Dienstrechner: Was ist darauf erlaubt?

Viele Arbeitnehmer sitzen den ganzen Tag am Computer. Aber wofür dürfen Sie den Dienstrechner nutzen? Zur Erledigung beruflicher Pflichten, klar. Aber was ist bei privater Nutzung? Dürfen Sie private E-Mails gelesen und beantwortet werden oder kurz online ein Geschenk bestellen? Was auf dem Dienstrechner erlaubt ist – und was nicht…

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Dienstrechner: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Ein Dienstrechner ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Arbeitsgerät.
  • Im Büro ist es oft ein normaler Computer, beliebt sind genauso Laptops oder Tablets.
  • Die private Nutzung wird oft gestattet, ist aber nicht automatisch erlaubt.
  • Wichtige Aspekte sind Datenschutz und IT-Sicherheit im Betrieb.
  • Die Regeln zur Nutzung sollten schriftlich festgehalten werden.

An Ihrem Dienstrechner erledigen Sie hauptsächlich die täglichen Aufgaben im Job. Das Unternehmen muss Ihnen notwendige Arbeitsgeräte stellen, die Sie für Ihre Tätigkeit brauchen. Vorsicht gilt bei privater Nutzung – diese kann vom Arbeitgeber untersagt werden.

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Dienstrechner: Ist private Nutzung erlaubt?

Die private Nutzung des Dienstrechners am Arbeitsplatz ist weit verbreitet. Kurz im Internet surfen, eine private E-Mail schreiben – viele Arbeitnehmer denken sich nichts dabei und der Dienstrechner wird immer wieder für eigene Zwecke genutzt.

Das ist jedoch riskant. Eine private Nutzung des Dienstrechners ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet. Ohne entsprechende Regelung und explizite Erlaubnis dürfen Arbeitnehmer den beruflichen Computer zunächst nur für dienstliche Zwecke nutzen!

Wie wird ein Verbot der privaten Nutzung durchgesetzt?

Der Arbeitgeber kann die private Nutzung eines Dienstrechners verbieten. Wer sich dann zu sicher fühlt, wenn der Chef gerade nicht hinguckt, kann eine böse Überraschung erleben. Unternehmen können durch verschiedene Maßnahmen sicherstellen, nachvollziehen und überprüfen, ob das Verbot der Privatnutzung eingehalten wird:

  • Einzelne Seiten können für Dienstrechner gesperrt werden.
  • Stichprobenartige Kontrolle der E-Mails.
  • Dateien auf dem Computer überprüfen.
  • Bei Verdacht kann der Browserverlauf kontrolliert werden.

Ist die private Nutzung des Dienstrechners offiziell verboten, sollten Sie sich unbedingt daran halten. Wer dennoch unerlaubt privat surft oder Mails verschickt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Was ist ein Dienstrechner?

Ein Dienstrechner ist ein Computer, Laptop oder Notebook, den der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erfüllung beruflicher Aufgaben zur Verfügung stellt. Der Dienstrechner bleibt in der Regel Eigentum des Unternehmens und wird dem Arbeitnehmer nur zur Nutzung überlassen. Der Dienstrechner zählt zu den sog. Arbeitsmitteln. Durch Regelungen zu Homeoffice und mobilem Arbeiten werden z.B. Laptops häufig mit nach Hause genommen.

Dienstrechner privat nutzen: Droht eine Abmahnung?

Das Verbot einer privaten Nutzung des Dienstrechners ist eine klare Dienstanweisung. Wer dagegen verstößt, muss mit entsprechenden Folgen rechnen. Selbst mit Zustimmung handelt es sich immer noch um einen Computer, der in erster Linie für die Arbeit genutzt werden sollte. Übertreiben Sie es mit der privaten Nutzung, kann das zu einer Abmahnung führen. Wer den Dienstrechner gar trotz offiziellen Verbots privat nutzt, kassiert in jedem Fall einen Abmahnung.

Auch ohne explizites Verbot müssen Sie vorsichtig sein: Wer privat während der Arbeitszeit im Internet surft, erbringt in dieser Zeit keine Arbeitsleistung und verstößt somit gegen andere arbeitsrechtliche Pflichten. Auch hierfür droht eine Abmahnung vom Chef.

Wo steht, was am Dienstrechner erlaubt ist?

Wer unsicher ist, welche Regelungen zum Dienstrechner gelten, sollte einen Blick in seinem Arbeitsvertrag werfen. Hier können entsprechende Regelungen über die Nutzung vereinbart werden. Häufiger findet sich eine Klausel in den Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen, die nicht alle Mitarbeiter wahrnehmen. Im Zweifelsfall gilt deshalb: Fragen Sie nach! Unwissenheit schützt nicht vor Strafen. Informationen dazu enthalten Sie direkt bei Ihrem Vorgesetzten oder beim Betriebsrat.

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Dienstrechner: Gibt es zeitliche Grenzen für die private Nutzung?

Besteht ein grundsätzliches Verbot der privaten Nutzung des Dienstrechners, reichen bereits 2 Minuten aus. Es handelt sich um einen klaren Verstoß und Fehlverhalten. Die Folge: Abmahnung. Gibt es keine klare Regelung reichen wiederum 60 Minuten privates Websurfen. Diese werden vom Bundesarbeitsgericht als „ausschweifende“ und „exzessive“ private Nutzung bewertet – und damit als Verstoß gegen Haupt- und Nebenpflichten von Arbeitnehmern.

Darf ich in der Pause privat surfen?

Pause ist zwar keine Arbeitszeit – es handelt sich aber immer noch um den offiziellen Dienstrechner. Sie nutzen fremdes Eigentum und dürfen damit auch während der Pausenzeiten nicht einfach tun, was Sie wollen. Ein Verbot gilt somit weiterhin. Fragen Sie also besser nach, ob Sie den Dienstrechner in der Pause privat nutzen dürfen oder steigen Sie lieber auf das private Smartphone um.

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Dienstrechner: Welche inhaltlichen Grenzen gibt es?

Auch wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstrechners gestattet, müssen Sie sich an Grenzen halten: Bei illegalem und strafbarem Verhalten können Sie sich nicht auf eine Erlaubnis der Internetnutzung berufen. Kopieren Sie zum Beispiel illegale Raubkopien oder rufen Sie illegale Seiten am Dienstrechner auf, kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen. Hierbei droht nicht nur eine Abmahnung, sondern je nach Schwere sogar eine fristlose Kündigung.

Darf der Arbeitgeber den Dienstrechner kontrollieren?

Unternehmen dürfen stichprobenartig die Nutzung eines Dienstrechners kontrollieren, wenn ein Verbot der Privatnutzung vorliegt. Eine dauerhafte Kontrolle (z.B. durch Keylogger) ist aber nicht möglich. Bedeutet: Der Arbeitgeber braucht für eine solch umfangreiche Überprüfung einen klaren Hinweis auf eine Straftat oder ein Fehlverhalten.

Erlaubt der Betrieb die private Internetnutzung am Dienstrechner dann unterliegt die Nutzung dem Fernmeldegeheimnis. In dem Fall braucht der Arbeitgeber die ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters, wenn etwa E-Mails gelesen oder der Computer kontrolliert werden soll.

FAQ: Häufige Fragen zum Dienstrechner

In unserem FAQ beantworten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Dienstrechner:

Was ist ein Dienstrechner?

Ein Dienstrechner ist ein Computer (Laptop, Tablet), den der Arbeitgeber zur Erfüllung beruflicher Aufgaben zur Verfügung stellt. Das Gerät bleibt in der Regel Eigentum des Unternehmens.

Habe ich Anspruch auf einen Dienstrechner?

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstrechner gibt es grundsätzlich nicht. Aber: Arbeitgeber müssen die notwendigen Arbeitsmittel für ihre Mitarbeiter bereitstellen. Brauchen Sie für die Erledigung Ihres Jobs einen Computer, muss das Unternehmen diesen stellen.

Darf ich meinen Dienstrechner privat nutzen?

Die private Nutzung eines Dienstrechners ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet. Ohne entsprechende Regelung dürfen Sie den Rechner ausschließlich dienstlich verwenden. Häufig wird die private Nutzung in einer IT- oder Nutzungsvereinbarung geregelt. Diese sollten Sie vor der Nutzung sorgfältig prüfen.

Ist ein Dienstrechner steuerfrei?

Ein Dienstrechner ist in der Regel steuerfrei, wenn er im Eigentum des Arbeitgebers bleibt. Dies gilt auch bei erlaubter privater Nutzung. Grundlage ist § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz. Ein geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn das Gerät dem Arbeitnehmer dauerhaft überlassen oder geschenkt wird.

Wer haftet bei Schäden am Dienstrechner?

Bei Schäden am Dienstrechner gilt die beschränkte Arbeitnehmerhaftung. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine volle Haftung entstehen. Normale Abnutzung geht zulasten des Arbeitgebers.

Was passiert mit dem Dienstrechner bei Kündigung?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Dienstrechner an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Betriebliche Daten sind vollständig zu übergeben oder zu löschen. Private Daten sollten Sie vor der Rückgabe sichern. Eine private Weiternutzung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Kann ich im Homeoffice einen Dienstrechner verlangen?

Wenn die Arbeit im Homeoffice ohne geeignete Technik nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsmittel bereitstellen. Dazu zählt häufig auch ein Dienstrechner. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Arbeitsvertrag und den betrieblichen Regelungen ab. Private Geräte müssen Sie deshalb nicht zwingend nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstrechner und BYOD?

Beim Dienstrechner stellt der Arbeitgeber das Gerät zur Verfügung. Beim BYOD-Modell („bring your own device“) nutzen Angestellte ihre privaten Geräte beruflich. Der Dienstrechner bietet meist mehr Datenschutz und klare Haftungsregeln. Viele Unternehmen bevorzugen ihn deshalb aus Sicherheitsgründen.


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