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Haftpflicht: Übernimmt sie Schäden im Job?

Die Haftpflicht in Deutschland besagt: Für Schäden oder Unfälle, die Sie verursachen – egal, ob vorsätzlich oder fahrlässig – müssen Sie haften. Schubsen Sie die Vase eines Freundes beim Besuch um, müssen Sie den Schaden bezahlen. Zum Schutz vor solchen Kosten schließen die meisten Menschen eine private Haftpflichtversicherung ab. Im Schadensfall springt diese ein und begleicht die Summe. Aber wie ist es mit der Haftpflicht im Beruf? Fehler können hier schnell teuer werden. Müssen Sie für diese haften und greift im Notfall die Absicherung durch Ihre private Haftpflicht?



Haftpflicht: Übernimmt sie Schäden im Job?

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Haftpflicht: Unterschied zwischen privat und beruflich

Beim Thema Haftpflicht muss unbedingt zwischen der privaten und beruflichen Variante unterschieden werden. Im Gespräch mit dem Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens geht es in der Regel um eine private Haftpflichtversicherung. Diese hat Ihren Namen nicht ohne Grund. Sie sichert lediglich Privatpersonen im Alltag ab. Wenn Sie privat in Ihrer Freizeit einen Schaden verursachen, greift diese Haftpflicht.

Für berufliche Schäden ist die private Haftpflicht nicht zuständig. Bevor Sie es nun mit der Angst zu tun bekommen und im Berufsalltag alles nur noch mit Samthandschuhen anfassen. Keine Panik! In Deutschland orientiert sich die Haftpflicht im Beruf an der sogenannten beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Mit diesem Grundsatz werden Arbeitnehmer geschützt, da davon ausgegangen wird, dass selbst bei gründlicher und sorgfältiger Arbeit Fehler vorkommen können.

Solange Sie nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, können Sie für Schäden, die Sie im Job verursachen, nicht zur Kasse gebeten werden. Sie lassen im Job aus Versehen etwas fallen und es geht kaputt? Sie machen trotz Sorgfalt einen Fehler, der Kosten verursacht? Hier kommt die Betriebshaftpflicht des Unternehmens für den Schaden auf.

Kann die beschränkte Arbeitnehmerhaftung umgangen werden?

Arbeitgeber kennen natürlich die beschränkten Haftpflicht von Mitarbeitern. Einigen ist das ein Dorn im Auge. Schließlich kann es für das Unternehmen ganz schön teuer werden, wenn ein Angestellter durch die beschränkte Arbeitnehmerhaftung fein raus ist. Die Versicherung muss bezahlt werden, möglicherweise steigen die Beiträge oder wenn die Versicherung nicht alles übernimmt, bleibt der Betrieb sogar auf einem Teil der Kosten sitzen.

Kann man Mitarbeiter nicht doch zur Verantwortung ziehen? Diese Idee haben einige Arbeitgeber und wollen die beschränkte Haftung am Arbeitsplatz umgehen. Entsprechende Klauseln lassen sich ohne großen Aufwand in den Arbeitsvertrag einbauen. Schon heißt es, dass der Arbeitnehmer für alle verursachten Schäden uneingeschränkt aufkommen muss.

Das ist jedoch nicht erlaubt und entsprechende Formulierungen in Verträgen sind unwirksam. Die beschränkte Mitarbeiterhaftung ist gesetzlich vorgesehen und lässt sich nicht einfach so aushebeln.


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Berufliche Haftpflicht: Pflichtversicherung für einige Berufe

Eine private Haftpflicht schützt Sie im Job nicht. Anders ist es bei einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung. Diese richtet sich genau an solche Ansprüche, die bei Schäden und Kosten am Arbeitsplatz entstehen, für die Sie haftbar gemacht werden können. In einigen Berufsfeldern ist die Haftpflichtversicherung im Beruf sogar eine Pflichtversicherung. Festgehalten wird das in den entsprechenden Berufsordnungen.

Ohne eine solche Absicherung gegen die Haftpflicht können Sie dann sogar die Zulassung verlieren. Tatsächlich ist die Liste der Beschäftigungen, die zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind, lang:

Hinzu kommen zahlreiche Berufe, in denen es sinnvoll und empfehlenswert ist, die eigene Haftpflicht im Job zu versichern. Dies gilt besonders immer dann, wenn Sie während der Arbeit ein hohes Risiko haben, anderen Menschen Schaden zuzufügen – entweder körperlich oder durch die Beschädigung des Besitzes. Das gilt auch bei den oben genannten Ärzten (Behandlungsfehler), Rechtsanwälten (fehlerhafte Beratung) und Dolmetschern (fehlerhafte Übersetzung).

Weitere Berufe für eine Haftpflicht

Auch Handwerker können einen großen Schaden anrichten, weshalb über eine Berufshaftpflichtversicherung nachgedacht werden sollte. Führt beispielsweise nachweislich ein falscher Einbau von Elektronik zu einem Hausbrand, sind die damit verbundenen Kosten kaum aus dem eigenen Vermögen zu tragen. Ähnliches gilt beispielsweise für einen Fitnesstrainer oder andere Arbeitnehmer in der Gesundheitsbranche.

Im Zweifelsfall müssen Sie genau abwägen, ob sich eine Haftpflicht für den Beruf lohnt. Günstig sind diese nämlich in der Regel nicht. So gab es vor nicht allzu langer Zeit eine öffentliche Debatte über die verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung von freiberuflich tätigen Hebammen. Die Haftpflichtprämie für diese liegt inzwischen bei weit über 700 Euro – monatlich! Um dies überhaupt zu ermöglichen, leisten Krankenkassen Ausgleichszahlungen.

Ist eine Haftpflicht im Beruf sinnvoll?

Dabei handelt es sich zwar um ein extremes Beispiel, aber auch in anderen Bereichen müssen die Kosten für die Haftpflicht kalkuliert werden. Lassen Sie sich beraten und holen Sie sich verschiedene Angebote ein. Gerade wenn Sie im Job der Gefahr unterliegen, Personenschäden zu verursachen, ist es meist sinnvoll, sich dagegen abzusichern, wenn die finanzielle Situation es zulässt. Die monatlichen Kosten schmerzen, im schlimmsten Fall bedroht die Haftpflicht aber die gesamte Existenz.

Kosten von mehreren hunderttausend Euro führen in die Privatinsolvenz. Zu wissen, dass Ihnen diese Konsequenz selbst bei einem folgenschweren Fehler nicht droht, kann eine große Erleichterung sein.

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[Bildnachweis: AriSys studio by Shutterstock.com]

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