Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch: Nach § 630 BGB hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (1-2 Seiten) beim Ausscheiden aus dem Job.
- Arten: Unterschieden wird zwischen einem einfachen Zeugnis (nur Fakten) und einem qualifizierten Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten.
- Wahrheitspflicht: Arbeitszeugnisse müssen inhaltlich wahr und wohlwollend sein, um spätere Bewerbungen und das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren.
- Zeugnissprache: Aus dem Grund haben sich in der Zeugnissprache indirekte Formulierungen (sog. Zeugniscodes) etabliert, um die wahren Noten (1-6) zu verschlüsseln.
- Form: Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier gedruckt sein, darf keine Flecken oder Knicke haben, und verständlich formuliert sein (§ 109 GewO). Seit 2025 ist neben der eigenhändigen Unterschrift auch eine qualifizierte Signatur zulässig.
- Berichtigung: Arbeitnehmer können ein fehlerhaftes oder schlechtes Zeugnis (schlechter als Note 3) rechtlich anfechten oder eine Korrektur verlangen.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
In Deutschland hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer nach § 630 BGB und § 109 GewO einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Pflicht zur Ausstellung besteht für Arbeitgeber unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Arbeitszeit. Der Arbeitszeugnis-Anspruch besteht für Arbeitnehmer in Vollzeit, Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte, Auszubildende, Minijobber, Praktikanten, Werkstudenten und Leiharbeitnehmer. Ausgenommen sind freie Mitarbeiter und Freelancer. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer und haben deshalb keinen gesetzlichen Anspruch.
Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis verjährt der Anspruch gemäß § 195 BGB nach 3 Jahren. Die Frist beginnt jedoch erst beim Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ein einfaches Arbeitszeugnis kann auch nachträglich angefordert werden, solange der Arbeitgeber über die Personalunterlagen des Arbeitnehmers verfügt.
Welches Arbeitszeugnis sollte ich anfordern?
Der Anspruch gilt laut Gesetz für ein „schriftliches Arbeitszeugnis“. In der Praxis werden aber zwei Arbeitszeugnis-Arten unterschieden:
- Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur die Fakten zu Art und Dauer der Tätigkeit und ist sinnvoll bei kurzer Beschäftigung oder wenn Sie ein ansonsten eher schlechtes Zeugnis befürchten.
- Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens. Es hat die höchste Aussagekraft und wird bei der Bewerbung praktisch immer erwartet.
Zwar besteht der Arbeitszeugnis-Anspruch für beide Arten, explizit anfordern sollten Sie jedoch das qualifizierte Arbeitszeugnis, weil Unternehmen sonst nur die einfache Variante ausstellen müssen (sog. Holschuld).
Weitere Arbeitszeugnis-Arten
Neben dem Abschlusszeugnis gibt es noch weitere Unterkategorien:
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Zwischenzeugnis
Eine Sonderform der Arbeitsbeurteilungen wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und belegt den aktuellen Leistungsstand des Arbeitnehmers. Für das Zwischenzeugnis gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, den Antrag sollten Sie daher gut begründen.
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Ausbildungszeugnis
Am Ende der Ausbildung haben Azubis gemäß § 16 BBiG Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis, das Auskunft über Inhalte der Ausbildung sowie Leistungsnachweise enthält.
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Praktikumszeugnis
Das Praktikumszeugnis beschreibt alle übernommenen Aufgaben und enthält eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens von Praktikanten.
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Englisches Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis auf Englisch brauchen Sie, wenn Sie sich international bewerben. Darauf haben Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch, sie können aber Ihr Arbeitszeugnis übersetzen lassen.
Welche formalen Anforderungen muss das Zeugnis erfüllen?
Das Arbeitszeugnis muss „wahr“ und „wohlwollend“ sowie verständlich formuliert sein. Es darf keine offene Kritik oder direkt negative Bewertung enthalten. Überdies muss es schriftlich ausgestellt werden – ausgedruckt auf Firmen- oder Geschäftspapier, ohne Flecken oder Falten. Die elektronische Form ist nur erlaubt, wenn der Arbeitnehmer dieser zustimmt. Formal korrekt ist eine handschriftliche Unterschrift. Seit 2025 ist aber auch eine digitale Signatur erlaubt.
Wie das Arbeitszeugnis anfordern?
Falls Sie selbst kündigen, sollten Sie das qualifizierte Arbeitszeugnis gleich im Kündigungsschreiben anfordern. Ansonsten stellen Sie Ihren Antrag in der Personalabteilung. Hierfür reicht ein kurzer Zweizeiler:
- „hiermit bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit.“
Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Fachartikel Arbeitszeugnis anfordern.
Wann bekomme ich mein Arbeitszeugnis?
Der Arbeitgeber muss das Zeugnis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Im Arbeitsrecht gilt hierfür eine „angemessene Frist“. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 2 Wochen. In der Praxis bekommen es viele aber schon vorher, um sich damit bewerben zu können.
Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?
Der genaue Aufbau des Arbeitszeugnisses ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, er folgt aber meist einem festen Schema. Achten Sie darauf, dass folgende Inhalte enthalten sind:
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Überschrift
Das Zeugnis beginnt stets mit einer eindeutigen Überschrift – etwa: „Arbeitszeugnis“, „Qualifiziertes Arbeitszeugnis“, „Zeugnis“, „Zwischenzeugnis“, „Dienstzeugnis“, „Abschlusszeugnis“ oder „Ausbildungszeugnis“. Es gibt keine Adresszeile oder persönliche Anrede.
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Stammdaten
Der erste Abschnitt enthält die Stammdaten des Arbeitnehmers, also vollständigen Namen, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum und Jobtitel innerhalb des Unternehmens. Üblich, aber nicht zwingend erforderlich, ist eine Kurzbeschreibung des Unternehmens mit Firmenname, Branche, Hauptsitz und Schwerpunkten der Produkte oder Dienstleistungen.
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Tätigkeitsbeschreibung
Anschließend werden alle wichtigen Haupt- und Nebenaufgaben des Mitarbeiters in der Tätigkeitsbeschreibung aufgelistet – beginnend mit den wichtigsten. Das kann in Stichworten oder als ausformulierter Text geschehen.
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Leistungsbeurteilung
Im qualifizierten Zeugnis folgt nun die Leistungsbeurteilung. Sie bewertet die fachlichen Kompetenzen (Fachwissen), die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung, die Arbeitsweise, Soft Skills und nicht zuletzt die Arbeitsergebnisse (Erfolge) des Arbeitnehmers.
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Sozialverhalten
Überdies sollte das Arbeitszeugnis noch eine Beurteilung des Sozialverhaltens enthalten. Hierin geht es hauptsächlich um den Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden – idealerweise in genau dieser Reihenfolge.
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Schlussformel (optional)
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis ist freiwillig und hat deshalb eine besonders große Bedeutung: Neben dem Trennungsgrund formuliert der Arbeitgeber darin sein Bedauern über das Ausscheiden, seinen Dank für die Zusammenarbeit und Zukunftswünsche. Fehlen einzelne Formulierungen, gilt das als Indiz für ein in Wahrheit schlechtes Arbeitszeugnis.
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Datum und Unterschrift
Beendet wird das Arbeitszeugnis stets mit Ort, Datum und der Unterschrift einer berechtigten Person im Unternehmen – oft der direkte Vorgesetzte oder ein Verantwortlicher aus der Personalabteilung.
Arbeitszeugnis-Vorlage – Beispiel und Generator
Nach so viel Theorie folgt nun die Praxis: Unsere Vorlage zeigt ein Muster für die Beurteilung eines Industriekaufmanns mit der Note 1 („sehr gut“). Sie können die Arbeitszeugnis-Vorlage gleich hier im Generator bearbeiten und umschreiben. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Arbeitszeugnis
Herr Volker Vorlage, geboren am TT.MM.JJJJ, war vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ als Industriekaufmann in unserem Unternehmen, der Beispiel GmbH, tätig.
Zu seinen Aufgaben gehörten insbesondere:
- Angebotserstellung und Auftragsabwicklung
- Einkauf und Lieferantenkommunikation
- Erstellung von Kalkulationen und Auswertungen
- Unterstützung im Rechnungswesen und Controlling
- Kundenbetreuung und allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Herr Vorlage zeigte stets eine außergewöhnlich hohe Einsatzbereitschaft und überzeugte durch hervorragende Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Seine Arbeitsweise war stets äußerst strukturiert, effizient und von höchster Sorgfalt geprägt. Sämtliche Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war jederzeit vorbildlich. Durch seine freundliche und hilfsbereite Art trug er maßgeblich zu einem positiven Arbeitsklima bei.
Herr Vorlage verlässt uns zum TT.MM.JJJJ auf eigenen Wunsch. Wir bedauern diese Entscheidung sehr und bedanken uns bei Herrn Vorlage für die stets hervorragenden Leistungen sowie die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Ort, Datum
Unterschrift
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Viele Personalverantwortliche nutzen in Arbeitszeugnissen heute eine verschlüsselte Zeugnissprache, die wie Codes funktionieren: Hinter der Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steckt z.B. die Note „sehr gut“ (1), während „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ nur noch die Note „gut“ (2) ausdrückt. Auch beim Fachwissen gibt es verborgene Abstufungen: „Solides Fachwissen“ entspricht eher einer befriedigenden Leistung (3), „gute Fachkenntnisse“ einer 2 und „umfangreiches sowie besonders fundiertes Fachwissen“ einer 1. Achten Sie bei den Arbeitszeugnis Noten vor allem auf Schlüsselwörter wie „stets“ in Kombination mit Superlativen wie „vollsten“ oder „höchsten“. Wollen Sie Ihre Arbeitszeugnis Formulierungen entschlüsseln, nutzen Sie gerne unsere Code-Tabelle mit 200 der häufigsten Geheimcodes und deren Bedeutung:
200 Arbeitszeugnis-Codes entschlüsseln
Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?
Das Arbeitszeugnis muss mindestens die Note 3 („befriedigend“) entsprechend. Schlechtere Zeugnisnoten muss der Arbeitgeber begründen und beweisen. Die Beweislast für ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis liegt hingegen beim Arbeitnehmer (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13)
Wie kann ich das Arbeitszeugnis prüfen?
Für die meisten Arbeitnehmer ist es schwer, alle Formulierungen und Noten im Arbeitszeugnis richtig zu deuten. Deshalb kann es sich lohnen, das Dokument von einem Experten prüfen zu lassen. Einen solchen Service bieten Fachanwälte für Arbeitsrecht, Karriereberater und Zeugnisexperten sowie Gewerkschaften und Berufsverbände.
Wie kann ich mein Arbeitszeugnis anfechten?
Ein schlechtes Arbeitszeugnis müssen Sie nicht akzeptieren und können es anfechten. Wollen Sie eine Korrektur oder Nachbesserung, sollten Sie zuerst das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Bringt das nichts, reichen Sie einen schriftlichen Widerspruch ein. In letzter Instanz bleibt eine Zeugnisberichtigungsklage über einen Anwalt beim Arbeitsgericht.
Was sind Arbeitszeugnis-Alternativen für die Bewerbung?
Bekommen Sie Ihr Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig oder fällt es zu negativ aus, können Sie für Ihre Bewerbung auch Alternativen nutzen. Bewährt haben sich in der Praxis:
- Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
- Ein aktuelles Beurteilungsschreiben
- Ein persönliches Empfehlungsschreiben
Hier weiterlesen: Die besten Arbeitszeugnis-Alternativen
Muss ein Arbeitszeugnis der Bewerbung beigefügt werden?
Es gibt keine Pflicht, der Bewerbung ein Arbeitszeugnis beizufügen. Nur wenn in der Stellenanzeige „vollständige“ Unterlagen verlangt werden, sollten Sie das Dokument unbedingt mitschicken.
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