Lohnsteuerklassen: Das Wichtigste in Kürze
Übersicht
- Sie zahlen Steuern abhängig von der Lohnsteuerklasse.
- Es werden in Deutschland sechs Lohnsteuerklassen unterschieden.
- Ihre Lohnsteuerklasse wird automatisch vom Finanzamt zugewiesen.
- Ihr Familienstand entscheidet über die Steuerklasse.
- Verheiratete Paare können zwischen mehreren Kombinationen wählen.
Über die Lohnsteuerklasse ermittelt das Finanzamt die monatliche Steuerlast. Diese ist dabei eine Prognose und Vorauszahlung auf die jährlichen Abgaben. Der letztliche Ausgleich für die konkrete Steuerlast erfolgt über die jährliche Steuererklärung.
Lohnsteuerklassen: Einfach erklärt
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Höhe ergibt sich aus der jährlichen Einkommensteuererklärung. Zuvor wird jeden Monat von Ihren nichtselbstständigen Einkünften – dem Gehalt oder Lohn – die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe dieser Vorauszahlung hängt von der individuellen Lohnsteuerklasse ab. Dabei nutzen Unternehmen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Je nach Lohnsteuerklasse gibt es unterschiedliche Jahresfreibeträge bei der Berechnung der Einkommensteuer. Manche Lohnsteuerklassen zahlen weniger Steuern als andere. Dadurch sollen soziale Unterschiede ausgeglichen werden. Die Unterschiede zeigen sich auf der Gehaltsabrechnung und können im Monat mehrere 100 Euro ausmachen.
Lohnsteuerklassen Tabelle
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Welche für Sie gilt, wird nach Ihrem Familienstand bestimmt – mit Ausnahme von Klasse 6. In der folgenden Lohnsteuerklassen-Tabelle sehen Sie, welche Steuerklassen es gibt und für wen sie gelten:
| Lohnsteuerklasse | Für wen? |
| 1 | Ledig, verwitwet oder geschiedene |
| 2 | Alleinerziehend |
| 3 | Verheiratet (mehr Gehalt oder Alleinverdiener/in) |
| 4 | Verheiratet (gleiches Gehalt) |
| 5 | Verheiratet (weniger Gehalt) |
| 6 | Für Nebenjobs |
Lohnsteuerklassen Übersicht
Je nach Familienstand werden Sie einer Lohnsteuerklasse zugeordnet – mit unterschiedlichen Abzügen und Freibeträgen. Hier eine Übersicht, was für welche Lohnsteuerklasse gilt…
Lohnsteuerklassen für Rentner
Auch für Rentner wird die Lohnsteuerklasse durch den Familienstand bestimmt. Ledige Rentner haben nach dem Renteneintritt im Normalfall Steuerklasse 1. Für verheiratete Rentner sind dieselben Kombinationen möglich wie für Paare, die beide arbeiten. Ist ein Partner im Ruhestand, der andere weiterhin im Berufsleben, empfiehlt sich die Option der Klassen 3 und 5. Da auch die Rente besteuert wird, ist die Lohnsteuerklasse für Rentner ein wichtiger Faktor, wie viel von der Rente übrig bleibt.
Lohnsteuerklasse 1: Für Singles
Die Lohnsteuerklasse 1 gilt für ledige, alleinstehende und geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder. Auch verheiratete Angestellte, die (noch) nicht geschieden sind, aber dauerhaft getrennt voneinander wohnen oder deren Partner in einem nicht EU-Land lebt, werden in Klasse 1 eingeordnet. Für verwitwete Arbeitnehmer gilt sie ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners. Die Abzüge sind hier besonders hoch. Es gelten die folgenden Freibeträge:
| Freibetrag | Summe |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.230 Euro |
| Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro |
| Kinderfreibetrag | 9.756 Euro |
| Vorsorgepauschale | je nach Bruttolohn |
Lohnsteuerklasse 2: Für Alleinerziehende
Kerngruppe der Lohnsteuerklasse 2 sind Alleinerziehende und getrennt lebende Arbeitnehmer, die im eigenen Haushalt ein Kind versorgen. Wer die Voraussetzungen für Steuerklasse 1 erfüllt und Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat, wird in Lohnsteuerklasse 2 eingruppiert. Die steuerliche Entlastung in dieser Gruppe soll die Grundversorgung des Kindes sicherstellen.
| Freibetrag | Summe |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.230 Euro |
| Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro |
| Kinderfreibetrag | 9.756 Euro |
| Entlastungsbeitrag | 4.260 Euro (+240 je Kind) |
| Vorsorgepauschale | je nach Bruttolohn |
Lohnsteuerklasse 3: Für verheiratete Besserverdiener
Lohnsteuerklasse 3 gilt verpflichtend für Arbeitnehmer, deren Partner keiner Arbeit nachgeht. Beziehen beide Verheiratete ein Gehalt, kann der Besserverdiener die Lohnsteuerklasse 3 beantragen, wenn der oder die andere in Klasse 5 eingestuft wird. Bei größeren Gehaltsunterschieden bleibt so vom höheren Verdienst mehr netto übrig – über die jährliche Steuererklärung wird das jedoch ausgeglichen.
| Freibetrag | Summe |
| Grundfreibetrag | 24.696 Euro |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.230 Euro |
| Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro |
| Kinderfreibetrag | 9.756 Euro |
| Vorsorgepauschale | je nach Bruttolohn |
Lohnsteuerklasse 4: Für Verheiratete
Die Lohnsteuerklasse 4 gilt ausschließlich für verheiratete Arbeitnehmer, die beide uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht getrennt voneinander leben. Nach der Eheschließung erfolgt die Einstufung in die Lohnsteuerklasse 4 automatisch – anders als bei Lohnsteuerklasse 3 oder 5, in die per Antrag gewechselt werden muss. Geeignet ist diese Variante bei Paaren, deren Einkommen ungefähr gleich hoch ist. Um Nachzahlungen zu verhindern, kann die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor genauere Vorauszahlungen bringen.
| Freibetrag | Summe |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.230 Euro |
| Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro |
| Kinderfreibetrag | 4.878 Euro |
| Vorsorgepauschale | je nach Bruttolohn |
Lohnsteuerklasse 5: Für verheiratete Geringverdiener
Lohnsteuerklasse 5 kann als Gegenstück zur Lohnsteuerklasse 3 verstanden werden. Diese lohnt sich tatsächlich nur für einen Ehepartner, der deutlich geringer verdient. Die Abgaben in dieser Lohnsteuerklasse sind hoch, die Freibeträge gering. Andersherum werden diese dem deutlich besser verdienenden Partner zugerechnet, wodurch am Ende mehr Nettogehalt übrig bleibt. Wählt ein Ehepartner die Lohnsteuerklasse 3, wechselt sein Partner automatisch in Lohnsteuerklasse 5.
| Freibetrag | Summe |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.230 Euro |
| Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro |
| Vorsorgepauschale | je nach Bruttolohn |
Lohnsteuerklasse 6: Für Zweitjobber
In die letzte Lohnsteuerklasse 6 fallen Arbeitnehmer, die mehreren Beschäftigungen gleichzeitig nachgehen. Wer einen Zweitjob oder Nebenbeschäftigungen hat, kommt für diese Tätigkeit in Lohnsteuerklasse 6. Unter allen Formen bringt diese die höchsten Abzüge auf das Gehalt.
Zudem wird die Lohnsteuerklasse 6 zwanghaft vergeben, wenn ein Arbeitnehmer die Angaben zu seinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) verweigert. Bei fehlenden Angaben werden Sie somit in die schlechteste Lohnsteuerklasse mit den höchsten Vorauszahlungen eingestuft. Hier gibt es keinerlei Freibeträge.
Lohnsteuerklassen Wechsel: Wann Änderung?
Einige Lohnsteuerklassen sind durch steuerliche Vorteile günstiger als andere. Stellt sich die Frage: Ist ein Lohnsteuerklassen Wechsel möglich, um hohe Abzüge zu umgehen? Kurze Antwort: Nein. Sie können nicht frei zwischen den Steuerklassen wechseln, wie es Ihnen gefällt. Lediglich verheiratete Arbeitnehmer können eine Lohnsteuerklassen Änderung beantragen: Nach der Hochzeit werden beide automatisch in Lohnsteuerklasse 4 eingestuft. Hier ist eine Änderung erlaubt, wenn diese beantragt wird.
Lohnsteuerklassen Wechsel für Verheiratete
Zwischen folgenden Kombinationen können verheiratete Paare wählen:
-
Gemeinsam in Lohnsteuerklasse 4
Bei etwa gleichem Einkommen ist es für Ehepaare sinnvoll, wenn beide Partner in Lohnsteuerklasse 4 bleiben.
-
Kombination aus Lohnsteuerklassen 3 und 5
Gibt es große Verdienstunterschiede, dann stehen Sie mit der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 (für den Besserverdiener) und 5 (für den Geringverdiener) oft besser. So bleibt monatlich mehr Netto vom Brutto. Durch den Lohnsteuerjahresausgleich ergibt sich aber kein langfristiger Vor- oder Nachteil.
Lohnsteuerklassen Änderung für Arbeitnehmer
Grundsätzlich gilt: Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist für Arbeitnehmer nur bei einer Veränderung der Lebensumstände möglich. Ändert sich zum Beispiel Ihr Familienstand, wechselt auch die Steuerklasse. Typische Beispiele für einen Lohnsteuerklassen Wechsel sind:
- Hochzeit
- Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Tod des Ehepartners
Für den Wechsel müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag einreichen, spätestens aber am 30. November für das laufende Jahr. Das Dokument dafür finden Sie online als „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.
Ist ein Lohnsteuerklassen Wechsel sinnvoll?
Je nach persönlicher Situation sollten Sie eine Steuerklassen Änderung beantragen. Gerade Alleinerziehende sollten den Wechsel machen, um die steuerlichen Vorteile durch den Entlastungsbetrag zu nutzen. Für verheiratete Paare, die ein Kind planen oder erwarten, ist ein Wechsel schon frühzeitig sinnvoll. Das Elterngeld bemisst sich nach dem Nettogehalt der letzten 12 Monate – der Partner, der in Elternzeit geht, sollte daher schon vor der Geburt in Steuerklasse 3 sein. Das erhöht das Netto und damit das Elterngeld.
Häufige Fragen zu Lohnsteuerklassen
Unser FAQ beantwortet für Sie kurz und übersichtlich die häufigsten Fragen rund um die Lohnsteuerklassen in Deutschland:
Wie viele Steuerklassen gibt es?
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Diese werden Arbeitnehmern vom Finanzamt zugeordnet. Die individuelle Steuerklasse richtet sich nach dem Familienstand. Alleinstehende bekommen automatisch die Steuerklasse 1, Verheiratete die Lohnsteuerklassen 4. Diese können Sie aber wechseln – in die Klassen und 5. Wer mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hat, kommt ab dem zweiten Job in Steuerklasse 6.
Wann kann ich die eigene Steuerklasse ändern?
Eine freie Wahl gibt es nicht, mit Ausnahme von Verheirateten. Ansonsten richtet sich die Steuerklasse primär nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen. Für Verheiratete und Alleinerziehende mit Kindern gelten zudem spezielle Steuerfreibeträge. Eine Änderung der Steuerklasse lohnt sich meist nach Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder Tod des Ehepartners.
Für wen gilt die Steuerklasse 6?
Wer neben dem Hauptberuf noch einem Zweit- oder Nebenjob nachgeht, wird automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Im Gegensatz zu den Steuerklassen 1 bis 5 spielt der Familienstand hierfür keine Rolle. Und in dieser Lohnsteuerklasse gibt es keine Freibeträge. Deshalb ist die Abgabenlast hier am höchsten.
Wann lohnt sich Steuerklasse 3 & 5?
Verdient ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, kann sich die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare lohnen. Das ist jedoch nur eine Faustregel. Im Einzelfall ist es ratsam, mit einem Steuerberater zu sprechen.
Welche Lohnsteuerklasse ist am schlimmsten?
Lohnsteuerklasse 6 bedeutet mit Abstand die größte steuerliche Belastung, Da es keinerlei Freibeträge gibt, sind die Abzüge besonders groß. Auch Steuerklasse 5 hat eine hohe Belastung, da Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt werden.
Welche Lohnsteuerklasse ist am besten?
Die höchsten Freibeträge gibt es in der Lohnsteuerklasse 3. Hier ist die steuerliche Belastung geringer und es bleibt entsprechend mehr Nettogehalt übrig. Dies ist auch der Grund, warum diese bei Ehepaaren für den Besserverdiener sinnvoll ist.
Welche Steuerklasse habe ich?
Ihre aktuelle Lohnsteuerklasse steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder der Lohnsteuerbescheinigung. Haben Sie keinen entsprechenden Nachweis darüber, können Sie die Information beim zuständigen Finanzamt abfragen.
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