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Berufsgenossenschaft: Bedeutung, Aufgaben, Informationen

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems in Deutschland. Hat ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder leidet er an einer Berufskrankheit, erhält er Hilfe von der Berufsgenossenschaft. Die beschränkt sich aber nicht nur auf Unfallversicherung: Die Hauptaufgabe besteht im Arbeitsschutz und der Unfallprävention. Wir zeigen, welche BG es in Deutschland gibt, was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen und warum die Berufsgenossenschaft so wichtig ist…



Berufsgenossenschaft: Bedeutung, Aufgaben, Informationen

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Wofür gibt es die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Ihre Zuständigkeitsbereiche sind die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung von Berufskrankheit, Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem Weg von oder zur Arbeit (Wegeunfall).

Aufgaben der Berufsgenossenschaft

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllt die BG folgende Aufgaben:

  • Schutz vor Arbeitsunfällen

    Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt die Berufsgenossenschaft Unfallverhütungsvorschriften heraus, die sich auf den konkreten Arbeitsplatz mit seinen Gefährdungen beziehen. Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall, muss eine detaillierte Schilderung des Hergangs an die BG geschickt werden. Diese prüft daraufhin, ob es ein Fehlverhalten im Betrieb gibt oder Vorschriften zur Arbeitssicherheit nicht eingehalten wurden. Im nächsten Schritt leitet die Berufsgenossenschaft Maßnahmen in die Wege, damit die Mängel behoben und zukünftige Unfälle verhütet werden.

  • Schulung zur Arbeitssicherheit

    Die BG schult eigens dafür bestellte Mitarbeiter im Unternehmen in Fragen Arbeitssicherheit, Unfall- und Gesundheitsschutz. Je nach Betriebsgröße und Branche ist eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern Pflicht: In Betrieben mit zwei bis 20 Versicherten ist ein Ersthelfer erforderlich, bei mehr als 20 Versicherten kommt es auf die Branche an: Fünf Prozent der Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen eine Ersthelferausbildung besitzen, in sonstigen Betrieben müssen es sogar zehn Prozent der Versicherten sein.

  • Absicherung bei Arbeitsunfällen

    Ähnlich wie die Krankenversicherung leistet die BG finanzielle Hilfe in Form von Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen. Nach einem Arbeitsunfall bekommt der Arbeitnehmer zunächst die reguläre Entgeltfortzahlung. Sollte er länger als sechs Wochen ausfallen, zahlt die BG das Verletztengeld. Nach einem Unfall oder einer Krankheit, die nicht beruflich bedingt ist, hat der Arbeitnehmer ansonsten lediglich einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses liegt bei 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts – das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft beträgt 80 Prozent.

  • Medizinische Versorgung

    Über die Berufsgenossenschaften – und nicht wie sonst die Krankenkassen – laufen auch 100 Prozent der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen. Das schließt stationäre Behandlung in Krankenhäusern ebenso ein wie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankengymnastik. Der Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften erstreckt sich bis auf die Rehabilitation, das heißt, es die berufliche und soziale Wiedereingliederung fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich. Dazu kann gegebenenfalls sogar eine Haushaltshilfe und/oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung vorgenommen werden.

  • Finanzielle Existenzsicherung

    Ziel sämtlicher Behandlungen durch die Berufsgenossenschaft ist die Herstellung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers. Kommt es zu gesundheitlichen Schäden, werden alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, um den Arbeitnehmer für eine schnelle Rückkehr in den Beruf fit zu machen. Das kann Umbauten und Spezialanfertigungen am Arbeitsplatz beinhalten. In einigen Fällen ist es jedoch nicht möglich, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ursächlich, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente. Bedingung dafür ist, dass der Geschädigte länger als 26 Wochen krank und die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert ist.

Der Arbeitsschutz in Deutschland ist nach einem dualen System gegliedert. Das heißt, dass sowohl der Staat als auch Träger der gesetzlichen Unfallversicherung dafür zuständig sind. Staatliche Behörden und Vertreter der Berufsgenossenschaften wachen über die Einhaltung der Regelungen. Festgehalten ist dies in § 21 des Arbeitsschutzgesetzes.

Berufsgenossenschaft Aufgaben Arbeitsschutz Duales System

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Welche BG ist für mich zuständig?

Sie wissen als Arbeitnehmer nicht, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist? Dann können Sie die zuständige Berufsgenossenschaft ermitteln, indem Sie entweder in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers nachfragen oder direkt bei der gesetzlichen Unfallversicherung unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 anrufen.

Ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht?

Pflicht ist die Berufsgenossenschaft nur für Unternehmen und unternehmerähnliche Personen. Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter müssen der zuständigen Berufsgenossenschaft beitreten und einen finanziellen Beitrag leisten. Einschränkungen bezüglich der Versicherungspflicht bestehen vor allem für Selbstständige, Freiberufler, geringfügig Beschäftigte, Beamte und Soldaten (siehe weiter unten).

Was kostet die Mitgliedschaft in der BG?

Für Arbeitnehmer ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft komplett kostenlos. Die Beiträge muss der Arbeitgeber allein tragen. Grund: Die Berufsgenossenschaft fungiert als eine Art Haftpflichtversicherung für den Arbeitgeber, die ihn im Falle eines Schadens seiner Arbeitnehmers absichert.

Die Höhe des Beitrags für richtet sich drei Faktoren: Bezahlung der Mitarbeiter, Beitragsfuß und Gefahrenklasse. Der Beitragsfuß ist der Betrag, der pro 1.000 Euro Lohn in der Gefahrenklasse 1 bezahlt werden muss. Die Einteilung nach Gefahrenklassen kommt daher, dass die BG bei gefährlicheren Berufen mit höheren Versicherungsleistungen rechnen muss. Anders ausgedrückt: Ein Dachdecker verletzt sich durchschnittlich häufiger und schwerer als ein Büroarbeiter.

Sobald der Beitragsfuß für das Unternehmen ermittelt ist, wird der komplette Unternehmensbeitrag berechnet. Die Formel: Unternehmensbeitrag = (Beitragsfuß x Gefahrenklasse x Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer) / 1000. Unternehmen müssen ihre Beiträge jedoch nicht selbst berechnen, sondern erhalten jährlich einen Bescheid, in dem ihnen ihr Unternehmensbeitrag mitgeteilt wird.

Muss ich mich als Arbeitnehmer bei der BG anmelden?

Die Anmeldung in der Berufsgenossenschaft übernimmt der Arbeitgeber oder Unternehmer. Analog zu den Beiträgen muss sich auch bei der Anmeldung der Arbeitnehmer um nichts kümmern. In der Regel wird ein Unternehmen kurz nach seiner Gründung bei der zuständigen BG angemeldet. Gemäß Paragraph §192 SGB VII muss die Anmeldung des Betriebes bis spätestens eine Woche nach der Gewerbeanmeldung erfolgt sein.

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Wie viele BG gibt es in Deutschland?

Insgesamt gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die unter dem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) organisiert sind. Zu diesem Verband gehören folgende Berufsgenossenschaften:

  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Zusätzlich zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es noch eine landwirtschaftliche BG, die sich nach Regionen in Deutschland aufteilt und weitere Berufsgenossenschaften, die nicht im Dachverband organisiert sind. Dazu zählen:

  • Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MM BG)
  • Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BG Metall)
  • Fleischerei-Berufsgenossenschaft (Fleischerei BG)

Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienst fallen in den Zuständigkeitsbereich der Unfallkassen und weiterer Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Welche BG ist zuständig für Haushaltshilfen?

Jedes Unternehmen ist Mitglied in der Berufsgenossenschaft, die für diese Branche zuständig ist. Bestimmt wird das durch das Gesetz, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Haushaltshilfen wie etwa die privat beschäftigte Putzfrau, Küchen-, Einkaufs- und Gartenhilfen oder der Babysitter fallen in die Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII). Häufig handelt es sich hierbei um Stellen auf Minijob-Basis.

Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angeben und diese meldet die Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder bei Schwangerschaft steht der Haushaltshilfe finanzielle Absicherung zu.

Was gilt für Freiberufler und Selbständige?

Da die Mitgliedschaft für die Mehrheit der Arbeitgeber verpflichtend ist, wird sie als Zwangsversicherung gewertet. Einige wenige Personengruppen sind dennoch von der Berufsgenossenschaft befreit, dazu gehören (sofern frei und selbständig tätig):

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Apotheker
  • Heilpraktiker
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Freiberufler können sich in einer Berufsgenossenschaft versichern, müssen das aber nicht. Wer allerdings die Vorzüge des gesetzlichen Unfallschutzes nutzen möchte, muss sich anmelden. Eine automatische Versicherung in der Berufsgenossenschaft für diese Berufsgruppe gibt es nicht. Die Beiträge können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Kommt es tatsächlich zu einem Arbeitsunfall oder muss aus einem anderen Grund eine Versicherungsleistung der BG in Anspruch genommen werden, sind die Leistungen steuerfrei.

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Wie melde ich einen Arbeitsunfall der BG?

Einen Arbeitsunfall sollten Arbeitnehmer in jedem Fall und unverzüglich der Berufsgenossenschaft melden. Mögliche Spätfolgen sind nur dann durch die BG abgedeckt. Arbeitnehmer, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit oder während der Ausübung derselbigen verletzen, sollten zunächst zu einem Durchgangsarzt gehen. Dieser untersucht die Verletzung und entscheidet über die weiteren Schritte. Manche Arbeitnehmer müssen bei einem Facharzt vorstellig werden, während bei anderen die Behandlung durch den Durchgangsarzt ausreichend ist.

Spätestens wenn klar ist, dass der Arbeitnehmer länger als drei Tage ausfällt, muss der Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese Meldung kann nur durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitnehmer haben das Recht, eine Kopie der Unfallanzeige zu bekommen. So haben sie einen Überblick darüber, welchen Unfallhergang der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft geschildert hat und können – wenn nötig – dagegen vorgehen.

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[Bildnachweis: Jiw Ingka by Shutterstock.com]

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