Definition: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen die gesetzliche Verdienstgrenze von 603 € nicht überschreitet (Stand: 2026). Für Arbeitnehmer ist ein Minijob in der Regel steuer- und sozialversicherungsbegünstigt, sodass nur geringe oder gar keine Abzüge anfallen. Minijobs werden häufig neben einer Hauptbeschäftigung, während des Studiums oder als Hinzuverdienst im Ruhestand ausgeübt. Gleichzeitig gelten auch für Minijobber die wichtigsten Arbeitnehmerrechte, etwa auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Typische Minijobs im Überblick:
- Aushilfe im Einzelhandel
- Bürohilfe
- Gebäudereiniger/in
- Haushaltshilfe
- Inventurhilfe
- Kassierer/in
- Kellner/in
- Kurierfahrer/in
- Lagerhelfer/in
- Rezeptionist/in
Minijobs sind besonders beliebt, weil sie nur geringe Einstiegshürden besitzen und oft keine Berufsausbildung erfordern. Viele Jobs eignen sich als Nebenjob für Schüler, Studierende, Rentner oder Berufstätige.
Wo kann ich passende Minijobs finden?
Die Auswahl an Minijobs ist groß – sowohl online als auch vor Ort. Besonders schnell werden Sie auf spezialisierten Jobbörsen oder direkt bei Arbeitgebern fündig. Oft lohnt es sich zusätzlich zur Jobsuche, in sozialen Netzwerken oder im Bekanntenkreis nachzufragen, da viele Minijobs über persönliche Empfehlungen vergeben werden.
Beliebte Quellen für Minijobs:
- Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit
- Minijob-Zentrale
- Aushänge in Supermärkten
- Schwarze Bretter in Universitäten
- Zeitarbeitsfirmen
- Lokale Zeitungen und Anzeigenblätter
- Initiativbewerbung bei Unternehmen in Ihrer Nähe
Tipp: Achten Sie bei der Jobsuche nicht nur auf den Stundenlohn. Wichtig sind auch flexible Arbeitszeiten, die Entfernung zum Arbeitsort, seriöse Arbeitgeber und die Vereinbarkeit mit Ihrem Hauptjob oder Ihrer Ausbildung.
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Was muss ich bei einem Minijob beachten?
Ein Minijob ist für viele ein einfacher Weg, das Einkommen aufzubessern oder erste Berufserfahrungen zu sammeln. Trotz der vergleichsweise geringen Arbeitszeit gelten jedoch dieselben grundlegenden Rechte und Pflichten wie in anderen Beschäftigungsverhältnissen. Wer einen Minijob aufnimmt, sollte deshalb die wichtigsten Regeln zu Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Steuern, Sozialversicherung und Arbeitnehmerrechten kennen. Unser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen:
Wer darf einen Minijob ausüben?
Grundsätzlich darf jeder einen Minijob ausüben – unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Student, Rentner oder arbeitssuchend sind. Auch neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung eingehalten werden.
Brauche ich einen Arbeitsvertrag?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wir empfehlen diesen aber nachdrücklich! Darin sollten Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und die wichtigsten Aufgaben klar geregelt sein. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, gelten dennoch die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts.
Welche Rechte habe ich als Minijobber?
Minijobber sind Arbeitnehmer mit nahezu denselben Rechten wie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte. Dazu gehören insbesondere:
- Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
- Bezahlter Erholungsurlaub
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Schutz durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Kündigungsschutz
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
Ein Minijob liegt nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die jeweils gültige Minijob-Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird regelmäßig an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Wird sie dauerhaft überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen Midijob bzw. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Welche Arbeitszeiten gelten?
Auch Minijobber unterliegen dem Arbeitszeitgesetz. Arbeiten Sie zusätzlich in einem Hauptberuf, werden die Arbeitszeiten aus beiden Beschäftigungen zusammengerechnet. Nach § 3 ArbZG dürfen Sie die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Vorübergehend sind bis zu 10 Stunden täglich möglich, wenn der gesetzliche Ausgleich erfolgt. Daraus ergibt sich im Durchschnitt eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Außerdem müssen zwischen 2 Arbeitstagen grundsätzlich mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG).
Muss ich Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Ein Minijob wird häufig pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Für Arbeitnehmer bleibt der Verdienst deshalb meist steuerfrei. In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen in der Regel keine eigenen Beiträge an. Lediglich in der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Sie können sich davon jedoch auf Antrag befreien lassen.
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Mehrere Minijobs sind prinzipiell erlaubt. Allerdings werden die Verdienste aller Minijobs zusammengerechnet. Überschreitet das regelmäßige Gesamteinkommen die geltende Minijob-Grenze, werden die Beschäftigungen in der Regel sozialversicherungspflichtig. Besteht bereits eine Hauptbeschäftigung, ist daneben oft nur ein Minijob sozialversicherungsfrei möglich. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Fachartikel:
Was gilt bei Urlaub und Krankheit?
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 4 Wochen besteht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ergibt sich aus der Arbeitszeit pro Woche: Bei einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen mindestens 24 Tage Erholungsurlaub zu. Wenn Sie im Minijob nur an 3 Tagen pro Woche arbeiten, halbiert sich der Urlaubsanspruch auf 12 Tage. Während einer Arbeitsunfähigkeit gelten wiederum dieselben Pflichten wie für andere Beschäftigte: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und gegebenenfalls eine Krankmeldung bereits am ersten Tag vorlegen.
Habe ich eine Krankenversicherung im Minijob?
Im Minijob sind Sie nicht automatisch krankenversichert, sondern müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Ausnahme: Sie haben bereits einen versicherten Hauptjob oder sind durch die Familienversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber zahlt für Ihren Minijob 13 % als Krankenversicherungsbeitrag an die Knappschaft. Der Pauschalbetrag sichert Ihnen Leistungen im Krankheitsfall. Dafür sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitnehmer mitzuteilen, bei wem Sie krankenversichert sind.
Welche Kündigungsfrist habe ich im Minijob?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Die Frist gilt auch für Minijobber in einem Unternehmen oder Privathaushalt. Bei einer Probezeit sowie in den ersten 3 Monaten kann (etwa für Aushilfen) eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Grundsätzlich darf die Frist für Minijobber aber nie länger dauern als für Arbeitgeber.
Dauer der Beschäftigung |
Kündigungsfrist |
| 0-6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, täglich |
| ab 7 Monaten | 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats |
Arbeitslosengeld nach Minijob
Wer seinen Minijob verliert oder kündigt, bekommt kein Arbeitslosengeld, weil zuvor nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Umgekehrt: Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss seinen Minijob der Arbeitsagentur melden. Die Arbeitszeit darf dann 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten, sonst müssen Sie sich von der Arbeitslosigkeit abmelden. Arbeitslose dürfen maximal 165 € im Monat ohne Abzüge dazuverdienen. Sonst wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
Was muss ich bei einer Bewerbung für einen Minijob beachten?
Bei einer Bewerbung für einen Minijob zählen vor allem Zuverlässigkeit, Flexibilität und eine schnelle Verfügbarkeit. Halten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen kurz und übersichtlich – für die Minijob-Bewerbung reicht meist eine sog. Kurzbewerbung bestehend aus:
- Bewerbungsschreiben (max. 1 Seite)
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
Betonen Sie darin vor allem praktische Erfahrungen, relevante Fähigkeiten sowie Ihre Motivation für den Job. Geben Sie außerdem im Schlusssatz des Anschreibens den frühestmöglichen Eintrittstermin an. Achten Sie überdies auf eine fehlerfreie Bewerbung, um direkt einen positiven Eindruck zu hinterlassen.
Ratgeber: Bewerbung für einen Minijob
100 kostenlose Bewerbungsvorlagen in Word
Nutzen Sie für Ihre Minijob-Bewerbung gerne unsere kostenlosen Bewerbungsmuster in Word. Diese modernen Vorlagen sind bereits ATS-optimiert und entsprechen allen heute üblichen Standards und Anforderungen:

| Download: Anschreiben | Download: Deckblatt | Download: Lebenslauf |
Checkliste für einen Minijob
- Ich habe einen seriösen Arbeitgeber gefunden.
- Ich kenne meine Aufgaben und Arbeitszeiten.
- Ich habe einen Arbeitsvertrag erhalten und gelesen.
- Ich weiß genau, wie hoch mein Stundenlohn ist.
- Ich kenne meinen Anspruch auf den Mindestlohn.
- Mein Verdienst bleibt innerhalb der Minijob-Grenze.
- Ich habe dem Arbeitgeber alle erforderlichen Unterlagen gegeben.
- Ich weiß, wie viele Urlaubstage mir zustehen.
- Ich kenne meinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Ich weiß, wie ich mich im Krankheitsfall richtig krankmelde.
- Ich kenne meine Kündigungsfrist.
- Ich weiß, ob ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte.
- Ich halte die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten ein.
- Ich dokumentiere meine Arbeitsstunden.
- Ich kontrolliere regelmäßig meine Lohnabrechnungen.
- Ich habe geprüft, ob ich mehrere Minijobs ausüben darf.
- Ich bewahre meinen Arbeitsvertrag und alle Lohnabrechnungen auf.
- Ich überprüfe regelmäßig, ob sich der Minijob für mich lohnt.
- Ich nutze den Minijob, um Berufserfahrung zu sammeln oder mein Einkommen aufzubessern.
Vor dem Start
Arbeitsvertrag und Anmeldung
Arbeitszeit und Vergütung
Langfristig
Woran kann ich unseriöse Arbeitgeber erkennen?
Leider gibt es in Deutschland auch einige schwarze Schafe auf dem Arbeitsmarkt, die unseriöse Minijobs anbieten – besonders als Online-Jobs von zu Hause, mit denen Sie angeblich schnell Geld verdienen können. Achtung! Bevor Sie sich auf derlei Zweitjobs einlassen, achten Sie bitte auf folgende Merkmale:
Merkmal |
Kurz erklärt |
| Unternehmensangaben | Impressum, Anschrift und Ansprechpartner sind online leicht zu finden und stimmen (checken!). |
| Transparente Aufgaben | Die Tätigkeiten und Anforderungen werden konkret beschrieben. |
| Faire Vergütung | Die Bezahlung ist angemessen (Mindeslohn?) und jederzeit nachvollziehbar. |
| Kein Geld im Voraus | Seriöse Arbeitgeber verlangen keine Gebühren für Bewerbung, Schulungen oder Arbeitsmaterial! |
| Schriftlicher Vertrag | Arbeitsbedingungen, Vergütung und Ihre Rechte werden vertraglich festgehalten. |
| Professioneller Bewerbungsprozess | Vorstellungsgespräche und Kommunikation laufen strukturiert und nachvollziehbar ab. |
| Realistische Versprechen | Es werden keine übertriebenen Aussagen wie „5.000 € pro Woche ohne Erfahrung“ gemacht. |
| Datenschutz | Ihre persönlichen Daten werden nur im üblichen Umfang abgefragt (siehe: Job-Scamming). |
Pflicht zur Unfallversicherung
Gewerbliche Arbeitgeber müssen Minijobber zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Auch danach können Sie fragen. Das schützt Sie im Zweifel bei einem Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall oder bei einer Berufskrankheit. Zahlen müssen Minijobber dafür nichts – die Beiträge für den Versicherungsschutz (rund 1,3 %) übernimmt der Arbeitgeber.
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