Lohnsteuerklassen einfach erklärt
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Die Höhe ergibt sich aus der jährlichen Einkommensteuererklärung. Zuvor wird jeden Monat von Ihren nichtselbstständigen Einkünften – dem Gehalt oder Lohn – die Lohnsteuer an das Finanzamt automatisch abgeführt. Die Höhe der Vorauszahlung hängt von der individuellen Lohnsteuerklasse ab. Dabei nutzen Unternehmen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Je nach Lohnsteuerklasse gibt es unterschiedliche Jahresfreibeträge bei der Berechnung der Einkommenssteuer. Manche Lohnsteuerklassen zahlen weniger Steuern als andere. Dadurch sollen soziale Unterschiede ausgeglichen werden. Die Unterschiede zeigen sich auf der Gehaltsabrechnung und können im Monat mehrere 100 Euro ausmachen.
Lohnsteuerklassen Tabelle
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Welche für Sie gilt, wird nach Ihrem Familienstand bestimmt – mit Ausnahme von Klasse 6. In der folgenden Lohnsteuerklassen Tabelle sehen Sie, welche Steuerklassen es gibt und für wen sie gelten:
Lohnsteuerklasse | Für wen? |
1 | Ledige Geschiedene Verwitwete Getrennt Lebende |
2 | Alleinerziehende |
3 | Verheiratete Besserverdiener Verheiratete Alleinverdiener |
4 | Verheiratete mit gleichem Gehalt |
5 | Verheiratete mit weniger Gehalt |
6 | Zweitjobber Nebenjobber Mehrere Jobs |
Lohnsteuerklassen für Rentner
Auch für Rentner wird die Lohnsteuerklasse durch den Familienstand bestimmt. Ledige Rentner haben nach dem Renteneintritt im Normalfall Steuerklasse 1. Für verheiratete Rentner sind dieselben Kombinationen möglich wie für Paare, die beide arbeiten. Ist ein Partner im Ruhestand, der andere weiterhin im Berufsleben, empfiehlt sich die Option der Klassen 3 und 5. Da auch die Rente besteuert wird, ist die Lohnsteuerklasse für Rentner ein wichtiger Faktor, wie viel von der Rente übrig bleibt.
Lohnsteuerklassen Wechsel: Wann Änderung?
Einige Lohnsteuerklassen sind durch steuerliche Vorteile günstiger als andere. Stellt sich die Frage: Ist ein Lohnsteuerklassen Wechsel möglich, um hohe Abzüge zu umgehen? Kurze Antwort: Nein. Sie können nicht frei zwischen den Steuerklassen wechseln, wie es Ihnen gefällt. Lediglich verheiratete Arbeitnehmer können eine Lohnsteuerklassen Änderung beantragen: Nach der Hochzeit werden beide automatisch in Lohnsteuerklasse 4 eingestuft. Hier ist eine Änderung erlaubt, wenn diese beantragt wird.
Lohnsteuerklassen Wechsel für Verheiratete
Zwischen folgenden Kombinationen können verheiratete Paar wählen:
- Gemeinsam in Lohnsteuerklasse 4
Bei etwa gleichem Einkommen ist es für Ehepaare sinnvoll, wenn beide Partner in Lohnsteuerklasse 4 bleiben. - Kombination aus Lohnsteuerklassen 3 und 5
Gibt es große Verdienstunterschiede, dann stehen Sie mit der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 (für den Besserverdiener) und 5 (für den Geringverdiener) oft besser. So bleibt monatlich mehr Netto vom Brutto. Durch den Lohnsteuerjahresausgleich ergibt sich aber kein langfristiger Vor- oder Nachteil.
Lohnsteuerklassen Änderung für Arbeitnehmer
Grundsätzlich gilt: Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist für Arbeitnehmer nur bei einer Veränderung der Lebensumstände möglich. Ändert sich zum Beispiel Ihr Familienstand, wechselt auch die Steuerklasse. Voraussetzungen für einen Lohnsteuerklassen Wechsel sind in der Regel:
- Hochzeit
- Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Tod des Ehepartners
Für den Wechsel müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag einreichen, spätestens aber am 30. November für das laufende Jahr. Das Dokument dafür finden Sie online als „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.
Ist ein Lohnsteuerklassen Wechsel sinnvoll?
Je nach persönlicher Situation sollten Sie eine Steuerklassen Änderung beantragen. Gerade Alleinerziehende sollten den Wechsel machen, um die steuerlichen Vorteile durch den Entlastungsbetrag zu nutzen. Für verheiratete Paare, die ein Kind planen oder erwarten, ist ein Wechsel schon frühzeitig sinnvoll. Das Elterngeld bemisst sich nach dem Nettogehalt der letzten 12 Monate – der Partner, der in Elternzeit geht, sollte daher schon vor der Geburt in Steuerklasse 3 sein. Das erhöht das Netto und damit das Elterngeld.
Lohnsteuerklassen Übersicht
Je nach Familienstand werden Sie einer Lohnsteuerklasse zugeordnet – mit unterschiedlichen Abzügen und Freibeträgen. Hier eine Übersicht, was für welche Lohnsteuerklasse gilt.
Lohnsteuerklasse 1: Für Singles
Die Lohnsteuerklasse 1 gilt für ledige, alleinstehende und geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder. Auch verheiratete Angestellte, die (noch) nicht geschieden sind, aber dauerhaft getrennt voneinander wohnen oder deren Partner in einem nicht EU-Land lebt, werden in Klasse 1 eingeordnet. Für verwitwete Arbeitnehmer gilt sie ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners. Die Abzüge sind hier besonders hoch. Es gelten die folgenden Freibeträge:
- Grundfreibetrag: 10.347 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Kinderfreibetrag: 8.388 Euro
- Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn
Lohnsteuerklasse 2: Für Alleinerziehende
Kerngruppe der Lohnsteuerklasse 2 sind Alleinerziehende und getrennt lebende Arbeitnehmer, die im eigenen Haushalt ein Kind versorgen. Wer die Voraussetzungen für Steuerklasse 1 erfüllt und Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat, wird in Lohnsteuerklasse 2 eingruppiert. Die steuerliche Entlastung in dieser Gruppe soll die Grundversorgung des Kindes sicherstellen.
- Grundfreibetrag: 10.347 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Kinderfreibetrag: 8.388 Euro
- Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende: 4.008 Euro (240 Euro für jedes weitere Kind)
- Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn
Lohnsteuerklasse 3: Für verheiratete Besserverdiener
Lohnsteuerklasse 3 gilt verpflichtend für Arbeitnehmer, deren Partner keiner Arbeit nachgeht. Beziehen beide Verheiratete ein Gehalt, kann der Besserverdiener die Lohnsteuerklasse 3 beantragen, wenn der oder die andere in Klasse 5 eingestuft wird. Bei größeren Gehaltsunterschiede bleibt so vom höheren Verdienst mehr netto übrig – über die jährliche Steuererklärung wird das jedoch ausgeglichen.
- Grundfreibetrag: 20.694 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Kinderfreibetrag: 8.388 Euro
- Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn
Lohnsteuerklasse 4: Für Verheiratete
Die Lohnsteuerklasse 4 gilt ausschließlich für verheiratete Arbeitnehmer, die beide uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht getrennt voneinander leben. Nach der Eheschließung erfolgt die Einstufung in die Lohnsteuerklasse 4 automatisch – anders als bei Lohnsteuerklasse 3 oder 5, in die gewechselt werden muss. Geeignet ist diese Variante bei Paaren, deren Einkommen ungefähr gleich hoch ist. Um Nachzahlungen zu verhindern, kann die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor genauere Vorauszahlungen bringen.
- Grundfreibetrag: 10.347 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Kinderfreibetrag: 4.194 Euro
- Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn
Lohnsteuerklasse 5: Für verheiratete Geringverdiener
Lohnsteuerklasse 5 kann als Gegenstück zur Lohnsteuerklasse 3 verstanden werden. Diese lohnt sich tatsächlich nur für einen Ehepartner, der deutlich geringer verdient. Die Abgaben in dieser Lohnsteuerklasse sind sehr hoch, die Freibeträge sehr gering. Andersherum werden diese dem deutlich besser verdienenden Partner zugerechnet, wodurch am Ende mehr Nettogehalt übrig bleibt. Wählt ein Ehepartner die Lohnsteuerklasse 3, wechselt sein Partner automatisch in Lohnsteuerklasse 5.
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn
Lohnsteuerklasse 6: Für Zweitjobber
In die letzte Lohnsteuerklasse 6 fallen Arbeitnehmer, die mehreren Beschäftigungen gleichzeitig nachgehen. Wer einen Zweitjob oder Nebenbeschäftigungen hat, kommt für diese Tätigkeit in Lohnsteuerklasse 6. Unter allen Formen bringt diese die höchsten Abzüge auf das Gehalt. Zudem wird die Lohnsteuerklasse 6 zwanghaft vergeben, wenn ein Arbeitnehmer die Angaben zu seinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) verweigert. Bei fehlenden Angaben werden Sie somit in die schlechteste Lohnsteuerklasse mit den höchsten Vorauszahlungen eingestuft. Hier gibt es keinerlei Freibeträge.
Häufige Fragen zu Steuerklassen
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (auch: Lohnsteuerklassen). Diese werden Arbeitnehmern vom Finanzamt zuordnet. Die individuelle Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Alleinstehende bekommen automatisch die Steuerklasse 1, Verheiratete die Lohnsteuerklassen 4. Diese können Sie aber wechseln – etwa in die Klassen 3 (Besserverdiener) und 5 (Geringverdiener). Wer mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hat, kommt ab dem zweiten Job in Steuerklasse 6.
Eine freie Wahl gibt es nicht – mit Ausnahme von Verheirateten. Ansonsten richtet sich die Steuerklasse primär nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen. Für Verheiratete und Alleinerziehende mit Kindern gelten zudem spezielle Steuerfreibeträge. Eine Änderung der Steuerklasse lohnt sich meist nach Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder Tod des Ehepartners.
Wer neben dem Hauptberuf noch einem Zweit- oder Nebenjob nachgeht, wird automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Im Gegensatz zu den Steuerklassen 1 bis 5 spielt der Familienstand hierfür keine Rolle. Und in dieser Lohnsteuerklasse gibt es keine Freibeträge. Deshalb ist die Abgabenlast hier am höchsten.
Verdient ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, kann sich die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare lohnen. Das ist jedoch nur eine Faustregel. Im Einzelfall ist es ratsam, mit einem Steuerberater zu sprechen.
Lohnsteuerklasse 6 bedeutet mit Abstand die größte steuerliche Belastung, Da es keinerlei Freibeträge gibt, sind die Abzüge besonders groß. Auch Steuerklasse 5 hat eine hohe Belastung, da Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt werden.
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