Definition: Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten kann. Beim Thema Berufsunfähigkeit werden verschiedene Begriffe synonym verwendet. Es gibt aber Unterschiede:
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Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Dies kann infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit passieren. Eine Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn die Person ihren Beruf für 6 Monate oder mehr nicht mehr ausüben kann. Bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit ist die betreffende Person nur noch zum Teil in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen.
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Erwerbsunfähigkeit
Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene immer noch eine andere Arbeit ausüben. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt einer Arbeit nachgehen kann – egal, welcher Tätigkeit.
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Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit betrifft jeden Arbeitnehmer mal: Sie liegt zum Beispiel vor, wenn Sie wegen einer Grippe krankgeschrieben sind. Dann sind Sie arbeitsunfähig – nach der Genesung aber wieder voll einsatzfähig.
Beispiel für Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Eine Friseurin mit Allergien gegen Färbemittel kann unter Umständen ihrer Tätigkeit als Friseurin nicht mehr nachgehen – sie wird damit berufsunfähig. Sie ist allerdings nicht erwerbsunfähig, weil sie nach einer Umschulung in einem anderen Beruf arbeiten kann.
Berufsunfähigkeit: Risiko in vielen Berufen
Laut Statistik ist jeder Vierte in Deutschland von Berufsunfähigkeit betroffen. Dabei sind es gar nicht so sehr die Arbeitnehmer, die in Berufen wie Dachdecker oder Bauarbeiter arbeiten. Die Anzahl psychischer Erkrankungen wie Burnout oder Depression nimmt seit Jahren zu.
Psychische Krankheiten werden heute stärker anerkannt und festgestellt. Gleichzeitig führt das gestiegene Stresslevel im Arbeitsleben zu mehr Erkrankungen. Die häufigsten Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf sind:
Wer auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung vertraut, erlebt oft eine böse Überraschung: Die staatliche Absicherung wurde am 1. Januar 2001 mit dem „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ so umgestaltet, dass es keine gesetzliche Versicherung mehr gegen Berufsunfähigkeit für Personen gibt, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind.
Wann entsteht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung?
Durch den Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt nur noch eine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung, die allerdings gering ausfällt. Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird von der Rentenversicherung geprüft. Dabei kann es sich um eine teilweise oder volle Erwerbsminderung handeln. In welche Kategorie ein Betroffener fällt, wird entsprechend der Leistungsfähigkeit beurteilt.
Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt?
Der Umfang der Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Zusätzlich wird geprüft, ob die betreffende Person in der Lage ist, einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Ist das nicht der Fall, wird durch Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person wegen Krankheit oder Behinderung in keinem Beruf mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Bei 3 oder mehr Stunden pro Tag gibt es teilweise Erwerbsminderungsrente von 50 Prozent. Ab 6 Stunden pro Tag bestehen keinerlei Ansprüche.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Private Vorsorge als Schutz?
Vielen reicht die Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben. Sie schließen daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. In § 172 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heißt es dazu:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Allerdings kommt es auf die genaue Formulierung an! Bei einer „abstrakten Verweisung“ kann die Versicherung Sie auf jede andere Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch ausüben können. Gibt es auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle, entfällt die Zahlungspflicht, und Sie bekommen kein Geld – unabhängig davon, ob Sie einen Job finden und bekommen. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die Versicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet!
Aufnahmebedingungen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherer sind wählerisch, wen sie als Versicherten aufnehmen. Ein Versicherter, der im Alter von 35 Jahren berufsunfähig wird und 30 Jahre eine monatliche Rente von 2.000 Euro erhält, kostet die Versicherung über 720.000 Euro. Mit steigendem Alter und Einordnung in eine „Risikogruppe“ steigen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihre aktuelle gesundheitliche Verfassung spielt deshalb eine große Rolle. Bei Angaben für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie selbst kleinste Details angeben! Gleichzeitig gilt: Die Versicherungen sind seit 2008 dazu verpflichtet, ihre Fragen konkret zu formulieren. Bedeutet: Sie müssen nur diese Fragen beantworten – offene, allgemein formulierte Fragen sind nicht mehr erlaubt.
Checkliste zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen, haben wir HIER in dieser Checkliste für Sie zusammengetragen, die Sie als kostenloses PDF herunterladen können.
Von Berufsunfähigkeit häufig betroffene Berufsgruppen
Von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind oft Berufsgruppen, die überwiegend körperliche Tätigkeiten ausüben. Dabei spielt nicht nur die Tätigkeit eine Rolle, sondern auch der Arbeitsplatz: Ein Gleisbauer ist zum Beispiel besonders gefährdet, weil er neben der körperlichen Arbeit in gefährliche Situationen mit fahrenden Zügen geraten kann. Zu den gefährdetsten Berufsgruppen mit hohen Versicherungsbeiträgen gehören:
- Flugbegleiter
- Nachtwächter
- Reitlehrer
- Polier
- Gleisbauer
- Reinigungskraft
- Rangierbegleiter
- Estrichleger
- Pflasterer
- Ergotherapeut
Steigende Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch in diesen Berufen, weil ihr Berufsrisiko als hoch bewertet wird:
- Straßenbauarbeiter
- Personenschützer
- Stahlbetonbauer
- Bergmann
- Pflasterer
- Teppichleger
- Parkettleger
- Dachdecker
Berufsanfänger: Kein Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten folgende Voraussetzung, um überhaupt einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben zu können:
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Wartezeit muss vorbei sein
Erst nachdem Sie 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
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Pflichtbeiträge wurden gezahlt
In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Besonders für Berufsanfänger kann eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit sinnvoll sein. In jungen Jahren und ohne Vorerkrankungen sind die Einstiegstarife niedrig. Achten Sie aber auf das Kleingedruckte, in welchen Fällen es keine Auszahlung gibt.
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