Betriebsferien: Ankündigung, Vorlage + Ihre Rechte

Betriebsferien sind für Unternehmen praktisch, um die Urlaubs- und Personalplanung zentral zu steuern. Doch für Arbeitnehmer bedeutet die Anordnung oft: Zwangsurlaub. Wir klären auf, wie viele Tage Urlaub der Chef für Werksferien verplanen darf, welche Vorlaufzeiten gelten und was passiert, wenn Ihr Urlaubskonto eigentlich schon leer ist…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Betriebsferien sind Zeiträume, in denen ein Unternehmen vorübergehend schließt und Mitarbeiter in dieser Zeit Urlaub nehmen müssen.
  • Anordnung: Der Arbeitgeber darf Betriebsurlaub anordnen, muss dabei aber die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser gemäß § 87 I Nr. 5 BetrVG den Betriebsferien zustimmen.
  • Urlaubsanspruch: Die freien Tage während der Werksferien werden vom persönlichen Jahresurlaub der Mitarbeiter abgezogen.
  • Anteil: Betriebsferien dürfen aber nur einen Teil des jährlichen Erholungsurlaubs betreffen. Laut Rechtsprechung des BAG sollten Arbeitnehmern etwa 3/5 bis 1/2 des Jahresurlaubs zur freien Verfügung bleiben.
  • Ankündigung: Betriebsferien müssen rechtzeitig angekündigt werden, damit Mitarbeiter ihre Urlaubsplanung darauf einstellen können.
  • Resturlaub: Haben Mitarbeiter nicht mehr genug Urlaubstage, müssen Arbeitgeber eine Lösung finden – z.B. unbezahlten Urlaub oder Zeitguthaben.

Betriebsferien haben in erster Linie den Zweck, Produktionsabläufe zu synchronisieren, Betriebskosten zu senken oder saisonale Flauten (z.B. im Sommer, um Weihnachten) zu nutzen. Am weitesten verbreitet sind Betriebsferien im Handwerk: Rund 35 bis 42 % der Handwerksbetriebe zeitweise komplett – meistens im Sommer oder zwischen Weihnachten und Neujahr.

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Einfach erklärt: Was versteht man unter Betriebsferien?

Betriebsferien (Synonym: Betriebsurlaub, Werksferien) sind festgelegte Zeiten, in denen ein Unternehmen den Betrieb schließt und alle Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Die freien Tage werden vom Jahresurlaub der Beschäftigten abgezogen. Der Arbeitgeber kann die Ferien aus betrieblichen Gründen anordnen, sie müssen jedoch rechtzeitig – meist 6 Monate im Voraus – angekündigt werden.

Wie viele Tage Betriebsurlaub sind erlaubt?

Im Arbeitsrecht gibt es keine gesetzliche Höchstdauer für die erlaubten Tage Betriebsferien. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Dauer des Betriebsurlaubs festlegen – er darf hierfür aber nicht den gesamten Jahresurlaub der Mitarbeiter verplanen. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1 ABR 79/79) müssen Arbeitnehmer drei Fünftel (rund 60 %) bis die Hälfte ihres Urlaubs frei planen können. Beispiel: Haben Sie den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche, dürfen davon höchstens etwa 12 Tage als Betriebsferien festgelegt werden. Die übrigen 8 Tage können Sie sich selbst einteilen.

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Wird man bei Betriebsferien bezahlt?

Kurze Antwort: Ja. Während der Betriebsferien bekommen Arbeitnehmer weiterhin ihr normales Gehalt gezahlt. Auch wenn sie während dieser Zeit Urlaub nehmen müssen, zählt der Zwangsurlaub wie regulärer Urlaub mit der gesetzlichen Lohnfortzahlung. Sie erhalten also regulär Urlaubsentgelt – nur der frei verfügbare Urlaubsanspruch reduziert sich.

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Aus welchen Gründen sind Betriebsferien zulässig?

Betriebsferien dürfen nicht willkürlich angeordnet werden. Nach § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) müssen Arbeitgeber zwar die Urlaubswünsche der Mitarbeitenden berücksichtigen. Bestehen jedoch „dringende betriebliche Gründe“, sind Werksferien zulässig. Dazu zählen:

  • Abwesenheit zentraler Personen

    Ist der normale Betrieb nicht möglich, weil eine wichtige Person abwesend ist, sind Betriebsferien erlaubt. Dies gilt z.B. für Arztpraxen, wenn der Arzt selbst im Urlaub ist und keine Patienten behandeln kann.

  • Umbau oder Renovierungen

    Werden wichtige Umbauarbeiten oder Renovierungen durchgeführt, rechtfertigt dies einen einheitlichen Urlaub für die Belegschaft. Während dieser Arbeiten ist der normale Ablauf gestört.

  • Saisonale Schwankungen

    Bei saisonalen Schwankungen für einen vorhersehbaren Zeitpunkt im Jahr dürfen Unternehmen Betriebsferien anordnen. Dies gilt z.B. für Hotels in der Nebensaison.

  • Urlaub von Kunden und Zulieferern

    Sind der Hauptkunde oder wichtige Zulieferer selbst in den Ferien, ist die reguläre Arbeit unmöglich, und es kommt zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf. Auch hier ist ein Zwangsurlaub erlaubt.

Wann ist Betriebsurlaub verboten?

Unzulässig sind Betriebsferien in der Regel wegen Auftragsmangels oder bei betrieblichen Störungen, für die das Management verantwortlich ist. Gelegentliche Schwankungen oder Maschinenausfälle gehören zum wirtschaftlichen Risiko eines Unternehmens. Sie dürfen nicht einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Spontane Betriebsferien sind also verboten.

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Wie lange vorher müssen Betriebsferien angekündigt werden?

Idealerweise werden Betriebsferien vor Beginn des Urlaubsjahres angekündigt. So wissen Mitarbeiter genau, wie viele Urlaubstage übrig bleiben und können ihren Resturlaub planen. Eine gesetzliche Regelung oder Frist für die Ankündigung gibt es aber nicht: Juristen sprechen von einem „zumutbaren Zeitraum“ – eine Vorlaufzeit von 6 Monaten gilt meist als „angemessen“.

Betriebsferien-Ankündigung – Vorlage für Mitarbeiter

Sie wollen Ihre Mitarbeiter über geplante Werksferien informieren? Dann nutzen Sie gerne unsere Vorlage zur Ankündigung:

Ankündigung: Betriebsferien für JJJJ

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie frühzeitig darüber informieren, dass unser Betrieb in der Zeit vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ aufgrund von [dringender betrieblicher Grund] Betriebsferien macht. In diesem Zeitraum ruht der Betrieb vollständig. Wir bitten Sie daher, Ihren Erholungsurlaub für diesen Zeitraum einzuplanen.

Sollten Sie in dieser Zeit keinen ausreichenden Resturlaub haben, bitten wir um Rücksprache mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung. Auch für andere Fragen dazu stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsleitung

Betriebsferien-Ankündigung – Vorlage für Kunden

Ankündigung: Betriebsferien für JJJJ

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

unser Betrieb macht eine Pause. In der Zeit vom TT.MM.JJJJ bis einschließlich TT.MM.JJJJ haben wir wegen Betriebsurlaub geschlossen. Wir sind in dieser Zeit leider nicht erreichbar. Ab dem TT.MM.JJJJ stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Beispiel GmbH

Darf der Chef genehmigten Urlaub wegen Betriebsurlaub streichen?

Bereits genehmigter Urlaub darf wegen später angeordneter Betriebsferien nicht wieder gestrichen werden. Grundsätzlich gilt: Genehmigt ist genehmigt und darf auch wie geplant als Urlaub genommen werden. Die Genehmigung darf der Chef nur in außerordentlichen Notsituationen zurücknehmen – etwa, wenn das Unternehmen unmittelbar in seiner Existenz bedroht ist. Wichtig ist für diesen Fall, dass Sie die Urlaubsgenehmigung schriftlich haben.

Achtung: Wer hingegen ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub macht (sog. „Selbstbeurlaubung“) riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die fristlose Kündigung. Lassen Sie sich Ihren Urlaubsantrag daher immer schriftlich bestätigen (E-Mail reicht).

Was passiert, wenn ich keinen Urlaub mehr übrig habe?

Wenn Sie während der Betriebsferien keinen Urlaub mehr übrig haben, gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen, die der Arbeitgeber wählen kann:

  1. Übertrag oder Nachholung
    In manchen Fällen kann der Urlaub aus dem nächsten Jahr vorgezogen werden, sofern dies rechtlich und betriebsintern möglich ist.
  2. Unbezahlter Urlaub
    Sie müssen die freien Tage während der Betriebsferien ohne Gehaltszahlung nehmen, siehe Freistellung.
  3. Zeitguthaben
    Falls Sie Überstunden oder ein Arbeitszeitkonto haben, können diese Tage damit verrechnet werden.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf Sie nicht einfach zwingen, ohne irgendeine Lösung freizunehmen und muss eine faire Regelung für fehlende Urlaubstage finden.

Krank in den Betriebsferien: Was tun?

Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, verfällt sein Urlaubsanspruch in dieser Zeit nicht. Damit Sie sich die Urlaubstage später wieder gutschreiben lassen können, müssen Sie aber nach § 9 BUrlG drei Bedingungen erfüllen:

  1. Arztbesuch

    Suchen Sie umgehend einen Arzt auf (erst recht im Ausland) und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit per Attest bescheinigen.

  2. Krankmeldung

    Melden Sie sich sofort beim Arbeitgeber und informieren Sie diesen über die Krankmeldung. Das müssen Sie bereits am ersten Tag der Krankheit tun!

  3. Bescheinigung

    Sorgen Sie dafür, dass der Arbeitgeber das Attest umgehend erhält – spätestens am dritten Tag. Der Arbeitsvertrag kann auch kürzere Fristen vorgeben.

Nur wer im Urlaub offiziell krankgeschrieben wird, kann diese Urlaubstage später nachholen. Der Anspruch darauf verfällt dann nicht.

Ist eine Kündigung in den Betriebsferien möglich?

Leider ja. Das Arbeitsverhältnis kann auch gekündigt werden, während der Betrieb geschlossen ist. Arbeitgeber müssen hierbei jedoch die zulässigen Kündigungsgründe – etwa für eine betriebsbedingte Kündigung – beachten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Umgekehrt können auch Arbeitnehmer oder Verbraucher während der Werksferien kündigen – sowohl den Job als auch Abonnements. Betriebe müssen auch während er Betriebsferien Post annehmen.


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