Anzeige
Ads_BA_AD('BS');
Anzeige
Ads_BA_AD('SKY');

Betriebsfrieden: Wann droht eine Abmahnung?

Wer möchte das nicht: Ein gutes Verhältnis zu den Kollegen am Arbeitsplatz, um nicht nur gut miteinander arbeiten zu können, sondern auch Spaß dabei zu haben. Dazu ein Chef, zu dem Sie einen guten Draht haben und das Gefühl und ein grundsätzlich reibungsloser Ablauf im Job. Leider ist das für viele mehr Wunsch und Traumvorstellung als Realität. Der Betriebsfrieden ist vielen Unternehmen und auch Mitarbeitern zwar sehr wichtig, trotzdem wird er immer wieder auf die Probe gestellt oder schlichtweg mit Füßen getreten. Eine Störung des Betriebsfriedens bedeutet jedoch nicht nur Frust und schlechte Laune am Arbeitsplatz, sondern kann ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wir erklären, was den Betriebsfrieden in einem Unternehmen ausmacht, wie dieser gestört werden kann und wann Sie eine Abmahnung oder schlimmer noch eine Kündigung für die Störung des Betriebsfriedens befürchten müssen…



Betriebsfrieden: Wann droht eine Abmahnung?

Betriebsfrieden: Was ist damit gemeint?

Büro ist Krieg. Was in der Fernsehserie Stromberg humorvoll verpackt wird, wird schnell zur bitteren Realität. Von Betriebsfrieden kann dann keine Rede mehr sein. Doch was genau ist der immer wieder heraufbeschworene Betriebsfrieden eigentlich? Eine simple Frage, deren Antwort leider nicht ganz so einfach ist. Wichtig ist dabei zunächst, dass der Betriebsfrieden nicht einfach nur mit einem guten Arbeitsklima gleichgesetzt wird.

Zwar beinhalten beide Begriffe, dass Sie sich am Arbeitsplatz wohlfühlen, ein schlechtes Arbeitsklima kann jedoch schon dann auftreten, wenn Sie keinen guten Draht zum Büronachbarn haben. Eine Störung des Betriebsfriedens muss dafür nicht gleich vorliegen. Vielleicht hat der Kollege gar nichts gemacht, seine Art oder Persönlichkeit sagen Ihnen einfach nicht zu oder es nervt Sie, wie er seine Aufgaben erledigt. Der Betriebsfrieden bleibt davon erst einmal unberührt.

In Paragraph 74 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) heißt es: Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden. Allerdings müssen diese beiden Parteien sich nicht nur selbst daran halten, sondern auch darauf achten, dass Arbeitnehmer selbst den Betriebsfrieden nicht stören. So besagt § 75 des BetrVG, dass sie […] darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden[…]

Als Störung des Betriebsfriedens wird deshalb auch nicht gleich jede kleine Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit am Arbeitsplatz bewertet. Solche kleinen Reibereien, Diskussionen und Konflikte lassen sich bei der Zusammenarbeit kaum verhindern und sollten im besten Fall miteinander gelöst werden.

Unter Betriebsfrieden wird oftmals der Zustand verstanden, den Unternehmen (und gleichermaßen auch Mitarbeiter) erreichen wollen. Er ist geprägt von Respekt und Wertschätzung untereinander. Von Seiten des Arbeitgebers gehört zur Wahrung des Betriebsfriedens auch, entsprechende Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Störungen des Betriebsfriedens können beispielsweise grobe Beleidigungen, körperliche Angriffe, Diskriminierungen, sexistische oder rassistische Benachteiligungen. Allgemein lässt sich sagen: Handelt ein Mitarbeiter (oder gegebenenfalls auch der Chef) so, dass ein friedliches Zusammenarbeiten nicht möglich ist und durch das Verhalten oder auch verbale Äußerungen gestört wird, leidet der Betriebsfrieden.

Der Betriebsfrieden wird hoch geschätzt

Als Mitarbeiter sollten Sie ein ureigenes Interesse daran haben, den Betriebsfrieden in Ihrem Job zu wahren. Sie haben wohl kaum Lust, sich jeden Morgen auf den Weg zu machen, nur um dann mindestens acht Stunden lang zu erleben, wie alle Beteiligten sich das Leben gegenseitig schwer machen, mit Beleidigungen oder gar Drohungen um sich geschmissen wird und keine Gelegenheit ausgelassen wird, um dem anderen eins auszuwischen. Respekt im Job ist kein Extra, sondern eine Grundvoraussetzung für fast jeden Arbeitnehmer.

Auch Arbeitgeber schreiben sich den Betriebsfrieden häufig auf die Fahnen – nicht nur, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Glückliche Mitarbeiter sind eben die besseren Mitarbeiter. Gleich mehrfach. Längst ist es kein Geheimnis mehr, dass Arbeitnehmer, die sich im Job wohlfühlen, motivierter sind, sich für den Job mehr ins Zeug legen, produktiver arbeiten und am Ende des Tages die besseren Ergebnisse erzielen.

Hinzu kommt, dass Betriebsfrieden die Loyalität fördert. Auf Streit und Stress hat langfristig niemand Lust und sucht sich lieber einen neuen Job, vielleicht bei einem direkten Konkurrenten. Wird der Betriebsfrieden hingegen gewahrt, gibt es diesen Anreiz nicht mehr. Stattdessen spricht vieles dafür, den eigenen Job zu sichern, um nicht bei einem Unternehmen zu landen, bei dem der Betriebsfrieden zu wünschen übrig lässt.

AnzeigeKarrierebibel Podcast Teaser

Das droht Ihnen bei einer Störung des Betriebsfriedens

Wer den Betriebsfrieden stört, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er ein Fehlverhalten begeht, dass nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. In jedem Fall wird sich Ihr Chef um die Störung des Betriebsfriedens kümmern – und dabei hat er mehrere Optionen zur Auswahl, die von der Schwere des Vergehens abhängen.

Der Betriebsfrieden leidet meist dann, wenn eine Auseinandersetzung zwischen zwei oder auch mehreren Mitarbeitern eskaliert. Die erste Aufgabe des Chefs besteht deshalb darin, den Streitschlichter zu geben und zwischen den zerstrittenen Parteien zu vermitteln. Ziel ist es dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden, den Konflikt beizulegen und zurück zum ursprünglichen Zustand zu kommen, in dem der Betriebsfrieden noch vorhanden war.

Je verhärteter die Fronten sind, desto schwieriger ist eine Einigung. So kann bei Störungen des Betriebsfriedens eine Abmahnung ausgesprochen werden. Hier weißt der Chef darauf hin, dass er das Fehlverhalten des Mitarbeiters als solches nicht duldet und gleichzeitig anmahnt, dass eine Kündigung folgen kann, wenn sich das Verhalten nicht ändert.

Geht der Störenfried nicht auf die Abmahnung ein, kann er eine ordentliche Kündigung für die Störung des Betriebsfriedens erhalten. So besagt auch § 104 des BetrVG, dass der Betriebsrat die Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen kann, wenn dieser durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat.

Macht die Störung des Betriebsfriedens die weitere Zusammenarbeit unzumutbar und liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann es auch zu einer fristlosen Kündigung kommen.

Anzeige

Was können Sie tun, um den Betriebsfrieden zu erhalten?

Im besten Fall braucht es keine gesonderten Maßnahmen, um den Betriebsfrieden am Arbeitsplatz zu schützen und zu erhalten. Der gesittete Umgang miteinander sollte ausreichen, um ein friedliches Miteinander im Job zu gewährleisten.

Leider zeigt die Praxis, dass dies nicht so selbstverständlich ist. Vorgesetzte und Unternehmen können dabei helfen, den Betriebsfrieden zu wahren, indem sie mögliche Probleme nicht ignorieren, sondern zu deren Lösung beitragen. Dazu gehört eine Streitkultur am Arbeitsplatz. Diskussionen müssen nicht aus dem Ruder laufen und bei Meinungsverschiedenheiten muss sich nicht eine Partei übergangen und ausgeschlossen fühlen. Vertreten alle Mitarbeiter eine solche Kultur, können eskalierende Streitigkeiten präventiv verhindert werden.

Ebenso kann es dem Betriebsfrieden zuträglich sein, wenn klare Zuständigkeiten geschaffen werden. An wen können sich Mitarbeiter im Streitfall wenden? Wer ist dafür verantwortlich, zu vermitteln und falls nötig Entscheidungen zu treffen? Alles was hilft, frühzeitig einzugreifen, ist ein probates Mittel.

Da Störungen des Betriebsfriedens jedoch fast immer von Mitarbeitern ausgehen, kann hier der größte Einfluss genommen werden. Dabei helfen zwei Grundsätze: Zu aller erst Respekt. Behandeln alle Beteiligten sich im Job gegenseitig respektvoll, ist kein Problem mit dem Betriebsfrieden zu befürchten.

Als zweites sollten Sie anderen immer so begegnen, wie Sie auch selbst behandelt werden wollen. Übernehmen Sie die Vorbildfunktion, zeigen Sie Hilfsbereitschaft, Teamgeist, Dankbarkeit… Der Zusammenhang ist simpel, aber effektiv. Wenn Sie nett zu anderen sind und diese gut behandeln, wird es andersherum genauso sein.

[Bildnachweis: Mediaphotos by Shutterstock.com]

Anzeige
Jetzt Karrierebibel Insider werden + Vorteile sichern!
Kostenlose News, frische Impulse für den Erfolg sowie geniale Deals mit satten Rabatten – exklusiv nur für Insider! Jetzt Newsletter holen...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern
Weiter zur Startseite