Was bedeutet Frührente?
Frührente bezeichnet eine vorgezogene Altersrente, bei der Personen bereits vor dem Erreichen der für sie regulären Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten und die Rente einreichen. Die Regelaltersgrenze in Deutschland wird bis zum Jahr 2029 schrittweise angehoben. Wann genau Sie diese erreichen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, bei welchen Alter je nach Geburtsjahr Ihre persönliche Regelaltersgrenze liegt. Sollten Sie bereits vor diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten, sondern die Altersrente beantragen, handelt es sich um Frührente.
Geburtsjahr | Beginn des Ruhestands |
1946 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre + 1 Monate |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Frührente und Erwerbsminderungsrente
Bei den Begrifflichkeiten kommt es immer wieder zu Verwirrungen und Verwechslungen. Oft wird von Frührente gesprochen, wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht mehr berufstätig sind. Zwar kommt es auch hier zu einer früheren Eintritt in die Rente – es ist aber keine vorgezogene Altersrente, sondern eine Erwerbsminderungsrente. Diese wird gezahlt, wenn Menschen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch sehr wenig arbeiten können.
Frührente: 4 Arten und Voraussetzungen
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Frührente, für die jeweils andere Voraussetzungen gelten. Entscheidend ist neben dem Geburtsjahr vor allem die anrechenbare Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung – wie lange Sie also gearbeitet und eingezahlt haben. Wir erklären, unter welchen Umständen Sie bereits früher in Rente gehen können und nicht bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren arbeiten müssen.
1. Altersrente für langjährig Versicherte
Als „langjährig Versicherte“ zählen Personen, die 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung waren. Haben Sie diese sogenannte Wartezeit erfüllt, können Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dadurch können Sie theoretisch bereits mit 63 Jahren in Frührente gehen, auch wenn Sie die Altersgrenze offiziell erst mit 67 Jahren erreichen. Das große Aber: Wenn Sie diese Variante nutzen, werden Ihre Rentenbezüge gekürzt.
Pro Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze die Rente einreichen, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Für ein volles Jahr sind es somit 3,6 Prozent.
2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Haben Sie sogar eine Versicherungszeit von 45 Jahren angesammelt, können Sie ebenfalls die Frührente in Form der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nutzen. Dieses Konzept war lange als abschlagsfreie Rente mit 63 bekannt – das stimmt jedoch nicht mehr! Da auch für diese Form das Eintrittsalter schrittweise erhöht wird, liegt der mögliche Rentenbeginn für Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit der Geburtsjahre 1953 bis 1963 zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr.
Geburtsjahrgänge ab 1964 können nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Frührente gehen. Wichtiger Unterschied: Diese Art der Frührente kann nicht noch weiter vorgezogen werden – auch nicht mit Abschlägen der Rentenzahlungen. Sie müssen die Wartezeit erfüllen und das für Ihr Geburtsjahr vorgeschriebene Alter erreichen. Sie gehen dann aber immer noch vor der regulären Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente.
Geburtsjahr | Frührente (Wartezeit: 45 Jahre) |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
3. Altersrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und der festgestellte Grad der Behinderung 50 oder höher ist, können Sie möglicherweise früher in Rente gehen. Geburtsjahrgänge ab 1964 können bereits mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Soll die Frührente noch eher erfolgen, können Sie bereits mit 62 Jahren den Ruhestand beginnen. In diesem Fall kommt es aber zu Abzügen und Ihre Rentenzahlungen werden reduziert. Auch hier werden pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, 0,3 Prozent der Rente gekürzt.
Frühere Geburtsjahre zwischen 1953 und 1963 können stufenweise zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre und einen GdB von 50 haben.
4. Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Besondere Regelungen für den Renteneintritt gelten für Bergleute, die über viele Jahre unter Tage gearbeitet haben. Hier wird eine Versicherungszeit von 25 Jahren vorausgesetzt, Jahrgänge ab 1964 können dann bereits mit 62 Jahren die Rente einreichen.
Welche Zeiten werden für die Rente angerechnet?
35 oder 45 Jahre Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit derselben Anzahl an Arbeitsjahren. Für die Berechnung werden alle Phasen berücksichtigt, in denen Sie in der Rentenversicherung versichert waren. Dazu zählen:
- Angestellte Beschäftigungen und selbstständige Tätigkeiten
- Freiwillig gezahlte Beiträge
- Zeiten von Arbeitslosengeld
- Zeiten von Krankengeld
- Mutterschutzfristen
- Phasen der Kindererziehung (je nach Geburtsjahr bis zu 30 oder 36 Monate pro Kind)
- Kindererziehung (bis zum zehnten Lebensjahr)
- Ausbildung
- Minijobs (anteilig, wenn nur der Arbeitgeber gezahlt hat)
- (Nicht-erwerbsmäßige)Häusliche Pflege
- Beruflicher Weiterbildung
- Wehrdienst
- Zivildienst
- Freiwilliges Soziales Jahr
Auf der anderen Seite werden auch einige Zeiten nicht für die Rentenbeiträge angerichtet. Das sind beispielsweise Phasen, in denen Sie Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch Hartz IV genannt) beziehen.
Abschläge: Wie viel bekommt man bei Frührente?
Die Frührente ist für viele mit finanziellen Einbußen verbunden. Nicht nur, weil die Rente spürbar geringer ausfällt als das bisherige Gehalt. Wer nach mindestens 35 Versicherungsjahren vorzeitig in den Ruhestand eintritt, bekommt nicht die Rente in voller Höhe. Als Faustregel gilt: Je früher die Rente vor der Regelaltersgrenze, desto größer die Abschläge.
Für jedes vorgezogene Jahr der Frührente gehen Ihnen dabei 3,6 Prozent Ihrer Rentenzahlungen verloren – für jeden einzelnen Monat werden 0,3 Prozent gekürzt. Abschlagsfrei können Sie nur in Rente gehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder als besonders langjährig Versicherter 45 Jahre Wartezeit erfüllen und je nach Geburtsjahr das vorgeschriebene Eintrittsalter (ab 1964 = 65 Jahre) erreichen.
Beispiel für Abschläge bei Frührente
Ein simples Beispiel: Sie haben 35 Beitragsjahre für die Rentenversicherung und Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Wollen Sie nun Frührente mit 63 Jahren bekommen, erhalten Sie jeden Monat bis zu Ihrem Tod 14,4 Prozent geringere Bezüge. Die Auswirkungen lassen sich leicht berechnen. Bei einer Rente von 1.000 Euro würden Ihnen so jeden Monat 144 Euro verloren gehen.
Das ist bereits monatlich sehr viel, das volle Ausmaß zeigt sich aber erst auf lange Sicht. Jedes Jahr würden Ihnen durch die Kürzung 1.728 Euro fehlen. Einmal angenommen, dass Sie 25 Jahre lang Rente beziehen, sind das in diesem Beispiel stolze 43.200 Euro, die Sie durch die Abschläge nicht bekommen.
Um dies trotz Frührente zu verhindern, ist eine Einmalzahlung möglich. Allerdings muss man die fällige Summe auch erst einmal bezahlen können. Wie hoch diese genau ist, können Sie über eine besondere Rentenauskunft in Erfahrung bringen.
Hinzuverdienst zur Frührente
Bisher galt: Ein Hinzuverdienst während der Frührente kann sich auf die Höhe Ihrer Bezüge auswirken. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer vorgezogenen Altersrente zu viel verdienen, wird dies angerechnet und kann zu einer Minderung der Rentenzahlungen führen – nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze gilt diese Regelung nicht. Hier wird die Rentenhöhe durch eine Beschäftigung und den Verdienst nicht beeinflusst.
Diese Regelung soll nun zu Gunsten der Frührentner geändert werden. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzesentwurf präsentiert, der vorsieht, die Hinzuverdienstgrenze in der Frührente von bisher 6.300 Euro jährlich (während Corona eine Sonderregelung von 46.060 Euro) aufzuheben. Wird dieser umgesetzt, bleibt der gesamte Hinzuverdienst zur Frührente anrechnungsfrei.
So kann die Frührente Ihnen schaden
Von der Frührente wird sich viel versprochen. Kein Stress mehr im Job, Schluss mit den täglichen Belastungen für den Körper und endlich genügend Zeit für den Partner, Familie oder Hobbys. All das ist durchweg positiv und sehr verlockend.
Allerdings hält die Frührente nicht für jeden, was sie verspricht. Experten wissen auch: Selbst für die Gesundheit ist die Frührente nicht unbedingt die beste Option. Was zunächst widersprüchlich klingt, lässt sich ganz logisch begründen: Schädlich ist Frührente beispielsweise dann, wenn sie unfreiwillig erfolgt. Problematisch ist es zudem, wenn der Ruhestand zu einem deutlichen Rückgang der Aktivität< führt. Ohne körperliche oder geistige Aktivitäten rumsitzen, ein Gefühl der Sinn- und Nutzlosigkeit. Leider keine seltenen Symptome der Frührente.
Richtige Vorbereitung auf die Frührente
Deshalb sollten Sie sich bereits einige Zeit vor der Frührente überlegen, wie Sie diese gestalten und nutzen wollen. Die Vorbereitung macht den Übergang einfacher. Ihre Möglichkeiten sind vielseitig: Planen Sie schon einmal die Reise, die Sie schon lange machen wollten, engagieren Sie sich ehrenamtlich oder gehen Sie endlich dem Hobby nach, das Sie schon lange vor sich herschieben.
Ein letzter Tipp: Verschaffen Sie sich unbedingt einen Überblick über Ihre Finanzen. Machen Sie sich bewusst, dass mit der Frührente finanzielle Einschnitte einhergehen. Selbst bei abschlagsfreier Frührente fallen die Beiträge geringer aus als das Gehalt, das Sie vorher bekommen haben. Stellen Sie sich darauf ein, analysieren Sie Ihre Einnahmen und Kosten und vermeiden Sie finanzielle Engpässe, wenn die Frührente kommt.
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