Vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis sollten Sie immer „aktiv“ anfordern. Ansonsten muss der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen. Zur Anforderung haben Sie zwei Optionen:
- Sie bitten schon im Kündigungsschreiben um das qualifizierte Zeugnis.
- Sie fordern das Zeugnis danach schriftlich per Mail an.
Ihr Arbeitszeugnis anfordern sollten Sie immer schriftlich, idealerweise mit einem Vorlauf von drei bis vier Wochen, bevor das Arbeitsverhältnis endet.
💡 TIPP: Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, können Sie ein „vorläufiges Arbeitszeugnis“ anfordern. Das ist – wie das Zwischenzeugnis – im Präsens formuliert und kann später noch angepasst werden. Vorteil: Sie können sich damit schon bewerben und sparen Zeit.
2 Fristen für 2 Zeugnisse
- Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis können Sie solange anfordern, wie der Arbeitgeber Ihre Personaldaten gespeichert hat. Das können mehrere Jahre sein.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Für das qualifizierte Zeugnis gelten nach § 195 BGB sogenannte Ausschlussfristen. Bedeutet: Der Anspruch gilt nur 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag können auch kürzere Fristen vereinbart sein.
Wir empfehlen, immer das qualifizierte Arbeitszeugnis anzufordern – zusammen mit der schriftlichen Kündigung. So werden garantiert alle Fristen eingehalten.
Wie kann ich das Arbeitszeugnis anfordern?
Für die Arbeitszeugnis Anforderung reicht ein einfacher Zweizeiler im Kündigungsschreiben – oder später per Mail. Wichtig ist, dass Sie dazu eine Frist von zwei Wochen setzen. Zwei Beispiele und Muster für die Formulierung:
Arbeitszeugnis verlangen Muster: mit Kündigung
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet. Ferner bitte ich darum, mir in den kommenden zwei Wochen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Arbeitszeugnis verlangen Muster: später per E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen – Max Muster
Muss ich das Arbeitszeugnis selbst abholen?
In der Regel bekommt der Mitarbeiter das Arbeitszeugnis auf dem Postweg. Im Zweifel müssen Sie es aber selbst abholen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis per Post zu schicken (LAG Berlin-Brandenburg, Az 10 TA 31/13). Nur wenn die Reisekosten für das Abholen unzumutbar sind, muss es verschickt werden. Fordert Sie der Chef auf, es persönlich abzuholen, müssen Sie das tun.
Frist: Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?
Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen.
Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.