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Vaterschaftsurlaub: Anspruch, Antrag, Dauer + Gehalt

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, können Eltern einzeln oder gemeinsam eine berufliche Auszeit nehmen und sich um das Kind kümmern. Auch immer mehr Väter entscheiden sich für diese berufliche Freistellung – kurz: Vaterschaftsurlaub genannt. Die Elternzeit hat allerdings ein paar Tücken. Wir zeigen, wie Sie den Vaterschaftsurlaub beantragen, wie lange er dauern kann, wie er finanziert wird und was Väter bei der Beurlaubung beachten müssen…



Vaterschaftsurlaub: Anspruch, Antrag, Dauer + Gehalt

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Vaterschaftsurlaub: Was ist das?

Vaterschaftsurlaub ist die unbezahlte Freistellung eines männlichen Arbeitnehmers wegen der Geburt seines Kindes. Ähnlich wie der „Mutterschaftsurlaub“ und der Erziehungsurlaub. Obwohl umgangssprachlich von „Vaterschaftsurlaub“ gesprochen wird, gibt es den Begriff im juristischen Sinne nicht. Dort wird die Auszeit kurz Elternzeit genannt.

Geregelt ist der Anspruch auf Freistellung in § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Er gilt für die Mutter ebenso wie für den Vater oder beide Eltern gleichzeitig und kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden.

Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben alle Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, mit dem Kind im gleichen Haushalt leben und es (überwiegend) selbst betreuen und erziehen. Das Recht ist unabhängig vom Arbeitsverhältnis. Es gilt bei…

Wird der Anspruch während eines befristeten Vertrags geltend gemacht, verlängert sich dieser nicht automatisch. Allerdings kann es dazu Ausnahmen geben, etwa während einer Ausbildung.

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Vaterschaftsurlaub Geld: Wie finanzieren?

Der Vaterschaftsurlaub ist eine Form der unbezahlten Freistellung. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit. Bedeutet: Sie erhalten während dieser Zeit kein Gehalt. Wovon dann leben? Hier greifen verschiedene gesetzliche Regelungen, aus denen Väter Geld erhalten: Mit der Geburt des Kindes bekommen Eltern Kindergeld hinzu. Es beträgt…

  • 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind.
  • 225 Euro monatlich für das dritte Kind.
  • 250 Euro monatlich für das vierte und jedes weitere Kind.

Zusätzlich können Eltern Elterngeld beziehungsweise das Elterngeld Plus beantragen. Damit erhalten sie zwischen 65 und 100 Prozent des früheren Nettoeinkommens.

Daneben können Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeitarbeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber hinzu verdienen. Der Anspruch auf Teilzeit besteht bei Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten, sofern das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat.

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Vaterschaftsurlaub Dauer: Bis wann möglich?

Der Vaterschaftsurlaub beginnt in der Regel acht Wochen nach der Entbindung. Also mit Auslaufen der Mutterschutzfrist. Er dauert längstens drei Jahre. Danach muss der Chef die Rückkehr ins Unternehmen ermöglichen. Wer sich länger um das Kind kümmern will (oder muss), kann unbezahlten Urlaub beantragen – oder muss kündigen.

Es ist aber auch eine Übertragung des Vaterschaftsurlaubs von bis zu zwei Jahren auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahrs des Kindes möglich. Sie können zum Beispiel ein Jahr unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz nehmen und das zweite und dritte Jahr in der Umbruchphase zwischen Kindergarten und Einschulung. Dem muss der Arbeitgeber aber zustimmen. Zudem müssen Sie dem Chef vorab mitteilen, wie lange Ihr Vaterschaftsurlaub dauern soll. Den Vaterschaftsurlaub zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr müssen Sie 13 Wochen vorher anmelden.

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Vaterschaftsurlaub Antrag: So geht’s?

Den Vaterschaftsurlaub beantragen müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Antritt. Und zwar schriftlich beim Arbeitgeber. Soll der Vaterschaftsurlaub direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen, müssen Sie spätestens eine Woche nach der Geburt die Freistellung anmelden. Im Sinne eines vertrauensvollen und fairen Arbeitsverhältnisses sollten Sie damit aber nicht bis auf den letzten Drücker warten. Klären Sie mit Ihrem Partner die Rahmenbedingungen und geben Sie Ihrem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid, damit der entsprechende Vorkehrungen für den Arbeitsausfall treffen kann.

Achten Sie beim Antrag darauf, dass Sie ihn eigenhändig unterschreiben und lassen Sie sich den Erziehungsurlaub unbedingt schriftlich bestätigen. Ein Antrag per Mail oder Fax ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ungültig. Außerdem müssen Sie sich für die ersten zwei Jahre Erziehungsurlaub festlegen, für welche Zeiten er gelten soll.

Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist übrigens garantiert. Wenn Sie den Vaterschaftsurlaub rechtzeitig und formal korrekt beantragen, muss der Chef zustimmen. Das Recht darauf besteht auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers.

Kann ich trotz Vaterschaftsurlaub arbeiten?

Kurze Antwort: Ja. Während der Elternzeit ist es möglich, bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. In größeren Betrieben von 15 oder mehr Beschäftigten haben Sie in dieser Zeit sogar Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit die 30 Stunden nicht überschreitet. Sonst erlischt der Anspruch auf Elterngeld.

Arbeitsplatzgarantie und Kündigungsschutz

Wer Vaterschaftsurlaub beantragt, hat eine Arbeitsplatzgarantie. Heißt: Spätestens nach drei Jahren können Sie ins Unternehmen zurückkehren. Damit gilt auch wieder der alte Arbeitsvertrag. Wer zuvor in Vollzeit gearbeitet hat, kann wieder in Vollzeit arbeiten, sofern nichts anderes beantragt wurde. Wer lieber in Teilzeit arbeiten möchte, sollte sich frühstmöglich mit dem Arbeitgeber zusammensetzen.

Die Arbeitsplatzgarantie bedeutet allerdings nicht, dass Sie einen Anspruch auf Ihren alten Job haben. Häufig existieren in Arbeitsverträgen sogenannte Versetzungsklauseln beziehungsweise Versetzungsvorbehalte. Der Arbeitgeber muss Ihnen zwar einen gleichwertigen Job bei gleicher Bezahlung anbieten. Der kann aber auch in einer ganz anderen Abteilung sein.

Wer sich im Vaterschaftsurlaub befindet, genießt während dieser Zeit zudem Kündigungsschutz. Ab acht Wochen vor Beginn und während der Freistellung gilt ein Kündigungsverbot für Arbeitgeber. Ausnahme: Die Kündigung wird durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde als zulässig erklärt. Ein Beispiel hierfür wäre die vollständige Betriebsaufgabe oder wenn der Arbeitnehmer aufgrund gravierenden Fehlverhaltens (Diebstahl, sexuelle Belästigung) mit einer fristlosen Kündigung rechnen müsste.

TIPP: Zwischenzeugnis verlangen!
Lassen Sie sich vor Beginn der Elternzeit unbedingt ein Zwischenzeugnis ausstellen. Falls Sie doch nicht in den Job zurückkehren, können Sie sich damit woanders bewerben. Andernfalls hat es juristische „Bindungswirkung“. Heißt: Falls Sie einen neuen Chef bekommen, kann der Sie nicht einfach deutlich schlechter beurteilen als im letzten Zeugnis.



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[Bildnachweis: Boyko Pictures by Shutterstock.com]

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