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Privatsphäre im Job: Was muss ich dem Chef sagen?

Schwangerschaft, Krankheit oder Liebesleben – Die Fragen, die ein Arbeitnehmer beispielsweise während eines Vorstellungsgesprächs, aber auch im Joballtag, gestellt bekommt, können durchaus die Privatsphäre betreffen. Bleibt jedoch die Frage auf Arbeitnehmerseite: Darf ein Chef alles fragen und alles wissen? Natürlich nicht! Doch wo sind die Grenzen zwischen Privatsphäre und Job? Was Sie Ihrem Chef sagen müssen und wann Sie ein Recht zur Lüge haben…


Privatsphäre im Job: Was muss ich dem Chef sagen?

Privatsphäre muss auch im Job respektiert werden

Bei kleinen Büros und langen, gemeinsamen Arbeitstagen ist es oft schwer, die Privatsphäre von anderen zu berücksichtigen oder auch die eigene durchzusetzen. Daher sind gerade im Büro Regeln unerlässlich, an die sich jeder halten sollte, um nicht in die Privatsphäre der Kollegen einzudringen. Diese drei Tabus gelten für Sie, Ihre Kollegen aber auch für den Chef gleichermaßen.

  • Den Schreibtisch durchsuchen. Auch wenn Sie nur auf der Suche nach Unterlagen sind, die Sie für ein Projekt benötigen: Ohne Erlaubnis des Kollegen gilt dessen Schreibtisch für Sie als absolutes Tabu. Das gilt auch, wenn der Kollege bereits Feierabend gemacht hat und nicht mehr im Büro ist. Denn in den Schubladen werden zum Teil neben den Arbeitsunterlagen auch private Dinge aufbewahrt.
  • An ein fremdes Handy gehen. Es ist in Ordnung an das berufliche Telefon eines Kollegen zu gehen, wenn dieser gerade nicht an seinem Platz ist. Von privaten Mobiltelefonen sollten Sie aber die Finger lassen. Egal ob Textnachricht oder Anruf – wenn Ihr Kollege Sie nicht gebeten hat, im Notfall an sein Telefon zu gehen, sollten Sie dies auch unterlassen.
  • Die Gespräche anderer belauschen. Wenn jemand ein Gespräch im privaten Rahmen führen möchte, sollte dies von allen anderen akzeptiert werden. Auch wenn die Neugierde groß ist, stellt der Lauscher nur sich selbst in ein schlechtes Licht. Außerdem kann so ein Vertrauensbruch jede (berufliche) Beziehung zerstören.
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Was muss ich dem Chef sagen?

Jeder hat wohl den ein oder anderen Punkt, den er lieber vor seinem Chef verbergen möchte. Das ist auch ratsam, denn die Grenzen zwischen beruflicher Zusammenarbeit und der Privatsphäre eines Arbeitnehmers sollten immer strikt eingehalten werden. Bei vielen Angestellten herrscht aber Unklarheit darüber, welche Fragen dem Chef gegenüber ehrlich beantwortet werden müssen. Denn wenn es um private Dinge geht, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht in alles einweihen. Die folgenden Fragen schaffen Klarheit darüber, was Sie Ihrem Chef sagen müssen.

  1. Darf ich eine Affäre am Arbeitsplatz verschweigen?

    Ihr Liebesleben ist Privatsache. Es geht Ihren Chef also nichts an, ob Sie mit einem Kollegen aus einer anderen Abteilung flirten oder sich nach Feierabend noch zu einem Bier verabreden. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nichts von einer Affäre am Arbeitsplatz erzählen.

    Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn es aufgrund Ihrer Beziehung zu Ärger im Job kommt, darf Ihr Chef sich einmischen und verlangen, dass die angespannte Situation behoben wird. Die Beziehung verbieten kann er aber auch dann nicht.

  2. Muss ich über finanzielle Schwierigkeiten berichten?

    Prinzipiell gehört die finanzielle Situation ins Privatleben des Arbeitnehmers. Ob Ihr Konto gut gefüllt ist oder nicht, können Sie also für sich behalten. Auch im Falle einer Privatinsolvenz müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mit ins Boot holen, wenn Sie es nicht unbedingt wünschen. Abhängig von der Situation kann dies jedoch durchaus Sinn machen.

    Die Ausnahme: Angestellte, die mit der Verwaltung des Unternehmensvermögens beauftragt sind oder eine besondere Vertrauensposition einnehmen, sind zur Offenlegung verpflichtet und müssen Ihrem Arbeitgeber beispielsweise eine Privatinsolvenz mitteilen.

  3. Muss ich im Vorstellungsgespräch eine Schwangerschaft bekannt machen?

    Die Frage nach einer Schwangerschaft muss eine Bewerberin in der Regel nicht wahrheitsgemäß beantworten. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Bewerbungsprozess die Berücksichtigung einer Schwangerschaft (oder eben keiner Schwangerschaft) als geschlechtsbezogene Diskriminierung zu bewerten ist.

    Die einzige Ausnahme: Wenn eine schwangere Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte und diese Stelle nun neu besetzt werden soll, hat der Arbeitgeber das Recht nach einer Schwangerschaft zu fragen, da eine Schwangerschaft die Ausübung der Tätigkeit verhindern könnte.

  4. Muss ich Details zu einer Krankheit weitergeben?

    Normalerweise sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber konkrete Informationen zu Ihrer Erkrankung mitzuteilen. Da es sich bei Ihrer Gesundheit um Ihre direkte Privatsphäre handelt, dürfen Sie solche Informationen für sich behalten. Bei Krankheiten, die häufige oder regelmäßige Untersuchungen erfordern, ist es aber empfehlenswert, Ihren Vorgesetzten einzubinden, um Ihre Fehlzeiten zu begründen.

    Ausnahme: Schränkt Ihre Krankheit Ihre Arbeitsleistung ein, müssen Sie Ihren Chef davon in Kenntnis setzen. Ist Ihre Erkrankung beispielsweise ansteckend und Sie arbeiten in einer Großküche, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren.

  5. Darf ich Vorstrafen für mich behalten?

    Eine Dummheit in der Jugend reicht bereits aus, um einen Eintrag im Vorstrafenregister zu erhalten. Viele Bewerber und auch Arbeitnehmer haben jedoch Angst davor, dass ein solcher bekannt wird und fürchten um Ihre Stelle. Grundsätzlich gilt: Nicht jede Vorstrafe muss beispielsweise in einem Vorstellungsgespräch erwähnt werden.

    Hier kommt es in erster Linie auf die Ausnahmen an: Sie müssen einschlägige Vorstrafen angeben. Also die Vorstrafen, die einen möglichen Bezug zum Arbeitsplatz vorweisen. Haben Sie also beispielsweise eine Vorstrafe wegen Autodiebstahls, müssen Sie dies bei Ihrer Bewerbung im Autohaus angeben.

Wo darf der Chef sich einmischen?

Doch auch wenn die Privatsphäre im Job durch viele Regelungen geschützt ist, gibt es viele Bereiche, in denen Ihr Chef das Sagen hat. Auch wenn viele Arbeitnehmer an diesen Punkten gerne etwas ändern würden, hat Ihr Chef das Recht sich einzumischen. Insbesondere gilt dies für…

  • …Rauchverbote. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Pausen, die für das qualmen einer Zigarette gemacht werden, nachgearbeitet werden. Auch kann den Arbeitnehmern vorgeschrieben werden, an welchen Orten das Rauchen gestattet – oder eben verboten – ist.
  • …Internetnutzung. Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich erlaubt, sollten Sie besser vorsichtig sein. Doch auch mit Erlaubnis sollten Sie es nicht übertreiben und das Kontrollieren Ihrer privaten E-Mails auf ein Minimum beschränken.
  • …Dienstreisen Grundsätzlich steht es Ihrem Arbeitgeber frei, Sie auf eine Dienstreise zu schicken, solange die von Ihnen auszuführende Tätigkeit es erfordert.
  • …Berufsbekleidung. Über sein sogenanntes Direktions- oder Weisungsrecht kann der Arbeitgeber eine Kleiderordnung für die Mitarbeiter erlassen. Insbesondere beim Kontakt mit Kunden soll so dafür gesorgt werden, dass ein positives Bild des Unternehmens gewahrt wird.
[Bildnachweis: siam.pukkato by Shutterstock.com]

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