die Selbständigkeit gehören in den Antrag.
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