Werbung
Werbung

Geringverdiener: Das sollten Sie wissen

Nicht jeder Arbeitnehmer bekommt ein hohes Gehalt, in Deutschland gibt es einen großen Anteil der Geringverdiener. Dabei gibt es zwei Bedeutungen für den Begriff – mit einer wichtigen Unterscheidung. Ob Sie tatsächlich als Geringverdiener gelten hat Auswirkungen auf die Abgaben zur Sozialversicherung. Wir erklären, wo die finanziellen Grenzen für Geringverdiener liegen und was Sie dazu wissen müssen…



Geringverdiener: Das sollten Sie wissen

Anzeige

Was ist ein Geringverdiener?

Der Begriff Geringverdiener ist nicht so eindeutig, wie Sie im ersten Moment vielleicht annehmen. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob von einem Geringverdiener im engeren Sinne der Sozialversicherung oder im allgemeinen Sprachgebrauch die Rede ist.

Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung

Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind Personen, die unter speziellen Umständen beschäftigt sind und ein besonders niedriges Gehalt beziehen. Dazu zählen in erster Linie…

  • Auszubildende oder Praktikanten, die weniger als 325 Euro monatlich verdienen (Geringverdienergrenze),
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst,
  • Teilnehmer eines sozialen, kulturellen oder ökologischen Jahres

Diese Gruppen zahlen keinen eigenen Beitrag zur Sozialversicherung. Nach § 20 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungbeitrag alleine. Für die Beschäftigten fallen keine Zahlungen für Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.

Ansonsten greifen für Geringverdiener dieselben Regelungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine geringere Bezahlung darf nicht zum Ausschluss von Sozialleistungen oder Altersvorsorge führen.

Geringverdiener in der Umgangssprache

Wird im Alltag von Geringverdienern gesprochen, geht es seltener um die Sozialversicherung. Gemeint sind allgemein Arbeitnehmer mit einem sehr niedrigen Gehalt. Das sind vor allem:

Während geringfügig Beschäftigte im Minijob bis 450 Euro monatlich sozialversicherungsfrei bleiben, müssen andere (umgangssprachliche) Geringverdiener Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Wie bei jedem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnis beteiligt sich der Arbeitgeber daran, trägt diese aber nicht allein.

Keine Verwechslung mit Minijob

Wichtig ist auch die klare Differenzierung zwischen Minijob und Geringverdienern. Die Geringverdienergrenze von 325 Euro darf nicht mit der Entgeltgrenze von 450 Euro im Minijob gleichgesetzt oder verwechselt werden. Erstere ist nur für die oben genannten Gruppen (allen voran Azubis) von Bedeutung.

Deutlich wird der Unterschied auch bei der Sozialversicherung: Geringverdiener sind sozialversicherungspflichtig – der Beitrag wird jedoch vom Arbeitgeber übernommen. Minijobber sind hingegen sozialversicherungsfrei.


Anzeige

Übergangsbereich bei geringem Verdienst

Geringverdiener, die nicht unter die Definition laut Sozialgesetzbuch fallen, können dennoch von Vorteilen bei den Abgaben zur Sozialversicherung profitieren. Entscheidend dafür ist der Übergangsbereich, der einen Midijob definiert.

Wer zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro monatlich verdient, muss nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Je niedriger das Gehalt, desto niedriger der Anteil. Arbeitgeber zahlen hingegen immer die Hälfte der Beiträge. Diese Verdienstgrenze hilft Geringverdienern, damit mehr vom vergleichsweise kleinen Gehalt auf dem Konto ankommt.

Rentenansprüche für Geringverdiener

Seit 2019 greift eine positive Reform für Geringverdiener: Auch bei geringerem Einkommen mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträge werden höhere Rentenansprüche erworben. So soll Altersarmut bekämpft werden. Zuvor bedeutete der geringe Verdienst auch nur sehr geringe Rente.

Paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge

Eine weitere wichtige Reform aus demselben Jahr: Für alle Arbeitnehmer werden die Beiträge zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Fachausdruck hierfür lautet paritätische Finanzierung. Zuvor musste der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können, vom Arbeitnehmer allein getragen werden. Das entfällt nun und reduziert somit die Last für Arbeitnehmer.

Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne profitieren davon nur unter bestimmten Umständen. Schließlich trägt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge ohnehin alleine. Arbeitgeber tragen in diesem Fall nicht den individuellen Krankenkassenzusatzbeitrag, sondern den durchschnittlichen Beitragssatz.

Überschreitung der Geringverdienergrenze

In der Praxis kann es vorkommen, dass die Geringverdienergrenze von 325 Euro einmalig überschritten wird. Beispielsweise durch eine Einmalzahlung des Arbeitgebers. Für diesen Fall gilt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung für den Teil des Gehalts, der 325 Euro übersteigt, zu gleichen Teilen. Weiterhin trägt der Arbeitgeber jedoch die bis zur Grenze anfallenden Abgaben alleine.


Anzeige

Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener berechnen

Damit Geringverdiener keinen zu großen Teil des Gehalts für Sozialversicherungen bezahlen müssen, werden die Beiträge nach einer festen Formel berechnet. Diese regelt eine Anpassung der Abgaben je nach Höhe des Verdienst. Heißt: Wer nur knapp über 450,01 Euro verdient, zahlt sehr geringe eigene Beiträge in die Sozialversicherung. Bei einem Gehalt von fast 1.300 Euro gibt es nur noch kleine Vorteile.

Zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge von Geringverdienern im Midijob wird das sogenannte Gleitzonenentgelt ermittelt. Dieses ist geringer als der tatsächliche Bruttolohn und stellt die verringerte Grundlage zur Bestimmung der Abgaben für die verschiedenen Sozialversicherungsträger dar. Die zugehörige Formel lautet:

F x 450 + ((1300/(1300-450)) – (450/(1300-450)) x F x (Arbeitsentgelt – 450)

Der Faktor F wird von den Bundesministerien für Gesundheit sowie für Arbeit und Soziales festgelegt. Aktuell hat er einen Wert von F = 0,7509.

Anzeige
Schon Karrierebibel Insider? Unser Gratis-Newsletter!
Kostenlose News, frische Impulse für den Job sowie exklusive Deals für Insider: Schon über 15.000 Abonennten! Gleich dazu gehören...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Lohnsteuer für Geringverdiener

Steuern sind bekanntlich eine große Abgabe und machen den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt aus. Für Geringverdiener gilt dabei zunächst die normale Versteuerung des Arbeitslohns entsprechend der individuellen Lohnsteuermerkmale (ELStAM).

Viele Geringverdiener können jedoch eine Steuererklärung einreichen und die Lohnsteuer erstattet bekommen. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 9.744 Euro (812 Euro monatlich). Erst wenn mehr als dieser Betrag verdient wird, müssen Sie das Einkommen versteuern.

Mögliche Zuschüsse für Geringverdiener

Geringverdiener können von ihrem Einkommen nicht immer den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. In dieser Situation kann es notwendig sein, finanzielle Zuschüsse zu beantragen. Mögliche Gelder, die Sie erhalten können, sind:

  • Wohngeld
    Abhängig von Ihrem individuellen Einkommen, Wohnort und Haushaltsbedingungen wird ermittelt, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Dies ist ein Zuschuss zu den Mietkosten und hilft die monatlichen Kosten zu decken. Den Antrag reichen Sie bei Ihrem lokalen Wohnungsamt ein.
  • Arbeitslosengeld II
    Nicht nur Arbeitslose, auch geringverdienende Arbeitnehmer, deren Gehalt unter dem Existenzminimum bleibt, können Arbeitslosengeld II erhalten. Haben Sie monatlich weniger als das ermittelte Mindesteinkommen können Sie die Differenz als staatlichen Zuschuss erhalten.

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]