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Existenzgründerzuschuss: So bekommen Sie ihn

Raus aus der Arbeitslosigkeit, hinein in die Selbständigkeit – der Existenzgründerzuschuss macht es möglich. Der Gedanke dahinter ist oft: Wenn der Arbeitsmarkt mir keine Stelle zur Verfügung stellt, dann schaff ich mir halt meine eigene. Ganz so einfach ist es mit dem Existenzgründerzuschuss allerdings nicht. Denn um sich erfolgreich am Arbeitsmarkt behaupten zu können, brauchen Sie ein tragfähiges Konzept. Und genau dieses gilt es zuvor zu erarbeiten: Ohne ausgereiftes Konzept, ohne Überlegungen vorab gibt es keinen Existenzgründerzuschuss. Was Sie dazu wissen sollten und wie Sie ihn bekommen…



Existenzgründerzuschuss: So bekommen Sie ihn

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Existenzgründerzuschuss: Arbeitsamt fördert Selbständigkeit

Der Existenzgründerzuschuss, eigentlich Gründungszuschuss genannt, ist eine Leistung der Agentur für Arbeit. Sie kann gezahlt werden, um einem arbeitslosen Arbeitnehmer den Start in die Selbständigkeit zu ermöglichen und somit die Arbeitslosigkeit zu beenden.

Entwickelt hat er sich aus dem Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG und dem Überbrückungsgeld, beides bis 2006 gewährte Einzelmaßnahmen. Bis 2011 hatten Arbeitslose Anspruch auf diese Leistung, doch seitdem hat sich die Situation gewandelt, der Existenzgründerzuschuss ist nun eine Ermessensentscheidung.

Das heißt einerseits, dass die Entscheidung vom Sachbearbeiter des Arbeitsamtes nach eigenem Ermessen getroffen wird. Gleichzeitig bedeutet es aber auch: Unter gleichen Bedingungen muss gleich entschieden werden.

Dennoch kann es sein, dass der Existenzgründerzuschuss für Sie abgelehnt wird, denn es existiert ein Vermittlungsvorrang in den Arbeitsmarkt. Das heißt, dass der Sacharbeiter zuvor prüft, ob nicht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Ihre Arbeitslosigkeit beenden könnte.

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Wer hat die Chance auf Existenzgründerzuschuss?

Die Selbständigkeit lockt so manchen Arbeitnehmer, doch gründen kostet Geld. Woher nehmen, wenn man arbeitslos ist? Glücklicherweise gibt es den Existenzgründerzuschuss. Allerdings müssen Sie drei Bedingungen erfüllen, um überhaupt in Erwägung gezogen zu werden.

Der Existenzgründerzuschuss ist ein Instrument der Agentur für Arbeit, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Damit richtet sich der Existenzgründerzuschuss an die Klientel des Arbeitsamtes. Das heißt, Sie müssen Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengeldes I (ALG I) haben.

Anspruch auf ALG I haben alle diejenigen Arbeitslosen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Damit sind Arbeitslose, die ALG II vom Jobcenter beziehen, vom Existenzgründerzuschuss ausgeschlossen.

Ebenso ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die ihren Job kündigen, um sich selbständig machen zu können: Sie unterliegen dann einer dreimonatigen Sperre durch das Arbeitsamt, bekommen also kein ALG I.

An das ALG I ist jedoch der Existenzgründerzuschuss gebunden. Anders sieht es aus, wenn Ihnen gekündigt wird: Dann können Sie ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit eine Antrag auf Erteilung des Existenzgründerzuschusses stellen.

Außerdem müssen Arbeitslose noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf ALG I haben. Wer also kurz vor Ablauf seiner ALG-I-Zahlungen spontan überlegt, er könne sich doch mal selbständig machen, wird enttäuscht werden.

Die dritte Voraussetzung ist gleichzeitig die schwierigste: Sie müssen dem Arbeitsamt ein tragfähiges Konzept vorlegen. Der Existenzgründerzuschuss ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung neben dem ALG I, das heißt, das Arbeitsamt wird Ihnen keine Unterstützung gewähren, wenn absehbar ist, dass Sie mit Ihrer Idee scheitern.

Existenzgründerzuschuss Höhe und Dauer: Wieviel und wie lange wird Ihnen gezahlt?

Theoretisch können Existenzgründer bis zu 15 Monate finanziell unterstützt werden. Die Förderung durch den Existenzgründerzuschuss lässt sich in zwei Phasen einteilen:

  1. Phase: Diese Phase dauert sechs Monate. Währenddessen erhalten Sie die volle Höhe Ihrer Leistungen des ALG I. Zusätzlich wird Ihre Existenzgründung mit weiteren 300 Euro pauschal monatlich unterstützt.
  2. Phase: In dieser Phase kann der Existenzgründerzuschuss weitere neun Monate gezahlt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie hauptberuflich Ihrer Selbständigkeit nachgehen und davon auch leben können. Das heißt, die Leistungen des ALG I fallen für Sie weg, die übrigen 300 Euro dienen der sozialen Absicherung.
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Existenzgründerzuschuss beantragen: Wie bekommen Sie ihn?

Gründungsberater beobachten, dass viele Arbeitslose, die in den Genuss des Existenzgründerzuschusses kommen könnten, sich bereits im Vorfeld von ihrem Vermittler abschrecken lassen. Wer gutgläubig zur Arbeitsagentur geht und einfach nachfragt, wird nicht weit kommen.

Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie die folgenden Punkte gründlich lesen. Das A und O des Existenzgründerzuschusses ist eine gute Vorbereitung. Manche Veränderungen brauchen lange, um sich durchzusetzen. Vermutlich durch die jahrelang gängige Praxis, den Existenzgründerzuschuss automatisch zu gewähren.

Denn für eine Förderung bei der KfW beispielsweise, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, müssen Sie wie für jede andere Bank zuvor ebenfalls ein gutes Konzept vorlegen. So eben auch beim Startkapital durch den Staat.

Das fängt schon damit an, dass Sie überlegen, welche Form der Selbständigkeit für Sie infrage kommt:

  • Wollen Sie sich allein selbständig machen?
  • Planen Sie die Gründung einer Firma mit Partnern?
  • Möchten Sie als Nachfolger ein Unternehmen übernehmen?
  • Können Sie sich Franchising vorstellen?

Damit Ihr Antrag auf Existenzgründerzuschuss erfolgreich beschieden wird, sollten Sie sich vorab gründlich beraten lassen. Beratungen zur Existenzgründung kosten zwar ebenfalls Geld, allerdings gibt es auch dafür Fördermittel beim Arbeitsmarkt.

Mit dem sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie beispielsweise zu einer Gründerberatung gehen und sich einen Coach suchen, der Ihnen bei der Existenzgründung behilflich ist.

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Was Sie für eine erfolgreiche Antragstellung brauchen

Folgende Punkte sind wichtig, um den Vermittler vom Arbeitsamt für den Existenzgründerzuschuss positiv zu stimmen:

  • Businessplan

    Sie müssen einen Businessplan schreiben – auch Geschäftsplan oder Gründungskonzept genannt. Hier führen Sie sachlich Ihr Gründungsvorhaben auf, fügen einen Finanz- und Kapitalplan hinzu. Das heißt, Sie legen über einen Zeitraum von 36 Monaten dar, wie Ihre künftigen Einnahmen und Ausgaben voraussichtlich aussehen werden und woraus sich Ihre Finanzmittel für Ausgaben speisen werden.


  • Gutachten

    Sie mögen von Ihrer Idee völlig überzeugt sein – ob die objektiv tragfähig ist, sollten Sie von fachkundiger Stelle beurteilen lassen. Diese sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“ (auch fachkundige Stellungnahme genannt) wird Ihnen hier ausgestellt:

    • Industrie- und Handelskammer
    • Handwerkskammer
    • Gründerzentren
    • Gründercoaches
    • Unternehmensberater
    • Steuerberater

    Die Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung ist für Sie eine gute Gelegenheit, noch einmal jemanden von außen auf Ihr Konzept gucken zu lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Kritik, denn Sie selbst haben womöglich nicht genügend Abstand zu Ihrem Projekt, um alle Punkte umfassend realistisch beurteilen zu können. Jede Kritik ist daher eine Chance, nicht nur dem Existenzgründerzuschuss ein Stück näher zu kommen, sondern dazu beizutragen, dass Ihre Idee tatsächlich ein Erfolg wird.


  • Qualifikation

    Für den Existenzgründerzuschuss müssen Sie das Arbeitsamt davon überzeugen, dass Sie über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um dieser Tätigkeit erfolgreich nachgehen zu können. Legen Sie Ihrem Businessplan daher Ihren Lebenslauf mit Nachweis über entsprechende Aus- und Fortbildungen für die Selbständigkeit bei.

Vorbereitung und Ernsthaftigkeit sind eine gute Ausgangslage

Abschließend sei gesagt: Mit übersteigertem Selbstbewusstsein allein kommen Sie nicht weiter. Sie müssen vor einer Antragstellung für den Existenzgründerzuschuss genau ausgearbeitet haben, wie Sie Ihre Selbständigkeit gestalten wollen, denn Luftschlösser finanziert das Arbeitsamt nicht.

Sofern Sie den Gedanken Ihrer Selbständigkeit bereits länger verfolgen, kann die Arbeitslosigkeit ein guter Zeitpunkt dafür sein, Pläne zu konkretisieren. Sie verfügen nun über genügend Zeit, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen und tragfähige Geschäftsideen zu entwickeln.

In dem Moment, in dem Ihre Vorbereitung steht und Sie alles realistisch kalkuliert haben, sollten Sie Ihr Konzept überzeugend präsentieren können. Denn eine solide Vorbereitung nebst überprüfbaren Kalkulationen sind die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Existenzgründerzuschuss.

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]