Arbeitszeugnis Schlussformel: Warum ist sie so wichtig?
Die Schlussformulierungen im Arbeitszeugnis bestehen zwar nur aus zwei bis vier Sätzen. Dennoch kommt der Abschlussformel eine wichtige Bedeutung zu. Grund: Sie ist komplett freiwillig!
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 227/11). Arbeitnehmer haben zwar einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies muss auch grundsätzlich „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Der ehemalige Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel zu beenden, die dem Arbeitnehmer für die Mitarbeit dankt oder Zukunftswünsche enthält. Ob eine Abschlussformel angefügt wird und wie sie geschrieben ist, obliegt allein dem Arbeitgeber.
Arbeitszeugnis Schlussformel fehlt?
Damit prägt die Arbeitszeugnis Schlussformel entscheidend den letzten Eindruck, den das Zeugnis vermittelt. Es kann den sonst positiven Eindruck verstärken, verfeinern und das gezeichnete Bild abrunden. Oder wie ein riesengroßes ABER alles vorherige in Zweifel ziehen.
Fehlt die Abschlussformel ganz, wird das von den meisten Personalern als negatives Zeichen in der Bewerbung interpretiert. Es offenbart eine unfreiwillige Kündigung oder gar Trennung im Streit. Meistens fragen Personaler im Vorstellungsgespräch hierbei nochmal nach.
Wie ist die Schlussformel im Arbeitszeugnis aufgebaut?
Obwohl es keinen Anspruch auf eine Abschlussformel im Arbeitszeugnis gibt, hat sich ein klassischer Aufbau etabliert. Die Schlussformel im Zeugnis enthält vier wichtige Bestandteile:
1. Beendigungsgrund
Wer hat die Kündigung oder das Ende des Arbeitsverhältnisses veranlasst? Beispielsweise bedeutet die Formulierung „Auf eigenen Wunsch…“, dass der Mitarbeiter selbst gekündigt hat. „In gegenseitigem Einverständnis…“ lässt hingegen auf eine Kündigung des Arbeitgebers schließen. Beispiele für diesen Teil der Schlussformel sind:
- „Herr Müller verlässt das Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen.“ (Betriebsbedingte Kündigung)
- „Nach Ablauf einer befristeten Beschäftigungszeit verlässt Frau Schmidt das Unternehmen.“(Befristeter Arbeitsvertrag)
- „Herr Konrad verlässt uns auf eigenen Wunsch.“ (Kündigung durch Mitarbeiter)
- „Wirksam zum TT.MM.JJJJ wurde das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst.“ (Aufhebungsvertrag)
- „Wir mussten uns am TT.MM.JJJJ von Herrn Mayer trennen.“ (Oft bei fristloser Kündigung)
2. Bedauern über die Trennung
Ähnliches gilt für das Bedauern über die Trennung vom Mitarbeiter. Einen guten Arbeitnehmer lassen Unternehmen nur ungern gehen und sagen dies in den Abschlussformel. Fehlt der Ausdruck des Bedauerns, scheint der Mitarbeiter nicht sonderlich überzeugt zu haben. Beispiele für das Bedauern in Abschlussformeln sind:
- „Wir bedauern seine Entscheidung sehr…“
- „Wir bedauern es sehr, diese motivierte und kompetente Mitarbeiterin zu verlieren.“
- „Wir bedauern es, ihn zu verlieren…“
- „Der Abschied von Frau Fischer fällt schwer, da wir eine stets sympathische und erfolgreiche Mitarbeiterin verlieren.“
- „Leider hat sich Herr Mustermann dazu entschieden, unser Unternehmen zu verlassen.“
3. Dank für die Zusammenarbeit
Normalerweise bedankt sich das Unternehmen für die Zusammenarbeit und die Leistungen des Mitarbeiters. Der oder die Angestellte hat schließlich viel Zeit und Energie in die Arbeit gesteckt und am Erfolg des Unternehmens mitgewirkt. Je nach Formulierung kann dies besonders positiv sein. Fehlt der Dank hingegen komplett, gilt dies als negatives Zeichen. Typische Arbeitszeugnis Schlussformeln für Dank sind:
- „Wir bedanken uns für die stets hervorragenden Leistungen.“
- „Für die gute Zusammenarbeit bedanken wir uns.“
- „Wir danken Herrn Hofmann für seine guten Leistungen.“
- „Für seine Mitarbeit bedanken wir uns.“
- „Mit großem Dank…“
4. Zukunftswünsche
Zum Abschluss wird dem ausscheidenden Mitarbeiter meist „alles Gute für die Zukunft“ gewünscht. Eine nette Geste und ein freundlicher Gruß für den weiteren Weg. Auch hier ist aber Vorsicht bei der Formulierung geboten. Wo die Unterschiede liegen, erfahren Sie am Ende des Artikels. Gern genutzte Formulierungen für Wünsche in Schlussformeln sind:
- „Wir wünschen weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
- „Wir wünschen für die berufliche Zukunft weiterhin Erfolg.“
- „Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir Herrn Fischer weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
- „Auf seinem weiteren Weg wünschen wir Erfolg und alles Gute.“
- „Wir wünschen für die Zukunft viel Erfolg.“
Arbeitszeugnis Schlussformel Formulierung: Sehr gut
Als „vollständig“ wird eine Schlussformel im Arbeitszeugnis betrachtet, wenn sie alle vier Bestandteile enthält. Fehlen einzelne Teile, entsteht schon ein negativer Eindruck. Wird beispielsweise kein Bedauern ausgesprochen, scheint es so, als wäre der Arbeitgeber froh über den Weggang des Mitarbeiters. Ein klassisches Beispiel für eine „sehr gute“ Abschlussformulierung wäre:
Auf eigenen Wunsch verlässt Herr Maier zum TT.MM.JJJJ unser Unternehmen. Wir bedauern diese Entscheidung sehr und danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Eine positive Formulierung im Zeugnisdeutsch, auf die der Mitarbeiter stolz sein kann. Wer sich mit dieser Abschlussformel im Arbeitszeugnis bewirbt, sammelt Pluspunkte bei Personalern.
Schlussformeln im Arbeitszeugnis: Unterschiede & Wirkung
Die meisten Abschlussformeln klingen auf den ersten Blick nett. Es gibt aber fiese Fallen und gemeine Unterschiede. Denn direkte Kritik am Arbeitnehmer ist nicht erlaubt – wohl aber gut versteckte. Die Bedeutung von Arbeitszeugnis Schlussformeln entscheidet sich daher nicht nur am Fehlen einer solchen Formulierung, sondern ebenso an kleinen Abstufungen mit großer Wirkung.
Die Tücken und Unterschiede stecken oft in scheinbaren Kleinigkeiten und kaum merklichen Veränderungen in der Formulierung, die die Bedeutung komplett verändern:
-
Intensität
Die wichtigste Schraube, an denen Unternehmen bei den Abschlussformeln drehen, ist die Intensität der Aussage. Oft sind es nur einzelne Worte, die den Ausschlag geben, ob es sich um ein „sehr gutes“ Zeugnis oder um ein mittelmäßiges handelt. Entscheidend sind Begriffe wie „sehr“, „besonders“, „groß“, „stets“ oder „immer“. Auch andere positive Eigenschaften wie „engagiert“, „motiviert“ oder „erfolgreich“ werten die Abschlussformel auf.
-
Wortwahl
Positiv anmutende Sätze haben es manchmal faustdick zwischen den Zeilen. Wird einem Mitarbeiter etwa „viel Glück“ gewünscht, wirkt dies nett und aufbauend, wird allgemein jedoch als Indiz dafür verstanden, dass er ohne das entsprechende Glück vermutlich nicht erfolgreich sein wird.
-
Satzstellung
Es geht auch richtig kompliziert. Ein und dasselbe Wort kann an verschiedenen Stellen im Satz eine unterschiedliche Bedeutung haben: „Wir wünschen weiterhin viel Erfolg…“ oder „Weiterhin wünschen wir viel Erfolg…“ Sieht fast gleich aus – bedeutet aber Gegensätzliches. Der erste Satz legt nahe, dass der Mitarbeiter erfolgreich im Unternehmen war und dies wohl auch bei seinem neuen Job sein wird. Letzteres hingegen spielt darauf an, dass der Erfolg bisher ausblieb, man ihm diesen aber „weiterhin“ wünscht. Ein vergiftetes Lob!
Schlussformel im Arbeitszeugnis: Beispiele
Zum Schluss noch zwei Beispiele, die verdeutlichen, welchen Unterschied die Abschlussformel im Arbeitszeugnis machen kann:
Herr Müller verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch hin. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr und bedanken uns für seine stets guten und engagierten Leistungen. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Herr Müller verlässt in beidseitigem Einverständnis das Unternehmen. Wir bedauern dies und danken gleichzeitig für seine Mitarbeit. Weiterhin wünschen wir beruflich und privat viel Erfolg.
Trotz der scheinbaren Ähnlichkeit werden die Unterschiede in der Schlussformel deutlich. Während die erste Formulierung der Schulnote 1 entspricht und die Chancen bei künftigen Bewerbungen steigern kann, ist die zweite Variante eher eine Note 4 und kann für das Gegenteil sorgen.
Arbeitszeugnis Formulierungen: 200 Codes entschlüsselt
Decodieren Sie die Geheimcodes in Ihrem Arbeitszeugnis! Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Schlussformeln: Die 200 wichtigsten negativen Botschaften und Geheimcodes im Arbeitszeugnis – und was sie wirklich bedeuten, haben wir in einem Gratis-PDF zusammengefasst. Hier kostenlos herunterladen:
Die 10 wichtigsten Fragen zum Arbeitszeugnis
Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.
Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.
Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.
Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.
Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.
Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).
Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).
Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.
Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.
Weitere wichtige Zeugnis-Artikel lesen
- Einfaches Arbeitszeugnis: Tipps zum Inhalt, Beispiele, Muster
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Inhalt, Formulierungen, Muster
- Zwischenzeugnis: Anspruch, Inhalt, Muster
- Arbeitszeugnis selber schreiben: Bitte mit Bedacht
- Arbeitszeugnis für Manager: Was muss drinstehen?
- Arbeitszeugnis Alternativen: Das geht auch
- Praktikumszeugnis: Formulierungen, Inhalt, Muster
- Ausbildungszeugnis: Das unbedingt beachten!