Änderungsvertrag: Definition, Regelungen + Muster

Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ – bedeutet: Verträge müssen eingehalten werden. Gleichzeitig besteht das Recht der Vertragsfreiheit, das den beteiligten Parteien Änderungen zugesteht. Diese werden in einem sogenannten Änderungsvertrag festgehalten. Im Arbeitsleben drehen sich solche Veränderungen meist um das Gehalt, die Arbeitszeiten oder den Arbeitsort. Doch nicht immer sind Arbeitnehmer mit den Vertragsänderungen einverstanden – und nicht immer sind diese zu seinen Gunsten. Was Sie über den Änderungsvertrag wissen sollten…

Aenderungsvertrag Zustimmen Was Beachten Arbeitsrecht

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Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?

Der Änderungsvertrag ist ein Mittel, um Vereinbarungen innerhalb eines laufenden Arbeitsvertrages anzupassen. Mit der Zustimmung und Unterschrift durch den Arbeitnehmer werden die neuen Abmachungen aus dem Änderungsvertrag gültig und der bestehende Vertrag entsprechend geändert.

Statt den Arbeitsvertrag zu kündigen und ein komplett neues Dokument aufzusetzen, können mit dem Änderungsvertrag einzelne Bestandteile geändert werden. Dies gilt beispielsweise für Änderungen von Gehalt, der Arbeitszeiten oder Arbeitsort. Solche Vertragsänderungen rund um die Hauptpflichten können nicht einseitig beschlossen werden.

Ablehnung des Änderungsvertrags

Will der Arbeitnehmer den Änderungsvertrag ablehnen, bleiben bisherige Bestimmungen unverändert. Der Arbeitgeber muss nun den gesamten Arbeitsvertrag kündigen, auch wenn nur einzelne Teile des Arbeitsvertrages geändert werden sollen.

Mit einer Änderungskündigung unterbreitet ein Arbeitgeber daher gleichzeitig das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten – oftmals schlechteren – Bedingungen fortzuführen. Bevor die Änderungskündigung ausgesprochen werden kann, muss der Betriebsrat informiert werden, da es sich um eine normale Kündigung handelt.

Arbeitgeber will kurzfristig Änderungsvertrag: Wie verhalten?

Der Arbeitgeber legt Ihnen kurz vor Monatsende einen Änderungsvertrag vor, der ein geringeres Gehalt beinhaltet. Den Vertrag sollen Sie bis zum nächsten Tag unterschreiben. Was tun?

Der Arbeitgeber hat kein Recht, Sie unter Druck zu setzen. Weitreichende Änderungen wie längere Arbeitszeit oder verringertes Gehalt bedürfen einer eingehenden Prüfung. Bitten Sie daher um eine einwöchige Bedenkzeit. Aus rechtlicher Sicht müssen Sie einem Änderungsvertrag nicht bis zum vermeintlichen Stichtag zustimmen. Die Gültigkeit kann darin auch rückwirkend vereinbart werden.


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Inhalt: Was sind Bestandteile des Änderungsvertrages?

Durch das Direktionsrecht kann der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben und Anweisungen innerhalb des Arbeitsvertrages machen. Diese sind für den Mitarbeiter bindend. Sollen grundsätzliche Bestandteile des Vertrages geändert werden, ist das nicht einfach möglich.

Hierfür braucht es den Änderungsvertrag, um neue Bestimmungen zu vereinbaren – mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Mögliche Inhalte und Bestandteile sind:

  • Arbeitszeit
    Soll die wöchentliche Arbeitszeit verändert werden (beispielsweise bei Teilzeit), braucht es einen Änderungsvertrag. Das gilt auch für ein neues Arbeitszeitmodell wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder der Möglichkeit zu Homeoffice.
  • Gehalt
    Eine Gehaltserhöhung muss durch einen Änderungsvertrag in die bestehende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgenommen werden.
  • Arbeitsort
    Die Versetzung an einen anderen Standort braucht meist einen Änderungsvertrag. Ausnahmen gibt es, wenn bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ein Mitarbeiter an verschiedenen Orten eingesetzt wird.
  • Aufgaben
    Durch das Direktionsrecht können unterschiedene Aufgaben und Projekte vergeben werden. Ein völlig neuer Aufgabenbereich erfordert jedoch die Änderung des Vertrages.
  • Zusatzleistungen
    Wollen Unternehmen Zusatzleistungen gewähren, müssen diese vertraglich geregelt sein. Beispiele sind ein Firmenwagen, Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen, die Überlassung von technischen Geräten, Fahrtkostenzuschüsse oder auch eine betriebliche Altersvorsorge.
  • Urlaub
    Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden. Unternehmen können durch einen Änderungsvertrag aber die Anzahl der Urlaubstage erhöhen.
  • Kündigungsfristen
    Auch Änderungen bei den Kündigungsfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Soll zum Beispiel eine längere Frist eingeführt werden, muss dies in den Vertrag aufgenommen werden.
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Änderungsvertrag Muster: Arbeitszeit und Gehalt

Sollen Veränderungen im Arbeitsverhältnis einvernehmlich vorgenommen werden, wird ein Änderungsvertrag aufgesetzt. Zwar besteht beim Änderungsvertrag kein Formzwang, sodass er grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden könnte. Eine schriftliche Fassung empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Beweisbarkeit. Die Gestaltung hängt sowohl vom Unternehmen als auch von der Art und dem Umfang der Änderungen ab.

Ein Änderungsvertrag könnte nach diesem Muster gestaltet sein:

Änderungsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom __ (Datum)
zwischen __ (Name des Arbeitgebers) und Herrn/Frau __ (Name des Arbeitnehmers).

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom __ (Datum) geschlossenen Vereinbarungen mit dem __ (Datum) einvernehmlich geändert.

Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  • Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt __ Stunden die Woche. Der Arbeitstag beginnt um __ (Uhrzeit) und endet um __ (Uhrzeit).
  • Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich auf __ Euro (Betrag).

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers



Dieses Änderungsvertrag Muster können Sie über den folgenden Button kostenlos als PDF herunterladen:

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Änderungsvertrag nicht unterschreiben: Die Änderungskündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer den Änderungsvertrag ablehnen, kann der Arbeitgeber zu einer Änderungskündigung greifen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung möchte der Arbeitgeber die Zusammenarbeit damit nicht beenden, sondern direkt nach Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ein neues beginnen – jedoch unter veränderten Bedingungen.

Sowohl die Kündigung als auch das Angebot über das neue Arbeitsverhältnis müssen gemeinsam unterbreitet werden. Dabei muss Ihr Arbeitgeber Sie über die neuen Konditionen informieren, unter denen die weitere Zusammenarbeit stattfinden soll. Als Arbeitnehmer haben Sie drei Möglichkeiten, wie Sie damit umgehen. Allerdings sollten Sie unbedingt innerhalb von 3 Wochen reagieren:

  • Sie nehmen das Angebot an

    Damit wird das Arbeitsverhältnis unter den neuen Konditionen ab dem Augenblick weitergeführt, ab dem die Kündigung gewirkt hätte.

  • Sie lehnen das Angebot ab

    Aus der Änderungskündigung wird nun eine Beendigungskündigung. Diese kann innerhalb von 3 Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden.

  • Sie nehmen das Angebot unter Vorbehalt an

    Sie halten die neuen Bedingungen nicht für sozial gerechtfertigt und erheben daher Klage. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist die neuen Regelungen nur insoweit akzeptieren, bis ein Arbeitsgericht die Wirksamkeit geklärt hat. Sollten Sie sich innerhalb von 3 Wochen zu einem Vorbehalt entschließen, achten Sie darauf, dass dieser dem Arbeitgeber per Boten oder mit Zeugen zugestellt wird, damit Sie einen Nachweis haben. Entscheidet das Arbeitsgericht zu Ihren Gunsten, muss der Arbeitgeber Sie zu den alten Konditionen weiterbeschäftigen.


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