Arbeitszeugnis anfechten: Frist, Muster & Chancen

Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden? Dann können Sie eine Berichtigung verlangen – etwa bei falschen Angaben, fehlenden Tätigkeiten oder einer ungerechtfertigt schlechten Bewertung. Reagiert der Arbeitgeber nicht, können Sie Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Wir zeigen, wie Sie ein Arbeitszeugnis anfechten, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Chancen mit guten Beweisen erhöhen…

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Arbeitszeugnis anfechten – das Wichtigste

Frage

Kurzantwort

Anfechtung möglich? Ja, wenn das Zeugnis beispielsweise falsche Angaben, wesentliche Auslassungen oder eine unberechtigte Bewertung enthält.
Note 3 anfechten? Ja. Wer allerdings eine bessere Note verlangt, muss die überdurchschnittliche Leistung grundsätzlich darlegen und beweisen.
Gesetzliche Frist? Es gibt keine allgemeine gesetzliche 3-Wochen-Frist. Ausschlussfristen und Verwirkung können den Anspruch aber deutlich früher begrenzen.
Erster Schritt Beanstandungen schriftlich benennen und eine konkrete Berichtigung verlangen.
Letzter Schritt Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Umgangssprachlich wird meist davon gesprochen, ein Arbeitszeugnis „anzufechten“. Rechtlich verlangen Sie zunächst die Berichtigung oder Ergänzung des Zeugnisses. Entspricht das erteilte Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen, können Sie weiterhin die ordnungsgemäße Erfüllung Ihres Zeugnisanspruchs verlangen.

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Wann kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?

Ein Arbeitszeugnis muss wahr, klar und verständlich sein. Nach § 109 GewO dürfen zudem keine Formulierungen oder Merkmale verwendet werden, die eine andere Aussage über Sie treffen sollen, als aus Wortlaut oder äußerer Form ersichtlich ist. Typische Gründe für eine Zeugnisberichtigung sind:

  • Falsche Tatsachen

    Position, Beschäftigungsdauer oder andere Angaben sind falsch. Tatsächliche Fehler muss der Arbeitgeber korrigieren.

  • Wichtige Tätigkeiten fehlen

    Die Tätigkeitsbeschreibung muss ein klares Bild Ihrer tatsächlichen Aufgaben vermitteln. Wesentliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche dürfen nicht fehlen.

  • Formale Mängel

    Das Zeugnis entspricht in Form und Gestaltung nicht den Anforderungen, die im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt werden.

  • Unzulässige Formulierungen

    Das Zeugnis enthält zweideutige Aussagen, Geheimzeichen oder Formulierungen, die einen anderen Eindruck vermitteln sollen als der Wortlaut.

  • Widersprüchliche Bewertungen

    Einzelbewertungen, Gesamtnote und übriger Zeugnistext passen nicht zusammen.

  • Unberechtigt schlechte Bewertung

    Die Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung entspricht nachweislich nicht Ihren tatsächlichen Leistungen.

Sind Sie unsicher, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt, sollten Sie zunächst das Arbeitszeugnis prüfen lassen.

Arbeitszeugnis anfechten: So gehen Sie in 4 Schritten vor

Beanstanden Sie nicht pauschal das gesamte Zeugnis. Je genauer Sie Fehler benennen und Ihre gewünschte Änderung begründen, desto besser kann der Arbeitgeber darauf reagieren. So gehen Sie schrittweise vor:

  1. Arbeitszeugnis prüfen

    Markieren Sie falsche Angaben, fehlende Tätigkeiten, auffällige Formulierungen und Bewertungen, mit denen Sie nicht einverstanden sind.

  2. Beweise sammeln

    Sichern Sie Unterlagen, die Ihre Forderung unterstützen: Zwischenzeugnisse, Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Projektberichte oder dokumentierte Erfolge.

  3. Berichtigung schriftlich verlangen

    Nennen Sie konkret die beanstandeten Stellen und schlagen Sie möglichst eine alternative Formulierung vor. Setzen Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist – zum Beispiel 10 bis 14 Tage.

  4. Anspruch gerichtlich durchsetzen

    Lehnt der Arbeitgeber eine berechtigte Korrektur ab, können Sie eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht erheben. Spätestens jetzt kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein.

Viele Streitfälle lassen sich bereits im direkten Gespräch lösen. Bleiben Sie deshalb zunächst sachlich und lösungsorientiert. Nicht jede ungünstige Formulierung ist böse Absicht.

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Arbeitszeugnis anfechten: Muster für den Widerspruch

Für die erste Aufforderung benötigen Sie keinen komplizierten juristischen Schriftsatz. Entscheidend ist, dass Sie die beanstandeten Stellen konkret benennen und sagen, welche Änderung Sie verlangen. Bleibt das jedoch ohne Wirkung, können Sie folgendes Musterschreiben anpassen und nutzen:

Muster: Berichtigung des Arbeitszeugnisses

Betreff: Bitte um Berichtigung meines Arbeitszeugnisses vom TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Frau Muster,

vielen Dank für die Ausstellung meines Arbeitszeugnisses vom TT.MM.JJJJ. Nach sorgfältiger Prüfung sind mir einige Punkte aufgefallen, die aus meiner Sicht nicht korrekt bzw. unvollständig wiedergegeben sind.

Ich bitte Sie deshalb um Berichtigung folgender Punkte:

1. [Beanstandete Formulierung oder fehlende Angabe]

Begründung: [kurze sachliche Begründung]

Mein Formulierungsvorschlag: „[gewünschte Formulierung]“

2. [weitere Beanstandung]

Begründung: [kurze sachliche Begründung]

Ich bitte Sie, mir bis zum TT.MM.JJJJ ein entsprechend überarbeitetes Arbeitszeugnis zukommen zu lassen.

Vielen Dank für die Prüfung und Korrektur.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster



Hinweis: Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Aufforderung sowie einen Nachweis über den Versand auf! Das kann wichtig werden, falls Sie Ihren Anspruch später gerichtlich durchsetzen müssen.

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Arbeitszeugnis Note 3 anfechten: Geht das?

Auch ein Arbeitszeugnis mit der Note 3 („befriedigend“) können Sie beanstanden und eine bessere Bewertung verlangen. Entscheidend ist jedoch die Beweislast. Das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13) betrachtet die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ als durchschnittliche Bewertung. Verlangen Sie stattdessen die Note 2 („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder Note 1 („stets zur vollsten Zufriedenheit“), müssen Sie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die eine überdurchschnittliche Bewertung rechtfertigen.

Note

Beweislast

Note 1 oder 2 Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistungen darlegen und gegebenenfalls beweisen.
Note 3 „Zur vollen Zufriedenheit“ gilt als durchschnittliche Leistungsbewertung.
Note 4 oder 5 Arbeitgeber muss Tatsachen darlegen und beweisen, die eine unterdurchschnittliche Bewertung rechtfertigen.

Mehr Beispiele für die einzelnen Bewertungsstufen finden Sie in unserer Übersicht der Arbeitszeugnis Noten.

Kann ich eine Note 2 anfechten?

Sie können auch eine gute Bewertung beanstanden, wenn Ihre Leistungen tatsächlich „sehr gut“ waren. Allerdings liegt auch hier die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen also nachvollziehbar darlegen, warum Ihre Leistungen deutlich überdurchschnittlich waren. Ein bloßes „Ich war besser“ genügt nicht. Je konkreter Sie Ihre Leistung dokumentieren können, desto stärker ist Ihre Position.

Welche Beweise helfen bei der Anfechtung?

Besonders wichtig werden Beweise, wenn Sie eine bessere Zeugnisnote verlangen. Hilfreich sind hierfür:

  • Zwischenzeugnis

    Ein bereits erteiltes gutes oder sehr gutes Zwischenzeugnis kann ein wichtiges Indiz für Ihre bisherigen Leistungen sein.

  • Leistungsbeurteilungen

    Schriftliche Mitarbeiterbeurteilungen und dokumentiertes positives Feedback können Ihre Forderung stützen.

  • Zielvereinbarungen

    Haben Sie vereinbarte Ziele erreicht oder übertroffen, sollten Sie entsprechende Nachweise vorlegen.

  • Messbare Erfolge

    Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen, erfolgreiche Projekte oder andere Kennzahlen machen Leistungen nachvollziehbar.

  • Auszeichnungen und schriftliches Lob

    Prämien, Awards, Beförderungen oder ausdrücklich dokumentiertes Lob (z.B. per E-Mail) sprechen für überdurchschnittliche Leistungen.

  • Zeugen

    Je nach Streitpunkt können auch Aussagen von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Beteiligten relevant sein.

Ein gutes Zwischenzeugnis besitzt dabei besonderes Gewicht. Hat sich Ihre Leistung anschließend nicht wesentlich verändert, kann der Arbeitgeber im Endzeugnis nicht ohne sachlichen Grund erheblich von seiner früheren Bewertung abweichen (sog. Bindungswirkung).

Arbeitszeugnis anfechten: Welche Frist gilt?

Für die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses gibt es zwar keine gesetzliche Frist. Trotzdem sollten Sie Fehler möglichst sofort nach Erhalt beanstanden. Der Zeugnisanspruch unterliegt grundsätzlich der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. In der Praxis können Korrekturansprüche jedoch deutlich früher verloren gehen. Entscheidend sind vor allem Verwirkung sowie mögliche Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Gefahr der Verwirkung

Wer ein Arbeitszeugnis erhält und über längere Zeit keine Berichtigung verlangt, riskiert die Verwirkung seines Anspruchs. Als praktische Orientierung sollten Sie eine Berichtigung möglichst innerhalb von 5-6 Monaten nach Erhalt des Zeugnisses verlangen. Nach etwa 10-12 Monaten steigt das Risiko deutlich, dass ein Gericht von einer Verwirkung ausgeht.

Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag

Noch wichtiger können vertragliche Ausschlussfristen sein. Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten häufig Klauseln, nach denen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden müssen. Solche Ausschlussfristen betragen häufig 3 Monate. Wird eine wirksame Frist versäumt, kann der Anspruch auf Zeugnisberichtigung verloren gehen, obwohl die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Wie hoch sind die Chancen bei einer Anfechtung?

Ihre Chancen hängen vor allem davon ab, was Sie beanstanden und wie gut Sie Ihre Forderung belegen können. Eine seriöse Erfolgsquote lässt sich nicht pauschal nennen:

Beanstandung

Entscheidend für die Chancen

Falsche Tatsachen Fehler lassen sich meist anhand von Verträgen, Unterlagen oder Personaldaten objektiv nachweisen.
Wichtige Tätigkeit fehlt Aufgaben und Verantwortung sollten durch Stellenbeschreibung oder andere Unterlagen belegbar sein.
Note 4 statt 3 Der Arbeitgeber muss die unterdurchschnittliche Bewertung mit entsprechenden Tatsachen begründen.
Note 3 statt 2 Sie benötigen Belege für überdurchschnittliche Leistungen.
Note 2 statt 1 Sie müssen entsprechend sehr gute Leistungen darlegen und gegebenenfalls beweisen.
Formfehler Objektiv feststellbare Verstöße lassen sich vergleichsweise eindeutig beurteilen.

Eine freiwillige Schlussformel im Arbeitszeugnis ist ein Sonderfall: Einen gesetzlichen Anspruch auf Dank, Bedauern und gute Zukunftswünsche gibt es grundsätzlich nicht. Allein eine fehlende Dankes- oder Bedauernsformel begründet deshalb keinen Anspruch auf Ergänzung.

Arbeitszeugnis gerichtlich anfechten

Lehnt der Arbeitgeber eine berechtigte Korrektur ab, können Sie Ihren Anspruch mit einer Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht verfolgen. Dabei sollten Sie möglichst konkret angeben, welche Passagen geändert oder ergänzt werden sollen. Das Gericht prüft nicht nur einzelne Wörter isoliert, sondern kann das Arbeitszeugnis insgesamt auf die gesetzlichen Anforderungen untersuchen. Vor einer Verhandlung findet in der Regel aber noch ein Gütetermin statt: Ziel ist eine einvernehmliche Lösung. Kommt keine Einigung zustande, folgt das weitere Verfahren vor der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts.

Brauche ich einen Anwalt?

Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Sie können eine Zeugnisberichtigungsklage deshalb grundsätzlich selbst erheben. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dennoch sinnvoll sein, wenn es um eine strittige Leistungsbewertung, komplizierte Beweise, Ausschlussfristen oder umfangreiche Änderungswünsche geht.

Was kostet die Anfechtung?

Die Kosten hängen vom Streitwert und davon ab, ob Sie einen Anwalt beauftragen. Bei einer Zeugnisberichtigung wird als Streitwert häufig ein Bruttomonatsgehalt angesetzt. Wichtig: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt! Hinzu können Gerichtskosten kommen. Bei einer Einigung bzw. einem gerichtlichen Vergleich können diese geringer ausfallen oder entfallen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie vorab prüfen, ob der Streit um das Arbeitszeugnis in Ihrem Tarif enthalten ist, und sich eine Deckungszusage einholen.

Arbeitszeugnis erfolgreich angefochten – was muss geändert werden?

Ist Ihre Forderung berechtigt, muss der Arbeitgeber ein korrigiertes Zeugnis ausstellen. Die Änderung darf nicht dazu führen, dass das Zeugnis an anderer Stelle aus Ärger über Ihren Widerspruch verschlechtert wird. Kontrollieren Sie die neue Fassung deshalb erneut vollständig – nicht nur die beanstandete Passage. Stimmen Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung und Sozialverhalten jetzt miteinander überein? Wurden keine neuen Fehler eingebaut? Entspricht das Zeugnis insgesamt der vereinbarten beziehungsweise durchgesetzten Bewertung? Bewahren Sie die Korrespondenz und gegebenenfalls die vorherige Zeugnisfassung auf, bis die Angelegenheit endgültig abgeschlossen ist.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten arbeitsrechtlichen Streit sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.


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