Betriebsfrieden: Key Facts
- Definition: Der Betriebsfrieden ist das harmonische Zusammenwirken der Belegschaft unter Einhaltung arbeitsvertraglicher und moralischer Grundsätze. Es geht um ein störungsfreies und respektvolles Zusammenarbeiten.
- Gesetz: Die Pflicht zur Wahrung des Betriebsfriedens ergibt sich aus § 74 und § 104 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
- Gegenseitigkeit: Nicht nur Mitarbeiter müssen Störungen des Betriebsfriedens unterlassen. Auch der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass dieser gewahrt wird.
- Störfaktoren: Typische Beispiele zur Störung des Betriebsfriedens sind Beleidigungen, Mobbing, anhaltende Konflikte, Diskriminierungen oder Verstöße gegen interne Regeln.
- Führungsaufgabe: Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und müssen bei Problemen eingreifen. Schaut der Chef bei Konflikten nur zu, kann auch das den Betriebsfrieden stören.
- Folgen: Wer den Betriebsfrieden stört, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Kündigung rechnen.
Der Betriebsfrieden, ist ein wirtschaftlicher Faktor: Laut Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) werden bis zu 15 % der täglichen Arbeitszeit durch Konflikte gebunden. Führungskräfte investieren sogar 30-50 % ihrer Arbeitszeit in das Konfliktmanagement. In Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern entstehen dabei jährlich Kosten von 100.000 bis 500.000 Euro.
Was bedeutet Betriebsfrieden genau?
Der Betriebsfrieden beschreibt die störungsfreie, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit aller Arbeitnehmer untereinander sowie zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber oder Arbeitgeber und Betriebsrat. Im Zentrum steht ein respektvolles, wertschätzendes und integres Miteinander (Gleichbehandlungsgrundsatz). So ist Betriebsfrieden auch ein Idealzustand, in dem betriebliche Abläufe nicht durch persönliche Feindseligkeiten, Diskriminierung oder destruktive Verhaltensweisen behindert werden. Trotzdem geht es nicht um perfekte Harmonie untereinander. Es kann zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommen. Eine Störung des Betriebsfriedens liegt erst vor, wenn die Auseinandersetzung das sachliche Niveau verlässt und die Zusammenarbeit oder das Wohlbefinden anderer beeinträchtigt.
Keine klare gesetzliche Definition
Eine eindeutige gesetzliche Regelung des Betriebsfriedens gibt es nicht, es ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff. Er wird aber in verschiedenen Regelungen erwähnt – zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach § 74 Abs. 2 Satz 2 sind Arbeitgeber und Betriebsrat alle Betätigungen untersagt, die den geordneten „Arbeitsablauf oder den Frieden des Betriebs“ beeinträchtigen.
Störung des Betriebsfriedens: Beispiele
Ein lauter Streit zwischen Kollegen, heftige Diskussionen oder Meinungsverschiedenheiten in Meetings sind noch keine Störung des Betriebsfriedens. Solche temporären Konflikte lassen sich nicht verhindern, dafür meist konstruktiv lösen. Der Betriebsfrieden kann jedoch durch schwerwiegende Aktionen oder Verhaltensweisen erheblich gestört werden. Entscheidend hierfür ist, dass es sich nicht um einmalige Ausrutscher handelt, sondern um eine wiederholte „ernsthafte Störung des Betriebsfriedens“. Beispiele sind:
- Ehrverletzende Beleidigungen oder üble Nachrede, Verleumdung
- Unangemessene Ausdrucksweise
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Beharrliches Nachstellen von Kollegen (Stalking)
- Sexismus oder Rassismus
- Offene Diskriminierungen
- Mobbing oder Bossing
- Verbreitung von schädlichen Gerüchten und falschen Informationen
- Körperliche Bedrohungen oder Angriffe
- Zerstörungswut, Gewalt gegen Sachen
- Dauerhafte parteipolitische Äußerungen
- Illoyales Verhalten und Verunglimpfung gegenüber dem Arbeitgeber
- Diebstahl, Betrug oder Arbeitszeitbetrug
Hat der Arbeitgeber eine Vermittlungspflicht?
Gibt es einen anhaltenden und heftigen Konflikt zwischen Beschäftigten, der den Betriebsablauf gefährdet, haben Arbeitgeber zunächst eine Vermittlungspflicht. Lässt sich der Streit – trotz aller Bemühungen – nicht schlichten, kann der Arbeitgeber in letzter Instanz sogar kündigen. Alternativ bieten sich eine verhaltensbedingte Änderungskündigung und die Versetzung eines Beteiligten an, um künftige Störungen im Betriebsfrieden zu vermeiden.
Warum kommt es zu Störungen des Betriebsfriedens?
In jedem Betrieb gibt es mal einen Streit. Ausgeprägte Störungen des Betriebsfriedens entstehen jedoch nicht ohne Grund: Eine häufige Ursache ist schlechte Führung. Legt der Chef unterschiedliche Standards an, bevorzugt einige Mitarbeiter oder schaut bei Mobbing einfach weg, sinkt das Gerechtigkeitsempfinden im gesamten Team. Zusätzlich verschärft hoher Leistungsdruck die internen Probleme bis zur Eskalation. Auch private Probleme können den Frieden in Unternehmen stören. Das Privatleben endet nicht am Büroeingang – persönliche Krisen oder Streitigkeiten belasten auch am Arbeitsplatz und werden dort weiter ausgetragen.
Was droht bei Störung des Betriebsfriedens?
Eine Störung des Betriebsfriedens durch Mitarbeiter oder Führungskräfte kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Welche Konsequenzen im Einzelfall drohen und angemessen sind, entscheiden die individuellen Umstände. Besonders wichtig sind die Schwere sowie die Wiederholung von Handlungen, die dem Frieden im Betrieb stören. Das Arbeitsrecht sieht hierfür eine klare Abstufung:
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Ermahnung
Bei kleinen Störungen greifen Vorgesetzte meist zu einer Ermahnung. In einem persönlichen Gespräch wird deutlich gemacht, dass das Verhalten nicht geduldet und eine sofortige Änderung erwartet wird.
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Abmahnung
Störungen des Betriebsfriedens gelten arbeitsrechtlich als Fehlverhalten und können eine Abmahnung rechtfertigen. Diese beinhaltet eine klare Warnung und den Hinweis, dass es zu einer Kündigung kommt, falls sich das Verhalten nicht ändert.
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Ordentliche Kündigung
Hält die Störung des Betriebsfriedens trotz Abmahnung an, ist eine ordentliche Kündigung möglich (§ 104 BetrVG). Hierzu sprechen Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aus.
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Fristlose Kündigung
Bei besonders schwerwiegenden Störungen – etwa bei körperlicher Gewalt, sexueller Belästigung oder groben Beleidigungen – ist das Vertrauensverhältnis zerstört und eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar. Hier dürfen Unternehmen auch fristlos kündigen (§ 626 BGB). Das ist auch ohne vorherige Abmahnung rechtens.
Welche Rolle hat der Betriebsrat?
Bei Problemen im Unternehmen und Störungen des Betriebsfriedens ist der Betriebsrat der erste Ansprechpartner für Mitarbeiter. Er fungiert als Vermittler zwischen den Parteien – besonders zwischen Angestellten und Arbeitgebern. Durch Beschwerderechte (§ 84 und 85 BetrVG) können Mitarbeiter sich offiziell über Vorgesetzte oder Kollegen beschweren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen oder der Betriebsfrieden durch andere gestört wird. Der Betriebsrat muss diesen Beschwerden nachgehen und an einer Lösung arbeiten.
Was tun, um den Betriebsfrieden zu erhalten?
Im besten Fall besteht im Unternehmen ein gutes Betriebsklima und ein respektvoller sowie gesitteter Umgang untereinander. Um eine friedliche Zusammenarbeit im Job zu gewährleisten und zu schützen, sollten Sie zusätzlich eine gesunde Streitkultur am Arbeitsplatz etablieren und Führungskräfte im Konfliktmanagement schulen. Das kann eskalierende Streitigkeiten präventiv verhindern. Ebenso kann es den Betriebsfrieden fördern, wenn klare Zuständigkeiten geschaffen werden – auch für den Streit- und Krisenfall. Dann können etwa geschulte Mediatoren oder Supervisoren vermittelnd eingreifen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Betriebsfrieden stört?
Für Mitarbeiter ist es besonders schwierig, wenn der Vorgesetzte selbst die Störung verursacht. Sie sollten die Situation nicht einfach ignorieren oder tolerieren. Wir empfehlen diese Schritte mit dem nötigen Fingerspitzengefühl:
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Dokumentation
Protokollieren Sie Vorfälle und sammeln Sie Beweise. Schreiben Sie genau auf: Was wurde wann, wo und von wem gesagt oder getan?
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Unterstützung
Stört der Arbeitgeber den Betriebsfrieden, sind Sie nicht alleine betroffen. Suchen Sie Kollegen, die ebenfalls unter dem Verhalten leiden, und handeln Sie gemeinsam.
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Beratung
Ist der Vorgesetzte das Problem, wenden Sie sich an die nächsthöhere Hierarchieebene oder den Betriebsrat. Auch in der Personalabteilung finden Sie Hilfe und Beratung.
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Grenzen
Sie müssen sich vom Chef nicht alles gefallen lassen. Zeigen Sie klar, wo Ihre Grenze verläuft – bleiben Sie dabei bestimmt, aber sachlich und ohne Beleidigungen.
Überlegen Sie zudem, ob ein Jobwechsel für Sie die bessere Wahl ist. In einem solchen Betriebsklima werden Sie langfristig weder glücklich noch erfolgreich. Schreiben Sie besser frühzeitig Bewerbungen und orientieren Sie sich neu.
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