Was ist üble Nachrede?
Üble Nachrede sind Äußerungen und Behauptungen, die dem Ruf und der Ehre einer anderen Person schaden sollen. Rechtlich handelt es sich um ein sogenanntes Ehrdelikt (auch: Ehrverletzungsdelikt).
Bei der üblen Nachrede weiß der Verbreiter nicht eindeutig, ob die negativen Aussagen wahr sind oder nicht. Trotzdem verbreitet er oder sie diese. Das Gesetz regelt den Tatbestand in § 186 des Strafgesetzbuches (StGB):
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe […] bestraft.
Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung
Bei Verleumdung handelt es sich um nachweislich falsche und unwahre Behauptungen, die eine andere Person herabwürdigen und ihrer Ehre schaden sollen. Dem Verbreiter ist bekannt, dass die Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen. Üble Nachrede ist eine schwächere Form: Der Wahrheitsgehalt lässt sich nicht eindeutig prüfen, es ist eher ein negatives Gerücht.
Welche Strafe droht bei übler Nachrede?
Üble Nachrede ist keine Kleinigkeit. Wer, ohne die Wahrheit zu kennen, negative und schädliche Behauptungen verbreitet, dem drohen mindestens eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen mit starker Rufschädigung und großen Auswirkungen ist auch eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr möglich.
Das Gesetz unterscheidet zusätzlich, ob die üble Nachrede öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Inhalten geschieht. Hierbei steigt die maximale Gefängnisstrafe auf bis zu 2 Jahre.
Beispiele für üble Nachrede
Üble Nachrede ist im Privatleben ebenso möglich wie am Arbeitsplatz. Wir zeigen einige Beispiele, wie die Rufschädigung aussehen kann:
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Angeblicher Diebstahl
„Aus der Kasse ist Geld gestohlen worden. Das war doch bestimmt Kollege Müller.“ Gibt es keine Beweise (etwa Aufnahmen einer Überwachungskamera), handelt es sich um üble Nachrede.
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Falsche Beschuldigungen
„Peter betrügt seine Frau und hat schon seit 3 Monaten eine Affäre.“ Solch unbelegte Anschuldigungen sollen der Reputation des Betroffenen schaden und können strafbar sein.
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Vermeintliche Verantwortung
„Den Fehler muss Frau Schmidt begangen haben, sie arbeitet immer so schlecht.“ Eine gefährliche Behauptung ohne Beweise, die als üble Nachrede das Opfer herabwürdigt.
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Behauptetes Verhalten
„Philipp hat letzte Woche Drogen genommen und wurde von der Polizei zur Ausnüchterung abgeholt.“ Stimmt die Aussage nicht und lässt sich nicht beweisen, ist es üble Nachrede, die den Betroffenen in ein schlechtes Licht rückt.
Üble Nachrede im Internet
Das Internet ist trotz scheinbarer Anonymität kein rechtsfreier Raum. Nicht nur Beleidigungen, sondern auch üble Nachrede auf Social Media oder über Whatsapp sind strafbar. Wer Gerüchte verbreitet, (scheinbare) Informationen streut oder gar Cybermobbing betreibt, kann dafür strafrechtlich belangt werden.
Anders herum gilt: Werden Sie im Internet Opfer von übler Nachrede und Demütigung, müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Wehren Sie sich und gehen Sie rechtlich gegen die Angriffe vor!
Üble Nachrede am Arbeitsplatz
Leider kommt es immer wieder zu übler Nachrede am Arbeitsplatz. Um einem Kollegen Steine in den Weg zu legen oder die eigene Karriere zu fördern, werden unschöne Behauptungen verbreitet. Das ist nicht nur übersteigerte Konkurrenz, sondern im Zweifelsfall ein Kündigungsgrund.
Solche Fälle landen regelmäßig vor dem Arbeitsgericht. Ob eine Kündigung durch üble Nachrede rechtens ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
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Nachhaltige Rufschädigung
Kritik ist erlaubt, muss aber sachlich sein und sich auf Tatsachen stützen. Besteht das Ziel einer Äußerung oder eines Verhaltens einzig darin, dem anderen zu schaden, greifen Arbeitsgerichte durch.
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Nachprüfbare Fakten
Wer sich Märchen ausdenkt, um den Ruf eines anderen zu schädigen, hat vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten. So blieb die Kündigung einer Mitarbeiterin bestehen, die den Chef des Alkoholismus beschuldigt hatte, ohne dass es Gründe oder Beweise für die Anschuldigung gab.
Was kann ich bei übler Nachrede am Arbeitsplatz tun?
Üble Nachrede am Arbeitsplatz schadet Ihrem Ruf, der Karriere und ist eine psychische Belastung. Andere denken schlecht von Ihnen, Sie stehen Vorurteilen gegenüber und müssen langfristig gegen die negativen Auswirkungen ankämpfen.
Was können Sie in dieser Situation tun? Hier Ihre Möglichkeiten:
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Suchen Sie das Gespräch
Der erste Schritt ist ein klärendes 4-Augen-Gespräch mit dem Kollegen, der die Behauptungen aufstellt. Zeigen Sie, dass Sie das Verhalten nicht dulden und sich gegen die üble Nachrede wehren. Bleiben Sie im Gespräch aber sachlich und ruhig.
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Entkräften Sie die Behauptungen
Enttarnen Sie die Aussagen öffentlich als das, was sie sind: haltlose Behauptungen, die nur darauf abzielen, Ihnen im Job zu schaden. Liefern Sie Beweise und zeigen Sie, dass alles erfunden ist. Gelingt das, fällt das negative Bild auf den Verbreiter der Informationen zurück.
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Sprechen Sie mit dem Chef
Suchen Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten, um die Situation zu klären. Sie müssen sich für die Lügen anderer nicht rechtfertigen, doch muss der Vorgesetzte informiert werden, dass es Lügen sind. Zeigen Sie (mit Argumenten und Beweisen), dass die Anschuldigungen nicht stimmen. Gute Chefs unterstützen Sie und verhindern weitere Auswirkungen am Arbeitsplatz.
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Erwägen Sie rechtliche Schritte
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine Abmahnung oder in schweren Fällen eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich – ordentlich oder fristlos. Wollen Sie weitere rechtliche Schritte einleiten, ist auch eine Anzeige wegen übler Nachrede bei der Polizei möglich. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.
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