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Minijob in der Nähe: Das müssen Sie im Job beachten!


Jetzt einen Minijob finden und das Einkommen aufbessern: Inzwischen dürfen Minijobber bis zu 520 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Den Zusatzverdienst nutzen viele Studenten, Quereinsteiger sowie Renter und Arbeitnehmer in Teilzeit. Um von der geringfügigen Beschäftigung zu profitieren, müssen Sie allerdings ein paar Besonderheiten beachten! Alles über einen seriösen Minijob plus einfache Suche für Jobs in Vollzeit und Teilzeit…


Minijob in der Nähe: Das müssen Sie im Job beachten!

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Minijobs in der Nähe

Ob Berlin, Hamburg, München oder Köln: Finden Sie hier gleich einen Minijob in der Nähe. Schnell und kostenlos mit wenigen Klicks: Einfach zu „Minijob“ noch Postleitzahl oder Ort in der Nähe eingeben und Suche starten. Schon finden Sie Arbeitgeber aus über 150.000 offenen Jobs…

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TIPP: Nutzen Sie für Ihre Minijob Bewerbung gerne unsere kostenlosen Bewerbungsvorlagen. Passende Muster können Sie sich in unserem Ratgeber gratis herunterladen.

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Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung deren regelmäßiges Gehalt eine gesetzliche Höchstgrenze nicht übersteigt. Seit dem 1. Oktober 2022 wurde dieser Betrag auf 520 Euro im Monat angehoben, das entspricht 6.240 Euro im Jahr.

Minijobber zahlen keine Lohnsteuer sowie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Arbeitgeber zahlen hierfür Pauschalbeträge. Aber: Der Minijob ist rentenversicherungspflichtig! Von den 520 Euro gehen 3,6 Prozent an die Rentenversicherung. Es gibt die Möglichkeit, sich hiervon befreien zu lassen.

Wie viel Stunden muss man für einen Minijob arbeiten?

Die Entgeltgrenze für einen Minijob richtet sich nach dem Mindestlohn. Demnach darf die Arbeitszeit pro Woche 10 Stunden nicht übersteigen. Bei 12 Euro pro Stunde entspricht das den 520 Euro im Monat.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

Unterschieden werden zwei Minijob-Arten: langfristige Minijobs – also eine dauerhafte Beschäftigung in einem 520-Euro-Job. Und kurzfristige Minijobs: Hierbei dürfen Sie im Monat auch mehr als 520 Euro verdienen, aber nicht länger als drei Monate am Stück beziehungsweise 70 Tage im Kalenderjahr beschäftigt sein. Es handelt sich hierbei um eine befristete Beschäftigung.

Wie viele 520-Euro-Jobs darf man haben?

Bei mehreren Minijobs werden alle Einnahmen zusammengerechnet. Liegen Sie insgesamt über 520 Euro im Monat, müssen Sie für alle (!) Beschäftigungen Sozialversicherungen bezahlen. Damit geht der größte Vorteil eines Minijobs verloren. Üben Sie einen Minijob im Nebenjob aus, bleibt der erste Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Für einen zweiten werden jedoch Abgaben fällig.

Was passiert, wenn ich mehr als 520 Euro verdiene?

Innerhalb eines Jahres müssen Sie unter der Einkommensgrenze von 6.240 Euro bleiben. Andernfalls geht der Status des Minijobs verloren und die Einkünfte werden steuer- und sozialversicherungspflichtig. Innerhalb eines Jahres darf das Gehalt bis zu dreimal oberhalb von 520 Euro liegen, damit es dennoch ein Minijob bleibt.

Habe ich einen Urlaubsanspruch im Minijob?

Für Minijobber gelten dieselben Rechte wie für alle Arbeitnehmer. Dazu gehört auch bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus der genauen Arbeitszeit: Bei einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen gesetzlich mindestens 24 Tage Erholungsurlaub zu. Wenn Sie im Minijob nur an 3 Tagen pro Woche arbeiten, halbiert sich der Urlaubsanspruch auf 12 Tage.

Wie ist die Kündigungsfrist beim Minijob?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Die Frist gilt auch für Minijobber in einem Unternehmen oder Privathaushalt. Bei einer Probezeit sowie in den ersten drei Monaten kann, etwa für Aushilfen, eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Grundsätzlich darf die Frist für Minijobber aber nie länger dauern als für Arbeitgeber.

Was zahlen Arbeitgeber für Minijobber?

Für Steuern und Sozialversicherungen zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeträge. Diese variieren: Rentenversicherung (15%), Krankenversicherung (13%), Lohnsteuer (2%). Bei einem Minijob im Privathaushalt (etwa als Putzhilfe) beträgt die Pauschale bei der Renten- und Krankenversicherung jeweils nur 5 Prozent. Üblicherweise werden die Abgaben vom Arbeitgeber übernommen. Minijobber sollten ihren Arbeitsvertrag aber genau lesen: Es ist gesetzlich erlaubt, diese von der Bezahlung des Beschäftigten abzuziehen.

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Minijob finden: Tipps zur Jobsuche

Wenn Sie gerade auf Jobsuche sind und einen Minijob in der Nähe finden wollen, sollten Sie zunächst die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Die Arbeitsagentur bietet zahlreiche kostenlose und lokale Hilfsangebote und Stellenangebote für Minijobs. Ebenfalls empfehlenswert: die Minijob-Zentrale. In der „Haushaltsjob-Börse“ finden Sie viele Jobs im Haushalt, Garten – für Kinder oder Senioren.

Zusätzliche Minijobs finden Sie in allen Online-Jobbörsen. Nutzen Sie hier die verschiedenen Filter, um die Suche einzuschränken. Spezielle Minjob-Plattformen, etwa für Studentenjob ergänzen die Jobsuche. Und vergessen Sie nicht die lokalen Angebote – per Aushang in Geschäften vor Ort oder in den lokalen Wochenblättchen!

Tipps für Arbeitslose, Rentner und Studenten

  • Arbeitslose
    Wer Arbeitslosengeld (ALG I) bezieht, muss einen Minijob der Arbeitsagentur melden. Die Arbeitszeit darf dann 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten, sonst müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Arbeitslose dürfen maximal 165 Euro im Monat ohne Abzüge dazuverdienen. Darüber wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
  • Rentner
    Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Auf die Rente wird der Minijob nicht angerechnet. Was 520 Euro im Monat übersteigt, wird allerdings versteuert. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat und unter 65 Jahre alt ist, darf im Jahr nicht mehr als 6.300 Euro steuerfrei verdienen. Darüber rechnet man davon 40 Prozent auf die Rente an.
  • Studenten
    Studenten unterliegen beim Minijob denselben Auflagen wie alle Beschäftigten und zahlen 3,6 Prozent Rentenversicherungsanteil. Findet der Minijob in einem studienrelevanten Bereich statt, kann ein Arbeitsverhältnis als Werkstudent geschlossen werden. Des Weiteren dürfen Studierende während des Semesters nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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