Definition: Was ist ein Zeitarbeitsvertrag?
Als Zeitarbeitsvertrag werden allgemein Arbeitsverträge bezeichnet, die zwischen einem Arbeitnehmer und einer Zeitarbeitsfirma zustande kommen. Der Begriff hat sich eingebürgert, auch wenn korrekterweise von Leiharbeitsverträgen gesprochen werden muss. Die Bezeichnung Zeitarbeitsvertrag ist jedoch geläufiger.
Er regelt die speziellen Abmachungen in der Leiharbeit. So werden Mitarbeiter meist nur für einen festen Zeitraum bei einem Unternehmen eingesetzt. Nach Ablauf eines Zeitarbeitsvertrags kann der Mitarbeiter dann übernommen werden. Geschieht das nicht, kann er erneut auf Leihbasis bei einem anderen Arbeitgeber eingesetzt werden.
Zeitarbeit wird dabei immer wieder diskutiert. Kritiker sehen darin eine Ausbeutung von Angestellten. Durch Verbesserungen und Überarbeitungen des Arbeitsüberlassungesetzes haben sich einige Dinge zum Positiven geändert, gänzlich ausschließen lässt es sich allerdings nicht, dass eine Zeitarbeitsfirma hauptsächlich auf den eigenen Profit aus ist und den eigenen Nutzen auf Kosten der Angestellten maximiert.
Unterschiede beim Zeitarbeitsvertrag
Zwar ähneln sich der Zeitarbeitsvertrag und auch klassischer Arbeitsvertrag, doch gibt es auch einige Unterschiede zur normalen Festanstellung. Diese beziehen sich auf die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses:
- Wechselnde Arbeitsorte
Mit einem Zeitarbeitsvertrag werden Sie nicht nur an einem Arbeitsplatz eingesetzt. Es gibt kein festes Büro und auch keinen einheitlichen Standort, an dem Sie dauerhaft tätig sind. Bei einem Zeitarbeitsvertrag kann sich Ihr Einsatzort regelmäßig ändern. - Dauer der Beschäftigung
Die Beschäftigungsverhältnisse bei einem Zeitvertrag sind oftmals nur sehr kurzfristig und können bereits nach einigen Monaten wieder beendet sein. - Bezahlung der Zeitarbeit
Grundsätzlich steht dem Angestellten einer Zeitarbeitsfirma genauso viel Gehalt zu, wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer in Festanstellung. Dies gilt also dann, wenn Aufgaben, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen sehr ähnlich oder gleich sind. Ist dies nicht der Fall, verdient man mit einem Zeitarbeitsvertrag weniger.
Außerdem müssen sich Angestellte bei einer Zeitarbeitsfirma darauf einstellen, häufig in eine neue Umgebung zu kommen und sich entsprechend auch an andere Kollegen oder Abläufe gewöhnen zu müssen. Das kann mitunter recht schwierig sein, da sich kaum eine Routine einstellen kann und man möglicherweise genau dann einen Arbeitsplatz verlassen muss, wenn man gerade anfängt, sich mit den Kollegen und der Arbeit wohlzufühlen.
Zeitarbeitsvertrag: Checkliste der drei wichtigsten Punkte
Ein Zeitarbeitsvertrag kann sehr lang und kompliziert sein, da ist es nicht ganz leicht, den Überblick zu behalten. Für viele die entscheidende Frage: Was sollte auf jeden Fall in einem Zeitarbeitsvertrag festgehalten werden?
Die grundlegenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses müssen auch im Zeitarbeitsvertrag enthalten sein. Dazu zählen:
- Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsinhalte
- Urlaub
- Gehalt
- Regelungen im Krankheitsfall
- Kündigung
Zusätzlich sollten Angestellte bei einem Zeitarbeitsvertrag auf drei wichtige Punkte achten:
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Überlassungserlaubnis
Nur wenn eine Überlassungserlaubnis vorliegt, darf ein Unternehmen offiziell überhaupt als Zeitarbeitsfirma auftreten und Angestellte an andere Firmen ausleihen. In der Regel wird zwar im Zeitarbeitsvertrag erwähnt, dass eine solche Überlassungserlaubnis vorliegt, wenn Sie sich noch weiter absichern wollen, sollten Sie sich eine Kopie dieses Dokuments vorlegen lassen. Fehlt die Überlassungserlaubnis, sollten Sie dringend die Finger von der Firma lassen.
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Tarifvertrag
Mit einem Zeitarbeitsvertrag steht Ihnen zwar grundsätzlich die gleiche Entlohnung wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer zu, einige Tarifverträge können jedoch von dieser Regelung abweichen und so stehen Sie möglicherweise am Ende doch mit weniger Geld da. Nur wenn Sie wissen, welcher Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt, kennen Sie Ihre Rechte. Ansonsten müssen Sie sich mit weniger zufrieden geben.
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Gleichbehandlung
Schon im Zeitarbeitsvertrag sollte festgehalten werden, dass Sie die grundsätzlich gleichen Rechte haben wie vergleichbare fest angestellte Mitarbeiter. Das gilt nicht nur für die Bezahlung, sondern beispielsweise auch für Sozialleistungen oder Entgeltfortzahlungen. Auch hier kann jedoch durch den geltenden Tarifvertrag abgewichen werden. Denken Sie außerdem daran, dass Sie diesen Anspruch nur haben, wenn es Sie vergleichbare Qualifikationen mitbringen und auch sonst die Arbeit sehr ähnlich ausfällt.
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