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Patent anmelden: Kosten, Ablauf & Voraussetzungen

Sie haben eine innovative Idee und wollen mit einem neuartigen Produkt an den Markt gehen. Für Unternehmer stellt sich die Frage: Soll ich ein Patent anmelden? Damit können Sie Ihre Idee schützen, doch ist die Patentanmeldung aufwendig und teuer – ohne zu wissen, ob Ihre Erfindung erfolgreich ist und Geld einbringt. Wir erklären, wie Sie ein Patent anmelden, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Alternativen es neben einem klassischen Patent gibt…



Patent anmelden: Kosten, Ablauf & Voraussetzungen

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Was ist ein Patent?

Ein Patent schützt technische Errungenschaften und neue Erfindungen und verbietet anderen die gewerbliche Nutzung. Es bietet Ihnen die Chance, mit Ihrer patentierten Idee Geld zu verdienen. Sie haben ein sogenanntes Exklusivrecht auf die Verwertung. Heißt: Anderen Unternehmen oder Selbstständigen ist es verboten, Ihr Produkt einfach zu kopieren. Durch den Schutz eines Patents lohnt sich eigene Forschung und Entwicklung, weil Sie für bis zu 20 Jahre Umsätze damit erzielen können.

Patentierte Erfindungen werden aber auch im Detail der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das hat mehrere Gründe:

  • Innovationskraft der Gesellschaft wird gefördert
  • Forscher arbeiten nicht unwissentlich an denselben Projekten
  • Patente können weitere Erfindungen und Innovationen anregen
  • Ideen werden nach Ablauf des Patentschutzes zum Allgemeingut und können genutzt werden

Zuständig für die Vergabe von Patenten in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München, Jena und Berlin. Europäische Patente vergibt das Europäische Patentamt.

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Patent anmelden: 3 Voraussetzungen

Nicht alles, was Ihnen einfällt, können Sie patentieren lassen. Das Patentamt prüft genau, ob Ihre Erfindung die Voraussetzungen für einen Patentschutz erfüllt. Entscheidend sind dafür drei Kriterien, die Ihre technische Neuerung erfüllen muss:

  1. Echte Neuheit
    Für ein Patent muss es sich um eine absolute Neuheit handeln. Das Produkt oder das genutzte Verfahren darf nicht zum aktuellen Stand der Technik zählen. Das heißt: Es darf natürlich kein anderes Patent vorhanden sein – doch auch andere Veröffentlichungen sind tabu. Wurde die Idee bereits in einem YouTube-Video, einem Beitrag im Internet oder einem Podcast vorgestellt, kann es nicht mehr geschützt werden.
  2. Gewerbliche Nutzbarkeit
    Rein theoretische Ideen oder wissenschaftliche Erkenntnisse können Sie nicht zum Patent anmelden. Sie müssen Ihre Erfindung produzieren, vermarkten und verkaufen können. Was nicht funktioniert oder realisierbar ist, kann nicht patentiert werden. Schwierig ist auch eine Patentanmeldung für Software – diese ist nur in Ausnahmen möglich.
  3. Erfinderische Tätigkeit
    Ihre Idee muss eine gewisse Schöpfungs- und Erfindungshöhe besitzen. Es benötigt Originalität und erfinderische Leistung. Ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen bereits vorhandenen Produkten ist nicht patentierbar. Laut DPMA darf sich die Erfindung für einen durchschnittlichen Fachmann nicht aus dem Stand der Technik in naheliegender Weise ergeben.
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Ablauf: Wie melden Sie ein Patent an?

Sie haben lange überlegt, eine gute Idee gefunden und wollen diese für ein Patent anmelden. Der erste Schritt ist eine gründliche Patentrecherche. Weitere Schritte sind erst sinnvoll, wenn Sie sicher sind, dass niemand dieselbe Erfindung (oder etwas Vergleichbares) bereits patentiert und geschützt hat.

Die Datenbanken des DPMA stehen kostenfrei und online zur Verfügung. Gibt es bisher keine Einträge zu Ihrer Errungenschaft, können Sie Ihre Unterlagen zur Patentanmeldung einreichen. Dazu zählen:

  • Eine Benennung Ihrer Patentansprüche (was genau möchten Sie schützen lassen?)
  • Eine Beschreibung Ihrer Erfindung
  • Gegebenenfalls Zeichnungen
  • Eine Zusammenfassung zur Geschäftsidee
  • Eine Erfinderbenennung (Patentanmelder und Erfinder müssen nicht zwingend identisch sein)

Den Antrag auf Patentanmeldung können Sie persönlich in einer Dienststelle des DPMA oder online einreichen. Wollen Sie ein internationales Patent anmelden, haben Sie zwei Optionen: Entweder müssen Sie den Schutz in jedem Land einzeln registrieren lassen oder Sie nutzen das Patent Cooperation Treaty – hier wird der Schutz in allen zugehörigen Staaten eingetragen. Dies kann ebenfalls über das DPMA oder das Europäische Patentamt erfolgen.

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Patent anmelden: Kosten

Eine Patentanmeldung ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Die größten Kostenpunkte dabei sind die Rechercheantragsgebühr sowie die Jahresgebühr, wenn Sie Ihre Erfindung über einen langen Zeitraum schützen lassen wollen. Im Detail setzen Sie die Kosten so zusammen:

  • Anmeldegebühr (elektronisch): 40 Euro
  • Anmeldegebühr (Papierform): 60 Euro
  • Recherchegebühr: 300 Euro
  • Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag: 150 Euro
  • Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag: 350 Euro
  • Jahresgebühr 3. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 4. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 5. Patentjahr: 100 Euro
  • Jahresgebühr 6. Patentjahr: 150 Euro
  • Jahresgebühr 20. Patentjahr: 2.030 Euro
  • Einspruchsverfahren: 200 Euro

Patent anmelden: Brauchen Sie einen Anwalt?

Es gibt in keine Pflicht, die Patentanmeldung über einen Anwalt zu machen, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie können alles selbst übernehmen – der Service eines Experten kann aber Zeit und Nerven sparen. Patentanwälte können Sie bei rechtlichen Fragen beraten, kennen sich im gewerblichen Rechtsschutz aus oder übernehmen die Patentrecherche. Ob Sie die Zeit selbst investieren oder das Honorar zahlen, können Sie selbst entscheiden.

Anders bei einem Wohnsitz im Ausland. In diesem Fall müssen Sie die Patentanmeldung in Deutschland über einen Anwalt machen.

Patent anmelden: Alternativen zum Patentschutz

Sollen Ideen und Erfindungen geschützt werden, denken zunächst alle an Patente. Doch es gibt andere Wege, um geistiges Eigentum einfacher und sogar besser zu schützen. Jan Evers von der Gründerplattform nennt folgende Alternativen:

Gebrauchsmusterschutz

Ein Gebrauchsmuster ist ein Patent light. Wenn Sie schnell, einfach und kostengünstig Ihre Erfindung schützen lassen wollen, ist es eine gute Alternative zum echten Patent. Bei einem Gebrauchsmuster wird zunächst auf die aufwändige Prüfung von Neuheit, Erfindungshöhe und gewerblicher Nutzbarkeit durch das DPMA verzichtet. Die Gebühren sind deutlich niedriger. Der Gebrauchsmusterschutz tritt mit Antrag unverzüglich in Kraft und Sie haben dieselben Rechte wie mit einem Patent.

Die Kosten für Gebrauchsmuster im Überblick zeigt das DPMA auf seiner Homepage:

  • Anmeldegebühr (elektronisch): 30 Euro
  • Anmeldegebühr (Papierform): 40 Euro
  • Recherchegebühr: 250 Euro
  • 1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren: 210 Euro
  • 2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren: 350 Euro
  • 3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren: 530 Euro
  • Löschungsantrag: 300 Euro

Die Prüfung wird im Streitfall nachgeholt. So kann es passieren, dass Ihnen Ihre gewerblichen Schutzrechte wieder aberkannt werden. Zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass Ihre Erfindung gar nicht neu ist. Ein Gebrauchsmusterschutz bringt Ihnen nur dann 100-prozentigen Schutz, wenn Sie absolut sicher sein können, dass Ihre Erfindung die drei Voraussetzungen erfüllt. Dann ist er eine wirkungsvolle und preiswerte Alternative zum Patent und kann für bis zu 10 Jahre geschützt werden.

Designschutz

Kommt es bei Ihrem Produkt weniger auf technische Neuerungen, sondern auf besondere Gestaltung an? Dann können Sie das Design Ihrer Produkte beim DPMA eintragen lassen und die spezifische Formgebung und Farbgestaltung vor Nachahmern schützen. Einen Designschutz können Sie auch für einzelne Teile eines Produkts beantragen.

Die Kosten für einen Designschutz sind günstiger als Gebühren für Patente oder Gebrauchsmuster. Die folgenden Kosten gelten bei einer Schutzdauer von zunächst 5 Jahren:

  • Einzelanmeldung (elektronisch): 60 Euro
  • Einzelanmeldung (Papierform): 70 Euro
  • Sammelanmeldung (elektronisch): 6 Euro je Design
  • Sammelanmeldung (Papierform) 7 Euro je Design

Ein eingetragener Designschutz beim DPMA gilt zunächst nur in Deutschland. Wollen Sie einen umfassenderen Schutz, müssen Sie Ihr Design europaweit oder global eintragen lassen.

Markenschutz/Wort- und Bildmarken

Eine bekannte Marke ist für Unternehmen von unschätzbarem Wert. Sie machen Produkte und Dienstleistungen einzigartig und unterscheidbar. Zum Schutz können Sie auch Marken beim DPMA eintragen lassen. Mit der Eintragung ins Register dürfen nur Sie die Marke exklusiv verwenden. Konkurrenten oder Kopierer dürfen nicht mit einer ähnlichen Marke auftreten oder müssen möglicherweise Schadensersatz zahlen.

Markenschutz ist eine günstige Alternative und bringt wichtige Rechte. Sie müssen nicht tatenlos zusehen, wie andere Unternehmen Ihren Namen nutzen und vom Markenimage profitieren. Schlimmstenfalls kann sogar ein Konkurrent eine ungeschützte Marke für sich reklamieren, diese selbst eintragen und Ihnen die Verwendung Ihrer eigenen Marke untersagen. Die Kosten für den Markenschutz sind:

  • Anmeldegebühr (elektronisch, bis zu drei Warenklassen): 290 Euro
  • Anmeldegebühr (Papierform, bis zu drei Warenklassen): 300 Euro
  • Klassengebühr (jede weitere Klasse): 100 Euro
  • Verlängerungsgebühr (bis zu drei Warenklassen): 750 Euro
  • Verlängerungsgebühr (jede weitere Klasse): 260 Euro

Voraussetzung für die Eintragung beim DPMA: Ihre Marke muss unterscheidungskräftig sein. Rein beschreibende oder anpreisende Begriffe („Coole Sneaker“) sind nicht schutzfähig. Außerdem sind Zeichen vom Schutz ausgeschlossen, die allgemein verfügbar bleiben müssen. Typischerweise werden Wortmarken (Firmen- oder Markennamen) oder Bildmarken (Logos) geschützt. Aber auch Slogans oder Farbmarken können unter den Markenschutz fallen.

Der Markenschutz gilt für 10 Jahre und kann – anders als der Patentschutz – beliebig oft für weitere 10 Jahre verlängert werden.


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