Unterstellung: Definition, wann ist sie strafbar?

Unterstellungen können das berufliche Miteinander enorm belasten – und haben sogar strafrechtliche Folgen, wenn sie falsch oder böswillig sind. Zwar ist nicht jede Kritik oder Vermutung eine Unterstellung, bei Rufschädigung müssen Sie aber aktiv werden. Wir erklären, was genau als Unterstellung gilt und wie Sie sich dagegen strategisch und juristisch wehren…

Unterstellung Bedeutung Strafrecht Beispiele Wie Reagieren

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Definition: Eine Unterstellung ist eine nicht belegte Behauptung oder Verdächtigung, die den Ruf einer Person schädigen kann.
  • Synonyme: Anschuldigung, Diffamierung, Denunziation, Schuldzuweisung, üble Nachrede, Vorwurf, Verleumdung.
  • Arbeitsrecht: Im Arbeitsverhältnis sind ehrverletzende Unterstellungen verboten und können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung haben.
  • Strafrecht: Falsche und ehrverletzende Unterstellungen können als Beleidigung oder üble Nachrede nach § 186 StGB strafbar sein.
  • Beweislast: Wer eine ehrverletzende Behauptung aufstellt, muss diese im Streitfall belegen können, andernfalls können sich Betroffene arbeitsrechtlich und zivilrechtlich wehren.
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Was ist eine Unterstellung?

Eine Unterstellung (englisch: insinuation) liegt im juristischen Sinne vor, wenn jemand einer anderen Person ein Verhalten, eine Absicht oder eine Tatsache zuschreibt, ohne dafür belastbare Beweise zu haben. Im Arbeitsrecht sind solche Äußerungen und Vorwürfe unzulässig, weil sie den Ruf des Betroffenen schädigen und das Vertrauensverhältnis im Job belasten.

Rein rechtlich kann eine Unterstellung schon eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Menschen davor, in ihrer Ehre und ihrem sozialen Ansehen ungerechtfertigt herabgesetzt zu werden. Behauptet ein Kollege ohne jeden Beweis, ein Mitarbeiter habe gelogen oder absichtlich schlecht gearbeitet, kann dies bereits eine ehrverletzende Unterstellung sein und zur Anzeige oder Abmahnung führen.

Rechtliche Konsequenzen einer Unterstellung

Rechtlich können Unterstellungen unterschiedliche Folgen haben – je nachdem, welches Recht angewendet wird:

  • Strafrecht

    Eine unberechtigte Unterstellung kann zu einer Verurteilung wegen übler Nachrede oder Verleumdung führen. Auch Freiheitsstrafe ist möglich.

  • Zivilrecht

    Zivilrechtlich haben Betroffene einen Unterlassungsanspruch und können Schadensersatz geltend machen, insb. wenn ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.

  • Medienrecht

    Bei öffentlichen Unterstellungen können Ansprüche auf Gegendarstellung, Löschung oder Sperre von Informationen erhoben werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kritik, Vermutung und Unterstellung?

Eine Unterstellung unterscheidet sich von sachlicher Kritik oder einer begründeten Verdachtsäußerung dadurch, dass sie auf Mutmaßungen basiert und nicht auf nachprüfbaren Fakten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen verpflichtet, respektvoll und fair miteinander umzugehen – unbegründete Anschuldigungen verstoßen dagegen.

Eine Vermutung ist wiederum nur eine vorläufige Annahme, die offen lässt, ob sie wahr oder falsch ist. Sie wird genutzt, um Hypothesen zu formulieren oder Sachverhalte zu prüfen. Die Unterstellung hingegen behauptet eine Tatsache und suggeriert ein Fehlverhalten. Wer unterstellt, erhebt eine Anschuldigung – oft mit negativer Wertung.

  • Beispiel Vermutung:
    „Ich habe das Gefühl, Sie haben mir nicht richtig zugehört.“
  • Beispiel Unterstellung:
    „Sie haben meine Anweisungen absichtlich ignoriert.“

Tipp: Wenn Sie sichergehen wollen, anderen nichts zu unterstellen, dann formulieren Sie immer besser Fragen, etwa: „Kann es sein, dass Sie meine Anweisungen ignoriert haben?“

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Wann sind Unterstellungen strafbar?

Nicht jede Unterstellung ist automatisch strafbar. Strafrechtlich relevant wird sie erst, wenn sie die Ehre einer Person verletzt oder falsche Tatsachen behauptet, die den Ruf schädigen. Hier kommen insbesondere die Straftatbestände der Beleidigung und der üblen Nachrede in Betracht:

  • Eine Beleidigung nach § 185 StGB liegt vor, wenn jemand durch ehrverletzende Aussagen herabgewürdigt wird.
  • Eine üble Nachrede ist nach § 186 StGB gegeben, wenn jemand eine Tatsache behauptet, die nicht bewiesen und geeignet ist, den Ruf zu schädigen.

Im Arbeitsrecht können solche Aussagen nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen – etwa eine Abmahnung oder im Extremfall eine Kündigung. Beispiel: Wer ohne Beweise behauptet, ein Kollege habe Geld gestohlen, kann sich strafbar machen, wenn das nachweisbar nicht stimmt. Auch in sozialen Medien ausgesprochene Unterstellungen können rechtliche Folgen im Job haben. Entscheidend ist, ob die Aussage als „Tatsachenbehauptung“ verstanden werden kann.

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Beispiele für strafbare Unterstellungen im Job

Unterstellungen im Job kommen häufiger vor, als viele denken. Sie können bewusst oder unbewusst entstehen und betreffen sowohl Kollegen als auch Vorgesetzte. Typische Beispiele sind:

  • „Den Fehler haben Sie doch mit Absicht gemacht!“
  • „Du drückst dich doch nur wiedermal vor unliebsamen Aufgaben!“
  • „Dir geht es doch nur ums Geld!“
  • „Das sagst du nur, weil es dir Vorteile bringt!“
  • „In der Zeit haben Sie doch überhaupt nicht gearbeitet!“
  • „Sie haben unsere Geheimnisse an die Konkurrenz verraten.“

Solche unterstellenden Aussagen belasten das Arbeitsklima erheblich. Gegenseitiges Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Zusammenarbeit – Unterstellungen zerstören dieses Vertrauen. Selbst wenn sie nicht böse gemeint sind, können sie zu Spannungen, Missverständnissen und im Extremfall zu arbeitsrechtlichen Konflikten führen.

Achten Sie bei Unterstellungen unbedingt darauf, ob sich diese (mit unterschiedlichen Aussagen) wiederholen und sich gezielt gegen Sie und Ihre Reputation richten. Das können dann ebenso ernste Anzeichen für Mobbing (Schikane durch Kollegen), Bossing (durch den Chef) oder Staffing (durch die Angestellten) sein. Hier müssen Sie sich wehren!

Wie sollte ich auf eine Unterstellung reagieren?

Wenn Sie mit einer Unterstellung konfrontiert werden, ist es extrem wichtig, dass Sie besonnen reagieren. Emotionale Gegenreaktionen verschärfen die Situation eher noch. Stattdessen sollten Sie sachlich bleiben und die Behauptung bzw. Unterstellung im ersten Schritt hinterfragen. Beispiele:

  • „Wie kommen Sie darauf?“
  • „Worauf basiert Ihre Behauptung?“
  • „Haben Sie dafür auch Beweise?“
  • „Was macht Sie da so sicher?“

Oft rudern die Untersteller bei solchen Nachfragen bereits zurück. Können Sie zudem keine Beweise anführen, können Sie den Sachverhalt richtigstellen und die Unterstellung als solche benennen. Wichtig ist, dass Sie ruhig, respektvoll und selbstbewusst bleiben – und Unterlassung verlangen. Beispiele:

  • „Sie behaupten das bloß und haben keinerlei Belege dafür.“
  • „Das sind reine Unterstellungen – und unzutreffend noch dazu.“
  • „Ich fordere Sie auf, solche Behauptungen künftig zu unterlassen.“
  • „Andernfalls behalte ich mir rechtliche Schritte vor.“

Sollten sich die Behauptungen bereits im Betrieb verbreitet haben, sollten Sie überdies umgehend Ihren Vorgesetzten oder Betriebsrat und die Personalabteilung informieren. Das Ziel sollte sein, den Konflikt zu lösen und den Verursacher gleichzeitig zur – ebenfalls öffentlichen – Rücknahme der Unterstellung zu zwingen. In schwerwiegenden Fällen ist es sinnvoll, sich zusätzlich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um Ihren Ruf oder die berufliche Stellung zu schützen.

Wie kann ich eine Unterstellung kontern?

Eine Unterstellung direkt verbal zu kontern oder aggressiv zu reagieren, ist nicht immer die beste Strategie. „Getroffene Hunde bellen“, lautet ein Sprichwort. Wer sich emotional wehrt, sieht immer zugleich schuldig aus. Klüger ist es, die Behauptung sachlich zu entkräften, indem Sie Beweise verlangen, Fakten klarstellen und auf strafrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall verweisen. Je ruhiger und gelassener Sie dabei bleiben, desto einschüchternder wirkt die Replik – allemal besser als ein lautstarker Gegenangriff.

Psychologie: Warum unterstellen Menschen etwas?

Wenn Menschen anderen etwas unterstellen, liegen die Ursachen dafür meist ganz woanders. Generell neigen Menschen dazu, anderen Motive oder Absichten zuzuschreiben, wenn sie eine Situation nicht vollständig verstehen oder sich unsicher fühlen. Dies kann aus eigenen Erfahrungen, Ängsten oder Vorurteilen resultieren. Oft wird etwas unterstellt, um sich selbst zu schützen oder die Kontrolle zu gewinnen. Wenn jemand beispielsweise befürchtet, selbst Fehler gemacht zu haben, kann er in die Vorwärtsverteidigung gehen und die Verantwortung an andere delegieren. Auch Konkurrenz im Job kann Unterstellungen fördern, um selbst besser dazustehen.

Wichtig ist jedoch, zu verstehen, dass hinter einer Unterstellung nicht zwangsläufig böse Absicht steckt. Es gibt diese schöne Weisheit: „Was Peter über Paul sagt, sagt mehr über Peter als über Paul.“ Hinterfragen Sie also nicht nur die Unterstellung, sondern auch die Aussage dahinter. Nicht wenige verraten sich und ihr Denken durch die Behauptung selbst. Das wiederum hilft Ihnen, um den Konflikt dahinter zu entschärfen oder die Gerüchte zu stoppen.


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