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Altersteilzeit: Wie Sie früher in Rente gehen können

Die Altersteilzeit erscheint vielen eine attraktive Möglichkeit, um die Rente vorzubereiten. Größter Vorteil: Sie verschenken keine wertvollen Beitragsjahre. Allerdings müssen Sie für die reduzierte Arbeitszeit bestimmte Bedingungen erfüllen. Rund um das Thema klären wir folgende Fragen: Gibt es einen Anspruch auf Altersteilzeit? Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Rente aus? Wir stellen die Modelle vor und zeigen, welche Vor- und Nachteile die Altersteilzeit für Arbeitnehmer hat…



Altersteilzeit: Wie Sie früher in Rente gehen können

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Was ist die Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer eine Möglichkeit zur Arbeitszeitverkürzung noch vor dem Renteneintritt. Mithilfe dieses Modells lässt sich die Arbeitszeit auf die Hälfte vermindern und ein gleitender Übergang in die Rente gestalten. Das funktioniert, indem sich für angehende Rentner die restliche Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Damit die Verluste gering bleiben, stockt der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Die Rahmenbedingungen zur Altersteilzeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer legt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) fest.

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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die Altersteilzeit für sich in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie…

  • älter als 55 Jahre sein.
  • noch mindestens drei Jahre bis zur Rente haben.
  • weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sein (gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, SGB III).
  • in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Erwähnenswert: Arbeitslosigkeit während dieser Zeit zählt ebenfalls als versicherungspflichtige Beschäftigung, falls Sie ALG I, ALG II oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen haben.

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Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Altersteilzeit lässt sich mithilfe zweier verschiedener Modelle umsetzen:

  • Blockmodell
    90 Prozent aller Arbeitnehmer entscheiden sich für das Blockmodell, denn so können sie eher in Rente gehen, haben aber geringere Abschläge als wenn sie ganz aufhören würden zu arbeiten. Das Blockmodell funktioniert in zwei Phasen. In der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer bei reduzierten Bezügen regulär wie bisher weiter. In der zweiten Phase der Altersteilzeit hat er komplett frei, erhält weiterhin das reduzierte Gehalt bis zum gesetzlichen Renteneintritt. Wenn Sie beispielsweise eine Altersteilzeit über einen Zeitraum von acht Jahren vereinbaren, dann arbeiten Sie nur in den ersten vier Jahren.
  • Teilzeitmodell
    Beim Teilzeitmodell – auch als Gleichverteilungsmodell bezeichnet – reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit in Schritten und arbeitet beispielsweise nur noch halbe Tage. Wie sich diese Teilzeit gestaltet, müssen Sie mit dem Arbeitgeber klären. Eine Aufteilung in bestimmte Arbeitstage und freie Tage ist ebenso denkbar.

Ganz gleich, für welches Modell Sie sich entscheiden: Während dieses Zeitraums erhalten Sie nur noch Ihr halbes Gehalt plus einer mindestens zwanzigprozentigen Aufstockung des Regelarbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Diese Aufstockung kann auch höher ausfallen oder weitere Entgeltbestandteile wie geldwerte Vorteile beinhalten.

Allerdings ist das kein Muss: Zum Regelarbeitsentgelt zählen gemäß § 6 Abs. 1 AltTZG keine Sonderzahlungen. Diese Aufstockung ist sozialversicherungs- und steuerfrei, wird Ihnen bei der Steuererklärung allerdings angerechnet. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, deren Höhe sich aus 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts berechnet, also des halben Gehaltes, das Sie während der Altersteilzeit erhalten.

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Altersteilzeit-Rechner: Wie viel Rente bleibt?

Für viele stellen sich nun vermutlich Fragen wie: Um wieviel reduziert sich mein Gehalt? Wie kann ich mein Gehalt während der Altersteilzeit berechnen? Eine erste Orientierung zu möglichen finanziellen Auswirkungen kann Ihnen der Teilzeitrechner der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung liefern, unter www.ihre-vorsorge.de.

Bedenken Sie: Hierbei können keine Spezialfälle berücksichtigt werden. Auch richtet sich der Rechner nach den derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben. Genauere Informationen erhalten Sie in Ihrem Unternehmen beim Betriebsrat oder bei der Deutschen Rentenversicherung.

Vor- und Nachteile der Altersteilzeit

Die derzeitige Corona-Pandemie lässt die Altersteilzeit auch für Arbeitgeber interessant erscheinen, da so ein „sanfter“ Personalabbau möglich ist. Arbeitnehmer sollten in jedem Fall gut durchrechnen, ob es sich für sie lohnt, früher in Rente zu gehen. Abhängig ist das immer auch von der persönlichen Rentenvorsorge eines jeden Arbeitnehmers. Der größte Vorteil: Obwohl Arbeitnehmer um die Hälfte weniger arbeiten, bedeutet das nicht 50 Prozent weniger Gehalt. Und es gibt noch einige weitere Vorteile, aber auch Nachteile:

Vorteile der Altersteilzeit

  • Mehr Freizeit
    Das Hauptargument für viele angehende Rentner ist natürlich ein Zugewinn an Freizeit: Endlich sich um die eigenen Interessen, Hobbys und Familie so kümmern können, wie es zuvor manchmal nur unter Verzicht möglich war.
  • Sanfter Übergang
    Der Eintritt ins Rentnerdasein bedeutet für viele Menschen einen krassen Einschnitt. Mit der Altersteilzeit lässt er sich abmildern.
  • Kein Wissensverlust
    Auch aus Arbeitgebersicht ist die Altersteilzeit vorteilhaft: Der Mitarbeiter verbleibt einerseits noch im Unternehmen und kann sein Know-how einbringen. Gleichzeitig macht er Platz für jüngere Arbeitnehmer und kann Nachfolger entsprechend einarbeiten.
  • Geringere Personalkosten
    Aus Arbeitgebersicht lassen sich Kosten einsparen: Jüngere Arbeitnehmer sind in der Regel deutlich günstiger, da sie geringere Gehälter erhalten. Ebenso möglich ist, auf diese Art Arbeitsplätze abzubauen und die freiwerdende Stelle nicht neu zu besetzen.

Nachteile der Altersteilzeit

  • Geringeres Gehalt
    Weniger Arbeit bedeutet natürlich auch weniger Geld – das gilt für die Altersteilzeit genauso wie für die normale Teilzeitarbeit.
  • Geringere Rente
    Während der Altersteilzeit sind Sie zwar sozialversicherungspflichtig beschäftigt, jedoch kommt es zu geringen Einbußen bei der Rente. Die fallen allerdings mit etwa zehn Prozent pro Jahr Altersteilzeit vergleichsweise niedrig aus.
  • Krasser Wechsel
    Die Altersteilzeit wird in zwei Varianten angeboten. Das Blockmodell ergibt allerdings wenig Sinn, wenn es darum geht, einen sanften Übergang hinzubekommen. Es handelt sich im Endeffekt also doch um eine Art Vorruhestand, möglich ist dann der sogenannte „Rentenschock“.
  • Keine Sonderzahlungen
    Wer plötzlich in Rente geht, verzichtet in der zweiten Phase oft auf diverse Sonderzahlungen wie etwa Diensthandy, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Firmenwagen.
  • Höheres Risiko
    Klären sollten Sie unbedingt, welche Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Wer die Altersteilzeit als Blockmodell wählt, geht gewissermaßen in „Vorkasse“, Sie sollten sicherstellen, dass Ihr gesparter Lohn durch eine Insolvenzversicherung abgedeckt ist.
  • Größerer Aufwand
    Das Teilzeitmodell bedeutet für Unternehmen meist einen höheren organisatorischen Aufwand. Die meisten tendieren daher zum Blockmodell.
  • Sofortiger Wissensverlust
    Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings auf das Blockmodell, fallen gleich zwei Vorteile der Altersteilzeit weg: Weder bleibt das Wissen des erfahrenen Mitarbeiters noch auf einige Jahre dem Unternehmen erhalten, noch findet das Debriefing im wünschenswerten Umfang statt.

Worauf müssen Sie bei der Planung achten?

Wer in Altersteilzeit gehen möchte, muss vorweg einige Dinge beachten. Ein erster Schritt ist, sich einen Überblick über die persönlichen Möglichkeiten zu verschaffen. Beispielsweise, auf welche Dauer der Altersteilzeit Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen. Um sich bestmöglich abzusichern und keine wichtigen Informationen zu übersehen, sollten Sie mit verschiedenen Stellen Rücksprache halten. So können Sie vorgehen:

Klären Sie Ihre Finanzen.

Ohne finanzielle Rücklagen kann es mit einer Altersteilzeit eng werden. Bis vor einigen Jahren gab es von der Arbeitsagentur Förderleistungen für Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit gegangen sind. Das gilt nur noch, wenn die Altersteilzeit bereits vor über zehn Jahren begonnen hat. Um sich einen Überblick zu verschaffen, sollten Sie nicht nur Ihre Ersparnisse berücksichtigen, sondern Ihre Ausgaben auf den Prüfstand stellen: Was müssen Sie an Miete und Versicherung zahlen, welche Abonnements, Verträge, Ausgaben für Benzin oder Ähnliches kommen hinzu?

Sprechen Sie mit der Rentenversicherung.

Bevor Sie irgendeine Regelung mit Ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten Sie das Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung suchen und die Modalitäten abklären. Wenn beispielsweise im mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrag das Ende der Altersteilzeit nicht mit dem tatsächlichen Rentenbeginn abgepasst wurde, bekommen Sie Schwierigkeiten, denn die Rente wird noch nicht ausbezahlt werden.

Sprechen Sie daher mit den zuständigen Beratern und lassen Sie prüfen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind. Es steht Ihnen zusätzlich frei, in der Beratungsstelle Probeberechnungen über die zu erwartende Rentenhöhe nach der Altersteilzeit erstellen zu lassen. Auskünfte dazu bekommen Sie unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.

Bringen Sie in Erfahrung, ob eine Altersteilzeit grundsätzlich möglich ist, ob sie bereits im Tarifvertrag oder möglichen Betriebsvereinbarungen festgehalten ist, um wieviel (vom Minimum ausgehend) Ihr Chef dazu bereit ist, Ihr Altersteilzeitgehalt und die Rentenbeiträge aufzustocken. Klären Sie ebenfalls, welches der beiden Altersteilzeitmodelle umsetzbar wäre.

Wichtig auch, über welchen Zeitraum sich die Altersteilzeit erstrecken soll. Haben Sie diese Punkte allesamt beachtet und die Optionen geprüft, steht einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Unternehmen nichts mehr im Wege. Da es keinerlei offizielles Formular zur Beantragung gibt, wird Ihr Chef die Rentenversicherung davon in Kenntnis setzen.

Häufige Fragen zur Arbeitszeitverkürzung im Alter

Wie ist Altersteilzeit im öffentlichen Dienst geregelt?

Nach einigen Änderungen haben Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst wahlweise die Möglichkeit, am sogenannten „Falter-Modell“ oder am Blockmodell teilzunehmen. Das Falter-Modell entspricht im Wesentlichen dem Teilzeitmodell von nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern. Auch sonst sind die Voraussetzungen vergleichbar, mit einem Unterschied: Die Beschäftigten müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen Beschäftigte die Altersteilzeit spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn, aber frühestens ein Jahr vor Erfüllung der Voraussetzungen schriftlich beantragen.

Gibt es einen Anspruch auf Altersteilzeit?

Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Es besteht die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis mit Ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit zu vereinbaren. Auch enthalten viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Altersteilzeit. Allerdings sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, mehr als fünf Prozent ihrer Belegschaft in Altersteilzeit zu schicken – haben also etliche Kollegen bereits vor Ihnen diesen Wunsch geäußert, muss das Unternehmen nicht zustimmen.

Wie lange ist eine Altersteilzeit möglich?

Für die Dauer der Altersteilzeit gibt es zwei Eckpunkte: Sie muss sich wenigstens über drei Jahre erstrecken. Allerdings sind Arbeitgeber zur Zahlung der Aufstockung und der zusätzlichen Rentenbeiträge nur für maximal sechs Jahre verpflichtet. Daraus ergibt sich also, dass die meisten Arbeitnehmer sich für einen Zeitraum zwischen drei und sechs Jahren entscheiden.

Welche Alternativen gibt es?

Ist keine Altersteilzeit möglich, kann die Frührente eine Alternative sein. Für besonders langjährig Versicherte, die seit 45 Jahren oder mehr in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist die Rente mit 63 möglich. Hierbei kommen Sie in den Genuss einer abschlagsfreien Rente. Eine andere Option ist das Lebensarbeitszeitkonto, bei dem Sie diverse Bestandteile wie Überstunden und Sonderzahlungen auf einer Art Arbeitszeitkonto ansparen, um dann eine bezahlte Freistellung zu ermöglichen.

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[Bildnachweis: Tetiana D by Shutterstock.com]

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