Definition: Was ist die Gleitzone?
Die Gleitzone ist ein Übergangsbereich zwischen einem Minijob und einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Liegt Ihr monatliches Gehalt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro, müssen Sie Sozialabgaben zahlen – diese sind aber reduziert (siehe: Midijob). Das verhindert, dass Sie bei einem höheren Verdienst durch die Abgaben am Ende trotzdem weniger verdienen.
Innerhalb der Gleitzone steigt die Last der Sozialversicherungen progressiv an. Heißt: Je mehr Sie verdienen, desto höher werden auch die Abgaben. Bei einem regelmäßigen Gehalt über 2.000 Euro sind die vollen Beiträge fällig.
Voraussetzungen für die Gleitzone
Für die Regelungen der Gleitzone müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: Es muss grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen und das Gehalt des Arbeitnehmers muss in den Entgeltgrenzen liegen. Die Gehaltsspanne wird dabei regelmäßig angepasst – zum Beispiel, wenn der Mindestlohn erhöht wird. Auch der obere Rahmen wird erhöht, um die Belastung für den Niedriglohnsektor und Geringverdiener zu reduzieren.
Gleitzone: Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge
In der Gleitzone werden Ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht mit Ihrem tatsächlichen Entgelt berechnet. Für die Berechnung wird mit einer komplizierten Formel eine für Sie geltende Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt.
Die mathematische Formel für die Berechnung der zu versteuernden Einnahmen in der Gleitzone lautet aktuell:
F * 538 + ([2000/(2000-538)] – [538/(2000-538)] * F) * (Arbeitsentgelt – 538)
Der Faktor F liegt aktuell bei 0,6846 (Stand: 2024). Er wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und veröffentlicht. Grundlage ist der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz.
Arbeitgeberbeiträge in der Gleitzone
Für die Berechnung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen ist die komplexe Ermittlung nicht notwendig. Hier wird kein niedriges Einkommen als Grundlage berechnet, sondern das tatsächliche Einkommen des Arbeitnehmers als Ausgangswert genutzt.
Vor- und Nachteile der Gleitzone
Die Gleitzone hat für Arbeitnehmer und auch Unternehmen einige Vorteile. Auf der andere Seite dürfen mögliche Nachteile nicht ignoriert werden. Wir stellen beide Seiten vor:
Vorteile der Gleitzone
- Anspruch auf Sozialleistungen
Mit einer Beschäftigung in der Gleitzone haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen – wie in einer vollen versicherungspflichtigen Anstellung. So können Sie zum Beispiel Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beziehen. - Motivation zur Beschäftigung
Ziel und Vorteil der Gleitzonenregelung: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sollen attraktiver werden. Mehr Menschen sollen animiert werden, aus einer geringfügigen Beschäftigung in eine andere Anstellungsform zu wechseln. - Steigerung des Nettogehalts
Finanzieller Vorteil für Arbeitnehmer ist das höhere Nettogehalt. Durch geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen bleibt jeden Monat mehr Geld übrig, dass direkt aufs Konto überwiesen wird.
Nachteile der Gleitzone
- Aufwand für Arbeitgeber
Für Unternehmen ist es mit einem größeren Aufwand verbunden, die einzelnen Beiträge in der Gleitzone zu ermitteln und korrekt abzuführen. - Senkung der Rentenansprüche
In der Gleitzone sind auch die Beiträge zur Rentenversicherung geringer. Heißt: Sie zahlen weniger für Ihre Rente ein und bekommen später auch weniger ausgezahlt. - Komplexität der Berechnung
Durch die komplizierte Berechnung ist es für Arbeitnehmer kaum nachvollziehbar, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge sind oder wie diese sich beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung ändern. - Überschreitung der Grenzen
Steigt das Einkommen über die Entgeltgrenzen der Gleitzone, steigen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die volle Belastung an.
Ausnahmen: Für wen gilt die Gleitzone nicht?
Keine Regel ohne Ausnahme: Die Gleitzonenregelung gilt nicht für jeden. Ausgenommen sind folgende Gruppen.
- Auszubildende
- Praktikanten
- Studenten von dualen Studiengängen
- Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienst, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
- Menschen mit Behinderung in speziellen Werkstätten
- Beschäftigte in Altersteilzeit
- Arbeitsentgelte aus Wiedereingliederungsmaßnahmen nach Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitnehmer, die aufgrund von Kurzarbeit unterhalb die Grenze von 2.000 Euro fallen
Beispiele für die Gleitzone
Bei einem festen Job, in dem Sie jeden Monat zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro verdienen, fällt die Beschäftigung in die Gleitzone. Ganz so einfach ist es aber nicht immer. Wir zeigen verschiedene Beispiele und Szenarien und wie sich diese auf die Gleitzonenregelung auswirken:
Schwankendes Einkommen
Bei einem schwankenden Gehalt ist das durchschnittliche Einkommen entscheidend. Die monatlichen Gehälter werden addiert und durch 12 geteilt. Fällt der Betrag in die Entgeltgrenzen, greifen die Regelungen der Gleitzone.
Denken Sie daran: Einmalzahlungen werden bei der Berechnung des Durchschnitts berücksichtigt. Erhalten Sie einen Bonus, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, erhöht dies Ihr durchschnittliches Gehalt – und kann dazu führen, dass Sie die Obergrenze überschreiten.
Mehrfachbeschäftigung
Üben Sie mehr als einen Job aus, müssen Sie die Arbeitsentgelte addieren. Liegen Sie in der Addition zwischen 538,01 und 2.000 Euro, gilt für Sie die Gleitzonenregelung. Allerdings nur dann, wenn mindestens einer von beiden Jobs sozialversicherungspflichtig ist.
Beispiel: Sie haben zwei versicherungspflichtige Jobs. Der eine bringt Ihnen 600 Euro im Monat, der andere 1.100 Euro. Zusammen verdienen Sie 1.700 Euro und befinden sich in der Gleitzone. Anders sieht es aus, wenn Sie in zwei versicherungspflichtigen Jobs jeweils 1.100 Euro erhalten. Das Gesamteinkommen liegt dann bei 2.200 Euro und Sie zahlen volle Beitragssätze.
Haupt- und Minijob
Angenommen, Sie haben einen sozialversicherungspflichtigen Job und zusätzlich einen Minijob. Der erste Job bringt Ihnen 1.800 Euro im Monat, der Minijob zusätzliche 500 Euro. In Summe verdienen Sie also 2.300 Euro. In diesem Fall gilt trotzdem die Gleitzone. Denn: Bei der Berechnung wird der erste sozialversicherungsfreie Minijob nicht berücksichtigt.
Bei zwei oder mehr Minijobs, die zusätzlich zum Hauptjob ausgeübt werden, müssen deren Einkommen zum Hauptgehalt addiert werden. Im Beispiel: Neben dem Hauptjob (1.800 Euro) und dem ersten Minijob (500 Euro) haben Sie einen zweiten Minijob (300 Euro). Aus Hauptjob und zweitem Minijob ergibt sich ein Gehalt von 2.100 Euro – oberhalb der Entgeltgrenzen der Gleitzone.
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