Krank im Urlaub: Was passiert mit den Urlaubstagen?
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub ist in § 3 BUrlG geregelt. Danach stehen jedem Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zu. Bei einer 5-Tage-Woche reduziert sich der Jahresurlaubsanspruch entsprechend auf 20 Tage im Jahr (siehe Grafik).
Weil der Hauptzweck des Jahresurlaubs die Erholung ist, verfällt der Urlaubsanspruch bei Krankheit nicht. Schließlich kann man sich nicht von der Arbeit erholen, während man im Bett liegt und sich schlecht fühlt. In § 9 BUrlG heißt es dazu: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Krankheitstage sind also keine Urlaubstage.
Heißt: Sind Sie krank im Urlaub, können Sie Ihre Urlaubstage zurückerstattet bekommen. Wenn Sie beispielsweise zehn Urlaubstage genommen haben, davon aber fünf krank waren, können diese fünf bei Ihrem Arbeitgeber wieder gut geschrieben werden – zu einem späteren Zeitpunkt können Sie diese Tage dann noch einmal als tatsächlichen Urlaub nehmen.
Was mache ich, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wer im Urlaub krank wird, muss zwei Regeln unbedingt beachten, um erstens die Urlaubstage zu retten und zweitens die Fortzahlung seines Gehalts zu sichern (§ 5 Abs. 1 EntgFG):
- Krankschreiben lassen
Suchen Sie umgehend einen Arzt auf (erst recht im Ausland) und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit diagnostizieren beziehungsweise per Attest (sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bestätigen. Sie können Ihre Urlaubstage nicht zurückbekommen, wenn keine ärztliche Bescheinigung vorliegt. - Arbeitgeber benachrichtigen
Melden Sie sich danach sofort beim Arbeitgeber, informieren Sie diesen über die Krankschreibung und reichen das Attest ein – und zwar am ersten Tag der Krankheit. Das gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass bei einer Krankmeldung ein ärztlicher Nachweis erst ab dem dritten Tag erfolgen muss.
Danach müssen Sie nicht sofort nach Hause zurückreisen, womöglich müssen Sie ja das Bett hüten. Beide Schritte – krankschreiben lassen und krankmelden – sind aber zwingend erforderlich, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch erhalten wollen. Nur wer im Urlaub „offiziell“ krank (geschrieben) wird, kann diese Urlaubstage später nachholen. Sie können nicht erst nach dem Urlaub den Chef informieren und ein Attest nachreichen.
Ausnahmen zur Regelung
Wer krank im Urlaub ist, kann den Erholungszweck nicht erfüllen und hat deshalb weiterhin Anspruch auf seine Urlaubstage. Anders sieht es aus, wenn Sie Überstunden abbauen. Hier können Sie sich die Tage oder Stunden nicht wieder auf Ihr Arbeitszeitkonto anrechnen lassen.
Auch wenn das Kind im Urlaub krank wird und Sie Ihre freie Zeit für Pflege und Betreuung aufbringen, gibt es die Urlaubstage nicht zurück. Während Ihrer normalen Arbeitszeit können Sie bezahlte Kinderkrankentage nehmen. Sitzt Ihr Nachwuchs krank im Urlaub, haben Sie leider Pech und bekommen den Urlaubsanspruch nicht erstattet.
Krankenkasse informieren
Achtung: Werden gesetzlich Krankenversicherte im Ausland krank, müssen diese auch Ihre Krankenkasse umgehend darüber informieren. Wichtig ist, dass Sie zugleich klären, welche Behandlungskosten die Kasse übernimmt und welche nicht. Deshalb kann zum Beispiel eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Auch für den Fall, dass ein Rücktransport medizinisch notwendig wird.
Krank im Urlaub: Den Arbeitgeber richtig informieren
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtlicher Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls informieren. Das gilt auch, wenn Sie im Urlaub krank werden. Bedeutet für Sie: Rufen Sie den Chef an oder schreiben Sie eine E-Mail, sobald Sie krank im Urlaub sind.
Zusätzlich müssen Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen, wenn Sie im Ausland krank werden – entweder an Ihrem Urlaubsort oder im Krankenhaus, falls ein Aufenthalt notwendig ist. Falls es Komplikationen gibt, muss der Sie erreichen können. Andernfalls könnte er Ihnen die Entgeltfortzahlung verweigern (§ 7 EntgFG).
Kann ich den Urlaub verlängern, wenn ich krank werde?
Auf keinen Fall! Auch im Krankheitsfall endet Ihr Urlaub zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Wer ohne Zustimmung des Chefs seinen Urlaub verlängert (sogenannte „Selbstbeurlaubung“) riskiert mindestens eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die verhaltensbedingte beziehungsweise fristlose Kündigung. Lassen Sie sich jeden Urlaubsantrag immer schriftlich genehmigen (E-Mail reicht).
Die Zeit, in der Sie der Arbeit fernbleiben dürfen, ist allein die vorher vereinbarte Urlaubszeit. Auch wenn Sie anfangs, mittendrin oder am Ende krank werden. Beispiele:
- Sie haben zwei Wochen Urlaub und werden in der ersten Woche krank. Dann können Sie in der zweiten Woche immer noch Urlaub machen, wegfahren oder zuhause bleiben. Nach der zweiten Woche müssen Sie aber wieder auf der Arbeit erscheinen.
- Sie haben zwei Wochen Urlaub genommen und werden in der zweiten Woche krank. Auch hier müssen Sie am Ende der zweiten Woche wieder zurück in den Job – vorausgesetzt Sie sind bis dahin genesen.
In beiden Fällen wird Ihrem Urlaubskonto die Zeit der Krankheit gutgeschrieben. Wann Sie diesen Resturlaub nehmen können, entscheidet aber der Chef mit. Heißt: Sie können Ihn zwar zusammen mit der Krankmeldung fragen und bitten, ob Sie Ihren Urlaub verlängern dürfen. Der Chef darf das aber ablehnen – zum Beispiel, weil dann schon andere Kollegen im Urlaub sind.
Krank vor dem Urlaub: Und jetzt?
Sie werden nicht im, sondern kurz vor Ihrem genehmigten Urlaub krank? Dann kann es sein, dass Sie eine geplante Reise nicht antreten dürfen. Der Grund: Sie sind dazu verpflichtet, alle Aktivitäten zu unterlassen, die Ihrer Genesung im Weg stehen könnten. Haben Sie eine Wandertour durch die Berge geplant, sich vorher aber ein einen Bänderriss zugezogen, dürfen Sie keine kilometerlangen Wanderungen machen, die Ihren Gesundheitszustand eher verschlechtern würden.
Haben Sie für Ihren Urlaub Entspannung geplant, können Sie die Reise machen, solange Ihre Gesundheit es zulässt. Am besten sprechen Sie in einem solchen Fall offen mit Ihrem Arbeitgeber und erklären die Situation.
Warum bin ich immer im Urlaub krank?
Endlich Urlaub! Kein Stress mehr. Doch Sie werden pünktlich krank. Mal wieder. „Leisure Sickness“ heißt das Phänomen, dass manche ausgerechnet dann krank werden, wenn sie frei haben. Also ausgerechnet mit Beginn des Urlaubs oder wenn das Wochenende naht. Statt Entspannung oder südlicher Sonne erwarten uns Erkältungssymptome, Arzt und Apotheker (siehe auch: Gummiband-Effekt).
Hauptursache für das Leisure Sickness Syndrom ist die zu schnelle Umstellung von Arbeit auf Freizeit. Wenn wir bis kurz vor den Urlaub reinklotzen und Hochleistung abliefern, schafft der Körper das nur mit einem Hormoncocktail aus verschiedenen Stresshormonen (vornehmlich Kortisol). Bei schlagartiger Umstellung auf freie Zeit, kommen Körper und Immunsystem nicht mehr mit. Beide sind ausgepowert und ausgelaugt. Effekt: Wir sind enorm anfällig für Infekte. Und da immer irgendwelche Bakterien und Viren durch die Luft schwirren, erwischt es uns prompt.
Was kann ich tun, um nicht krank zu werden?
Mit dem Urlaub hat das also nicht zu tun. Vielmehr damit, dass wir viel zu rapide runterfahren. Vermeiden lässt sich das, indem wir den Urlaub schrittweise einläuten. Fliegen Sie beispielsweise nicht sofort am ersten Urlaubstag in die Karibik, sondern bleiben noch zwei, drei Tage zuhause. Tage, in denen Sie das Betriebsystem langsam herunterfahren. Oder indem Sie es in der letzten Woche vor dem Urlaub ein wenig ruhiger angehen lassen. Reduzieren Sie das Arbeitspensum schrittweise. So ist der Wechsel von Stress zu Ruhephase weniger abrupt. Und Sie bleiben gesund.
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