Kündigungsschreiben Aufbau: Was muss rein?
Eine wirksame Kündigung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 623 BGB immer der Schriftform – ausgedruckt auf Papier und eigenhändig unterschrieben. E-Mail, Fax, Whatsapp oder eine eingescannte Unterschrift reichen nicht! Dieser Aufbau ist rechtssicher und empfehlenswert:
Bestandteil |
Bedeutung |
| Absender | Ihr Vorname, Nachname und Ihre Anschrift |
| Empfänger | Name des Unternehmens, Vertragspartners oder zuständiger Person |
| Datum | Aktuelles Datum, für die Frist entscheidend ist jedoch der Zugang beim Arbeitgeber |
| Betreff | „Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnummer“ |
| Anrede | Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Nachname] |
| Kündigungserklärung | „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ |
| Kündigungsbestätigung | Bitte um Bestätigung des Zugangs und Beendigungsdatums (optional) |
| Arbeitszeugnis | Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (optional) |
| Grußformel & Unterschrift | Mit freundlichen Grüßen + eigenhändige Unterschrift |
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Kündigungsschreiben-Vorlage für Arbeitnehmer
Für ein rechtswirksames Kündigungsschreiben reichen nur 2-3 Sätze. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlage. Das Musterschreiben können Sie gleich online umschreiben. Dazu einfach auf den Mustertext klicken:
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt
Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Hauptstraße 2
45678 Musterstadt
Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 1234
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ.
Ich bedanke mich für die bisher gute und kollegiale Zusammenarbeit. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.
Ebenso bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das Zeugnis zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
Kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlagen als Download
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Vorlage für |
Word |
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| Arbeitsvertrag | Word | |
| Probezeit | Word | |
| Arbeitnehmer (fristlos) | Word | |
| Wohnung | Word | |
| Mietvertrag | Word | |
| Versicherung | Word | |
| Fitnessstudio | Word | |
| Handyvertrag | Word |
Kann ich ein Kündigungsschreiben widerrufen?
Eine formal korrekte und schriftliche Kündigung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein „versehentlich gekündigt“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Die Kündigung zurücknehmen – das gelingt allenfalls bei einer mündlichen Kündigung im Affekt. Wer dem Chef in Rage ein wutschnaubendes „Ich kündige“ zuruft, kann das hinterher noch widerrufen.
Kündigungsschreiben: Die wichtigsten Regeln
Grundsätzlich reicht für die Kündigung ein einfaches Schreiben. Die Tücken stecken jedoch in den Details. Hier eine Übersicht der wichtigsten Regeln und welche Fehler Sie vermeiden sollten:
Das Kündigungsschreiben beginnt mit persönlichen Daten: Ihrem vollständigen Namen und der aktuellen Anschrift. Darunter kommen (Firmen-)Name und Anschrift des Arbeitgebers. Lesen Sie alle Angaben Korrektur! Tippfehler können das Kündigungsschreiben unwirksam machen.
Im Kündigungsschreiben müssen Sie zwei Datumsangaben machen: das Datum des Schreibens oben rechts – es dient als Nachweis der fristgerechten Kündigung. Und das Datum, wann das Beschäftigungsverhältnis enden soll. Beachten Sie (gesetzliche) Kündigungsfristen! In der Regel wird die Kündigung zum Monatsende ausgesprochen. Also zum 31. Sie kündigen richtig zum letzten Arbeitstag. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.
Wie jedes offizielle Dokument benötigt das Kündigungsschreiben eine Betreffzeile. Aus Gründen der Eindeutigkeit sollte hier „Kündigung“ stehen. Dazu können Sie entweder Ihre Personalnummer angeben oder das Datum, an dem der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde oder enden soll. Beispiel:
- Kündigung meines Arbeitsvertrages zum TT.MM.JJJJ
Meine Personalnummer: MM987654-123
Die Kündigung muss sich an eine zuständige Person richten, nicht an „Sehr geehrte Damen und Herren“. Arbeitnehmer adressieren die Kündigung entweder an den Chef oder an die Personalabteilung. Wer zuständig ist: vorher erfragen!
Grundlegender Inhalt im Kündigungsschreiben ist die Kündigungserklärung. Also die unmissverständliche Aussage, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Diese befindet sich zwingend im Einleitungssatz. Beispiel:
- „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum TT.MM.JJJJ.“
- „Ich kündige hiermit fristgerecht und ordnungsgemäß meinen bestehenden Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin.“
- „Unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ kündige ich hiermit meinen Arbeitsvertrag.“
Eine ordentliche Kündigung benötigt keine Begründung! Diese ist im Kündigungsschreiben freiwillig. Wollen Sie dem Ex-Arbeitgeber einen Hinweis geben, warum Sie kündigen, sollten Sie sachlich bleiben. Beispiel:
- „Ich habe mich aus beruflichen Gründen dazu entschieden, das bestehende Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.“
- „Leider bin ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, meine Berufstätigkeit fortzusetzen.“
- „Wie ich Ihnen im persönlichen Gespräch mitgeteilt habe, liegen die Gründe meines Ausscheidens hauptsächlich in den fehlenden Perspektiven.“
Wenn Sie im Guten gehen, sollten Sie sich im Kündigungsschreiben kurz für die Zusammenarbeit bedanken. Das zeugt von Größe und Respekt. Ein, zwei kurze Sätze reichen. Formulierungen für die Danksagung:
- „An dieser Stelle möchte ich mich für die bisherige, gute Zusammenarbeit bedanken. Ich konnte viel für meinen beruflichen Werdegang lernen. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin alles Gute.“
- „Vielen Dank für das gezeigte Vertrauen und die bislang positive Zusammenarbeit. Ich konnte mich persönlich wie beruflich weiterentwickeln und freue mich, wenn wir in Kontakt bleiben.“
- „Ich bedanke mich für die angenehme Zeit in Ihrem Unternehmen. Ich konnte mich hier fachlich wie persönlich weiterentwickeln und zahlreiche Erfahrungen gewinnen. Dafür bedanke ich mich herzlich.“
Bitten Sie zusätzlich darum, sich den Empfang der Kündigung bestätigen zu lassen. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet! Am sichersten ist nur die Kündigung vor Zeugen oder den Brief als Einschreiben per Post zu versenden. Die Bitte um eine Empfangsbestätigung kann dennoch nicht schaden. Beispiel-Formulierungen:
- „Bestätigen Sie mir bitte kurz den Empfang der Kündigung in schriftlicher Form.“
- „Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die wirksame Kündigung schriftlich.“
- „Ich bitte Sie, mir den Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum schriftlich zu bestätigen.“
- „Ich möchte Sie bitten, mir den Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen.“
Bitten Sie im Kündigungsschreiben möglichst immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darauf haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Das Arbeitszeugnis benötigen Sie z.B. für die Bewerbung:
- „Zusätzlich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.“
- „Ferner möchte ich Sie bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das Sie bitte an die oben genannte Adresse schicken.“
- „Bitte stellen Sie mir außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“
Das Kündigungsschreiben muss stets eigenhändig unterschrieben werden. Ein eingescanntes Bild der Unterschrift oder der getippte Name reichen nicht. Idealerweise beenden Sie das Kündigungsschreiben zuvor mit einer klassischen Grußformel:
- „Mit freundlichen Grüßen
(Eigenhändige Unterschrift)“ - „Mit besten Grüßen
(Eigenhändige Unterschrift)“
Was bedeutet „Zugang“?
Darüber, wann Ihre Kündigung gilt, entscheidet der sogenannte Zugang. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben (z.B. vor Zeugen), gilt es sofort. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie als zugegangen, sobald sie im „Machtbereich“ des Empfängers liegt – etwa im Briefkasten oder in der Poststelle. Um sicherzugehen, empfehlen Anwälte beim Versand per Post ein Einwurf-Einschreiben.
Kann ich einen befristeten Vertrag kündigen?
Ein befristeter Arbeitsvertrag sieht keine vorzeitige Kündigung vor. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Vertrages. Eine vorzeitige Kündigung per Kündigungsschreiben ist laut § 15 Absatz 3 und 4 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nur möglich, wenn das eine Klausel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag erlaubt.
Kann ich einen Job kündigen, den ich noch nicht angetreten habe?
Gemeint ist eine „Kündigung vor Arbeitsantritt“. Ob dies möglich ist, hängt von den Klauseln im Arbeitsvertrag ab: Wenn dort eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist, müssen Sie den Job antreten und in der Probezeit kündigen – mit einer Frist von 2 Wochen. Eine Alternative ist die gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber.
Droht mir eine Zahlungssperre beim Arbeitslosengeld?
Wer seinen Job selbst kündigt, dem droht eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld. Das gilt auch, falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben! Ausnahmen bestehen, falls Sie gemobbt wurden oder einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt waren und die Eigenkündigung aus Selbstschutz geschah. Allerdings müssen Sie das (ärztlich) nachweisen.
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