Was ist ein Patent?
Mit einem Patent können Sie technische Errungenschaften schützen und anderen die gewerbliche Nutzung Ihrer Erfindung untersagen.
Sinn und Zweck des Patentrechts ist es, erfinderische Anstrengungen und technischen Fortschritt zu fördern. Erfinder bekommen dadurch die Möglichkeit, ihre Produkte für einen gewissen Zeitraum exklusiv zu verwerten, um ihre Forschungs- und Entwicklungskosten wieder einzuspielen und mit einem gesunden Profit für ihre Bemühungen entlohnt zu werden. Ohne diesen Schutz würde sich Forschung kaum noch lohnen, da es ökonomischer wäre, fremde Ideen einfach abzukupfern.
Sie wollen sich mit einer Erfindung selbstständig machen?
Gleichzeitig werden alle patentierten Erfindungen der Öffentlichkeit im Detail zugänglich gemacht. Auch diese Maßnahme fördert die Innovationskraft einer Gesellschaft: Sie verhindert erstens, dass mehrere Forscher an denselben Projekten arbeiten, ohne voneinander zu wissen, und sie eröffnet zweitens die Chance, dass patentierte Erfindungen zu neuen Ideen anregen. Und drittens werden alle Erfindungen nach Auslaufen des Patentschutzes zum Allgemeingut und können dann von jedem genutzt werden. Deshalb ist es in der Regel nicht möglich, ein Patent um mehr als 20 Jahre zu verlängern.
Zuständig für die Vergabe von Patenten in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München, Jena und Berlin. Europäische Patente vergibt das Europäische Patentamt.
Voraussetzungen: Wann ist eine Erfindung patentwürdig?
Nicht jede Innovation lässt sich durch ein Patent schützen. Der Patentschutz gilt nur für technische Neuerungen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie müssen absolut neu sein.
- Sie müssen auf einer erfinderischen Leistung beruhen.
- Sie müssen gewerblich nutzbar sein.
Was bedeutet das genau? Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum allgemeinen Stand der Technik zählt. Am Tag der Anmeldung darf sie in keiner Weise veröffentlicht worden sein.
Eine erfinderische Leistung liegt laut DPMA vor, wenn sich eine Erfindung „aus dem Stand der Technik nicht in naheliegender Weise ergibt“ und sie „somit das Können des Durchschnittfachmanns überragt“ (§ 4 Satz 1 PatG).
Das Kriterium der gewerblichen Nutzbarkeit schließt ein, dass der Einsatz Ihrer Erfindung mit geltendem Recht und Gesetz in Einklang steht.
Wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen oder mathematische Methoden können nicht patentiert werden. Biologische Substanzen oder innovative Verfahren (wie zum Beispiel Messverfahren) hingegen schon.
Wann lohnt sich ein Patent?
Bevor Sie ein Patent anmelden, sollten Sie einige grundlegende Fragen klären. Dazu zählt als Erstes die Frage, ob Ihre Erfindung die drei Voraussetzungen erfüllt, die wir oben erläutert haben.
Dabei stellt vor allem das Kriterium der Neuheit ein Problem für viele Gründer dar. Denn es steht dem modernen Gründungsansatz entgegen, wonach man eine Idee so früh wie möglich am Markt testen sollte, bevor man viel Geld investiert. Womöglich gilt Ihre Erfindung nicht mehr als neu, wenn Sie bereits mit ersten Prototypen an den Markt gegangen sind oder sie Ihrer Zielgruppe präsentiert haben, um Feedback zu bekommen.
Es geht aber auch darum, ob Sie überhaupt die Zeit und das Geld haben, eine Patentanmeldung durchzuziehen und ob Sie darüber hinaus willens und in der Lage wären, Ihre Patentrechte gegenüber Dritten zu verteidigen. Derartige Prozesse sind langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Hier heißt es abwägen. Wenn Sie ein solches Verfahren ohnehin nicht anstrengen wollen, können Sie sich die teure Patentanmeldung unter Umständen auch sparen.
Hinzu kommt: Jede Patenanmeldung geht mit einer vollständigen Offenbarung einher. Sie müssen Ihre Erfindung so genau beschreiben, dass ein Experte sie jederzeit umsetzen könnte. Wenn Sie Ihre Erfindung geheim halten können und andere sie ohne Ihr Wissen ohnehin nicht nachahmen können, kann es sinnvoller sein, auf den Patentschutz und die damit verbundene Offenbarung zu verzichten. Zumal der Patentschutz ja meist nur für bestimmte Länder gilt.
Wenn Sie zum Beispiel eine einzigartige Schuhsohle für Sportschuhe erfunden haben und diese in Deutschland schützen lassen, könnte ein Unternehmen aus Frankreich oder Irland Ihre Patentunterlagen einsehen und die Sohle nach Ihrer Anleitung nachbauen. Die Sportschuhe könnten dann überall auf der Welt verkauft werden, nur nicht in Deutschland, ohne dass damit gegen Ihr Patentrecht verstoßen würde.
Um das zu verhindern, bliebe Ihnen nur, ein weltweites oder zumindest europaweites Patent anzumelden, was allerdings mit noch mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden ist.
Andererseits bietet Ihnen ein Patent handfeste Vorteile:
Es schützt Sie zuverlässig davor, dass andere Ihre Erfindung einfach klauen, kopieren oder auch blockieren. Mit der erfolgreichen Anmeldung eines Patents gewinnen Sie eine Art Monopolstellung auf dem Markt. Außerdem genießt ein Patent ein hohes Ansehen und einen materiellen Wert. Sie können es verkaufen beziehungsweise lizenzieren und es kann den Wert Ihres Unternehmens erhöhen. Das kann ein echter Pluspunkt sein, wenn Sie zum Beispiel externe Geldgeber davon überzeugen wollen, in Ihr Unternehmen einzusteigen.
Bei der Frage, ob sich ein Patent für Sie lohnt oder eher nicht, können Ihnen die Tipps und Erfahrungen anderer Erfinder weiterhelfen. Auf der Gründerplattform finden Sie ein spannendes Interview mit Rolf Schiller, der einen solchen Erfinderclub leitet. Darin erzählt er von seinen Erfahrungen in der Erfinder-Szene und verrät praktische Tipps für alle, die für ihr Leben gerne tüfteln und neue Lösungen für alte Probleme entwickeln.
Vorgehen und Kosten
Wenn Sie nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen sind, dass ein Patentschutz das Richtige für Sie ist, fängt die Detailarbeit an. Am Anfang steht eine intensive Patentrecherche. Sie müssen sicherstellen und dokumentieren, dass noch kein anderer vor Ihnen die gleiche Idee hatte.
In den Datenbanken des DPMA können Sie kostenfrei und online nach patentierten Erfindungen suchen – sogar weltweit. Damit haben Sie Zugriff auf die gleichen Datenbanken, die auch die Beschäftigten des DPMA nutzen, um die Neuheit einer Erfindung zu bestätigen.
Wenn Sie dort nichts gefunden haben, was einer Patentanmeldung entgegensteht, reichen Sie Ihre Unterlagen beim DPMA ein.
Dazu gehört:
- Eine Benennung Ihrer Patentansprüche (was genau möchten Sie schützen lassen?)
- Eine Beschreibung Ihrer Erfindung
- Gegebenenfalls Zeichnungen
- Eine Zusammenfassung
- Eine Erfinderbenennung (nicht immer muss der Patentanmelder der Erfinder sein, aber der oder die Erfinder müssen bekannt sein)
Die Kosten für die Patentanmeldung setzen sich wie folgt zusammen:
Gebühren für nationale Patente |
Kosten |
Anmeldegebühr (elektronische Anmeldung) | 40 EUR |
Anmeldegebühr (Anmeldung in Papierform) | 60 EUR |
Rechercheantragsgebühr | 300 EUR |
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag | 130 EUR |
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag | 350 EUR |
Jahresgebühr 3. Patentjahr | 70 EUR |
Jahresgebühr 4. Patentjahr | 70 EUR |
Jahresgebühr 5. Patentjahr | 90 EUR |
Jahresgebühr 6. Patentjahr | 130 EUR |
Jahresgebühr 20. Patentjahr | 1940 EUR |
Quelle: DPMA
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, wird das DPMA selbst noch eine gründliche Recherche durchführen, um zu klären, ob Ihre Erfindung patentwürdig ist. Bis diese amtliche Prüfung abgeschlossen ist und Ihnen das Patent erteilt wird, kann es einige Monate dauern.
Brauchen Sie einen Anwalt, um ein Patent anzumelden?
Zwingend vorgeschrieben ist es nicht, einen Anwalt für die Patentanmeldung hinzuzuziehen, jedenfalls nicht, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie können Ihr Patent auch selbst anmelden. Aber es kann Zeit und Nerven sparen, sich von einem auf Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Fachmann beraten zu lassen. Erfahrene Patentanwälte übernehmen sogar die Patentrecherche für Sie.
Durch die Anwaltshonorare erhöhen sich natürlich die Kosten für Ihr Patent, aber je besser Sie sich vorher informieren und je gründlicher Sie Ihren Antrag vorbereiten, desto weniger Zeit Ihres Anwalts werden Sie beanspruchen und desto überschaubarer wird die Honorarrechnung später ausfallen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, können Sie bei der Patentanmeldung in Deutschland nicht auf einen Anwalt verzichten.
Alternativen zum Patentschutz
Es muss nicht immer ein Patent sein. In bestimmten Fällen können Sie Ihr geistiges Eigentum auf anderem Wege einfacher und sogar besser schützen.
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Gebrauchsmusterschutz
Ein Gebrauchsmuster ist so etwas wie ein Patent light. Wenn Sie schnell, einfach und kostengünstig Ihre Erfindung schützen lassen wollen, kann es eine gute Alternative zum echten Patent sein.
Bei einem Gebrauchsmuster wird auf die aufwändige Prüfung von Neuheit, Erfindungshöhe und gewerblicher Nutzbarkeit durch das DPMA zunächst verzichtet. Dadurch fallen die Gebühren deutlich niedriger aus. Der Gebrauchsmusterschutz tritt unverzüglich in Kraft, sobald Sie Ihren Antrag stellen, und Sie haben dieselben Rechte wie mit einem Patent.
Gebrauchsmusterschutz
Kosten
Anmeldegebühr 40 EUR Recherchegebühr 250 EUR 1. Aufrechterhaltungsgebühr nach drei Jahren 210 EUR 2. Aufrechterhaltungsgebühr nach sechs Jahren 350 EUR 3. Aufrechterhaltungsgebühr nach acht Jahren 530 EUR Quelle: DPMA
Allerdings wird die Prüfung im Streitfall nachgeholt und es kann passieren, dass Ihnen Ihre gewerblichen Schutzrechte wieder aberkannt werden, sollte sich herausstellen, dass Ihre Erfindung gar nicht neu ist oder die erforderliche Erfindungshöhe nicht erreicht. Ein Gebrauchsmusterschutz bringt Ihnen also nur dann hundertprozentigen Schutz, wenn Sie sicher sein können, dass Ihre Erfindung die drei Voraussetzungen erfüllt. Dann ist er aber eine wirkungsvolle und preiswerte Möglichkeit, Ihre Erfindung zu schützen.
Im Unterschied zu einem Patent können Sie ein Gebrauchsmuster nur für bis höchstens zehn Jahre schützen lassen.
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Designschutz
Vielleicht kommt es bei Ihren Produkten gar nicht so sehr auf die technische Neuerung an, sondern auf die besondere Gestaltung? Dann können Sie auch das Design Ihrer Produkte beim DPMA eintragen lassen und die spezifische Formgebung und Farbgestaltung vor Nachahmern schützen.
Einen Designschutz können Sie auch für einzelne Teile eines Produkts beantragen, etwa für das einzigartige Aussehen der Sportschuhsohle.
Designschutz (bei einer Schutzdauer von zunächst 5 Jahren)
Kosten
Einzelanmeldung (online) 60 EUR Online-Sammelanmeldung (je Design) 6 EUR Einzelanmeldung (Papier) 70 EUR Sammelanmeldung auf Papier (je Design) 7 EUR Quelle: DPMA
Wenn Sie ein Design beim DPMA eintragen lassen, gilt der Schutz zunächst nur in Deutschland. Für einen umfassenderen Schutz können Sie Ihr Design europaweit oder international eintragen lassen.
Als Inhaber eines eingetragenen Designs können Sie Dritten untersagen, dieses Design zu verwenden und damit Profite zu machen.
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Markenschutz/Wort- und Bildmarken
Durch Marken werden Produkte und Dienstleistungen einzigartig und unterscheidbar und eine erfolgreich etablierte Marke ist für ein Unternehmen von unschätzbarem Wert. Da ist es kaum verwunderlich, dass Sie auch Ihre Marke beim DPMA eintragen lassen können.
Durch eine Eintragung in das Register des DPMA stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Marke exklusiv für die ausgewählten Produkte oder Dienstleistungen verwenden dürfen. Sollte einer Ihrer Wettbewerber mit derselben oder einer zum Verwechseln ähnlichen Marke auftreten, können Sie ihm das gerichtlich untersagen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.
Ein Markenschutz ist nicht teuer, kann Ihnen aber viel Ärger ersparen. Denn im schlimmsten Fall müssen Sie nicht nur zuschauen, wie ein anderer unter Ihrem Namen an den Markt geht und von Ihrem positiven Markenimage profitiert, es kann sogar passieren, dass er Ihre Marke für sich reklamiert, sie registrieren lässt und dann Ihnen die Verwendung Ihrer eigenen Marke untersagt. Das möchte sicher kein Unternehmer erleben!
Gebührenart Markenschutz
Kosten
Anmeldegebühr (für bis zu drei Warenklassen) 290 EUR Klassengebühr für jede weitere Klasse 100 EUR Verlängerungsgebühr (für bis zu drei Warenklassen) 750 EUR Verlängerungsgebühr für jede weitere Klasse 260 EUR Voraussetzung für eine Eintragung beim DPMA ist, dass Ihre Marke unterscheidungskräftig ist. Rein beschreibende oder anpreisende Begriffe („Coole Sneaker“) können Sie nicht als Marke schützen lassen. Außerdem sind Zeichen vom Schutz ausgeschlossen, die allgemein verfügbar bleiben müssen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass Sie eine Marke nicht allgemein, sondern nur für bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen eintragen lassen können. Drei Warenklassen sind bei der Anmeldung inklusive, für jede weitere zahlen zusätzliche Gebühren. Allerdings müssen Sie Ihre Marke auch für sämtliche eingetragenen Klassen nutzen, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Andernfalls erlischt Ihr Markenschutz für diesen Bereich.
Am häufigsten werden Wort- und Bildmarken geschützt oder eine Kombination aus beidem. Bei Wortmarken handelt es sich in der Regel um Firmen- oder Markennamen, bei Bildmarken um Logos oder Schriftzeichen, die eine Marke kennzeichnen. Aber auch Hörmarken, Slogans, Farbmarken oder sogar Geruchsmarken können Sie schützen lassen.
Dafür ist, ähnlich wie bei einem Patent, zunächst zu klären, ob die vorgesehene Marke überhaupt noch verfügbar ist. Das DPMA überprüft das nicht. Um eine ausführliche Recherche kommen Sie also auch in diesem Fall nicht herum, die Markenrecherche ist aber bei weitem nicht so kompliziert, wie eine Patentrecherche.
Der Markenschutz gilt für zehn Jahre und kann, im Unterschied zum Patentschutz, beliebig oft für weitere zehn Jahre verlängert werden.
Fazit
Lassen Sie sich vom Thema Patente nicht verrückt machen. Nicht jeder braucht ein Patent, um ein erfolgreiches Unternehmen zu gründen. Worüber Sie allerdings unbedingt nachdenken sollten, ist der Schutz Ihrer Marke. Der kostet nicht die Welt, kann sich aber als äußerst sinnvoll erweisen.
Ein Patent anzumelden, ist mit einer recht aufwändigen Recherche verbunden und es kann Jahre dauern, bis Sie Ihre Patenturkunde in Händen halten. Hier gilt: Je besser Sie sich informieren und je gründlicher Sie Ihren Patentantrag vorbereiten, desto günstiger wird es für Sie.
Überlegen Sie zunächst, was Sie mit dem Patentschutz erreichen wollen und prüfen Sie, ob ein Patent dafür wirklich der beste Weg ist. Vielleicht sind auch ein Gebrauchsmuster-, ein Design- oder ein Markenschutz für Sie eine Option. Diese sind einfacher zu haben und bieten gegenüber dem Patentschutz mitunter durchaus Vorteile.
Über den Autor
Jan Evers hat sich mit Leib und Seele moderner Gründungsförderung verschrieben. Er ist Geschäftsführer des Startups BusinessPilot, das gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und der KfW die Gründerplattform aufgesetzt hat, um Gründen in Deutschland einfacher und digitaler zu machen. Die Gründerplattform wird öffentlich gefördert und ist daher für alle kostenfrei.