Arbeitnehmerrechte: Bedeutung und Liste Ihrer Rechte

Viele Mitarbeiter denken in erster Linie an ihre Pflichten. Was muss geleistet werden? Woran müssen Sie sich im Job halten? Was dürfen Sie auf keinen Fall? Über Arbeitnehmerrechte machen sich die meisten erst im Streitfall Gedanken. Ein Fehler, denn Ihre Rechte als Arbeitnehmer sollten Sie nicht nur kennen, sondern auch einfordern. Wir zeigen, welche Arbeitnehmerrechte Sie haben, und warum Sie diese wahrnehmen sollten…

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Übersicht über Ihre Rechte

Nur wer seine Arbeitnehmerrechte kennt, kann diese auch wahrnehmen. Viele Arbeitnehmer kennen sie nicht und verlassen sich auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers. Kann gut gehen, muss es aber nicht. Um sicher zu gehen, dass Ihre Rechte gewahrt werden, tun Sie gerade das Richtige: Sie informieren sich über Ihre Arbeitnehmerrechte.

Der erste Check gilt daher Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Die Rechte, die darin verbrieft sind, sollten Sie kennen, dürfen Sie einfordern. Im Zweifel markieren sie sogar Grenzen für den Arbeitgeber. Der Schutz von Mitarbeitern ist in Deutschland stark ausgeprägt. Entsprechend umfangreich sind auch die Arbeitnehmerrechte. In unserer Übersicht zeigen wir Ihnen zahlreiche Arbeitnehmerrechte aus verschiedenen Bereichen und erklären, was Ihnen im Job zusteht.

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Arbeitnehmerrechte zur Arbeitszeit

Wie lange darf ich höchstens arbeiten?

Es gibt klare Arbeitnehmerrechte, wie lange Ihre Arbeitszeit höchstens betragen darf. Das Arbeitszeitgesetz besagt: Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Kurzfristig dürfen Ausnahmen dazu führen, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden erhöht wird.

Über einen Zeitraum von sechs Monaten muss ein Durchschnitt von acht Stunden wiederhergestellt werden. Wer für eine Zeit länger gearbeitet hat, bekommt im Anschluss also einen Ausgleich durch weniger Arbeitszeit.

Wie lange darf ich Pause machen?

Leider ist es an vielen Arbeitsplätzen trauriger Alltag, dass fast keine Pausen gemacht werden. Es wird durchgeschuftet und wenn überhaupt nur schnell am Schreibtisch etwas gegessen. Zu den Arbeitnehmerrechten gehört aber auch ein Anspruch auf Pause. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden dürfen Sie 30 Minuten Pause machen, ab neun Stunden stehen Ihnen 45 Minuten Pause zu.

Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhezeit von elf Stunden vorgesehen. In einigen Branchen kann diese auf zehn Stunden verkürzt werden.

Muss ich nach Feierabend erreichbar bleiben?

Nach Feierabend zuhause den Tag genießen, doch dann ruft der Chef an. Müssen Sie rangehen und auch nach Ende Ihrer Arbeitszeit erreichbar sein oder können Sie einfach klingeln lassen? Gute Nachricht: Nach Feierabend müssen Sie keine beruflichen Anrufe beantworten oder entgegennehmen. Ihre Freizeit dient der Erholung.

Wer sich weiterhin mit dem Job beschäftigen muss, leistet Arbeit und unterbricht seine Ruhezeit. Deshalb müssen Sie auch keine beruflichen Mails lesen oder beantworten. Auch ein Diensthandy dürfen Sie außerhalb Ihrer Arbeitszeiten abschalten, wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Eine Ausnahme ist der Bereitschaftsdienst, bei der Erreichbarkeit dringend notwendig ist.

Wann muss ich Überstunden machen?

Überstunden gehören in vielen Branchen und Berufen schon fast zum Berufsalltag. Gründe kann es viele geben, aber müssen Sie überhaupt Überstunden leisten? Wie genau Ihre Arbeitnehmerrechte aussehen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag oder einem für Sie gültigen Tarifvertrag ab. Nur wenn es hier eine entsprechende Regelung zu Überstunden gibt, müssen Sie diese auch machen. Gibt es keine solche Regelung, können Sie die zusätzlichen Stunden ablehnen.

Eine Ausnahme gibt es bei Gefahren und Katastrophen. In einem solchen Fall müssen Sie auch Überstunden leisten, wenn im Vertrag keine Regelung festgehalten wurde. Beispielsweise wenn ein Feuer ausbricht, können Sie nicht einfach pünktlich Feierabend machen, wenn Ihr Chef Unterstützung braucht.

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Arbeitnehmerrechte zum Urlaub

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland einen gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Daran ist nicht zu rütteln. Wie hoch der Anspruch ist, kann sich hingegen unterscheiden und hängt von Ihren wöchentlichen Arbeitstagen ab. Der Mindesturlaub liegt bei vier Wochen – bei einer 6-Tage-Woche sind das 24 Tage Urlaub, bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage und bei drei Tagen in der Woche bleiben 12 Tage Jahresurlaub.

Im Arbeitsvertrag kann ein längerer Urlaubsanspruch vereinbart werden, der dann auch einzuhalten ist. Mitarbeiter mit einer Behinderung haben außerdem ein Recht auf fünf zusätzliche Urlaubstage.

Kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch ablehnen?

Grundsätzlich muss der Chef Ihrem Urlaubsantrag zustimmen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Allerdings müssen auch die Wunschtermine der Kollegen berücksichtigt werden. Berufstätige Eltern mit schulpflichtigen Kindern bekommen in den Ferien eher Urlaub als ein kinderloser Arbeitnehmer. Wichtig ist deshalb, dass Sie unbedingt die Bestätigung vom Chef haben. Ein Antrag auf Urlaub gibt Ihnen noch nicht das Recht, einfach zuhause zu bleiben.

Wie lange bekomme ich Urlaub am Stück?

Arbeitgeber dürfen nicht immer nur einzelne Urlaubstage gewähren. Zusammenhängender Urlaub ist deshalb ein Arbeitnehmerrecht. So soll gewährleistet werden, dass Sie sich über einen längeren Zeitraum erholen können. Im Jahr muss der Chef mindestens einmal insgesamt zwölf zusammenhängende Urlaubstage genehmigen.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wer im Urlaub krank wird, sollte sofort zum Arzt gehen und sich ein Attest holen. Melden Sie sich außerdem bei Ihrem Arbeitgeber krank – obwohl Sie Urlaub haben. Wenn Sie beides getan haben, können Sie Ihre Urlaubstage zurückbekommen. Die Tage der Krankschreibung in Ihrem Urlaub dürfen Ihnen nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.

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Arbeitnehmerrechte zur Kündigung

Muss ich eine Abmahnung einfach so hinnehmen?

Wenn Sie sich im Job etwas zu schulden kommen lassen – oder Ihr Chef der Ansicht ist, Sie hätten dies getan – bekommen Sie eine Abmahnung. Damit werden Sie für Ihr Verhalten verwarnt und gleichzeitig dazu aufgefordert, es in Zukunft zu ändern.

Sie müssen sich jedoch nicht einfach damit abfinden, sondern haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen. Diese wird ebenfalls Ihrer Personalakte hinzugefügt. Wenn Sie sich völlig ungerecht behandelt fühlen, können Sie auch den Betriebsrat einschalten oder im letzten Schritt gegen die Abmahnung klagen.

Wann können Sie gekündigt werden?

Wenn Sie bereits länger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, unterstehen Sie dem allgemeinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Sie dann nicht ohne guten Grund feuern. Für eine Kündigung braucht es betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe.

In der Probezeit braucht es keinen Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden und auch die Kündigungsfrist ist kürzer. Beide Seiten können ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen.

Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Der Kündigungsschutz ist groß, um Mitarbeiter vor willkürlichen Entlassungen zu schützen. Ein Mittel ist dabei die Kündigungsschutzklage. Mit einer Frist von drei Wochen ab dem Erhalt der Kündigung können Sie diese einreichen.

Im Verfahren wird zunächst versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist das nicht möglich, kommt es zum Termin und die Richter entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist oder zurückgenommen werden muss.

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Arbeitnehmerrechte zur Privatssphäre

Welche Daten muss ich dem Chef geben?

Ein Arbeitgeber erhebt einige Daten über seine Mitarbeiter. Dazu zählt beispielsweise die Anschrift, die auch auf dem Arbeitsvertrag vermerkt wird und zu den personenbezogenen Daten des Mitarbeiters gehört. Es gibt allerdings Grenzen, die klar besagen, was Sie Ihrem Arbeitgeber nicht preisgeben müssen.

Ihre private Telefonnummer – ob nun das Smartphone oder der Anschluss zuhause – gehört dazu. Dieselbe Regelung trifft auf Ihre private E-Mail-Adresse zu, die Sie nicht an den Chef weitergeben müssen. Ausnahmen können auftreten, wenn es beruflich erforderlich ist, dass Sie erreichbar sind, wie etwa bei Rufbereitschaft oder wenn Sie im Homeoffice arbeiten und kein dienstliches Telefon haben.

Darf der Chef über mich im Internet recherchieren?

Was posten Sie auf Facebook? Welche Bilder teilen Sie in sozialen Netzwerken? Diese Dinge gehen Ihren Arbeitgeber grundsätzlich nichts an und es ist ihm nicht gestattet, Ihnen nachzuschnüffeln und zu recherchieren. Dahinter steht § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes, der besagt, dass personenbezogene Daten nur direkt beim Betroffenen erhoben werden dürfen.

Die Ausnahme von diesem Arbeitnehmerrecht betrifft berufliche Plattformen und Netzwerke wie Xing oder Linkedin. Hier darf der Arbeitgeber sich sehr wohl ein Bild von Ihnen machen, denn genau das ist der Zweck solcher Business-Netzwerke. Auch wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass Sie in sozialen Netzwerken den Ruf des Arbeitgebers schädigen, kann dieser sich Ihre Posts ansehen.

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Weitere Arbeitnehmerrechte

Muss ich zur Arbeit, wenn mein Kind krank ist?

Das Kind wird über Nacht krank, morgens steht jedoch für Sie der nächste Arbeitstag an. Müssen Sie dann Ihrer Pflicht nachkommen oder können Sie sich um den Nachwuchs kümmern? Die Arbeitnehmerrechte sind in diesem Fall auf Ihrer Seite. Mitarbeitern steht eine bezahlte Freistellung zu. Bei kranken Kindern unter 12 Jahren haben beide Elternteile Anspruch auf bis zu 10 freie Arbeitstage im Jahr. Alleinerziehende dürfen 20 Tage für ein krankes Kind zuhause bleiben.

Voraussetzung ist neben dem Alter des Kindes eine Bescheinigung vom Arzt. Auch darf keine andere Person im Haushalt leben (etwa die Großeltern), die die Pflege übernehmen könnten.

Welche Aufgaben muss ich erledigen?

Manchmal kommt der Chef mit Aufgaben, bei denen Mitarbeiter sich fragen: Muss ich das wirklich übernehmen? Eine Beschreibung der Arbeitsaufgaben findet sich im Arbeitsvertrag und gibt Ihnen einen ersten Einblick. In der täglichen Arbeit können weitere hinzu kommen.

Das ist grundsätzlich erlaubt und folgt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Allerdings gibt es auch Grenzen: So müssen Sie natürlich keine Aufgaben erledigen, durch die Sie sich selbst in Gefahr bringen oder die illegal wären. Auch müssen Sie nichts erledigen, was überhaupt gar nichts mit Ihrer Tätigkeit zu tun hat oder einer Tätigkeit gleich mehrerer Gehaltsstufen niedriger entspricht. Als qualifizierte Fachkräfte können Sie nicht verdonnert werden, nur noch Kaffee zu kochen.


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