Was ist eine Urlaubsvertretung?
Eine Urlaubsvertretung übernimmt vorübergehend Aufgaben eines Kollegen, der im Urlaub ist. Sie soll sicherstellen, dass dringende Arbeiten weiterlaufen, Kunden betreut und wichtige Fristen eingehalten werden. Dabei müssen Sie als Vertretung nicht automatisch sämtliche Aufgaben des abwesenden Kollegen zusätzlich zu Ihren eigenen erledigen.
Welche Tätigkeiten Sie übernehmen, sollte vor dem Urlaub klar festgelegt werden. Dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten, Prioritäten, Deadlines und notwendige Entscheidungsbefugnisse. Die dafür erforderlichen Informationen sollte der abwesende Kollege in einer Urlaubsübergabe dokumentieren.
Begriff |
Bedeutung |
| Urlaubsvertretung | Kollege übernimmt notwendige Aufgaben während des Urlaubs |
| Urlaubsübergabe | Abwesender Kollege übergibt Aufgaben, Informationen und Termine |
| Vertretungsregelung | Legt Zuständigkeiten und Befugnisse für die Abwesenheit fest |
Muss ich eine Urlaubsvertretung übernehmen?
Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Urlaubsvertretung übertragen. Nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) darf er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Punkte nicht bereits durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber Ihnen beliebige Tätigkeiten zuweisen darf. Je genauer Ihre Aufgaben im Arbeitsvertrag beschrieben sind, desto enger ist sein Spielraum. Außerdem muss die Weisung Ihre Interessen angemessen berücksichtigen. Eine zeitlich begrenzte Vertretung mit vergleichbaren Aufgaben ist daher meist unproblematischer als die Anweisung, während mehrerer Wochen eine vollkommen andere oder wesentlich verantwortungsvollere Tätigkeit zu übernehmen.
Ampel-Check: Wie viel Urlaubsvertretung ist zumutbar?
🟢 Meist unproblematisch
Sie übernehmen vorübergehend vergleichbare Aufgaben, für die Sie qualifiziert sind und die innerhalb Ihrer Arbeitszeit zu schaffen sind.
🟡 Klärungsbedarf
Die zusätzlichen Aufgaben konkurrieren mit Ihren eigenen Deadlines oder erfordern regelmäßig Mehrarbeit. Lassen Sie Ihren Vorgesetzten festlegen, was Vorrang hat.
🔴 Kritisch
Die Vertretung überschreitet deutlich Ihre Qualifikation oder Befugnisse, widerspricht den Grenzen Ihres Arbeitsvertrags oder lässt sich nur unter Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften bewältigen.
Wer muss für die Urlaubsvertretung sorgen?
Für die betriebliche Organisation und damit letztlich für eine funktionierende Urlaubsvertretung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Beschäftigte sollten ihre Abwesenheit rechtzeitig ankündigen, Aufgaben ordentlich übergeben und bei der Vorbereitung mitwirken. Sie müssen aber nicht die Personalplanung des Unternehmens übernehmen.
Das ist auch für den eigenen Urlaub wichtig: Sie können natürlich einen geeigneten Kollegen als Vertretung vorschlagen oder sich im Team abstimmen. Die endgültige Entscheidung darüber, wer welche Aufgaben übernimmt, liegt jedoch beim Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzten. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Urlaub personell möglich bleibt. Nach § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen, sofern ihnen keine dringenden betrieblichen Belange oder sozial vorrangigen Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Muss ich meine Urlaubsvertretung selbst suchen?
Die Organisation der Personalbesetzung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Natürlich kann es im Unternehmen üblich und sinnvoll sein, dass sich Kollegen untereinander abstimmen. Daraus folgt aber nicht, dass Sie allein für die Suche nach einem Ersatz verantwortlich sind. Problematisch wäre deshalb eine pauschale Regel nach dem Muster: „Urlaub gibt es erst, wenn Sie selbst einen Vertreter gefunden haben.“ Entscheidend für die Genehmigung sind die gesetzlichen und betrieblichen Voraussetzungen des Urlaubs – nicht allein die erfolgreiche private Suche nach einem Kollegen.
Kann ich eine Urlaubsvertretung ablehnen?
Eine Urlaubsvertretung können Sie nicht allein deshalb verweigern, weil dadurch zusätzliche oder ungewohnte Arbeit entsteht. Liegt die Anweisung innerhalb des Arbeitsvertrags und des zulässigen Weisungsrechts, müssen Beschäftigte ihr grundsätzlich folgen. Anders kann es aussehen, wenn die verlangte Vertretung die Grenzen des Arbeitsvertrags deutlich überschreitet, Ihnen notwendige Qualifikationen oder Befugnisse fehlen oder gesetzliche Schutzvorschriften verletzt würden. Auch eine offensichtlich unzumutbare Weisung ist rechtlich problematisch.
Situation |
Was ist zu beachten? |
| Ähnliche Aufgaben | Im Rahmen des Weisungsrechts häufig möglich |
| Fachfremde Tätigkeit | Arbeitsvertrag und Qualifikation prüfen |
| Zusätzliche Aufgaben | Prioritäten und verfügbares Arbeitspensum klären |
| Fehlende Qualifikation | Vorgesetzten vor Übernahme darauf hinweisen |
| Fehlende Befugnis | Notwendige Entscheidungs- und Zugriffsrechte klären |
| Regelmäßige Mehrarbeit | Arbeitszeit und Regelungen zu Überstunden prüfen |
| Dauerhafte Vertretung | Kann über eine kurzfristige Urlaubsvertretung hinausgehen |
Urlaubsvertretung überfordert mich – was tun?
Versuchen Sie nicht stillschweigend, zwei volle Stellen gleichzeitig zu erledigen. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten frühzeitig über den Arbeitsumfang und fragen Sie konkret: „Welche meiner Aufgaben hat während der Vertretung Priorität – und welche kann bis zur Rückkehr des Kollegen warten?“ Damit liegt die Entscheidung über die Prioritäten dort, wo sie hingehört.
Muss ich wegen der Urlaubsvertretung Überstunden machen?
Eine Urlaubsvertretung setzt die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen nicht außer Kraft. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums durchschnittlich 8 Stunden werktäglich eingehalten werden.
Ob Sie zu Überstunden verpflichtet werden können, hängt zusätzlich von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und den Umständen des Einzelfalls ab. Allein die Tatsache, dass ein Kollege Urlaub hat, bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie unbegrenzt länger arbeiten müssen. Ist die Vertretungsarbeit innerhalb Ihrer normalen Arbeitszeit nicht zu bewältigen, sprechen Sie das unbedingt frühzeitig an. Der Chef muss dann entscheiden, welche Aufgaben Vorrang haben, verschoben oder anders verteilt werden.
Bekomme ich für die Urlaubsvertretung mehr Geld?
Für die vorübergehende Vertretung eines Kollegen gibt es nicht mehr Gehalt. Übernehmen Sie vergleichbare Aufgaben innerhalb Ihrer üblichen Tätigkeit, bleibt es regelmäßig bei der vereinbarten Vergütung. Anders kann die Situation sein, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag eine Vertretungszulage vorsehen oder Sie für längere Zeit deutlich höherwertige Aufgaben übernehmen. Prüfen Sie deshalb insbesondere bei einer umfangreichen Vertretung, welche betrieblichen oder tariflichen Regelungen gelten.
Auch zusätzliche Arbeitsstunden sind von der Vertretungsfunktion zu unterscheiden. Ob und wie Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach den für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen.
Urlaubsvertretung bei Teilzeit: Was gilt?
Auch Teilzeitkräfte können eine Urlaubsvertretung übernehmen. Die Vertretung macht aus einer Teilzeitstelle aber keine Vollzeitstelle. Ihre vereinbarte Arbeitszeit und die geltenden arbeitsrechtlichen Grenzen bleiben bestehen. Zudem dürfen Teilzeitbeschäftigte nach § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wegen ihrer Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, sofern keine sachlichen Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Wer beispielsweise 25 Stunden pro Woche arbeitet, sollte deshalb nicht kommentarlos das vollständige zusätzliche Arbeitspensum eines abwesenden Vollzeitkollegen übernehmen. Reicht die verfügbare Zeit nicht aus, müssen Aufgaben priorisiert oder auf weitere Beschäftigte verteilt werden.
Wie organisiere ich eine Urlaubsvertretung richtig?
Ist geklärt, wer wen vertritt, braucht die Vertretung vor allem Klarheit. Entscheidend sind nicht möglichst viele Informationen, sondern die Informationen, mit denen Sie während der Abwesenheit tatsächlich arbeiten müssen:
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Aufgaben festlegen
Klären Sie, welche Arbeiten während des Urlaubs erledigt werden müssen und was bis zur Rückkehr warten kann.
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Prioritäten bestimmen
Lassen Sie sich sagen, welche Aufgaben bei Zeitkonflikten Vorrang haben. Nicht jede offene Aufgabe ist dringend.
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Deadlines übernehmen
Notieren Sie wichtige Fristen, Meetings und zugesagte Rückmeldungen.
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Befugnisse klären
Prüfen Sie, welche Entscheidungen Sie selbst treffen dürfen und wann Sie einen Vorgesetzten einbeziehen müssen.
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Zugriffe testen
Stellen Sie sicher, dass Sie benötigte Dokumente, Ordner und Systeme erreichen können. Persönliche Passwörter des Kollegen sollten dafür nicht weitergegeben werden.
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Rückübergabe vereinbaren
Notieren Sie wichtige Veränderungen während des Urlaubs und besprechen Sie diese nach der Rückkehr kurz mit dem Kollegen.

Die komplette Vorbereitung gehört dagegen in die Urlaubsübergabe. Dort finden Sie auch unsere kostenlosen Word- und Excel-Vorlagen sowie eine PDF-Checkliste für die Übergabe.
Urlaubsvertretung auf Englisch: Was heißt das?
„Urlaubsvertretung“ lässt sich je nach Kontext unterschiedlich übersetzen. Im britischen Englisch sind „holiday cover“ oder Formulierungen mit „to cover for somebody“ gebräuchlich; im amerikanischen Englisch wird entsprechend „vacation“ verwendet. Für eine Person, die vorübergehend jemanden ersetzt, kommen außerdem „holiday replacement“ beziehungsweise „vacation replacement“ infrage.
Deutsch |
Englisch |
| Urlaubsvertretung | holiday cover / vacation cover |
| Urlaubsvertretung (Person) | holiday replacement / vacation replacement |
| Jemanden vertreten | to cover for somebody / to stand in for somebody |
| Ich vertrete meine Kollegin. | I’m covering for my colleague. |
| Meine Urlaubsvertretung | the person covering for me while I’m on holiday / vacation |
| Während meiner Abwesenheit | during my absence |
Wer beispielsweise einem Geschäftspartner mitteilen möchte, dass er einen Kollegen vertritt, kann schreiben: „While Sarah is on vacation, I’ll be covering for her.“ Umgekehrt lässt sich „Max ist meine Urlaubsvertretung“ formulieren als: „Max will be covering for me while I’m on vacation.“
Was tun, wenn die Urlaubsvertretung zu viel wird?
Wer eine Vertretung übernimmt, hat häufig weiterhin die eigenen Aufgaben. Kommen plötzlich sämtliche Arbeiten des Kollegen hinzu, entsteht schnell eine Überlastung am Arbeitsplatz. Entscheidend ist dann, den Konflikt nicht durch immer längere Arbeitstage selbst zu lösen.
Dokumentieren Sie, welche zusätzlichen Aufgaben Sie übernommen haben und welche Termine miteinander konkurrieren. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten rechtzeitig und verlangen Sie eine Priorisierung. Können nicht alle Aufgaben innerhalb der verfügbaren Arbeitszeit erledigt werden, muss entschieden werden, was warten kann oder anderweitig verteilt wird. Das schützt nicht nur Sie selbst. Eine klare Priorisierung verhindert ebenso, dass ausgerechnet die wichtigste Aufgabe liegen bleibt, weil Sie versucht haben, alles gleichzeitig zu erledigen.
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