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Zukunftswünsche: Bedeutung und Codes im Arbeitszeugnis

Die Zukunftswünsche sind ein wichtiger Baustein im Arbeitszeugnis und Teil der sogenannten Schlussformel. Sie verraten oft, wie gut das Zeugnis wirklich ist. Zwar muss das Arbeitszeugnis grundsätzlich „wahr“ und „wohlwollend“ sein. Die Zukunftswünsche sind aber freiwillig. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer nicht. Entsprechend groß ist ihre Bedeutung bei der Bewerbung. Formulierungen und Geheimcodes auf die Arbeitnehmer bei den Zukunftswünschen in Abschlussformeln achten sollten…



Zukunftswünsche: Bedeutung und Codes im Arbeitszeugnis

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Was sind Zukunftswünsche?

Zukunftswünsche stehen am Ende des Arbeitszeugnisses. Sei sind vergleichbar mit Grußformeln in Geschäftsbriefen und wünschen dem ehemaligen Arbeitnehmer meist „alles Gute für die berufliche Zukunft“.

Eine typische Formulierung für Zukunftswünsche lautet:

Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir Herrn/Frau ____ auf seinem weiteren Weg weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Zukunftswünsche im Arbeitszeugnis: Keine Pflicht!

Die Arbeitszeugnis Schlussformel besteht zwar oft nur aus zwei bis vier Sätzen. Ihre Bedeutung bei Personalern und bei der Bewerbung ist aber immens! Denn die Abschlussformel ist ein freiwilliger Zusatz des Arbeitgebers im Arbeitszeugnis – kein Zeugnisbrauch. Einen gesetzlichen Anspruch darauf und auf die Zukunftswünsche gibt es nicht. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 227/11).

Fehlen Schlussformel und Zukunftswünsche, gilt dies regelmäßig als Zeichen für ein schlechtes Zeugnis. Auch entsprechende Geheimcodes in den Arbeitszeugnis Formulierungen am Schluss können einen sonst positiven Eindruck ins Gegenteil verkehren und wie ein riesengroßes ABER wirken. Manche Zukunftswünsche verraten so ausbleibenden Erfolg oder schlechte Leistungen. Viele Personaler fragen hierzu im Vorstellungsgespräch nach.

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Schlussformel Aufbau: 4 wichtige Bestandteile

Die Abschlussformel im Zeugnis besteht in der Regel aus vier wichtigen Bestandteilen, von denen bei einem sehr guten Arbeitszeugnis kein Element fehlen sollte:

  1. Trennungsgrund
    Wer hat die Kündigung oder das Ende des Arbeitsverhältnisses veranlasst? „Auf eigenen Wunsch“ bedeutet Eigenkündigung. „Im gegenseitigem Einverständnis“ – Kündigung.
  2. Dank
    Das Unternehmen sollte sich für die Zusammenarbeit und Leistungen bedanken. Fehlt der Dank, wird das negativ ausgelegt.
  3. Bedauern
    Einen guten Arbeitnehmer lassen Unternehmen nur ungern gehen und sagen das in der Schlussformel. Fehlt das Bedauern, scheint der Mitarbeiter nicht überzeugt zu haben.
  4. Zukunftswünsche
    Zum Schluss wird dem Mitarbeiter alles Gute gewünscht. Vorsicht: Wünscht man Ihnen „Gesundheit und Erfolg“ bedeutet das, dass Sie beides nicht hatten.
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Zeugniswünsche Beispiele: Sehr gut bis mangelhaft

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Beispiele für Zeugniswünsche im Arbeitszeugnis – in Form einer Ampel. Grün ist gut bis sehr gut; Gelb so lala und Rot bedeutet: „Achtung, mieser Mitarbeiter!“

Achten Sie bei den Formulierungen vor allem auf die Worte „viel“ oder „weiterhin“ sowie darauf ob für die Zukunft nur „Erfolg“, nur „Glück“ oder beides gewünscht wird.

🟢 Zukunftswünsche: Sehr gut

  • „Wir wünschen weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
  • „Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir Herrn ____ weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
  • „Wir wünschen Frau ____ für ihren weiteren Weg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
  • „Wir wünschen Herrn ____ auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
  • „Wir wünschen diesem engagierten, strebsamen und fleißigen Mitarbeiter auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
  • „Wir wünschen Herrn ____, der zu unseren Spitzen-Mitarbeitern gehörte, beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

🟡 Zukunftswünsche: Befriedigend

  • „Für ihren weiteren Berufsweg wünschen wir Frau ____ alles Gute.“
  • „Wir wünschen Herrn ____ für seine weitere Tätigkeit alles Gute.“
  • „Wir wünschen Herrn ____ alles Gute.“
  • „Wir wünschen für die Zukunft viel Erfolg.“
  • „Auf seinem weiteren Weg wünschen wir Erfolg und alles Gute.“
  • „Wir wünschen für die berufliche Zukunft weiterhin Erfolg.“

🔴 Zukunftswünsche: Mangelhaft

  • „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, besonders Erfolg.“
  • „Wir wünschen Ihm/Ihr für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg.“
  • „Wir wünschen ihr alles Gute, vor allem Gesundheit.“
  • „Wir wünschen ihm für den weiteren Berufsweg viel Glück.“
  • „Wir hoffen, dass sie auf ihrem zukünftigen Berufsweg viel Erfolg haben wird.“
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Satzstellung der Zukunftswünsche: Vorsicht Falle!

Vor allem das Wort „weiterhin“ sollte NIE am Satzanfang stehen! „Weiterhin wünschen wir…“ bedeutet übersetzt, das alles, was jetzt kommt, bisher fehlte oder ausgeblieben ist. Zwei Beispiele aus echten Schlussformeln:

  1. „Herr ____ verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr und bedanken uns für seine stets sehr guten und engagierten Leistungen. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
  2. „Herr ____ verlässt in beidseitigem Einvernehmen das Unternehmen. Wir bedauern dies und danken für seine Mitarbeit. Weiterhin wünschen wir beruflich und privat viel Erfolg.“

Beide Formulierung klingen im ersten Moment freundlich und wohlwollend. Der zweite Zukunftswunsch meint aber das genaue Gegenteil: Weil das Wort „weiterhin“ vor den Zukunftswünschen steht, ist es synonym wie ein „außerdem“ oder „endlich mal“ zu verstehen. Tatsächlich sagt der Satz: „Wir wünschen dem Mitarbeiter weiterhin nur das Beste – denn hier hatte er weder Glück noch Erfolg.“

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Fiese Formulierungstricks im Arbeitszeugnis

Auch sonst sollten Sie auf ungewöhnliche Formulierungen und verschlüsselte Botschaften im Arbeitszeugnis achten. Schlechte Bewertungen erreichen Personaler beispielsweise durch dies Methoden:

  • Auslassungen
    Bestimmte, für den Job relevante Tätigkeiten oder Qualifikationen werden erst gar nicht erwähnt. Bei den Zukunftswünschen werden in dem Fall wichtige Bestandteile oder Worte weggelassen.
  • Überbetonungen
    An sich sind Glückwünsche etwas Positives. Wenn allerdings nur und mehrfach Glück gewünscht wird, wirkt es so, als habe der Arbeitnehmer keinerlei fachliche Fähigkeiten.
  • Selbstverständlichkeiten
    Pünktlichkeit ist das klassische Beispiel dazu. Selbstverständlich sollte ein Mitarbeiter immer pünktlich erscheinen. Steht im Zeugnis aber: „Seine Pünktlichkeit gab keinen Anlass zu Beanstandungen“ weckt der Satz bewusst schlafende Hunde. Falls es wirklich keinen Anlass zu Beanstandungen gab, wäre es nicht erwähnenswert.
  • Passivsätze
    Von Leistungsträgern erwartet man Eigeninitiative. Passivformulierungen deuten das Gegenteil an: Hier handelte jemand nur auf Anweisung und war ansonsten passiv und faul. Beispiele: „Herrn ____ wurden die Aufgaben übertragen.“ Oder: „Er/Sie wurde für folgende Tätigkeiten eingesetzt: …“
  • Übertreibungen
    Eine andere fiese Arbeitszeugnis Formulierung ist die Übertreibung. Beispiel: „Er/Sie verfügte über eine außergewöhnlich brillante Art, sein Wissen mit den Kollegen zu teilen.“ Bedeutet natürlich im Klartext pure Ironie und das glatte Gegenteil: „Er/Sie war ein pedantischer Klugscheißer.“
  • Reihenfolge
    Das Verdrehen der hierarchischen Reihenfolge gehört ebenso zu einem fiesen Trick. Heißt es im Arbeitszeugnis: „Er/Sie pflegte ein tadelloses Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten“ ist das ein Geheimcode für: „Er hatte Probleme mit Autoritäten.“ Gleiches gilt, wenn untergeordnete Aufgaben zuerst aufgelistet werden, die höheren Tätigkeiten aber erst am Schluss erscheinen.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis können Sie übrigens immer anfechten.

Die 10 wichtigsten Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.

Was muss ich beim Zwischenzeugnis beachten?

Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.

Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.

Welche formalen Anforderungen muss das Zeugnis erfüllen?

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.

Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen?

Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).

Was kann ich bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

Was bringt ein Arbeitszeugnis?

Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.

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