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Bestechlichkeit: Zuwendungen können den Job kosten

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Im Beruf und offizieller Position ist die sogenannte Vorteilsannahme jedoch weniger harmlos. Werden Gefälligkeiten und Leistungen oder Entscheidungen ausgetauscht, steht Bestechlichkeit im Raum. Was umgangssprachlich auch als „Schmieren“ bezeichnet wird, verursacht Wirtschaftswissenschaftlern zufolge in Deutschland Milliardenschäden in dreistelliger Höhe. Bestechlichkeit ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor und moralisch zu verurteilen. Bestechung und Korruption können Menschenleben kosten und untergraben nachhaltig das Vertrauen in Behörden und Unternehmen. Wir erklären, was Bestechlichkeit bedeutet, wo die Unterschiede zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit liegen und ob sie verjährt…



Bestechlichkeit: Zuwendungen können den Job kosten

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Bedeutung: Was ist Bestechlichkeit?

Nach allgemeinem Verständnis ist Bestechlichkeit das Verhalten, wenn Leistungen im Gegenzug für Vorteile oder Gefälligkeiten getauscht werden. Materielle Annehmlichkeiten wie Geschenke oder Geld können ebenso zur Bestechlichkeit zählen wie immaterielle Vorteile (beispielsweise Titel, eine Beförderung oder vorteilhafte Entscheidungen zugunsten der anderen Partei).

§ 332 Strafgesetzbuch (StGB) regelt den sogenannten Amtsdelikt im Umgang mit Behörden. Er gilt für:

  • Amtsträger (der EU)
  • Verpflichtete im öffentlichen Dienst
  • Soldaten

Bestechlichkeit ist auch in der Privatwirtschaft ein Problem. § 299 StGB regelt deshalb explizit Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Als Teil der Korruptionsdelikte fällt dieser Bereich ins Wirtschaftsstrafrecht. Zusammengefasst werden die Begriffe Bestechung/Bestechlichkeit und Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung unter dem Oberbegriff Korruption beziehungsweise Wirtschaftskorruption.

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Unterschied zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit

Nicht erst die Annahme bestimmter Gefälligkeiten oder Geschenke stellt ein Problem dar; bereits das Versprechen der Vorteilsgewährung ist strafbar. Ob es sich dabei um Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit handelt, hängt davon ab, ob ein Amtsträger gegen seine Dienstpflichten verstößt. Ist dies nicht der Fall, ist es Vorteilsannahme nach § 331 StGB. Bestechlichkeit liegt vor, wenn gegen die Dienstpflicht verstoßen wird.

Beispiel

Um den Zeitplan für ein Projekt einhalten zu können, benötigt ein Unternehmen dringend eine Baugenehmigung. Der Bauunternehmer stellt dem Sachbearbeiter der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Wellness-Wochenende im Fünf-Sterne-Hotel in Aussicht, wenn er das Verfahren zur Antragsprüfung beschleunigt. Bis zu diesem Punkt liegt lediglich Vorteilsannahme vor. Verlangt der Bauunternehmer, notwendige Überprüfungen ausfallen zu lassen oder sonstige Vorschriften zu ignorieren und kommt der zuständige Bearbeiter im Bauamt dem nach, ist es Bestechlichkeit: Hier soll klar gegen die Dienstpflicht verstoßen werden.

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Ist Bestechen strafbar?

Bestechen ist kein Kavaliersdelikt und Bestechlichkeit ist strafbar. So wird sichergestellt, dass Korruption in jedem Fall geahndet wird – egal, von wem der aktive Versuch ausgeht. Je nach Ausmaß wird Bestechlichkeit bei Amtsdelikten mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft. Geldstrafe und Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren drohen bei minderschweren Fällen. Starke Verstöße werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren bestraft. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr werden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren bestraft.

Verjährung: Wann verjährt Bestechlichkeit?

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr beginnen mit Beendigung der Tat zu verjähren. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Diese beginnt sobald die Tat vollzogen ist und der Vorteil angenommen wurde. Dies gilt, wenn die Person, die besticht als auch diejenige, die die Bestechung annimmt, sich über die Leistung und die zu erbringende Gegenleistung einig sind.

Nach Ablauf der Frist ist zwar keine strafrechtliche Verfolgung mehr möglich. Allerdings existiert das Instrument der Vermögensabschöpfung: Diese ist nicht an die Verjährung der Tat gekoppelt und kommt auch bis zu 30 Jahre danach noch zum Einsatz.

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Welche Zuwendungen sind unproblematisch?

Die Schwelle zur Korruption ist leicht überschritten. Unterschieden werden muss wiederum zwischen Amtsträgern – also Staatsbediensteten wie Richtern und Beamten einerseits und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die Regelungen für Amtsträger und Angestellte im öffentlichen Dienst sind deutlich strenger als in der Privatwirtschaft. Dabei müssen solche Geschenke gar nicht die Bestechlichkeit zum Ziel haben: Blumen zur Hochzeit eines Lehrers würden üblicherweise als Ausdruck guter Wünsche zum freudigen Anlass verstanden werden.

Für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hat das Bundesministerium einen klaren Leitfaden herausgegeben. Demnach muss alles vermieden beziehungsweise abgelehnt werden, was bereits den Verdacht aufkommen lässt, jemand sei in seiner Arbeit beeinflussbar. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie alles verweigern, um erst gar nicht den Anschein der Bestechlichkeit zu erwecken.

Es gibt eine inoffizielle Toleranzgrenze. Kleinere Aufmerksamkeiten wie Werbegeschenke oder Schokolade werden bei Amtsträgern nicht als bestechungsrelevante Vorteile eingestuft. Maßgeblich hier ist der Wert des Geschenks: Geschenke von einem Wert bis zu zehn Euro sind in der Regel unproblematisch. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hält Rücksprache mit seinem Dienstherrn – viele Bundesländer haben dazu ohnehin exakte Regelungen.

Was gilt für die Privatwirtschaft?

Anders in der Privatwirtschaft. Bis vor einigen Jahren waren Zuwendungen und Geschenke in der Wirtschaft noch kein Strafbestand. Große Veranstaltungen von Pharmakonzernen für Ärzte und Mediziner, teure Essen inklusive Übernachtung waren selbstverständlich. Das Verständnis dafür, was noch in Ordnung ist und was bereits als Bestechlichkeit gewertet werden könnte, hat sich geändert. Gleichzeitig muss gesagt werden, dass es zum Teil von der Unternehmenskultur abhängig ist, wo die Grenze gezogen wird.

Maßstab ist auch hier der Wert von Geschenken: Teure Reisen oder Tickets für Bundesligaspiele sind eher riskant, eine Flasche Wein als Weihnachtsgeschenk hingegen nicht. Aber selbst wenn Sie sich dem Gesetz nach nicht strafbar machen, kann es sein, dass sie gegen Ihren Arbeitsvertrag verstoßen. Im Zweifelsfall gilt für Arbeitnehmer dasselbe wie für Amtsträger: Fragen Sie Ihren Vorgesetzten, wenn Sie unsicher sind. Auch wer unwissentlich gegen Regelungen verstößt, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Falle sogar die Kündigung.

Was können Unternehmen dagegen tun?

Gerade für international agierende Unternehmen ist es nicht immer ganz einfach: Nationale Gesetze müssen beachtet werden – können aber mitunter deutlich voneinander abweichen. Gleichzeitig soll eine gemeinsame Identität beschworen und eine Einheit in allen unternehmensrelevanten Bereichen erzielt werden. Um solche Widersprüche zu glätten, geben sich Unternehmen Regelwerke in Form einer Corporate Compliance. Besonders Legal und Social Compliance rücken juristische und ethische Werte in den Blickpunkt und sind bestens geeignet, Bestechlichkeit im Unternehmen einzudämmen.

Daneben sind vor allem drei Aspekte zu berücksichtigen:

  • Prävention
    Mithilfe standardisierter Vorgehensweisen und dokumentierter Prozesse weiß jeder Mitarbeiter exakt, woran er sich halten muss. Zusätzlich helfen Trainingsangebote dabei, eine Sensibilität bei den Mitarbeitern zu schaffen.
  • Kontrolle
    Verschiedene Kontrollmechanismen – von innen als auch außen – tragen dazu bei, Verstöße gegen Regelungen zur Bestechlichkeit aufzudecken.
  • Sanktion
    Nur wenn Verstöße auch konsequent geahndet werden, bleibt das Gerechtigkeitsempfinden gewahrt. Dazu gehört auch von Unternehmensseite, transparent mit eigenen Fehlern umzugehen.

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