Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in Deutschland umfasst mehrere Gesetze, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln. Dazu gehören die Arbeitsrecht Themengebiete: Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Pausen, Krankheit und Urlaub sowie Kündigung. In diesem Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen, Rechte und Pflichten der wichtigsten Arbeitsrechtthemen.

Zwar spricht man allgemein vom „Arbeitsrecht“. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um viele unterschiedliche Gesetze, die zum Arbeitsrecht gehören. Im Fokus des deutschen Arbeitsrechts steht stets der Arbeitnehmerschutz. Das Arbeitsrecht soll verhindern, dass Mitarbeiter ausgenutzt oder benachteiligt werden.

Arbeitsrecht Themengebiete

Um die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln, werden im deutschen Arbeitsrecht zwei Themengebiete unterschieden, mit den entsprechenden Arbeitsrecht-Gesetzen:

1. Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten für ein individuelles Arbeitsverhältnis. Dazu gehören etwa die Gestaltung und der Abschluss von Arbeitsverträgen, deren Beendigung oder Mutterschutz und Elternzeit.

Wichtige Arbeitsrecht-Gesetze:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)

2. Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen – z.B. Betriebsrat oder Gewerkschaften. Dabei werden kollektive Vereinbarungen getroffen, die dann für alle Beschäftigten gelten – etwa Tarifverträge oder die Betriebsverfassung.

Wichtige Arbeitsrecht-Gesetze:

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)

Weitere Grundsätze regeln etwa das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Gewerbeordnung (GewO).

Was ist die Normenpyramide im Arbeitsrecht?

Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Arbeitnehmerrechte. Dabei gibt es im deutschen Rechtssystem eine klare Normenpyramide (Synonym: Normenhierarchie), die z.B. regelt, welches Recht höher wiegt. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber per Direktionsrecht Anweisungen und Vorgaben zu Arbeit machen kann. Er darf dabei aber nicht gegen die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen, weil diese schwerer wiegen.

Arbeitsrecht Normenpyramie Definition

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Arbeitsrecht Arbeitsvertrag

In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei entscheiden, mit wem sie einen Vertrag schließen und zu welchen Bedingungen. Im Job ist das der Arbeitsvertrag, er ist die wichtigste Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Im Arbeitsvertrag sollten unbedingt geregelt sein:

  • Vertragsbeginn und Probezeit
  • Tätigkeit (genaue Aufgaben)
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit (inklusive Pausenzeiten)
  • Bezahlter Urlaub
  • Kündigung und Fristen

In den folgenden Artikeln und Ratgebern finden Sie dazu ausführliche Hinweise und Tipps:

Arbeitsrecht Arbeitszeit, Überstunden und Pausen

Laut Arbeitsrecht darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten – nur in Ausnahmen darf sie auf bis zu 10 Stunden verlängert werden (§ 3 ArbZG). Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden. Zwischen 2 Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhe liegen. Überstunden, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, müssen entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Laut Statistik arbeiten Erwerbstätige in Deutschland im Schnitt 38,31 Stunden pro Woche (Vollzeit, Teilzeit: 18,66 Stunden). Rund 11 % leisten zusätzlich und regelmäßig Überstunden – besonders im Homeoffice: Hier machen 30 % der Beschäftigten mehr als 5 Überstunden pro Woche. Oft unbezahlt (53,6 %). Lesen Sie hierzu unsere ausführlichen Fachartikel:

Arbeitsrecht Urlaub

Laut Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Anzahl Ihrer Wochenarbeitstage × 4. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie jedoch erst nach einer „Wartezeit“ von 6 Monaten im Unternehmen, vorher entsteht er nur anteilig.
Ein möglicher Resturlaub sollte immer im laufenden Jahr genommen werden, spätestens aber bis zum 31. März des Folgejahres. Werden Sie im Urlaub krank und sind ärztlich krankgeschrieben, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet, sondern wieder gutgeschrieben. Diese Artikel informieren Sie über wichtige Details:

Arbeitsrecht Krankheit

Ob Grippe, Fieber oder Migräne: Wer krank ist, darf zu Hause bleiben – muss sich aber sofort krankmelden. Spätestens ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Verspätete oder fehlende Krankmeldungen können zu Abmahnung oder Kündigung führen. Arbeitgeber können Sie aber schon am 1. Tag verlangen. Gesetzlich Versicherte müssen kein Attest mehr einreichen: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU, früher: „Gelber Schein“) wird automatisch an die Krankenkasse übermittelt. Dort kann sie der Arbeitgeber abrufen. Privatversicherte erhalten weiterhin eine ärztliche Krankmeldung auf Papier. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen 100 % Lohnfortzahlung, danach die Krankenkasse, aber nur noch 70 % des Gehalts. Während der Krankschreibung ist alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder der Erkrankung nicht widerspricht. Wichtige Informationen dazu können Sie hier nachlesen:

Arbeitsrecht Kündigung

Kündigung und Jobwechsel sind im Arbeitsleben normal. Im Schnitt wechseln Arbeitnehmer im Verlauf ihres Berufslebens bis zu 4 Mal den Job, manche deutlich öfter. Die größere Sorge für Arbeitnehmer ist aber nicht die Eigenkündigung, sondern der unfreiwillige Jobverlust. Nach Ablauf der Probezeit genießen Arbeitnehmer in Deutschland jedoch Kündigungsschutz. Bedeutet: Laut Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen, sondern benötigt dafür handfeste Kündigungsgründe. Unterschieden werden hierbei zwei Kündigungsarten:

Welche Kündigungsfristen und Details hierbei zu beachten sind, können Sie in den folgenden Fachartikeln nachlesen:

Weitere Arbeitsrecht Themengebiete von A bis Z

Eine ausführliche Beratung zum Arbeitsrecht erhalten Sie überdies bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt Sie nicht nur im Streitfall, sondern kann Sie ebenso bei einer Ermahnung oder Abmahnung unterstützen. Unabhängig davon, ob Sie einen Rechtsanwalt benötigen, können Sie sich auf der Karrierebibel noch weiter über Ihre Rechte und arbeitsrechtlichen Pflichten oder häufige Arbeitsrecht Irrtümer informieren. Stöbern Sie sich gerne durch die Rubrik und unsere Arbeitsrechtsthemen von A-Z: